Kauf bei Händler - jetzt Defekt entdeckt
Hallo,
ich fahre einen 1986er E30 BMW 320i. Ein altes Ding, das war mir klar. Nun hatte ich Feuchtigkeit im Fussraum. Ein Mechaniker sagte mir, der ganze Fussraum sei durchgerostet, ja man könne teils bis zur Fahrbahn durchsehen. Der linke untere "Lappen" des Kotflügels ist beim Checken des Mechanikers vor Durchrostung etwas weggebrochen, da er nur durch Kleber noch drangehalten wurde. Alles Dinge, die ich als Laie beim Kauf nicht einschätzen konnte.
Bei einem Kaufpreis von 500 Euro lohnt sich eine Bearbeitung nicht. Ich werde den Wagen verkaufen/entsorgen und mir nen neuen holen müssen.
Und ich werde nur noch bei deutschen Händlern oder Privatpersonen kaufen!
Aber zu meiner Frage: Inwiefern sieht das deutsche Kaufrecht eine Entschädigung in dem Falle vor? Weiss jemand, ob ich vom Händler noch irgendwas erstattet bekommen könnte?
Danke im Voraus 🙁
Beste Antwort im Thema
für 500,-€ gibts nen Haufen zusammen getackerte Schrauben und nicht mehr, wer das nicht weis, der sollte sich nen Psychiater suchen oder beten gehen
Leider haften für solche Schwachbirnen trotzallem die Verkäufer wenn sie nicht alles mögliche ausschließen.
ADAC und Andere bieten Gebrauchtwagenchecks zum Taschengeldtarif an
73 Antworten
Hallo Leute,
das ganze ist doch eine Grundsatzfrage: Muss ein Fahrzeug das von einem Händler verkauft wird verkehrssicher sein? Meiner Meinung nach ja! Wir lesen dieses Forum, viele kennen sich hier gut aus. Aber die junge Mutter von nebenan die nicht beurteilen kann, ob das verkaufte Auto vom technischem Zustand noch Straßenverkehrssicher ist, muss sich auf den Händler verlassen können. Ein Wagen rostet ja nicht von heute auf morgen vollkommen durch, daher gibt es 2 Möglichkeiten:
1) Der TÜV hat nicht richtig geprüft bis hin zum "Gefälligkeits-TÜV"
2) Der Wagen wurde ohne TÜV verkauft
Es ist doch völlig egal ob der Wagen für nur 500 Euro verkauft wurde, solange er nicht als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. In dem Fall wäre es in meinen Augen ein Betrug am Kunden, da er das Auto in dem glauben erwirbt er könnte damit am Straßenverkehr teilnehmen (und der Händler nichts gegenteiliges behauptete).
Ich muss mich als Kunde jederzeit auf meinen Verkäufer/Installateur verlassen können, egal ob es um Elektrik, Gas, KFZ oder medizinische Anlagen handelt. Bei einem Privatkunden ist nicht davon auszugehen, das er beim Kauf einer Sache erweiterte technische Fachkenntnisse besitzt.
So habe ich es jedenfalls gelernt. So ist zumindest moralisch verwerflich, was der Verkäufer (wohl?) tat. Ich bin jedenfalls ziemlich sicher, das das irgendwo auch in Gesetze gepresst wurde.
:-)
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Muss ein Fahrzeug das von einem Händler verkauft wird verkehrssicher sein?
Wenn es als Kraftfahrzeug verkauft wird, dann ja. Ein KFZ darf nicht verkehrsunsicher sein, selbst bei dem symbolischen Kaufpreis von 1 Euro.
Wird es als "Bastlerfahrzeug", "nur zur Verwertung" oder ähnlich verkauft , dann kauft man einen Haufen Metall, der nicht zwingend etwas mit verkehrssicher zu tun hat.
Allerdings spielt neben der Benennung auch der Kaufpreis deutlich mit rein, das Ding mit der "berechtigten Erwartungshaltung". Entspricht der Kaufpreis dem eines üblichen Gebrauchtfahrzeugs, dann ist es kein Bastlerfahrzeug mehr.
