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Kauf eines Autos was noch beim Verkäufer im Leasing ist

Themenstarteram 19. August 2012 um 0:16

Hi möchte mir einen jungen gebrauchten kaufen ein jahr alt. Kosten sind ca 14.000€

Der was es verkauft hat ein Leasing laufen den Vertrag möchte ich nicht übernehme sondern in bar bezahlen.

Er meinte er fragt nach der Konto Nummer der Auto Bank und die schicken mir dann die Papiere zu. Ist das so ne übliche Vorgehensweise?

Auf was muss ich achten um hier Safe zu sein Geld geben und derweil nix in der Hand zu haben bereitet mir Kopfweh.

Tipps zum sauberen abwickeln wären schön.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Nein, das ist absolut nicht ok.

Du musst vorher von der Leasingbank die Zusage haben, dass Du gegen die Zahlung des bestimmten Betrages das Eigentum an dem Auto erlangst. Ansonsten hast Du zwar das Auto und den Schlüssel, das Geld ist aber weg und Du hast die Ungewissheit, dass Du den "Brief", heute Zulassungsbescheinigung Teil I bekommst.

Auch wenn man mich wieder als Schwarzmaler beschimpft. Vielleicht hat der "Verkäufer" noch Schulden bei der Leasingbank. Dann könnten die auf die Idee kommen, die Überweisung damit zu verrechnen.

Der "Verkäufer" kann Dir alles in den Vertrag reinschreiben. Wenn das nicht im Sinne der Bank ist, werden die sich nicht daran halten.

Du musst also klären, was die Bank will. Wenn Du ein Schreiben der Bank in der Hand hast, dass die Bank gegen eine bestimmte Summe das Auto verlaufen will, dann kannst Du das machen.

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Themenstarteram 21. August 2012 um 17:44

Hallo

Ich habe das nun so ausgemacht die Rechtsbateilung des Öamtc meinte das ginge so auch ok.

Leasingbank schickt Papiere zu dem Autohändler wo der Verkäufer das Auto geleast hat.

Ich bringe das Geld mit und der Autohändler gibt mir dann die Papiere plus Fahrzeug gegen die Bezahlung.

Ausgemacht Summe bringe ich mit und der Rest was noch auf das offene leasing fehlt zahlt der Verkäufer noch drauf.

Somit halte ich Typenschein in der Hand und Fahrzeugschlüssel ist auch mein.

So dürft eich doch wohl nix zu befürchten haben oder?

Gruss aus Tirol

Glückwunsch, dass Du nun eine vernünftige Lösung gefunden hast.

Zitat:

Original geschrieben von ulfmande

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Nein du musst dich mit der Leasingbank in Verbindung setzen, da die Leasingbank der Eigentümer ist und mit denen musst du den Kaufvertrag machen.

Stimmt.

Nochmal in Kurzfassung...Der Besitzer des Autos kann es gar nicht verkaufen, denn es gehört ihm nicht. Es gehört der Leasing. Mit der ist alles zu regeln (Betrag, Zeitpunkt, Versand des Briefs) - mit dem Besitzer nur Übergabe des Autos, der Schlüssel und der restlichen Papiere.

Nein, das ist definitiv falsch.

Man kann - und das ist rechtlich vollkommen unbedenklich - Sachen verkaufen, die einem nicht gehören. Wenn man dann später nicht liefern kann ist das eine ganz andere Hausnummer.

 

@Acid81

Genau das hab ich doch empfohlen und auch schon selber durchgezogen.

Themenstarteram 21. August 2012 um 18:16

Ja sowas hattet ihr mir auch angeraten, jedoch auch bei dieser Variante Schließe ich mit dem derzeitigen Fahrer den Vertrag ab, ich denke aber wenn die Leasingfimra bereit ist den Typenschein auszuhändigen dann muss die ja damit einverstanden sein. sprich ein Vertrag für mich einen für den Verkäufer und ein Duplikat für die Bank.

Was wohl noch passiern könnte das der Autohändler was das Geld entgegennimmt nicht auf die Bank einzahlt, aber bei nem größeren Seriösen Center gehe ich mal jetzt nicht davon aus (kein Strassenhändler mit Container als Burö :-) )

Und lasse mir das Unterzeichenen das, dass Geld übergeben worden ist mit Unterschrifft aller Beteiligten somit bin ich dann auch abgesichert?

Tatsächlich liegt ein Kettengeschäft vor. Die Bank verkauft den Wagen an den Leasingnehmer und dieser dann anschließend an Dich. So ist sichergestellt, dass Du mit der Leasingbank keine Rechtsbeziehung hast. Die Abwicklung des Leasingvertrages findet ausschließlich zwischen der Bank und dem Leasingnehmer statt.

