Kasko schaden. Bitte um Rat

Mercedes

Hallo an alle,
Nach langer Zeit hab ich eine Frage.
Ich hatte vor einigen Tagen ein Autounfall (mein erster) ich war leider der unfallverursacher. Das Guthaben wurde erstellt, diesbezüglich habe ich eine Frage, wird mir nur 8000 Euro ausgezahlt weil es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Wäre über informative Antworten sehr dankbar.

Kaskoschaden
Beste Antwort im Thema

Was schnackt ihr dem armen nabil denn vor?
Er scheint keine Erfahrung damit zu haben und will einfach sein Auto repariert haben.
Nach Gutachten kann man abrechnen, wenn man sich gut auskennt und ein Angebot einer Werkstatt vorliegen hat. Ohne dieses Angebot trägt nabil doch das volle Kostenrisiko. Er erhält auf Basis Gutachten etwas ausgezahlt und muss sich eine Werkstatt suchen, die dafür repariert. Selbst wenn er so eine Werkstatt findet, hat er noch nichts gewonnen. Er muss sich nur um alles selbst kümmern.

nabil, ich schließe mich Hagelschaden an. Mach es genauso, wie die Versicherung es vorschlägt. Dann rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab und du brauchst nur darauf zu warten dass dein Auto fertig wird.

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Dann mach es so. Abrechnen nach Gutachten, fertig

Bin auch der Ansicht das die Reparaturkosten übernommen werden müssen da der
Wagen noch einen Wiederbeschaffungspreis von 15.000 € + hat.
Bei fiktiver Abrechnung zicken die Versicherungen allerdings gerne.
Da man bei einem Unfall in aller Regel einen Rechtsanwalt beauftragt
sollter der das klären können.

Danke hellmi für deine Antwort ich hoffe das es schnell geht und die mir die reparations kosten auszahlen.

Zitat:

@nabil21 schrieb am 16. April 2019 um 18:01:25 Uhr:


Danke hellmi für deine Antwort ich hoffe das es schnell geht und die mir die reparations kosten auszahlen.

Eine gute Lösung ist immer den Schaden einfach an die Werkstatt abzutreten,
dann hast du mit der Abwicklung nichts mehr zu tun.

Viel Erfolg

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Ja hellmi, stimmt eigentlich schon, nur ist das Vertrauen bei mir do eine Sache an meinen alten Autos wurde auch gepfuscht bei der Reparatur etc. Deswegen lass ich das nur bei der Firma meines vertrauens reparieren es geht auch um meine kinder, da ich manchmal nach Holland zur familie fahre etc..

Zitat:

@nabil21 schrieb am 16. April 2019 um 18:47:07 Uhr:


Ja hellmi, stimmt eigentlich schon, nur ist das Vertrauen bei mir do eine Sache an meinen alten Autos wurde auch gepfuscht bei der Reparatur etc. Deswegen lass ich das nur bei der Firma meines vertrauens reparieren es geht auch um meine kinder, da ich manchmal nach Holland zur familie fahre etc..

Gute Werkstätten bieten in der Regel immer die Abtretung an, einfach mal fragen.

Danke hellmi für deine Antworten. Ich hoffe alles geht schnell durch die Bühne.

So meine Versicherung (nexible) hat sich gemeldet und ich zitiere:
zwischenzeitlich liegt uns das Gutachten vor. Eine Kopie erhalten Sie mit unserer E-Mail.

Wir erteilen Reparaturfreigabe auf Grundlage des Gutachtens.

Bitte reichen Sie uns zu gegebener Zeit eine Reparaturrechnung mit unterschriebener Abtretungserklärung der Werkstatt ein.

Bitte antworten Sie direkt auf diese E-Mail. So kann Ihre Nachricht schneller dem Schadenfall zugeordnet werden.

Ich verstehe das nicht ganz recht.
Da steht weder welches Geld gezahlt wird die Reparatur kosten oder Restwert bzw. WBW - RW - SB noch an wen das ausgezahlt wird.. Eigentlich wollte ich ja den (welchen auch immer) Betrag ausgezahlt bekommen und selbstständig zur Werkstatt gehen und es reparieren lassen

Hallo.

Ich würde jetzt einfach der Versicherung s
antworten mit der Bitte auf Gutachterbasis abzurechnen mit dem Hinweis auf Eigenreparatur.
Nach der erfolgreichen Reparatur, mit Bestätigung einer Werkstatt oder mit Bildern und Datum einer Tageszeitung bei den Bildern, den restlichen voraussichtlich zurückbehaltenen Betrag einfordern.

Die Versicherung kann nicht wissen, was du vor hast. Das musst du denen schon sagen.

Gruß AWXS

Danke für deine Antwort,

OK heißt es also das es Anscheind doch kein wirtschaftlicher totalschaden ist?

Und heißt auf gutachter Basis abzurechnen mit dem Hinweis auf eigenreparatur das die mir die. Reparations kosten in Höhe von 8300.euro netto auszahlen müssen.

So sollte es sein.
Wenn du später Ersatzteilrechnungen hast kannst du dir von deiner Versicherung die MWSt. noch auszahlen lassen, weil die diese ja vorher abgezogen hatten.

Gruß AWXS

AWXS vielen Dank für deine Antwort du hast mir sehr geholfen.

Bitte, sehr gern.

Eine Frage noch. Haha sorry
Würdest du mir nicht vll. Ein 3 zeiler schreiben, wie ich am besten der Versicherung mitteile das sie mich auszahlen sollen und ich es selber repariere, wäre dir unglaublich abermals dankbar 🙂

Zitat:

@nabil21 schrieb am 17. April 2019 um 12:06:01 Uhr:


Eigentlich wollte ich ja den (welchen auch immer) Betrag ausgezahlt bekommen und selbstständig zur Werkstatt gehen und es reparieren lassen

Wo ist denn der Unterschied?
Du gehst mit dem Gutachten zu deiner Werkstatt und lässt Dir einen Kostenvoranschlag machen. Wenn der passt lässt Du reparieren, unterschreibst die Abtretung und die Versicherung zahlt an die Werkstatt.
Sollte die Werkstatt mehr verlangen bzw. im Verlauf der Reparatur höhere Aufwendungen für notwendig halten (manches stellt sich ja auch erst bei der Demontage heraus, z.B. aus Kühler prüfen wird dann Kühler ersetzen) muss die Versicherung erneut kontaktiert werden.

Gruß
Hagelschaden

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