Kann mir das mal wer bestätigen? TÜV Frage!
Ich hab mla gelernt, das ein KFZ, wo TÜV und AU abgelaufen sind, nicht mehr auf einer öffentlichen Straße stehen darf, das dann da die Polizei ohne Proble nen Strafzettel drannbatschen darf. Stimmts? Mein Kumpel (Opel Fahrer *sfg*) glaubt mir das aber nicht! Bin mir aber ziemlich sicher, das sein Auto nicht mehr an einer öffentliche Straße stehen darf (TÜV schon 4 Moante abgelaufen). Weil sonst könnte ja jeder kommen, und sagen: Das KFZ wird nicht mehr bewegt"
Simmts oder nicht?
20 Antworten
(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind (Nummer 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII).Satz 2 gilt auch für Prüfplaketten, wenn Absatz 3 Satz 3 nicht angewendet wird, und für Prüfmarken in den Fällen nach Nummer 2.5 Satz 5 der Anlage VIII. Befinden sich an einem Fahrzeug, das mit einer Prüfplakette oder einer Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild versehen sein muss, keine gültige Prüfplakette oder keine gültige Prüfmarke, so kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Anbringung der vorgenannten Nachweise den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken. Der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten; § 17 Abs. 2 gilt entsprechend.
Gruss Jörg
ja genau, ist der § 29 StVZO oder? Habe das wage in erinnerung😉 habs ja mal lernen müssen, ist aber shcon 3 jahre her
Ja ist der §29 😉
Solange er nicht erwischt wird gibt es auch keine Probleme. Der TÜV klebt allerdings keine 2 Jahre mehr auf die Gurke. Der bekommt dann nur noch TÜV 2 Jahre abzüglich der Monate die überschritten sind.
Falls die Rennleitung ihn erwischt kann es ja nach Überschreitung auch eine Anzeige geben.
nö ging nur darum, das seien karre am bahnhof auf ner öffentlichen straße steht, und schon lange keienn tüv mehr hat! er wollte mir nicht glauben, das es dafür ne anzieg geben kann, falls die Grünen da mal vorbeifahren und das sehen!
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ich meinte auch zu ihm, wenn dann fahr auf ne einfahrt oder halt nen privatgelände, und mahcdie kennzeichen ab, aber neeee
Zitat:
Original geschrieben von Vanden
Achso... naja wenn er Geld zuviel hat 😁
Und zu wenig Flensburger Punkte hat...😁
aber darf er denn immer noch auf öfentlicher Straße stehen? Meines wissen muß er weg, wenn:
das KFZ nicht zugelassen ist
keine Versicherungsdeckung vorhanden ist
oder hab ich da jetzt etwas verpasst)
Er darf mit abgelaufenen TÜV maximal 1 Monat noch rumfahren, in dem 1.Monat bekommt er auch keine Bußgeld, Punkte oder Verwarngeld.
nach 1 bis 3 Monate bekommt er 40 € aufgebrumt und wird zum Tüv geschickt ( wenn er von der Polizei erwischt wird ).
Nach 3 Monaten ( also mit beginn des 4 Monats ) 40 € + 1 Punkt Strafe so wie es Path schon schrieb.
Und ab dem 8. Monat ohne Tüv sind es dann 80 €uro + 3 Punkte.
Und jetzt noch etwas neues, wenn er mehr als 12 Monate ohne Tüv war, wird der Wagen komplett stillgelegt und muss ne neue 21.iger Abnahme machen + komplette Anmeldung beim Straßenverkehrsamt.
Also nicht zu lange damit warten 😁
Zitat:
Original geschrieben von jimmy007
Er darf mit abgelaufenen TÜV maximal 1 Monat noch rumfahren, in dem 1.Monat bekommt er auch keine Bußgeld, Punkte oder Verwarngeld.
Sind es nicht 2 Monate,die man bedenkenlos ohne Tüv fahren darf???
Hallo,
hier kann dein Kollege ja mal nachschauen, was so auf ihn zukommt, sollten sie ihn doch mal erwischen.
Gruss, Michael