Allerdings geht es hier um die gleiche Einteilung eines Mangels wie bei der HU ("TÜV"😉 zwischen dem: ohne Mangel, geringer Mangel, erheblicher Mangel, verkehrsunsicher.
Ein Fahrzeug, was nicht verkehrsunsicher ist, kann ("darf"😉 immer noch eine ganze Menge erheblicher Mängel haben. Auch solch schwere Mängel, die es in wenigen Monaten dann zu einem verkehrsunsicher werden lassen. Auch hier immer unter der Betrachtung einer "berechtigten Erwartungshaltung" aufgrund des Kaufpreises, Kilometerstand und Alter des Fahrzeugs.
Und hier geht dann oft die Hoffnung auf ein "Schnäppchen" in den Orkus. Es gibt kein Recht auf ein Schnäppchen: wenn das Fahrzeug eher einem technischen Flop entspricht jedoch der Kaufpreis ebenso einem Flop entspricht, dann hat man auch nur einen Flop gekauft und kein Schnäppchen gemacht.
Somit geht es hier letztendlich und ausschließlich um die Frage, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nun verkehrsunsicher war oder (noch) nicht.
"Nur" erhebliche Mängel reichen nicht aus, denn dass eine ganze Menge erheblicher Mängel bei einem 25 Jahre alten und 500 Euro "teurem" Fahrzeug vorhanden sind, entspricht einem dazu passenden, üblichen Zustand.
Die Aussage eines Mechanikers ist dazu nicht sonderlich belastbar, das muss schon ein Sachverständiger begutachten.
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
Hallo Leute,das ganze ist doch eine Grundsatzfrage: Muss ein Fahrzeug das von einem Händler verkauft wird verkehrssicher sein? Meiner Meinung nach ja! Wir lesen dieses Forum, viele kennen sich hier gut aus. Aber die junge Mutter von nebenan die nicht beurteilen kann, ob das verkaufte Auto vom technischem Zustand noch Straßenverkehrssicher ist, muss sich auf den Händler verlassen können. Ein Wagen rostet ja nicht von heute auf morgen vollkommen durch, daher gibt es 2 Möglichkeiten:
1) Der TÜV hat nicht richtig geprüft bis hin zum "Gefälligkeits-TÜV"
2) Der Wagen wurde ohne TÜV verkauftEs ist doch völlig egal ob der Wagen für nur 500 Euro verkauft wurde, solange er nicht als Bastlerfahrzeug verkauft wurde. In dem Fall wäre es in meinen Augen ein Betrug am Kunden, da er das Auto in dem glauben erwirbt er könnte damit am Straßenverkehr teilnehmen (und der Händler nichts gegenteiliges behauptete).
Ich muss mich als Kunde jederzeit auf meinen Verkäufer/Installateur verlassen können, egal ob es um Elektrik, Gas, KFZ oder medizinische Anlagen handelt. Bei einem Privatkunden ist nicht davon auszugehen, das er beim Kauf einer Sache erweiterte technische Fachkenntnisse besitzt.
So habe ich es jedenfalls gelernt. So ist zumindest moralisch verwerflich, was der Verkäufer (wohl?) tat. Ich bin jedenfalls ziemlich sicher, das das irgendwo auch in Gesetze gepresst wurde.
:-)
darf man mal fragen was du den beruflich machst wen du nicht grad auf deinem ponyhof lebst? lass mich raten....bwl studieren?
wen ich in den supermarkt gehe und schokolade kaufen will, aber nicht weiss was sokolade ist (dann mach ich schon den ersten fehler!), die ferienaushilfe frage ob ein haufen scheisse (auch braun) schokolade ist und diese das mit JA bestätigt....kann ich dann den supermarkt verklagen wegen falscher beratung oder bin ich doch zu blöd?
sorry aber autokauf macht man eben nicht so wie man schuhe oder cornflakes kauft. kannst du einen wein in der 100€ preisklasse absolut treffsicher kaufen? NEIN! weil du genausowenig ahnung hast wie ich. da nimmt man einen fachmann mit. und das selbe beim autokauf. nichts wissen is ja nix dummes. aber dann nehm ich jemanden mit der ahnung hat.
da das ja der deutsche mündige bürger nicht kann hat der staat bzw die eu ein total beschissenes gesetz erlassen. und da nun leute die es nichtmal auf die kette bekommen ein auto zu kaufen etwas von "garantie" hört dann is ja alles klar. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
sorry aber autokauf macht man eben nicht so wie man schuhe oder cornflakes kauft.
