Karosserie tauschen
Hi!
Hab eine ungewöhneliche Frage an die Besten, also an Euch:
Möchte gern mein "Silber" mitnehmen da ich ein neueres Fahrzeug (220 cdi, rubinrot) geschenkt bekomme - wie aufwendig ist es alle Blechteile und Schürzen etc. außen zu tauschen - also von einem kfz aufs andere und umgekehrt?
Hat jemals jemand sowas ähnliches in so einem Umfang betrieben?
Was gibt es zu beachten - insb. was div fahrgestellnummern betrifft?
Vielen Dank an euch.
16 Antworten
Bei mir steht die Farbe noch drinnen, aber als Zahlencode, der nichts mit der Farbbezeichnung des Herstellers gemein hat.
Wenn dein Fahrzeugschein bis zum 01.072007 (sorry hatte mich geirrt, hatte vorher 31.07 gesagt) ausgestellt worden ist ist das auch normal, dass die Farbe drinsteht.
Es gab zwei Versionen: Die Farbe wurde ausgeschrieben bzw. als Zahlencode eingetragen. In beiden Fällen gilt, die genannte Farbe hat nix mit der tatsächlichen zutun, es stehen nur die Grundfarben drin, d.h. Gelb, Rot, Blau, Grau (oder Silber), Braun, Schwarz, Weiß und Grün glaub ich. Alle Farben die dazwischen liegen, wie z.B. Orange waren nicht mitnbegriffen. Je nach Helligkeitsgrad war das glaub ich Gelb oder Rot. Zumindest seit 01.07.2007 wird anscheinend die Farbe gar nicht mehr im Fzg.-Brief benannt (stand unter R, bei alten Scheinen weiß ich nicht wo es stand, hab keinen mehr).
Seit dem 01.07.2007 wurde § 27 StVZO aufgehoben. Jetzt richtet sich alles, was in § 27 StVZO drinstand nach FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Die Farbangabe ist allerdings ersatzlos weggefallen (war aber auch nicht ausdrücklich im § 27 StVZO a.F. benannt, sonder war nur bestandteil der tatsächlichen Verhältnisse), steht also nicht in der FZV, andere Sachen allerdings schon, so z.B. die VEränderung der Höhe, der Höchstgeschwindigkeit, Länge, Breite, max. Zuladung etc. so weit eine Änderung erforderlich erscheint (einfach § 13 FZV mal durchlesen), bzw. bei Umzug in einen anderen Bezirk, sprich Meldepflicht.
Wenn einer vor dem 01.07.2007 die Farbe am Fzg. geändert hat und nix passiert ist, dann ist die Person hat nicht erwischt worden oder was weiß ich, ich kann ja nix an der GEsetzeslage ändern! Es ist wie es ist, bzw. war.