Kauf eines Jahreswagen = Katze im Sack?

Audi

Hi,

habe heute eine Probefahrt vereinbart und in diesem Zuge gleich mal gefragt wie der Ablauf beim Kauf eines Jahreswagens von Audi abläuft. Der Verkäufer ist sehr freundlich und hat sich bereits eine Menge Zeit für mich genommen. Dennoch bin ich etwas unglücklich über eine Aussage von heute gewesen.

"Mit der Bestellung des Wagens verpflichte ich mich zur Abnahme", ohne ihn gesehen zu haben.

Solange der Wagen Tip Top ist, habe ich damit kein Problem. Ich habe die meisten Entscheidungen was die Ausstattung betrifft durch die vielen Einträge hier im Forum bereits machen können.
Aber was ist mit Kratzern in den Felgen? Kleinen Beulen von unachtsamen Parknachbarn? Steinschläge etc?

Was ist zumutbar? Was habe ich für Ansprüche, wenn der Wagen nicht ok aussieht?
Was mache ich, wenn der Wagen hoppelt (siehe DSG-Problem-Threads)?

Beste Antwort im Thema

Beim neuen kauft ihr auch die katze im Sack - spreche aus erfahrung...

38 weitere Antworten
38 Antworten

mein "alter" war ein zweijähriger von audi

hat mich nie im stich gelassen.....!

schönen tag
lilly

Der Ersteigentümer Audi AG birgt das Problem, dass der Kunde gar nicht nachvollziehen kann, wer denn der Fahrer war oder vielmehr die Fahrer waren. Ich erinnere noch, dass Audi BMW abgelöst hat als Fuhrparksponsor für ein jährlich an meiner ehemaligen Universität stattfindendes Symposium. In München hatte man wohl engültig die Schnauze voll von diesem Engagement, weil in schöner Regelmässigkeit die Autos beschädigt zurückkamen. Als zwei halbgare Fahrer - Studenten der Universität, die das ehrenamtlich machten - dann aus einer 5er-Reihe und einer 7er-Reiher eine 12er-Reihe gebaut hatten, war wohl endgültig der Kanal voll. Wie gesagt, Audi ist dann eingesprungen. An dem Fahrstil der Fahrer hat das wenig geändert. Was will man denn auch erwarten, wenn man einem Studenten Anfang 20 eine Zwölfzylinder-Limousine in die Hände gibt? 🙄

Dem Käufer des Autos wird dieser Umstand auf jeden Fall zum Zeitpunkt des Kaufes verborgen bleiben. Aber vielleicht bekommt er ihn später noch zu spüren. Nur dann ist die Garantie abgelaufen und keiner mehr zuständig. Allerdings sind Mängel ja selbst bei Neuwgen, wie wir wissen, doch nichts weiter als Stand der Technik. 😉

Das heisst natürlich nicht, dass jeder Werksdienstwagen schon einmal in den Schlund der Automobilhölle schauen musste. Nur, wie gesagt, der Kauf ist Vertauenssache und ich habe dieses Vertrauen aus gutem Grund nicht. Deshalb rate ich ab, bzw. zu sehr grosser Vorsicht. Der klassische Gebrauchtwagenkauf wäre m. E. eindeutig vorzuziehen.

Zitat:

Original geschrieben von onkel_eduard


Der Ersteigentümer Audi AG birgt das Problem, dass der Kunde gar nicht nachvollziehen kann, wer denn der Fahrer war oder vielmehr die Fahrer waren. Ich erinnere noch, dass Audi BMW abgelöst hat als Fuhrparksponsor für ein jährlich an meiner ehemaligen Universität stattfindendes Symposium. In München hatte man wohl engültig die Schnauze voll von diesem Engagement, weil in schöner Regelmässigkeit die Autos beschädigt zurückkamen. Als zwei halbgare Fahrer - Studenten der Universität, die das ehrenamtlich machten - dann aus einer 5er-Reihe und einer 7er-Reiher eine 12er-Reihe gebaut hatten, war wohl endgültig der Kanal voll. Wie gesagt, Audi ist dann eingesprungen. An dem Fahrstil der Fahrer hat das wenig geändert. Was will man denn auch erwarten, wenn man einem Studenten Anfang 20 eine Zwölfzylinder-Limousine in die Hände gibt? 🙄

Witzig, dass Du das jetzt so alles in der dritten Person formulierst. Selber hast Du sicher aus Respekt für die Autos abgelehnt als studentischer Fahrer einzuspringen.

Ich konnte Deinem Vorbild da nicht folgen und hab den S-Mercer schweren Herzens gefahren :-) Lang ist es her...