Warum denn nicht? Sind alles nur schnöde Konsumgüter…
Zitat:
kannst du einen wein in der 100€ preisklasse absolut treffsicher kaufen? NEIN! weil du genausowenig ahnung hast wie ich. da nimmt man einen fachmann mit.
Mann kann auch dort hingehen, wo ein Fachmann beraten kann.
Zitat:
da das ja der deutsche mündige bürger nicht kann hat der staat bzw die eu ein total beschissenes gesetz erlassen.
Wer würde denn Deiner Meinung nach für Mängel aufkommen, die der "Fachmann" übersehen hat? Der Händler ja nicht, denn dafür hast Du ja einen Fachmann mitgenommen. Der Fachmann wird sich an die Stirn tippen, denn der hat ja nur eine Gefälligket getan.
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Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
darf man mal fragen was du den beruflich machst wen du nicht grad auf deinem ponyhof lebst? lass mich raten....bwl studieren?
Ich bin Selbständig in der EDV und hafte für meine Produkte und Beratungen. Das ist (in meinem Fall) gesetzlich verankert.
Zitat:
wen ich in den supermarkt gehe und schokolade kaufen will, aber nicht weiss was sokolade ist (dann mach ich schon den ersten fehler!), die ferienaushilfe frage ob ein haufen scheisse (auch braun) schokolade ist und diese das mit JA bestätigt....kann ich dann den supermarkt verklagen wegen falscher beratung oder bin ich doch zu blöd?
Die Nahrungsmitteltabellen auf Lebensmitteln geben genauen Aufschluß über die Zusammensetzung. Du kannst als Kunde das Produkt also Bewerten. Damals in der Schule waren das Lerninhalte in Wirtschaftskunde und Biologie, zumindest bei uns war es so. Der Kunde beim Autokauf kann dies nicht, solange er keine technische Ausbildung (in dem Bereich) abgeschlossen hat. Es ist ihm damit schlicht und einfach nicht zuzumuten das er einen Mangel erkennt ,der zur Verkehrsgefährdung führt, der vom bloßen äußeren betrachten nicht erkennbar ist. Nur weil es für dich selbstverständlich ist, heißt das nicht, das es ebenso für andere gilt.
Zitat:
sorry aber autokauf macht man eben nicht so wie man schuhe oder cornflakes kauft. kannst du einen wein in der 100€ preisklasse absolut treffsicher kaufen? NEIN! weil du genausowenig ahnung hast wie ich. da nimmt man einen fachmann mit. und das selbe beim autokauf. nichts wissen is ja nix dummes. aber dann nehm ich jemanden mit der ahnung hat.
Ein Wein verfügt über keine sicherheitstechnischen Einrichtungen die über Leben und Tod von dir und anderen entscheiden können. Bei Lebensmitteln riskierst du keinen Schaden, solltest du das falsche kaufen. Lebensmittel sind bereits kontrolliert, bevor sie überhaupt in den Handel dürfen. Selbst dein Arzt _muss_ dich beraten, solltest du eine Lebensmittelallergie haben. Auch er ist dazu verpflichtet, damit dir kein Schaden entsteht.
Zitat:
da das ja der deutsche mündige bürger nicht kann hat der staat bzw die eu ein total beschissenes gesetz erlassen. und da nun leute die es nichtmal auf die kette bekommen ein auto zu kaufen etwas von "garantie" hört dann is ja alles klar. 🙄
Du verstehst nicht was ich geschrieben habe. Der Käufer erwarb das KFZ in dem glauben, das er es im Straßenverkehr bewegen darf.
Da dies aufgrund des total durchrosteten Unterbodens garnicht möglich ist, hätte der Händler es nicht als Kraftfahrzeug verkaufen dürfen!
Dürfen! Der Kunde ist daran nicht schuld, siehe meine Erklärung oben. Von einem Privatkunden ist keine technische Sachkenntnis zu erwarten.
