Kasko schaden. Bitte um Rat

Mercedes

Hallo an alle,
Nach langer Zeit hab ich eine Frage.
Ich hatte vor einigen Tagen ein Autounfall (mein erster) ich war leider der unfallverursacher. Das Guthaben wurde erstellt, diesbezüglich habe ich eine Frage, wird mir nur 8000 Euro ausgezahlt weil es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist?

Wäre über informative Antworten sehr dankbar.

Kaskoschaden
Beste Antwort im Thema

Was schnackt ihr dem armen nabil denn vor?
Er scheint keine Erfahrung damit zu haben und will einfach sein Auto repariert haben.
Nach Gutachten kann man abrechnen, wenn man sich gut auskennt und ein Angebot einer Werkstatt vorliegen hat. Ohne dieses Angebot trägt nabil doch das volle Kostenrisiko. Er erhält auf Basis Gutachten etwas ausgezahlt und muss sich eine Werkstatt suchen, die dafür repariert. Selbst wenn er so eine Werkstatt findet, hat er noch nichts gewonnen. Er muss sich nur um alles selbst kümmern.

nabil, ich schließe mich Hagelschaden an. Mach es genauso, wie die Versicherung es vorschlägt. Dann rechnet die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab und du brauchst nur darauf zu warten dass dein Auto fertig wird.

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Servus,

warum fragst Du nicht Deine Versicherung? Wäre aus meiner Sicht sinnvoller, die können Dir sicher sagen, was sie nun auszahlen.

MfG
Philipp

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt hier nicht vor.
Die Reparaturkosten liegen weit unter dem Wiederbeschaffungswert.

Du hast folgende Möglichkeiten:
1. Reparieren lassen und die Werkstatt rechnet direkt mit deiner Versicherung ab (Abtretung). Ist die schlechteste Lösung, weil dabei nur die Werkstatt verdient. Macht bei neueren Autos aber durchaus Sinn.

2. Du lässt dir die Reparaturkosten von deiner Versicherung gem Gutachten auszahlen. Dabei wird allerdings zunächst die MWST rausgerechnet. Also Auszahlung Reparaturkosten ohne MWSt. Edit: Abzüglich SB (in deinem Fall 300€)
Dann verkaufst du das Auto.

3. wie 2. allerdings lässt du das Auto in einer freien Werkstatt nach verbindlichem Kostenvoranschlag reparieren. Wenn du einiges selbst erledigen kannst, dann machst du dabei im normalfall doch einiges Gut. Man müsste wissen, was genau alles kaputt ist.

Aber nochmal: ein wirtschaftlicher Totalschaden ist das nicht.

Gruß AWXS

Hallo Philipp,
Vielen Dank für deine Antwort ich warte ja vergebens.

Meine Versicherung ist eine reine online Versicherung und bis die mal wieder auf meine Email reagieren vergeht einige Zeit...

Ich dachte ich frage mal vorab, ob jemand eine Ahnung hat bzw ähnliches durchgemacht hat.

Hast du denn deiner Versicherung mitgeteilt, wie du gedenkst vorzugehen?
Vielleicht warten die auf die Reparaturrechnung einer Werkstatt.

Gruß AWXS

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AWXS vielen vielen Dank für deine Antwort, bin echt überrascht bezüglich deiner Aussage... Mein Mechaniker meinte das dies ein wirtschaftlicher Totalschaden ist und der Restwert mit 8000 Euro steht und vermutlich die 8000 Euro minus der wiederbeschaffungswert ausgezahlt wird sprich 7100 ca. Ich wollte mir eine weitere Meinung hier im. Board holen, ob der Mechaniker doch falsch liegt.

Ausserdem steht im Gutachten das eine reparation nicht zu empfehlen ist

Edit: Philipp ja hab der Versicherung gesagt das ich es selber reparieren möchte ich warte nochmal und schick den sonst noch ein verbindliche Kostenvoranschlag

Nun gut, die Procedere der Versicherungsgesellschaften werden ähnlich sein, aber nicht unbedingt gleich. In dem Fall wäre es eventuell hilfreich, wenn Du verrätst, wo Dein Wagen versichert ist, ob Du eventuell Kasko Plus oder sonstige Bausteine eingeschlossen hast und wie hoch Deine vertragliche Selbstbeteiligung ist.

Wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, dann hat der Gutachter keine Reparaturempfehlung gegeben, sprich Reparatur wird nicht durchgeführt.

Zum Thema Online-Versicherung: habe ich auch und bislang auch gute Erfahrungen gemacht, auch bei der Bearbeitung von E-Mails. Ich hatte in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Allerdings hatte ich auch noch nie einen (Voll-)Kaskoschaden.