Zitat:

Original geschrieben von roter hirsch


"Mit der Bestellung des Wagens verpflichte ich mich zur Abnahme",
ohne ihn gesehen zu haben.

sorry,
klar, wenn du das unterschreibst (bestellung)......,
finde ich vom verkäufer aber sehr unseriös ,
warum keine reservierung?

meine meinung

"hände weg"

wer kauft schon die katze im sack!

Eben...wer kauft schon die Katze im Sack, aber das gilt sinngemäß auch für den Händler, der vielleicht auf dem georderten Wagen sitzenbleiben würde.

Ich erzähle zu dem Thema mal meine noch recht aktuelle Geschichte zu meinem jetzigen A3:

Gekauft vor 2,5 Monaten als 11-Monatiger mit knapp 8TKm - ebenfalls ein Werksdienstwagen".
Da meine letzten drei Autos, sowie auch die beiden letzten meiner Holden alle neu waren, habe ich mich auch erst einmal recht unwohl gefühlt. Zu Unrecht, wie sich bisher zeigt...

Es fing damit an, dass ich ebenfalls diesen Passus der Abnahmeverpflichtung hinterfragen musste.
Die Erklärung ist aber ganz einfach und logisch:
Der A3 war ein von einem "leitenden Angestellten" (wer genau, das gibt Audi nicht raus) ein knappes halbes Jahr bewegt worden und stand dann zum Verkauf durch das Werk.
Ordert nun der Händler (wie in meinem Fall auch) diesen Wagen, kauft er ihn vom Werk für den Kunden. Er tritt also rein rechtlich als Käufer ggü. dem Werk auf. Um hier als Händler ein Risiko zu umgehen, wird der (End-)Kunde also durch den Händler verpflichtet, den georderten Wagen auch abzunehmen.

Ein Risiko bleibt natürlich, solange man das Auto nicht in Augenschein genommen oder sogar probegefahren hat, aber auch da kommt es 1. auf den "Vorbesitzer" und 2. auf das Autohaus an.
Ich hatte hier Glück. 🙂

Mein A3 war 14 Tage nach "Bestellung" durch mich beim Händler.
Ich bekam sofort vom VK einen Anruf, dass ich mir den Wagen noch völlig unaufbereitet, etc. ansehen könne. Laut Aussage des VK war dies so umgehend möglich, da der Wagen eben in diesem bereits sehr guten Zustand geliefert worden war. Oft kommt es wohl vor, dass die Autos innen recht verschmutzt sind und durchaus auch noch Verpackungen bekannter Fast-Food-Ketten o.Ä. gefunden werden 🙄. Hier ist der Jahreswagen-Kauf also ein Glücksspiel. Wer dies aber ausschließen möchte, muss eben 25% (oder höher) mehr bezahlen (LP gerechnet) und einen Neuwagen erwerben.

Ich habe also den "Neuen" flugs besichtigt und eigentlich hätte man den Wagen schon so, wie er da stand, mitnehmen können. Er hatte an der Oberseite des hinteren Stoßfängers ein minimales Kratzerchen, dass der VK entdeckte (weder meine Holde noch ich haben das gesehen), verbunden mit der Zusagen, dass dies selbstverständlich nachlackiert würde. Ansonsten: alles top! Selbst die Felgen hatten nicht die kleinste Macke.
Die mehrfach (!!) angebotene Probefahrt, zur Sicherstellung, dass von meiner Seite keine Mängel am Auto festgestellt werden (wären dann vom AH beseitigt worden), habe ich aus Zeitgründen abgelehnt, da ich den A3 als Fahrzeug bereits von einem Freund kannte und Motor und (S-Tronic-)Getriebe mir ja durch unseren TT nicht neu waren.
Außerdem: das Auto hat als Jahreswagen noch ein weiteres Jahr NEUWAGENGARANTIE, so dass später noch auftretende Probleme, die auch bei JEDEM Neuwagen (spreche da aus sehr leidvoller Erfahrung) auftreten können, durch Audi beseitigt würden (und werden - nach meiner Erfahrung 🙂 ).

Das Auto wurde dann wohl noch nach Audis 110-Punkte-Check kontrolliert, ein von mir gewünschter Ölwechsel (den ich bezahlt hätte) hat sich nach einem Gespräch mit einem kompetent wirkenden Servicemann erledigt.

Als ich das Auto abgeholt habe, gab es ein Prozedere, wie bei einer Neuwagenabholung und ich übernahm ein hervorragend aufbereitets Auto - innen wie außen (bin selbst so´n Autopflegefreak und weiß, wo ich hingucken muss, etc.).
Zwei Kleinigkeiten, die sich im Laufe der letzten Wochen noch ergeben hatten, wurden von der Werkstatt ordnungsgemäß beseitigt.
Ansonsten habe ich über die noch laufende Neuwagengarantie eine weitere 2-jährige CarLife Plus-Garantie, so dass mich etwaige technische Schäden gute drei Jahre nicht jucken werden. Danach schau´n mer mal...