Und das hat nix mit "Leih dir einen Fachmann" zu tun. Der Händler darf es nicht, und punkt.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Mann kann auch dort hingehen, wo ein Fachmann beraten kann.Zitat:
kannst du einen wein in der 100€ preisklasse absolut treffsicher kaufen? NEIN! weil du genausowenig ahnung hast wie ich. da nimmt man einen fachmann mit.
und wen dir der wein nicht schmeckt hast du ein recht auf rückgabe des leergetrunkenen weins? oder verklagst den händler wegen falscher beratung? was machst wen der wein korkt? dann haste gelitten. bringts eine faulige banane auch zum supermarkt zurück? aha das is was anderes...warum?
merkst was? rost is bei einem solch alten auto ein verschleissteil.
@wahnsinn
warum? wo steht den geschrieben das man verkehrsunsichere autos nicht verkaufen darf als händler? bin ich mal gespannt.
bzw woher soll sowas ein händler wissen? sowas darf NICHTMAL ein polizist entscheiden! woher solls also ein händler der ein kaufmann ist den wissen?
und nochmals. durch einen durchgefaulten boden (btw schonmal gelesen um was es dem te wirklich geht???) besteht keine ernsthafte gefahr. wurde ja noch vom teppich zusammengehalten. es gibt sogar autos die haben löcher im unterboden serienmässig, sind so gebaut UND sind zugelassen -> vw kübel, daimler g klasse, vw iltis, jeder unimog....soll ich weitermachen?
Zitat:
So bedeutet die Erklärung, ein zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauftes Fahrzeugs sei "fahrbereit" nach der einschlägigen Rechtssprechung, dass das Fahrzeug nicht mit verkehrsgefährdenden Mängeln behaftet ist, auf Grund derer es bei einer Hauptuntersuchung als verkehrsunsicher eingestuft werden müsste. Wird ein Fahrzeug zum sofortigen Gebrauch auf öffentlichen Straßen verkauft, so kann der Käufer im Allgemeinen erwarten, dass es sich in einem Zustand befindet, der seine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr erlaubt (BGHZ 122, 256, 261).
Auch wenn du es gerne anders hättest. Wenn du es anders haben willst, dann musst du schon selber in die Politik.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wen dir der wein nicht schmeckt hast du ein recht auf rückgabe des leergetrunkenen weins? oder verklagst den händler wegen falscher beratung?
Nö, wenn der Wein meinen Geschmack nicht trifft, ist das Pech und kein Mangel.
Zitat:
bringts eine faulige banane auch zum supermarkt zurück? aha das is was anderes...warum?
Wenn es nur eine von vielen Bananen betrifft sicherlich nicht, wenn es die Mehrzahl ist ja.
Zitat:
merkst was? rost is bei einem solch alten auto ein verschleissteil.
Ich merke nichts, und dass Rost eine alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinung ist, habe ich gar nicht angezweifelt. Es geht viel mehr darum, dass Du dem Händler jedwede Verantwortung absprechen willst.
Zitat:
bzw woher soll sowas ein händler wissen? sowas darf NICHTMAL ein polizist entscheiden! woher solls also ein händler der ein kaufmann ist den wissen?
Wenn der Händler keinen Plan von seinem Gewerbe hat, soll er einfach die Griffel davon lassen und sich einer anderen Beschäftigung widmen. Dass er ohne weitergehende Befähigungsnachweise sein Gewerbe betreiben darf, entbindet ihn noch lange nicht von seinen Pflichten. Er verfolgt schließlich eine Gewinnabsicht, und diese darf nicht ausschließlich zu Lasten der Kunden geschehen.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bzw woher soll sowas ein händler wissen? sowas darf NICHTMAL ein polizist entscheiden! woher solls also ein händler der ein kaufmann ist den wissen?
"Bei erheblichen Mängeln kann die Polizei ein Fahrzeug zur Beweissicherung sehr wohl sicherstellen. Rechtsgrundlage ist § 94 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Natürlich verbietet sich bei geringfügigen Mängeln, die auch der Beamte selber feststellen kann, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das berühmte "Schießen mit Kanonen auf Spatzen". Ein begründeter Verdacht, dass grobe Mängel vorliegen, reicht jedoch bereits aus.
