Kaskoschaden: Totalschaden: das Auto an den Aufkäufer aus der Reswertbörse sofort verkaufen?
Hallo zusammen,
Ich habe leider meinen knapp über 1 Jahr alten Wagen durch einen Teilkaskoschaden verloren.
Es ist definitiv ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Der Gutachter der Versicherung war da und hat sein Gutachten gemacht.
Er hat den Wagen auch auf einer Restwertbörse platziert und so den Restwert ermittelt. Nach meinem Gefühl passt der Restwert.
Der Wiederbeschaffungswert aber nicht und das ist aktuell ein Punkt, wo ich den Widerspruch bei der Versicherung eingelegt habe.
Jetzt meine Frage: da ich mit dem Restwert einverstanden bin und der beschädigte Wagen nur den Platz in der Garage wegnimmt, würde ich gerne den Wagen an den Aufkäufer von der Versicherung verkaufen (sein Angebot ist noch 1 Woche gültig).
Die Regulierung kann dann später erfolgen, wenn wir mit der Versicherung uns auf einen adäquaten Wiederbeschaffungswert geeinigt haben.
Darf ich den Wagen in der Konstellation verkaufen, oder begehe ich hier einen Fehler?
22 Antworten
um hier weiter zu kommen, kanst du selber einen Sachverständigen beauftragen (den du natürlich erst einmal bezahlen musst) Der kann sich das Auto ansehen und alles soweit aufnehmen. Er muss ja nicht sofort das komplette Gutachten erstellen. Dann sind die Beweise gesichert und du hast eine zweite (kompetente) Meinung ob du mit deinen Wertvorstellungen richtig liegst. Dann kannst du das Auto zum Restwert innerhalb der Frist verkaufen. Geh mal ganz sicher davon aus, dass dein Versicherer den jetzt ermitelten Restwert berücksichtigen wird, so oder so. Und der wird mit Sicherheit nicht höher ausfallen, wenn er erneut ermittelt wird. Das Gutachten kann dann ja im Nachgang erstellt werden, wenn es keine Einigung mit dem Versicherer gibt.
Und mal zur allgemeinen Information:
Ansprechpartner im Kaskoschaden ist immer der Versicherer und nicht der vom Versicherer beauftragte Sachverständige. Man sollte sich daher an seinen Vertragspartner wenden und nicht unnötige Zeit mit Menschen verplempern, die über die Höhe der Entschädigung gar keine Befugnisse haben.
um hier weiter zu kommen, kanst du selber einen Sachverständigen beauftragen (den du natürlich erst einmal bezahlen musst) Der kann sich das Auto ansehen und alles soweit aufnehmen. Er muss ja nicht sofort das komplette Gutachten erstellen. Dann sind die Beweise gesichert und du hast eine zweite (kompetente) Meinung ob du mit deinen Wertvorstellungen richtig liegst. Dann kannst du das Auto zum Restwert innerhalb der Frist verkaufen. Geh mal ganz sicher davon aus, dass dein Versicherer den jetzt ermitelten Restwert berücksichtigen wird, so oder so. Und der wird mit Sicherheit nicht höher ausfallen, wenn er erneut ermittelt wird. Das Gutachten kann dann ja im Nachgang erstellt werden, wenn es keine Einigung mit dem Versicherer gibt.
Und mal zur allgemeinen Information:
Ansprechpartner im Kaskoschaden ist immer der Versicherer und nicht der vom Versicherer beauftragte Sachverständige. Man sollte sich daher an seinen Vertragspartner wenden und nicht unnötige Zeit mit Menschen verplempern, die über die Höhe der Entschädigung gar keine Befugnisse haben.
@Schweinesohn
Wüsste ich auch gerne.
Klingt Ja schon fast sowas wie die Richtung Werksleistungssteigerung bei Porsche oder irgendein mega Paket wie bei Corvette etc.
Nur so etwas in der Art wäre erklärbar
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"Immerhin war der Gutachter von einer renommierten Organisation und auch von der Versicherung beauftragt. Er war eine gute Stunde am Auto, hat bestimmt hunderte Fotos gemacht und danach mehrere Tage für das Gutachten gebraucht. Also, schon sehr ordentlich gearbeitet.
Ich würde meinen, dass damit eine belastbare Basis geschaffen wurde."
"Ja, die Sonderausstattungen nicht berücksichtigt.
Dabei reichen nur 2 davon, um eben um 8-10 k€ höher zu rutschen."
Das passt gar nicht zusammen!
So, ich habe mit Versicherung telefoniert. Die Versicherung sagte, dass bezüglich des WBW die Sache wieder an den Gutachter zurückgegeben wurde. Ok, kann etwas dauern.
Aber, ich darf über den beschädigten Wagen frei verfügen, also auch an den genannten Aufkäufer mit dem höchsten Gebot zum Restwert verkaufen.
Das habe ich dann per Email nach dem Telefonat zur indirekten Bestätigung an die Versicherung geschrieben.
Ob die bei mobile.de geforderten Preise dann letztlich realisiert werden, ist eine andere Frage. Ich hab mehrere Fahrzeuge dort geparkt und kann da den "Preisverfall" oftmals nachvollziehen.
Das stimmt aber nur bedingt. Denn, als Geschädigter auf der Suche nach einem Ersatzwagen kann man nicht monatelang warten, bis und ob das passende Fahrzeug im Preis um 20-25% reduziert wird.
Der WBW muss so bemessen sein, dass man ein vergleichbares Fahrzeug innerhalb zumutbarer Zeit in adäquater Entfernung (vom Gefühl um 10 Tage) finden kann.