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Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Themenstarteram 28. November 2021 um 21:13

Hallo liebe Community,

ich wurde vergangene Woche in einen Auffahrunfall verwickelt. Weniger als eine Stunde nach dem Aufprall rief mich der Versicherer des Auffahrenden an und teilte mir mit, der Fahrer habe den Schaden gemeldet. Die Sache sei eindeutig; ich müsse nicht mal meine eigene Versicherung kontaktieren.

Danach wurde ich direkt nach bekannten Vorschäden befragt und ob/wann man mir einen Sachverständigen schicken könne.

Da es sich nicht um mein Fahrzeug handelt, konnte ich keine verlässlichen Angaben zu etwaigen Vorschäden machen und wollte mich zunächst mit dem Halter abstimmen, welches Vorgehen er wünscht. Das Fahrzeug ist weit über zehn Jahre alt. Restwert vor dem Unfall betrug maximal 1000€, würde ich laienhaft sagen.

Meine Fragen in kürze:

  • Muss die eigene Haftpflicht bei "eindeutigen Sachen" (gibt's sowas überhaupt?) tatsächlich nicht informiert werden?
  • Sachverständige der gegnerischen Versicherung lehnt man pauschal ab, korrekt? ("Den Bock zum Gärtner gemacht...")
  • Wenn ich ablehne, kann es passieren, dass ich auf Kosten sitzen bleibe? Wenn der Fahrzeugwert gefährlich nahe an der Bagatellgrenze liegt habe ich Sorge, dass der Schaden auch drunter liegt und ein Gutachten nicht gerechtfertigt ist.
  • Kostenschätzung von der markeneigenen Werkstatt, auch bei uralt Autos?
  • Anwalt bei den paar hundert Euro? Das erscheint mir viel Rennerei zu sein

vielen Dank für euren Rat

der Geschädigte

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14 Antworten

Kosten für deinen Anwalt, Abschleppwagen, Gutachter, Entsorgung bei einem Totalschaden sowie Pauschalen für Telefon oder Porto kannst du grundsätzlich geltend machen. Denk aber dran, dass du eine Schadenminderungspflicht hast, also z.B. Leihwagen besser 2 Nummern kleiner als der beschädigte Wagen. Bei 1000 € Fahrzeugwert werden Anwalt und Gutachter wohl nicht bezahlt werden, da tut’s auch die Kostenschätzung der Vertragswerkstatt.

Der Sachverständige der gegnerischen Versicherung wird den Schaden natürlich kleinrechnen, das ist sein Job. Würde ich mich normalerweise auch nicht darauf einlassen. Bei 1000 € Fahrzeugwert wiederum ist ein wirtschaftlicher Totalschaden sehr wahrscheinlich, da wär’s nicht so kritisch mit dem Gutachter.

Themenstarteram 28. November 2021 um 21:38

Vielleicht ist eine Info zum Schaden wichtig: der Aufprall war nicht allzu groß, trotzdem ist der Bedienknopf des OEM-Radios durch den Innenraum geflogen. Ein Schleudertrauma habe ich jedenfalls nicht.

Der Stoßfänger ist äußerlich kaum deformiert und hat eine kleine Schramme. Dennoch ist etwas verzogen. Die Heckklappe ließ sich leicht öffnen; nun lässt sie sich jedoch nicht mehr schließen.

Was wenn nun doch Vorschäden am Heck waren? Da wäre es in meinen Augen schon fairer, wenn ein Sachverständiger beurteilt welcher Schaden dem Unfall zuzuordnen ist.

Unfälle passieren immer mal wieder und in aller Regel, so meine vielfache Erfahrung, melde ich den Unfall meiner Versicherung, bringe das Fahrzeug in die Werkstatt und trette der Werkstatt gegenüber die Schadensabwicklung ab.

Klar kann man hier Seitenweise über Halbwahrheit schreiben usw..

MfG kheinz

Wegen der Rennerei ... gib dem Halter den Schlüssel und die Papiere zurück, sag ihm was passiert ist und Ende. Es ist nicht dein Auto. Somit hast du da nichts zu sagen und es ist auch nicht dein Problem.

Themenstarteram 29. November 2021 um 6:53

Guter Tipp. Muss er sich jetzt hier anmelden und die selben Fragen stellen, oder können wir in diesem Thread alles zur Sache weiter besprechen?

Die Sachlage bleibt die gleiche: Gleiches Auto, gleicher Unfall, gleicher Schaden, gleicher Wunsch alles fair reguliert zu bekommen.

Wenn es auf einen Totalschaden hinausläuft sind für die Regulierung vor allem Wiederbeschaffungs- und Restwert relevant.

Beides enthält der Kostenvoranschlag nicht.

Natürlich sind Vorschäden wichtig, vor allem unreparierte. Deswegen sollte darüber auch wirklich derjenige Auskunft geben der das wissen muss. Denn die Versicherung weiß im Zweifel, welche Schäden an diesem Fahrzeug schon jemals über irgendeine Versicherung abgerechnet worden sind!