Die Polizei kann überdies nach dem Polizeirecht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt unterbinden und falls notwendig dazu das Fahrzeug sicherstellen."
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wenn es nur eine von vielen Bananen betrifft sicherlich nicht, wenn es die Mehrzahl ist ja.
Ich habe mal bei Rewe eine faulige Gemüsezwiebel reklamiert (hat uns das Sonntagsessen versaut), direkt mit Fotos per Mail an die Zentrale. Dafür gab es einen großen Freßkorb, um mich von der ansonsten hohen Qualität von Rewe zu überzeugen. Hat sich also gelohnt.
Allerdings: 86er Autos für kleines Geld gibt es heute nur noch bei Hinterhofhändlern mit Migrationshintergrund. Hier erkennbar ohne Fachkenntnisse hinzugehen und zu erwarten nicht beschissen zu werden ist (harmlos ausgedrückt) naiv. Das ist etwa so schlau wie mit Portemonnaie halb aus der Gesäßtasche hängend in Rom U-Bahn zu fahren und sich hinterher über die bösen Italiener zu beschweren. Natürlich ist einem Unrecht geschehen, man hat es aber auch drauf angelegt...
Zitat:
Original geschrieben von Frank170664
Das was du hier schreibst finde ich bescheuert! Wo leben wir denn?? In EuropaZitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
händler hin, gewährleistung her....wie zum henker soll ein händler auf ein 500€ auto noch irgendwelche kosten übernehmen? gehts den noch? ich kann schon verstehen warum manche händler solche autos nurnoch in den export geben. da kommen wenigsten keine solche absolut bescheuerten ideen!? 🙄
Was soll das also von einem Händler?? Wenn er Schrott hat, dann kann er Ihn ja in Einzelteilen verkaufen. Hat ein Fahrzeug schwerwiegende Mängel die keine Verschleißteile sind und er verkauft es, dann haftet er. Wenn Ihm dass nicht passt, kann er sein Gewerbe gerne außerhalb Europas ausüben. In Europa unterliegt er der Rechtsprechung der Mitgliedstaaten und die ist im Bereich Sachmängelhaftung durch die zuständigen Ländergesetze einheitlich durchgesteuert.
Wenn es dem Händler nicht passt sollte er ein solches Auto nicht verkaufen.
Aus diesem Grund gibt es sogut wie keine Autos um die 1000€ mehr von Händlern. Oder kannst du in einen Motor oder in ein Getriebe schauen? Wenn irgend etwas innerhalb der 6 Monate nach dem Kauf kaputt geht hast du als Händler ein Problem. Das ist ein reines Verlustgeschäft, also werden
alleAutos ins Ausland verkauf, egal wie deren Zustand ist und ob die auch noch die nächsten 10 Jahre ohne Probleme durch den Tüv kommen.
Hat man früher so ein Auto gekauft wusste man das man für 500€ unter umständen ein Fahrzeug bekommt bei dem früher oder später irgend etwas kaputt gehen kann. Waren es kleinigkeiten dann hat man das bezahlt, ging der Motor oder das Getriebe kaputt dann hat man das Fahrzeug weiter verkauf und sich ein neues billiges geholt. Heute geht man zum Händler und will Gewährleistung. Am besten ein neuer Austauschmotor. Das ist bei einem Auto um 500€ jenseits der Realität, das hat auch nichts mehr mit fairem Geschäft zu tun. Der Händler ist der dumme der auf den Kosten sitzen bleiben soll, der Käufer ist frei raus.
Durch die ganze Gewährleistungsgeschichte wollte man die Schwarze Schafe vom Markt bekommen und den Käufern eine gewisse Sicherheit geben, im Endefekt hat man den Spies nur umgedreht, jetzt sind nicht mehr die Käufer die dummen sondern die Händler.
