Kauf bei Händler - jetzt Defekt entdeckt

Hallo,

ich fahre einen 1986er E30 BMW 320i. Ein altes Ding, das war mir klar. Nun hatte ich Feuchtigkeit im Fussraum. Ein Mechaniker sagte mir, der ganze Fussraum sei durchgerostet, ja man könne teils bis zur Fahrbahn durchsehen. Der linke untere "Lappen" des Kotflügels ist beim Checken des Mechanikers vor Durchrostung etwas weggebrochen, da er nur durch Kleber noch drangehalten wurde. Alles Dinge, die ich als Laie beim Kauf nicht einschätzen konnte.

Bei einem Kaufpreis von 500 Euro lohnt sich eine Bearbeitung nicht. Ich werde den Wagen verkaufen/entsorgen und mir nen neuen holen müssen.
Und ich werde nur noch bei deutschen Händlern oder Privatpersonen kaufen!

Aber zu meiner Frage: Inwiefern sieht das deutsche Kaufrecht eine Entschädigung in dem Falle vor? Weiss jemand, ob ich vom Händler noch irgendwas erstattet bekommen könnte?

Danke im Voraus 🙁

Beste Antwort im Thema

für 500,-€ gibts nen Haufen zusammen getackerte Schrauben und nicht mehr, wer das nicht weis, der sollte sich nen Psychiater suchen oder beten gehen

Leider haften für solche Schwachbirnen trotzallem die Verkäufer wenn sie nicht alles mögliche ausschließen.

ADAC und Andere bieten Gebrauchtwagenchecks zum Taschengeldtarif an

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Zitat:

Original geschrieben von -Wahnsinn-


Als Händler würde ich mir eine Partnerwerkstatt suchen, die jedes Fahrzeug einmal gründlich untersucht und dies aus Schriftlich festhält. Die Kosten halten sich in Grenzen, solange man nicht mit 500 Euro klitschen handelt. ;-)

Bringt dir alles nichts, denn auch diese Werkstatt kann dir nicht Garantieren das in den 6 Monaten kein defekt auftritt für den der Händler aufkommen muss. Du könntest auch vor dem Verkaufen eine neue HU machen lassen, aber auch die gibt keine Garantie das das Fahrzeug 2 Jahrelang Verkehrstüchtig bleibt.

Zitat:

Original geschrieben von -Wahnsinn-


Jaein, aber er kann veranlassen das du das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen musst.
Es entstempelt dann also sein längerer Arm und die Betriebserlaubnis erlischt. Ergo das Problem bleibt -> Er darf nicht damit fahren.

Auch die Zulassungsstelle entscheidet nicht ob ein Fahrzeug Verkehrssicher ist oder nicht.

Nur ein Prüfingenieur kann entscheiden ob ein Fahrzeug Verkehrssicher ist oder nicht, danach kann es still gelegt werden. Das Entscheidet kein Polizist und auch kein Beamter von der Zulassungsstelle.

Ein Polizist kann lediglich eine Untersuchung veranlassen. Dazu wird das Fahrzeug Sichergestellt und zur Prüfstelle geschleppt. Bei geringen mängeln kann die Weiterfahrt untersagt werden. Oder man bekommt einen Mängelschein. z.b. bei Abgefahrenen Reifen oder defekter Beleuchtung.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Ich hab dann mal innerhalb von 3 Minuten einen für Onkel Howdy und die anderen Nörgler herausgesucht.

E-Bay, Durchrostungen, nicht verkehrssicher, Bastlerfahrzeug, Gewährleistungsausschluss von Privat,

http://www.aufrecht.de/.../...mm-urteil-vom-12052009-az-28-u-4209.html

durchaus als Grundsatz für hier heranzuziehen!!!

Wo hat da ein Händler noch Chancen?

Gruß Frank

anscheinend versteh ich entweder was falsch oder du hast das mit dem suchen nicht verstanden...hier gehts um die definierung von "fahrbereit" und "von privat". und nicht darum das man ein verkehrsunsicheres auto NICHT verkaufen darf. ich warte immernoch auf den einen link in dem steht "ein händler darf keine autos verkaufen die nicht verkehrssicher sind". und da kannst lange suchen! dieser link isses auf alle fälle nicht.

@wahnsinn
auch eine zulassungsstelle kann und darf das nicht. nochmals die feststellung ob ein auto verkehrssicher ist oder nicht darf NUR ein "tov mensche"! ob der nun im auftrag des staates alles 2 jahre bei der hu das feststellt, im zuge einer kontrolle, auf anweise der polizei oder sonst wem ist erstmal egal 😉 ob das jetzt direkt oder indirekt passiert is erstmal egal.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wilkommen im prallen leben. wen das so wäre wo würdest du dann heute noch einkaufen? jeder blöd markt und co wäre zu, alt teile unger und co wäre auch weg, jeder baumarkt wäre zu....schonmal dadran gedacht?