Mit der Empfangsbestätigung des Geldes bist Du auf der sicheren Seite.

Themenstarteram 21. August 2012 um 18:22

Ja dann müste es nun die Tage klappen mit dem Autokauf.

Danke an alle beteiligten habe nun wieder einiges dazu gelernt.

am 24. August 2012 um 12:08

Das stmmt, ich habe auch einiges dazu gelernt. Wobei ich mich glaub ich schon hätte abschrecken lassen, wenn Leute Auto verkaufen, die noch nicht abgezahlt sind.

Ist eben imer der Punkt, dass derjenige etwas verkauft, was ihm aber noch nicht 100% gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Pohlmann62

Das stmmt, ich habe auch einiges dazu gelernt. Wobei ich mich glaub ich schon hätte abschrecken lassen, wenn Leute Auto verkaufen, die noch nicht abgezahlt sind.

Ist eben imer der Punkt, dass derjenige etwas verkauft, was ihm aber noch nicht 100% gehört.

Beim Leasing gehört dem Leasingnehmer das Auto nie.

Wenn der Leasingvertrag endet, findet immer eine Schlußbegutachtung statt. Nur wenn das Auto in einem vertragsgemäßen Zustand ist, muss der Leasingnehmer nichts zum Abschluß bezahlen. Daher könnte es sein, dass eine Schlußzahlung durch den Verkauf an einen Dritten kompensiert wurde.

am 24. August 2012 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Holgernilsson

Zitat:

Original geschrieben von Pohlmann62

Das stmmt, ich habe auch einiges dazu gelernt. Wobei ich mich glaub ich schon hätte abschrecken lassen, wenn Leute Auto verkaufen, die noch nicht abgezahlt sind.

Ist eben imer der Punkt, dass derjenige etwas verkauft, was ihm aber noch nicht 100% gehört.

Beim Leasing gehört dem Leasingnehmer das Auto nie.

Wenn der Leasingvertrag endet, findet immer eine Schlußbegutachtung statt. Nur wenn das Auto in einem vertragsgemäßen Zustand ist, muss der Leasingnehmer nichts zum Abschluß bezahlen. Daher könnte es sein, dass eine Schlußzahlung durch den Verkauf an einen Dritten kompensiert wurde.

Ah ok, das wusste ich nicht.

Danke für die Info.

Lieber Themenstarter!

Du hast hier viele Antworten bekommen und nur ein Problem: es ist ein deutsches Forum und Österreich ist nicht Deutschland!

Bei uns ist so manches anders, genauso auch im Leasing.

In Österreich werden in der Regel folgende Leasingvarianten gewählt:

- Restwertleasing

- Operating Leasing

Der Fahrzeugankauf aus dem Leasingvertrag heraus ist grundsätzlich nur beim Restwertleasing möglich (aber mit kleinen Tricks auch beim Operating Leasing), denn nur HIER kennt der Leasingnehmer auch den Restwert. Besonderheit in Ö ist, dass der Leasingnehmer beim Restwertleasing das Restwertrisiko trägt, aber auch das Fahrzeug jederzeit ankaufen kann.

In deinem Fall wie folgt:

Leasingnehmer gibt der Leasingbank bekannt das Leasingvertrag vorzeitig zum Stichtag XY aufgelöst werden soll und die Faktura an ihn gestellt werden soll. Er erhält eine Rechnung der Bank, zahlt diese, bekommt den Typenschein und das Eigentum ist übertragen. Blöd für dich nun das im Normalfall du die Überweisung vornimmst und weder Papiere noch Auto hast. Daher Abwicklung einfach so: Autohaus fordert Papiere an, du bekommst Fahrzeugschlüssel, überweist den Fakturenbetrag und erhälst vom Autohaus die Papiere ausgefolgt.

Einfacher wäre natürlich die Bank würde die Faktura an dich ausstellen. Wird Sie aber wenn du Privater bist nicht, da Sie dann dir gegenüber in die Gewährleistungspflicht kommt.

Fazit: um es sicher abzuwickeln brauchst das Autohaus. Der Vorgang an sich ist Standard und kommt tagtäglich vielfach vor.

lg

Fiat500L_Chris

Ich kann keinen Unterschied zwischen den Regelungen von Österreich und Deutschland erkennen. Auch in Deutschland gibt es ein Restwertleasing, bei dem ausschließlich der Leasingnehmer das Restwertrisiko trägt.

Außerdem dürfte sich das Problem wegen Zeitablaufs längst erledigt haben.;)

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