Zitat:
Original geschrieben von -Wahnsinn-
"Bei erheblichen Mängeln kann die Polizei ein Fahrzeug zur Beweissicherung sehr wohl sicherstellen. Rechtsgrundlage ist § 94 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG. Natürlich verbietet sich bei geringfügigen Mängeln, die auch der Beamte selber feststellen kann, nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das berühmte "Schießen mit Kanonen auf Spatzen". Ein begründeter Verdacht, dass grobe Mängel vorliegen, reicht jedoch bereits aus.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
bzw woher soll sowas ein händler wissen? sowas darf NICHTMAL ein polizist entscheiden! woher solls also ein händler der ein kaufmann ist den wissen?Die Polizei kann überdies nach dem Polizeirecht auch aus Gründen der Verkehrssicherheit die Weiterfahrt unterbinden und falls notwendig dazu das Fahrzeug sicherstellen."
Sicherstellen, also die Weiterfahrt untersagen und ein Fahrzeug für Verkehrsunsicher erklären und aus dem Verkehr ziehen also entstempeln sind zwei verschiedene paar Schuhe, und ein Polizist darf dir nicht den Stempel abkratzen
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Wenn der Händler keinen Plan von seinem Gewerbe hat, soll er einfach die Griffel davon lassen und sich einer anderen Beschäftigung widmen. Dass er ohne weitergehende Befähigungsnachweise sein Gewerbe betreiben darf, entbindet ihn noch lange nicht von seinen Pflichten. Er verfolgt schließlich eine Gewinnabsicht, und diese darf nicht ausschließlich zu Lasten der Kunden geschehen.
wilkommen im prallen leben. wen das so wäre wo würdest du dann heute noch einkaufen? jeder blöd markt und co wäre zu, alt teile unger und co wäre auch weg, jeder baumarkt wäre zu....schonmal dadran gedacht?
@wahnsinn
wie schon gesagt...ein polizist darf dir die weiterfahrt untersagen, darf ein fahrzeug sicherstellen. jo soweit hast recht. aber ein polizist hat keine rechtliche grundlage zu sagen "das fahrzeug entspricht nicht der stvo" bzw "das fahrzeug ist verkersunsicher". das darf NUR ein "tüv mensch". der polizist DARF seine zweifel aussprechen, damit hatsichs aber.
weder in dem von dir zitierten §46 (in dem was ganz anderes steht) noch im §96 steht irgendwas in diesem zusammenhang. aber ich wiederhol mich gerne mit meinen 2 kernaussagen:
1) es steht NIRGENDS das man ein verkehrsuntüchtiges auto NICHT verkaufen darf! (wo ist der nachweis für deine behauptung?)
2) ein polizist DARF und KANN nicht sagen ob ein auto verkehrstüchtig ist! er kann und darf seine zweifel äussern mit allem was dazu gehört. STILL LEGEN etc darf ein polizist NICHT!
und jetzt nochmals....woher soll ein kaufmann das wissen? wo steht das im gesetz das er sowas wissen MUSS?
fragen über fragen!
@zocker
100% ACK! endlich einer der es kapiert! die leute meinen alle das man 20 jahre alte fiestas oder 2er gölfe für 700€ vom händler mit voller gewährleistung etc bekommt. wie soll das bitte funktionieren? selbst riesen daimler autohäuser machen sowas bei 50.000€ teuren s klasse nicht sondern decken sowas über eine garantieversicherung ab.
Ich hab dann mal innerhalb von 3 Minuten einen für Onkel Howdy und die anderen Nörgler herausgesucht.
E-Bay, Durchrostungen, nicht verkehrssicher, Bastlerfahrzeug, Gewährleistungsausschluss von Privat,
http://www.aufrecht.de/.../...mm-urteil-vom-12052009-az-28-u-4209.html
durchaus als Grundsatz für hier heranzuziehen!!!
Wo hat da ein Händler noch Chancen?
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ein polizist DARF und KANN nicht sagen ob ein auto verkehrstüchtig ist! er kann und darf seine zweifel äussern mit allem was dazu gehört. STILL LEGEN etc darf ein polizist NICHT!
Jaein, aber er kann veranlassen das du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen musst.
Es entstempelt dann also sein längerer Arm und die Betriebserlaubnis erlischt. Ergo das Problem bleibt -> Er darf nicht damit fahren.
@Frank
Als Händler würde ich mir eine Partnerwerkstatt suchen, die jedes Fahrzeug einmal gründlich untersucht und dies aus Schriftlich festhält. Die Kosten halten sich in Grenzen, solange man nicht mit 500 Euro klitschen handelt. ;-)