kauf eines Opel Omega

Opel Omega B

hi leute,

bin nun neu hier im Opel forum und war vorher bei Volvo. Da mein V40 vor kurzem einen Unfall hatte und nun ein Totalschaden ist, habe ich mich nach einigen anderen Auto´s umgeschaut.
Da in meiner Familie früher schonmal ein Omega vorhanden war, entschied ich mich diesmal für für einen omega von der 2000er serie. Ich war etwa 2 Wochen lang auf der suche und habe nun einen etwas genauer ins auge gefasst:

Opel Omega B2 Caravan 2.6 V6
Design Edition
Erstzulassung 2001
Laufleistung 122000 Tkm
3 Vorbesitzer
Leder
Tempomat
BC
Navi
Automatikgetriebe
Klimaautomatik
Xenon

Dieses Fahrzeug habe ich mir bereits angesehen. Optisch macht er einen einigermaßen guten eindruck, bis auf einige Lederteile die etwas verbraucht aussehen. Nach der Starthilfe ging die Zentralverriegelung auf anhieb auf und zu. Desweiteren sprang der motor wunderbar an. Leider konnten wir das besagte Fahrzeug nicht probe fahren, da es samstag war und der händler selbst um 12 uhr feierabend hatte.
Überraschenderweise kam dann folgende aussage: Es ist sich nicht sicher ob der Kilometerstand stimmt da es ihm zu wenig ist... hmm ich darauf auch etwas skeptischer.
Mir kam es dann später doch plausibler vor, da wir unseren alten omega am anfang auch nicht soviel bewegt hatten, da viel kurzstrecke war. Desweiteren gibt es auch viele aus dem selben baujahr die teilweise nicht viel mehr gelaufen sind. Das einzigste was mich wirklich störte war das das Checkheft nur bis 55000Tkm gepflegt ist.... würde für mich bedeuten zahnriemen wechseln, dies wäre noh zu verkraften.
Der Händler meinte das er die Wagen als paket von einem großen autohaus bekommt... klang somit für mich alles plausible. Wir haben vereinbart das ich ihn nur nehme wenn das fahrzeug tüv bekommt. Also geht er heute zum TÜV und wenn er dort durchkommt heißt das für mich das Bremsen, Fahrwerk und auspuff in ordnung sein müssen. somit wäre das größte risiko der motor. richtig?

Also nun die eigentliche Frage: Was haltet ihr davon? Was könnte mich erwarten?

Danke im voraus

Beste Antwort im Thema

Oje, Geld für die HU geben.

Geht gar nicht! Neue HU muß bei mir immer der Händler bezahlen.
Steht ja auch fast immer am Gebrauchten dran mit neuer HU!
Genau so wie die Nummernschilder und die Zulassung.
Hat bis heute auch jeder Händler, wo ich war, ohne Murren so gemacht.
Die 200 Euro hat man dann schon gespart.

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Zitat:

Original geschrieben von BMW-Biker007


Hi Leute,

das ist eigentlich jetzt ein Thema für die Rechtsabteilung.

Aber ich versuche das mal mit Augen zu betrachte, so als ob ich von dem Ganzen drum her um nichts weiß.

Fangen wir mal an
1. Du hast mit dem Verkäufer ein Gespräch geführt in dem Du deine Kaufabsicht unter breitet hast.
2. der Verkäufer hat dir gesagt, was für Mangel am Fahrzeug gefunden wurden. (ob das wirklich alle Mängel sind die das Fahrzeug hat wurden dicht gesagt)
3. Um das Fahrzeug durch die HU zubekommen musste der Verkäufer einige Teile Reparieren/Erneuern.
4. Du hast darauf hin den Verkäufer 100€ für die HU Abnahme bezahlt, was eine Zusage zum Kauf diese Fahrzeuges entspricht.

Was Du wiederum jetzt sagen kann, Das im Nachhinein Mängel bekannt wurde die man vorher nicht Wuste und Du jetzt von Kauf zurück trittst.
Aber Du musst schon diese Mängel nach weisen können.
Und die Mängel die von Zenobia_V6 aufgeführt wurden sind alle Mängel die man sehen konnte
- Stoßstange hinten beschädigt
- Außenspiegel links beschädigt
- Schwellerverkleidung abgerissen
- einige Roststellen an Heckscheibenwischer, Türen und Heckklappe
- Kühlmittelstand zu niedrig, hat sehr braune Farbe
- starke Verschmutzung der Ölwanne durch Ölaustritt
- Öl hat eine sehr schwarze Farbe, kein Schleim im Öleinfüllstutzen
- MKL leuchtet; Fehler wurde nicht ausgeblinkt
- beim Einlegen von D oder R sind starke Vibrationen zu verspüren
- der Zustand des Fahrzeuges könnte dem Kilometerstand entsprechen
- einige Sicherungen wurden ersetzt
- Fahrzeug steht auf 195/65 R15 Stahlfelgen mit Winterrädern

Und wenn man sich das mal aus einer anderen Sicht weise betrachte hat der Verkäufer schon ein anrecht auf kosten Erstattung.
Denn er hätte die Reparatur vielleicht nicht gemacht, wenn er das Fahrzeug an jemand andres Verkauft hätte.

das mit den mängeln ist noch nicht mal der springende punkt... es gab nie einen Kaufvertrag...

