kaskoschaden

Hallo,mein Roller wurde vor ca. 3Wochen in Brand gesteckt.Die Versicherung beauftragte einen Gutachter,der den Wiederbeschaffungswert auf 2300 €(-150 Selbstbehalt also2150 €) bezifferte was auch OK ist. Jetzt bekam ich die Abrechnung des Schadens von meiner Versicherung.Hier wurde mir nur der Wiederbeschaffungswert Netto also1782 € erstattet, und mir mitgeteielt das ich nur dann ein Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer habe wenn diese tatsächlich angefallen ist.ich bin eine Privatperson und nicht Vorsteuerabzugsberechtigt.Mehrwertsteuer habe ich schließlich beim Neukauf bezahlt.Ist dieses rechtens????

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Zitat:

Original geschrieben von Knepie
schei*** wa :-)
 
Hättest das mal nicht gemacht 😁

Und was soll uns dieser Kommentar sagen......😕

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OK.

😁😁

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