Warum gäbe es diese Läden nicht mehr? Media Markt und Saturn, aber auch die führenden Baumärkte gewähren dem Kunden weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Rechte. Wenn ich Murks gekauft habe, habe ich bei denen i.d.R. binnen 14 Tagen die Möglichkeit die Ware zurückzugeben. Die sind aber auch nicht dumm und verramschen keine runtergerockte Gebrauchtwaren, das tut eigentlich kein Kaufmann, der noch halbwegs alle Latten am Zaun hat.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


wilkommen im prallen leben. wen das so wäre wo würdest du dann heute noch einkaufen? jeder blöd markt und co wäre zu, alt teile unger und co wäre auch weg, jeder baumarkt wäre zu....schonmal dadran gedacht?
Warum gäbe es diese Läden nicht mehr? Media Markt und Saturn, aber auch die führenden Baumärkte gewähren dem Kunden weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Rechte. Wenn ich Murks gekauft habe, habe ich bei denen i.d.R. binnen 14 Tagen die Möglichkeit die Ware zurückzugeben. Die sind aber auch nicht dumm und verramschen keine runtergerockte Gebrauchtwaren, das tut eigentlich kein Kaufmann, der noch halbwegs alle Latten am Zaun hat.

um das "ahnung haben" und "wissen was man verkauft". 😉

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Hi Onkel Howdy,

auf den von dir verlangten Link kannst du lange warten. Der Händler kann den größten Schrott verkaufen den es gibt. Das verbietet Ihm kein Gesetz.

Wichtig ist aber, dass es Rechte des Verbrauchers gibt, die der Händler nicht aushebeln kann. Dazu gehört, um es einmal richtig zu nennen die Sachmängelhaftung. Da jedoch dieser Paragraph im BGB viele Sachverhalte im Unklaren lässt, mussten sich in der Vergangenheit Deutsche Gerichte zu Hauf damit Auseinandersetzen.

Im KFZ Bereich drehen sich dabei alle Probleme darum, was ist Verschleiß und was nicht. Normaler Verschleiß sind in der rechtsprechung bisher alle Teile, die im normalen Betrieb einer Abnutzung unterliegen. Der ADAC hat dazu eine interesante Auflistung veröffentlicht, wo auch Bezug zu Urteilen angegeben ist.. Der hier vertretenen Argumentation, Rost sei auch eine Art des normalen Verschleißes, ist bisher kein Gericht gefolgt. Das habe ich mit dem von mir verlinkten Urteil, sogar im Privatbereich, untermauert.

Auch die Aussage bei einem KFZ (sei es Auto, LKW oder Zweirad) im Kaufvertrag, dass dieses nur als Bastlerfahrzeug oder zum Ausschlachten verkauft werde wurde Höchstrichterlich (BGH) als für Händler unzulässig geurteilt um damit die Möglichkeit zu schließen, die Sachmängelhaftung auszuschließen.

Mein Verweis auf das googlen im Internet bezieht sich auf eben solche Urteile. Und die findet man, richtiges Suchen vorausgesetzt ohne Probleme.

Wenn jetzt ein Händler meint, er müsse Schrott verkaufen, dann ist das seine eigenen Entscheidung. Die Sachmängelhaftung für ein KFZ kann er jedoch nur umgehen, wenn er den Schrott zerlegt in Einzelteilen verkauft. Sobald jedoch im Kaufvertag ein Fahrzeug als ganzes angegeben ist muss er bei Sachmängeln leisten.

Um jetzt noch einmal aud die Eingangsfrage im Thread zurückzukommen, die haben hier viele bezüglich der Diskussion über Schrott oder 500,- Autos vergessen.

Wenn der Kaufvertrag weniger als 1 Jahr zurückliegt dann hat der Themenstarter gute Chancen auf Wandlung. Innerhalb der ersten sechs Monate ohne Gutachter und Klagen, danach wohl bei uneinsichtigen Händlern nur per Anwalt und Gericht. Wenn ich Händler wäre würde ich lieber in den sauren Apfel beißen und Wandeln als zusätzliche Kosten zu verursachen (Gutachter, Gericht; Anwälte...) die ich aufgrund der Aktuellen Rechtsprechung auch noch übernehme.