Ich kann somit den Jahreswagenkauf direkt über Audi bisher absolut empfehlen.

Ach ja...DSG-Probleme... weder im nun 1,5 Jahre alten TT, noch im A3 ruckelt bisher etwas beim langsamen fahren. Auch im Stau und in der Stadt ist, sanfter Gasfuß vorausgesetzt, alles easy.

Ansonsten kann ich noch sagen, dass nach meiner bisherigen Erfahrung neue Fahrzeuge in der Regel von Beginn an und besonders im ersten Jahr die meisten Wehwehchen aufweisen. Hat man die dann mit unzähligen Werkstattbesuchen hinter sich gebracht, ist jahrelang Ruhe (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel).

Sorry für den langen Text, aber vielleicht hilft dieser kleine Erfahrungsbericht einigen. 🙂

Ähnliche Themen

Danke für die beruhigenden Worte!

Zitat:

Original geschrieben von Moselbiker


Ich habe auch einen Werksdienstwagen gekauft. Diesen konnte ich mir aus ca. 50 auf dem Hof stehenden TTRs aussuchen und auch probefahren.

Dafür musste ich eben 170 km Anreise in Kauf nehmen. Im hiesigen Audi Zentrum konnte man mir nur Angebotszettel mit uninteressanten Preisen in die Hand drücken.

kannst du mir sagen wie der händler heißt? und wo?

Es stehen so viele Jahreswagen - Werkswagen TT's bei den Händlern rum ... da kann man sich wirklich aussuchen UND anschauen was man will. :-)

DANKE - ABWRACKPRÄMIE!!

Ich habe auch einen in Frankfurt gesehen, probegefahren ... 10 Tage später war er mir. ISt eigentlich ganz einfach. 11 Monate alt .....

Wo ist der Zusammenhang zwischen ABWRACKPRÄMIE und einem TT Jahreswagen ??😕

Das es die Prämie nur auf Neuwagen gibt - und daher Jahreswagen/Werkswagen e.t.c. wie Sand am Meer bei den Händler rumstehen ... weill Otto_Normalverbraucher_Steuersparer die 2500€ haben will. :-)

Das die 2500€ schon "Wertverlust" sind wenn man den Neuwagen vom Hof fährt vergessen viele allerdings dabei. :-) ... aber das ist ein anderes Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Photo42


Das es die Prämie nur auf Neuwagen gibt - und daher Jahreswagen/Werkswagen e.t.c. wie Sand am Meer bei den Händler rumstehen ... weill Otto_Normalverbraucher_Steuersparer die 2500€ haben will. :-)

Das die 2500€ schon "Wertverlust" sind wenn man den Neuwagen vom Hof fährt vergessen viele allerdings dabei. :-) ... aber das ist ein anderes Thema.

Aaaaa !!😉

Zitat:

Original geschrieben von Photo42


Das es die Prämie nur auf Neuwagen gibt

Seit wann denn das? Gibt's natürlich auch für Jahreswagen und damit auch für Werkswagen.

Zitat:

Original geschrieben von Moselbiker



Zitat:

Original geschrieben von Photo42


Das es die Prämie nur auf Neuwagen gibt
Seit wann denn das? Gibt's natürlich auch für Jahreswagen und damit auch für Werkswagen.

Exakt! Wenn sie auf den Hersteller, ein Autohaus oder auf einen Werksangehörigen zugelassen waren (nur ein Vorbesitzer ingesamt erlaubt!) und an dem Tag, an dem sie auf den neuen Besitzer zugelassen werden, nicht älter als 12 Monate waren.

Na gut wieder was dazu gelert .....!

Ich hab gar nicht gefragt weil mein A4 noch ein bizz mehr als 2500 wert ist. :-)

Zitat:

Original geschrieben von maody66


...und an dem Tag, an dem sie auf den neuen Besitzer zugelassen werden, nicht älter als 12 Monate waren.

Wieder falsch: Ein Jahreswagen darf per Definition nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein. Es geht nicht um den Tag der Erstzulassung!

Zitat:

Original geschrieben von Moselbiker



Zitat:

Original geschrieben von maody66


...und an dem Tag, an dem sie auf den neuen Besitzer zugelassen werden, nicht älter als 12 Monate waren.
Wieder falsch: Ein Jahreswagen darf per Definition nicht länger als 12 Monate zugelassen gewesen sein. Es geht nicht um den Tag der Erstzulassung!

Komisch, irgendwie habe ich das Gefühl, dass wir exakt das Gleiche (wenn nicht gar dasselbe 😉) meinen und schreiben (bzw. geschrieben haben). 😁 Quelle für alle, die es interessiert:

www.bafa.de
Deine Antwort
Ähnliche Themen