Zitat:

@Geschaedigter schrieb am 29. November 2021 um 07:53:55 Uhr:

... oder können wir in diesem Thread alles zur Sache weiter besprechen?

Du kannst dich gern hier einlesen und dann die Fragen stellen die offen geblieben sind.

https://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html

"Besprochen werden" muss diese Fragestellung in der vorliegenden Konstellation nicht zwingend zum einmillionsten mal.

Finde es schon etwas dreist wenn eine Versicherung so kurz nach dem Unfall den Geschädigten telefonisch zum eigenen Gutachter drängen will und auch schon die Frage nach Vorschäden in den Raum wirft.

Das hat schon was von Überrumplungstaktik in einer Ausnahmesituation.

Ob jetzt du selbst der Geschädigte bist oder ein anderer - die Antworten bei einem unverschuldeten Unfall, bei dem der Verursacher und seine Versicherung eindeutig feststehen, sind eigentlich immer die selben.

- Anspruch auf eigenen Anwalt der deine Interessen vertritt und die Kommunikation mit dem Versicherer übernimmt

- Anspruch die Ermittlung der Schadenshöhe selbst zu beauftragen. In diesem Fall ist auf jeden Fall ein Gutachten eines öffentl. bestellten und vereidigten Gutachters sinnvoll - kein KVA.

- ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. November 2021 um 23:06:38 Uhr:

Wegen der Rennerei ... gib dem Halter den Schlüssel und die Papiere zurück, sag ihm was passiert ist und Ende. Es ist nicht dein Auto. Somit hast du da nichts zu sagen und es ist auch nicht dein Problem.

Kurz und knapp: Genau so!

Warum dreist, nur so kann man sparen.

Da wären einige Fragen zu klären:

Fahrzeug noch verkehrssicher?

Soll es weiter unrepariert weiter gefahren werden?

Dann wäre es für den Halter besser, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen und fiktiv (ohne MwSt.) abzurechnen. So bis rund 1.000,- € sollte die Versicherung ohne lange Prüfung regulieren.

Was der Gutachter der Versicherung macht? Der verkauft dir einen wirtschaftlichen Totalschaden, setzt den Wiederbeschaffungswert niedrig und den Restwert hoch an. So muss nicht viel bezahlt werden.

Wo kommt eigentlich das Gerücht her, dass die Versicherung bei Schäden bis 1.000,- € den Anwalt des Geschädigten nicht bezahlen muss?

Themenstarteram 1. Dezember 2021 um 8:05

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. November 2021 um 21:56:58 Uhr:

Fahrzeug noch verkehrssicher?

Wenn sich der Schaden beheben lässt..? Eine unverschlossene Kofferaumklappe ist zunächst mal nicht sicher. Schäden wurden hier im Thread allerdings schon benannt.

Zitat:

Soll es weiter unrepariert weiter gefahren werden?

Unrepariert sicher nicht. Optische Mägel spielen bei einem Fahrzeug um die 1000€ keine Rolle. Allerdings müssen elementare Funktionen wie sicherer Gepäcktransport gegeben sein.

Zitat:

Dann wäre es für den Halter besser, einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt einzuholen und fiktiv (ohne MwSt.) abzurechnen. So bis rund 1.000,- € sollte die Versicherung ohne lange Prüfung regulieren.

Update: das ist inzwischen geschehen. Leider hatte der Wagen an dem betreffenden Stoßfänger bereits Vorschäden; in diesem Fall wird wohl doch ein Gutachter notwendig sein.

Zitat:

Was der Gutachter der Versicherung macht? Der verkauft dir einen wirtschaftlichen Totalschaden, setzt den Wiederbeschaffungswert niedrig und den Restwert hoch an. So muss nicht viel bezahlt werden.

Die Befürchtung habe ich auch. Wir haben nun einen Gutachter ohne erkennbare Verstrickung mit der Versicherung bestellt. Der Kontakt kam über die Vertragswerkstatt zu Stande, der Gutachter arbeitet für den TÜV. Passt das so?

Zitat:

Wo kommt eigentlich das Gerücht her, dass die Versicherung bei Schäden bis 1.000,- € den Anwalt des Geschädigten nicht bezahlen muss?

Ähm, ich glaube von dir? Vorher habe ich das das noch nirgends gelesen.

Von mir mit Sicherheit nicht (schau mal ziemlich weit oben auf dieser Seite, beim Florian). Ich klage auch 100,- € ein, just for fun, weil mir die Kürzungstaktik mancher Versicherung gehörig auf den Senkel geht.

Mit dem Vorschaden an der Stelle könntest du die A-Karte gezogen haben. Was sagt denn der Kostenvoranschlag zur Schadenshöhe und zum Vorschaden am Stoßfänger? Wenn der z.B. nur einen Lackschaden hatte, jetzt aber Schrott ist, ließen sich die unfallbedingten Mehrkosten am Stoßfänger ziemlich genau beziffern. Pech hättest du allerdings, wenn die Rep.-Kosten des Altschadens den Wiederbeschaffungswert des Autos bereits übersteigen würden. Wäre für mich ein Grund, nicht zum Gutachter zu gehen und nach KVA netto abzurechnen.

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