Gruß Frank

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Wenn der Kaufvertrag weniger als 1 Jahr zurückliegt dann hat der Themenstarter gute Chancen auf Wandlung. Innerhalb der ersten sechs Monate ohne Gutachter und Klagen, danach wohl bei uneinsichtigen Händlern nur per Anwalt und Gericht. Wenn ich Händler wäre würde ich lieber in den sauren Apfel beißen und Wandeln als zusätzliche Kosten zu verursachen (Gutachter, Gericht; Anwälte...) die ich aufgrund der Aktuellen Rechtsprechung auch noch übernehme.

Gruß Frank

moin frank...

dann rechne mal aus was nach dem einen jahr den noch gewandelt werden kann...😉

die sachmangelhaftung ausschliessen is ganz einfach:
- in "kommision" verkaufen
- nur für export verkaufen
- nur an gewerbliche verkaufen

du wirst doch aber nicht ernsthaft behaupten das es für 500€ ein TOP gepflegtes gebrauchtes allroundauto OHNE mängel gibt das 2 jahre fährt und nur getankt werden muss?!

Stellt sich die Frage ob Rost nur am Fahrweg kein Verschleiß ist oder sogar auch am ganzen Auto.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Auch die Aussage bei einem KFZ (sei es Auto, LKW oder Zweirad) im Kaufvertrag, dass dieses nur als Bastlerfahrzeug oder zum Ausschlachten verkauft werde wurde Höchstrichterlich (BGH) als für Händler unzulässig geurteilt um damit die Möglichkeit zu schließen, die Sachmängelhaftung auszuschließen.

Mein Verweis auf das googlen im Internet bezieht sich auf eben solche Urteile. Und die findet man, richtiges Suchen vorausgesetzt ohne Probleme.

Wenn jetzt ein Händler meint, er müsse Schrott verkaufen, dann ist das seine eigenen Entscheidung. Die Sachmängelhaftung für ein KFZ kann er jedoch nur umgehen, wenn er den Schrott zerlegt in Einzelteilen verkauft. Sobald jedoch im Kaufvertag ein Fahrzeug als ganzes angegeben ist muss er bei Sachmängeln leisten.

Soll das heisen, wenn ich als Händler ein Fahrzeug verkaufe, und im Kaufvertrag steht, ohne Tüv und AU, Fahrzeug ist nicht fahrbereit, wird als Ersatzeilspender/Bastlerfahrzeug verkauft. Und der Käufer meint besseren wissens das Fahrzeug anmelden zu müssen und stellt dann fest das es nicht Fahrtauglich ist, das ich dann aufgrund der Sachmängelhaftung nachbessern muss? Das kann es nicht sein! Kein Wunder das niemand mehr solche Autos verkaufen will.

Hi Onkel Howdy,

bevor du postest, mach dich doch erst mal schlau!

Auch das in Komision verkaufen ist, obwohl gerne gemacht, Höchstrichterlich erheblich erschwert. Wenn der Verbraucher sich erkundigt, ist da sganz einfach jedoch hier nicht das Thema.
Auch in den anderen von dir genannten Fällen kann man die Sachmängelhaftung nicht ausshließen. Jedoch greifen da neben BGB und HGB noch ein paar andere Gesetze so dass der Verkäufer seine Sache genauer definieren kann. Und da ist dann das "Bastlerfahrzeug" um mal diesen Begriff zu verwenden wieder machbar.
Warum du jedoch dahin ableitest versteh ich nicht. Hier im Thema geht es bisher immer nur um eine Privatperson

Gut wäre gewesen, wenn du endlich eingestehen würdest, dass viele deiner Postings hier sachlich falsch waren.

Mein günstigstes Auto war übrigens 1998 ein 16 Jahre alter Passat für 1200,- DM von einem Händler mit 2 Jahren TüV. Damals 1 Jahr gefahren und dann für 1100,- DM wieder verkauft. Reperaturkosten 1 Satz Bremsbeläge. Für meinen Sohn haben wir letztes Jahr einen Corsa gekauft für 1200,- Euro mit 2 Jahren TüV und 120000km. Ich selbst fahre neben einer FJ 1200 BJ 89 einen 96er Passat mit 85000km vor zwei Jahren für 2100,- mit einem Jahr TüV gekauft. Günstige KFZ findet man, jedoch wird es schwerer je weniger Geld man einsetzt.

@zoker

ja, dass ist die Gefahr in der ein Händler schwebt. Schreib doch mal alles auf, warum ein Fahrzeug nicht fahrbereit sein könnte. Mir fallen da als Technikinteresierter spontan ohne zu überlegen 10 Sachen ein. Und nimm die Lapalien wie fehlender Zündverteiler-Kappe dazu. Dazu alle Verschleißteile die zur nicht Fahrbereitschaft führen. Versuch doch bitte mal das Auto im Kaufvertrag als Schrott zu bezeichnen und dann zu verkaufen. Dann wärst du wohl vielleicht auf der sichern Seite, würdest aber wohl schwerlich einen privaten Käufer finden.