Zitat:

Original geschrieben von Cyan4848


das mit den mängeln ist noch nicht mal der springende punkt... es gab nie einen Kaufvertrag...

Da muss ich wieder sprechen den auch ein Mündlicher vertrag ist ein vertrag

Zitat:

Original geschrieben von Cyan4848


....Wir haben vereinbart das ich ihn nur nehme wenn das fahrzeug tüv bekommt....

ich habe aber nichtmal einen mündlichen kaufvertrag geschlossen und dafür gibt es auch einen zeugen. Ich habe lediglich gesagt das wenn der Wagen TÜV bekommen sollte und dazu nach einer Probefahrt alles stimmt, dann würde ich eventuell darüber nachdenken ihn zu nehmen... das ist kein kaufvertrag!!! Da ich bisher keine Probefahrt machen konnte, konnte ich auch nicht beurteilen ob das fahrzeug meinen ansprüchen genügt und somit konnte ich auch nicht sagen das ich das fahrzeug kaufe. Wie gesagt ich habe lediglich gesagt das wenn alles stimmen sollte, wollte ich darüber nachdenke. Wenn ich genug darüber nachgedacht hätte, wäre meine entscheidung gefallen. nicht mehr und nicht weniger. Ich habe NICHT gesagt das ich das fahrzeug kaufe. Meine Absicht war, somit zu sehen ob das fahrzeug TÜV bekommt um dann eine anschließende probefahrt zu machen und mich danach zu entscheiden... das wurde auch so gesagt und dafür gibt es einen zeugen... da er selbst nicht dagewesen ist, kann er selbst schonmal eigentlich garnichts sagen.

Sorry für mich ist ein Auto mit neuer HU
und so vielen Mängel sehr wohl ein Blender.
Auch wenn hier nicht alles versteckt wird.

Es bleibt genug übrig um nicht wirklich froh zu sein.
Ehrlich ist für mich an diesen Wagen gar nichts.

Eine Frage habe ich allerdings noch. Gibt es eine Garantie?
Oder habe ich hier was überlesen.

Bei meinem jetzigen war ja auch viel im Argen.
Doch wenigstens gab eine
1 Jahres Garantie und immer einen Leihwagen umsonst.
Wurde zweimal genommen. Drosselklappe erneuert, Batterie getauscht.
War alles gleich nach dem Kauf fällig.
Allerdings spielte mein Omi 2009 preislich noch in einer anderen Liga.

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also bei einem auto für 2000-3000 euro gibt es meistens keine garantie, es sei den man kauft eine dazu. Ich hätte höchstens gewährleistung bekommen...

Hab ich mir gedacht.

Meiner hat ja noch 5000 € gekostet. HU neu.
minus 100 für Zulassung und Kennzeichen.
minus 1800 für mein alten Omi
Kann ja man nicht vergleichen.

Hab so für nur 3100 € für ein fast 5 Jahre Jüngern Omi gelöhnt.
War also kein schlechtes Geschäft, denn Verschleißteile die ich erneuern musste
waren bei meinem Alten ja auch fällig. Nur war ich den Rost auch los.
Am Besten war für mich mein alten Omi mit 160000km und fast 11 Jahre sofort
los zu werden.
Aber wie schon geschrieben das war 2009.

@cyan4848
was ist jetzt aus der Geschichte geworden? Würd mich interessieren, berichte mal.

ritschi

Leider habe ich keinen Kontakt zum Verkäufer seit letzter Woche Donnerstag. Da er am Donnerstag zu keinem konstruktiven und sachlichen Gespräch bereit war, habe ich ihn nachher auch nicht mehr kontaktiert.
Ich bin mir da aber nicht sicher ob da noch was kommt, er klang ziemlich überzeugt. Aus meiner Sicht bin ich völlig im Recht, das mit dem TÜV war zwar ne doofe Idee und werden woll als Lehrgeld dahin gehen.

In der Zwischenzeit habe ich mir nochmals die Quittung vorgenommen. Auf dieser Steht folgendes: Bei nicht bestehen des TÜV´s wird das Geld sofort zurücküberwiesen. Wenn Wagen OK, dann restzahlung von 2199 Euro.

Das OK, ist in diesem Fall der springende Punkt. Soll heißen: Erst wenn ich den Wagen für mich in Ordnung finde nachdem das Auto TÜV bekommen hat, dann erfolgt die Restzahlung und ein Kauf. Da ich das Fahrzeug nicht für Gut befunden habe, ist somit kein Bindender Kauvertrag entstanden. Der Kaufvertrag wäre nach meiner Einschätzung/Bewertung entstanden.
Da der Verkäufer mich nicht mal eine Probefahrt einräumte, konnten wir nicht mal zu diesem Punkt vordringen. Desweiteren habe ich auch keinen Kaufvertrag unterschrieben. Fertig.