MfG
Pippo

Zitat:

@pippo678 schrieb am 16. April 2019 um 12:10:37 Uhr:


Nun gut, die Procedere der Versicherungsgesellschaften werden ähnlich sein, aber nicht unbedingt gleich. In dem Fall wäre es eventuell hilfreich, wenn Du verrätst, wo Dein Wagen versichert ist, ob Du eventuell Kasko Plus oder sonstige Bausteine eingeschlossen hast und wie hoch Deine vertragliche Selbstbeteiligung ist.

Wenn ich das Gutachten richtig gelesen habe, dann hat der Gutachter keine Reparaturempfehlung gegeben, sprich Reparatur wird nicht durchgeführt.

Zum Thema Online-Versicherung: habe ich auch und bislang auch gute Erfahrungen gemacht, auch bei der Bearbeitung von E-Mails. Ich hatte in der Regel innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Allerdings hatte ich auch noch nie einen (Voll-)Kaskoschaden.

MfG
Pippo

Hi Pippo,

Mein Wagen ist bei nexible versichert.
Kaskoplus hab ich nicht drinne einfach ganz normal vollkaso Versicherung ohne extra Bausteine etc. Freie Werkstattwahl sonst nichts besonders die Selbstbeteiligung liegt bei 300 Euro.

Heißt es jetzt weil der gutachter keine reparaturempfehlung gegeben hat kriege ich nicht die Kosten für Reparatur sprich 8300 Euro?

Hallo @nabil21.

Damit das hier nicht als Rechtsberatung ausgelegt wird. Es handelt sich lediglich um Empfehlungen, wie man vorgehen kann.

Sollte deine Versicherung sich hier irgend wie als schwierg darstellen, so würde ich zunächst deine Versicherung bitten eine schnelle Regelung herbeizuführen, mit dem Hinweis einen Anwalt auf deren Kosten einzuschalten.

Die ganze Angelegenheit könnte schwierig werden, wenn die Versicherung sich nicht zufriedenstellend äußert.

Ich würde dann ein Gespräch mit einem Rechtanwalt suchen.

Meist reicht aber die Androhung des Rechtsanwaltes gegenüber der Versicherung aus.

Gruß AWXS

Das ist natürlich kein Totalschaden und der Satz von der Rep-Empfehlung hat hier nix zu bedeuten, bzw ist bedeutungslos.

Die Vers mögen die fiktive Abrechnung nicht, kann also sein das sie anfangen irgendwelche Abzüge zu machen, auch weil der Rep-Betrag und der RW höher als der WBW ist.
Wenn du also fiktiv abrechnest, machst du nach erfolgter Reparatur ein paar Bilder mit aktueller Tageszeitung vom beschädigten Bereich. Jetzt muss die Vers die netto Instandsetzungskosten plus MwSt von etwaiger Rechnungen begleichen.

Kam der Gutachter von Deiner Versicherung?

Ich danke dir bzw. Euch für eure gute Beratung.

Ich hoffe mal das die Versicherung alles akzeptiert und es schnell über die Bühne geht mit auf das Auto angewiesen habe 3 Kinder etc..

Wenn jemand etwas beizutragen hat, habe ich weiter ein offenes Ohr.

Vielen Dank.

Edit: ja der gutachter kam. Von meiner Versicherung.

Hier liegt kein absoluter Totalschaden sondern ein sog. wirtschaftlicher Totalschaden vor. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden liegen die Reparaturkosten über der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Also, wie oben bereits geschrieben, kann das Fzg. in Eigenregie repariert werden (teilweise darf die Versicherung dann die Mehrwertsteuer abziehen) oder das Fahrzeug verkaufen und den ausgewiesenen Reparaturpreis (ohne MWSt) auszahlen lassen.

Bei mir waren im Gutachten sogar bereits drei Firmen genannt, die ein Angebot für den Ankauf des Unfallfahrzeuges abgegeben hatten - ist das bei dir nicht der Fall?

Haapee danke für die Antwort, doch das war nur eine Seite von Seite 22.

Da sind weiter unten Firma aufgelistet.

Ich möchte einfach das Geld ausgezahlt bekommen und mein Auto reparieren und es weiterhin behalten das ist für mich meine beste Lösung, ist das möglich? Meinetwegen soll die mwsteuer nicht ausgezahlt werden schon wäre es das sie mir netto auszahlen sprich 8.300 euro und ich es in meiner Werkstatt reparieren lasse.

Finde das Auto eigentlich super. Ist gross viel Platz bisher keine Probleme gemacht als meine vorherigen Autos deswegen möchte ich es eigentlich nur das das rep. Geld ausgezahlt wird und ich es anschließend reparieren lasse und normal wieder weiterfahren kann

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