Gruß Frank

Zitat:

Soll das heisen, wenn ich als Händler ein Fahrzeug verkaufe, und im Kaufvertrag steht, ohne Tüv und AU, Fahrzeug ist nicht fahrbereit, wird als Ersatzeilspender/Bastlerfahrzeug verkauft. Und der Käufer meint besseren wissens das Fahrzeug anmelden zu müssen und stellt dann fest das es nicht Fahrtauglich ist, das ich dann aufgrund der Sachmängelhaftung nachbessern muss? Das kann es nicht sein! Kein Wunder das niemand mehr solche Autos verkaufen will.

Das ist doch so eigentlich super geregelt. Sonst hätten die Türken ja freie Hand und würden nicht nur den Tacho zurückdrehen.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Auch die Aussage bei einem KFZ (sei es Auto, LKW oder Zweirad) im Kaufvertrag, dass dieses nur als Bastlerfahrzeug oder zum Ausschlachten verkauft werde wurde Höchstrichterlich (BGH) als für Händler unzulässig geurteilt um damit die Möglichkeit zu schließen, die Sachmängelhaftung auszuschließen.Auch die Aussage bei einem KFZ (sei es Auto, LKW oder Zweirad) im Kaufvertrag, dass dieses nur als Bastlerfahrzeug oder zum Ausschlachten verkauft werde wurde Höchstrichterlich (BGH) als für Händler unzulässig geurteilt um damit die Möglichkeit zu schließen, die Sachmängelhaftung auszuschließen.

Das ist so interpretiert nicht richtig !

In dem Urteil ging es um ein "richtigen Gebrauchtwagen", der über die reine Umbenennung zu Schrott aus der Gewährleistung raus sollte - und das ist daneben.

Entspricht ein Fahrzeug aufgrund Alter, Kilometerleistung und Kaufpreis einem üblichen Gebrauchtwagen, dann kann nicht durch die reine Bezeichnung in einem Kaufvertrag mit "Bastlerfahrzeug" (oder vergleichbar) die gesetzliche Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Ein tatsächliches "Bastlerfahrzeug" mit entsprechenden Alter oder Kilometerleistung und einem dem Zustand "Bastlerfahrzeug" entsprechendem Preis, kann sehr wohl als "Bastlerfahrzeug" korrekt beschrieben und mit vollständigem Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung verkauft werden.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Soll das heisen, wenn ich als Händler ein Fahrzeug verkaufe, und im Kaufvertrag steht, ohne Tüv und AU, Fahrzeug ist nicht fahrbereit, wird als Ersatzeilspender/Bastlerfahrzeug verkauft. Und der Käufer meint besseren wissens das Fahrzeug anmelden zu müssen und stellt dann fest das es nicht Fahrtauglich ist, das ich dann aufgrund der Sachmängelhaftung nachbessern muss?

Wenn es sich um einen Golf aus dem Baujahr 07, mit 60.000 km handelt und der für 8.300 Euro über den Tisch geht - bist Du in der Sachmangelhaftung.

Wenn es sich um einen Golf aus dem Baujahr 91, mit 320.000 km handelt und der für 250 Euro über den Tisch geht - dann bist Du raus aus der Sachmangelhaftung.

Zitat:

Wenn es sich um einen Golf aus dem Baujahr 91, mit 320.000 km handelt und der für 250 Euro über den Tisch geht - dann bist Du raus aus der Sachmangelhaftung.

Wenn das eine übliche Erscheinung bei einem 19 Jahre alten Fahrzeug ist, ja. Wenn er vollverzinkt ist wohl eher nicht.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


Wenn er vollverzinkt ist wohl eher nicht.

Das war nix 😁

Audi hatte es eingeführt und haben es als erste auch wieder sein lassen, gerade weil Rost wegen der Vollverzinkung ein massives Problem geworden ist.

Vollverzinkung von unbearbeiteten Karosserieblechen ist etwas anderes, als eine Feuerverzinkung beim fertigen Treppengeländer 😉

Die Vollverzinkung wird heute durch die Teilverzinkung ersetzt, weil sie zu teuer ist und nicht, weil sie nix bringt. Heute sind fast alle PKWs verzinkt und die A-Klasse und andere sogar vollverzinkt.

Ist mal wieder typisch, daß sich daran hochgezogen wird, ob ein Golf II verzinkt ist, was hier absolut unwichtig ist. Dann ersetze meinetwegen Vollverzinkung mit Klima-Anlage, die dürfte niemals kaputt gehen.

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