Da die Quittung ein bisschen Doof formuliert ist, sind die 100 Euro weg, da der TÜV bestanden wurde.

Clever gemacht vom Händler: "Bei Nichtbestehen TÜV = geld zurück. Wenn Wagen o.k., dann Restzahlung..." (o.k. in diesem Fall "bestehen des TÜV"😉

Für mich klar eine vertragliche Regelung ("Auflösende Bedingung: Wenn kein TÜV, dann auch kein Kauf), zumindest ein sehr guter Ansatz für einen Rechtsanwalt.

M.E. ist aber mindestens ein sogenanntes "vorvertragliches Schuldverhältnis" entstanden. D.h., Du musst dem Händler bei Rücktritt seinen Aufwand erstatten und ggfl. den entgangenen Gewinn. Er konnte mit dem Schrieb darauf vertrauen, dass der Wagen nach erfolgreichem TÜV auch abgenommen wird.

(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Wiedergabe von Lebenserfahrung...)

Hi,
leider hast Du wie schon geschrieben einen Formlosen Kaufvertrag mit dieser Quittung unterschrieben.
Was mich jetzt von interessiert, steht da irgend was auf der Quittung um was für ein Auto es geht? z.B. Fahrgestell nummer Kennzeichen oder ähnliches?
Wenn das Auto nicht näher gezeichnet ist dann könntest Du ja sagen das war doch gar nicht der Omega sonder der 5-BMW z.B.
Kannst Du mal diese Quittung ein Scannen und hier mit anhängen? Damit wir genau wissen was da steht.

Selbst wenn er Tüv bei dem Händler besteht, heißt das noch lange nicht das er wirklich welchen verdient. Den kann man dann ja unabhängig überprüfen lassen und dann einen auf arglistige Täuschung machen, wenn z.B. der ADAC sagt: "Tüv? Niemals!"

Nochmals: ICH HABE DIESE QUITTUNG NICHT UNTERSCHRIEBEN.

Und die quittung ist eine Vereinbarung über einen TÜV und nicht über ein Kauf eines Fahrzeuges. Es steht zwar da das es sich um einen Opel omega handelt aber es ist keine Fahrgestellnummer vorhanden.

Zitat:

Original geschrieben von Bommel


Clever gemacht vom Händler: "Bei Nichtbestehen TÜV = geld zurück. Wenn Wagen o.k., dann Restzahlung..." (o.k. in diesem Fall "bestehen des TÜV"😉

Für mich klar eine vertragliche Regelung ("Auflösende Bedingung: Wenn kein TÜV, dann auch kein Kauf), zumindest ein sehr guter Ansatz für einen Rechtsanwalt.

M.E. ist aber mindestens ein sogenanntes "vorvertragliches Schuldverhältnis" entstanden. D.h., Du musst dem Händler bei Rücktritt seinen Aufwand erstatten und ggfl. den entgangenen Gewinn. Er konnte mit dem Schrieb darauf vertrauen, dass der Wagen nach erfolgreichem TÜV auch abgenommen wird.

(Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine Wiedergabe von Lebenserfahrung...)

Eine auflösende Bedingung ist aber für mich auch, das dort steht: Wenn Wagen

OK

. Da nun Wagen nicht OK, keine Kaufvertrag.

Hi Leute,
wie ich schon mal geschrieben habe, sind wir hier keine Rechtsverdreher oder Richter.
Und so wie ich das bis her sehe, wird das im Ernstfall nur ein Gericht entscheiden und da kommt es halt drauf an wie es der Richter sieht.
Fakt ist Du hast den Verkäufer 100€ gegeben damit er auf einen Omega TÜV machen soll (auf welchen steht da nicht).
Auf der Quittung steht (so sehe ich das) wenn TÜV OK dann rechst Zahlung 2199€.
Andersrum kann man das natürlich auch sehe.
Es steht da nirgends wer das Fahrzeug kaufen soll oder um was für ein Omega es geht.
Es kann ja sein das er mehrerer Omegas auf dem Hof zustehen hat.

Farciert im erst Fall kommt es auf dem Richter an wie er den Fall sieht, Denn Recht haben und recht bekommen sind leider zwei unterschiedliche Sachen. 😁😁😁😁

Ich verstehe gar nicht, warum Du Dich hier so sträubst. Kauf doch den Omega.
Er hat frischen TÜV und es wurde vom Händler schon einiges daran gemacht.

Mit der Zahlung des TÜV für ein Fahrzeug, dass Dir noch nicht gehört und der Bemerkung, dass es zum Kauf kommt wenn der TÜV okay ist, bekundest Du eine eindeutige Kaufabsicht. Das ist ganz klar.

Du wirst zunächst ein Schreiben vom Anwalt des Händlers bekommen, der Dir die rechtliche Lage erklärt und Dich zur Abnahme des Fahrzeuges auffordert. Nun hast Du die Möglichkeit das Fahrzeug zu kaufen oder Dich dagegen zu wehren. Letzendlich, wenn von Dir kein Einlenken stattfindet, wird es wohl zu einem Vergleich kommen, der mit finanziellen Nachteilen für Dich einhergeht.

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