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Kann man einen Falschparker risikolos vom Privatgrundstück abschleppen lassen?

Themenstarteram 20. November 2020 um 17:20

Hallo,

zu unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gehört ein Parkplatz hinter dem Haus. Die Parkplätze sind nummeriert und an der Einfahrt steht ein großes Schild "Unbefugtes Parken verboten, es wird kostenpflichtig abgeschleppt usw, usw." Nun bin ich gerade von der Arbeit gekommen und es steht ein auswärtiges Kfz auf meinem Platz. Deswegen musste ich minutenlang einen Parkplatz an der Straße suchen. Anschließend habe ich ein Foto dem Platz und dem Falschparker angefertigt.

Im Web habe ich u. a. folgendes gefunden:

https://falschparkermelden.de/.../v1?...

Frage: wenn ich einen Abschleppdienst rufe und der Falschparker ist in der Zwischenzeit weggefahren, muss ich dann die Leerfahrt zahlen?

Gehe ich irgendein finanzielles oder rechtliches Risiko ein, wenn ich den Abschleppdienst rufe?

Für Antworten danke im Voraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 20. November 2020 um 18:24:51 Uhr:

Na klar. Du musst auch das Abschleppen erstmal bezahlen

Das ist so nicht richtig und zu pauschal.

Ich habe genau das gleiche Problem. Bei mir parkte jemand drei Tage durchgehend auf meinem Parkplatz. Da ist mir dann der Kragen geplatzt. Ich habe daraufhin über unsere, sehr bürgerfreundliche, Polizei den Tipp bekommen mal nach einem Unternehmen zu googlen was solche Probleme löst, mit den passenden Suchbegriffen. Er durfte mir natürlich keine Namen nennen aber man wird sehr schnell fündig.

Das Abschleppunternehmen welches ich dann bei mir in München kontaktierte teilte mir mit, das mir keinerlei Kosten entstehen, weder Anfahrt noch das Abschleppen, und sämtliche anfallenden Kosten werden dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

Sollte der Falschparker bis zum eintreffen des Abschleppdienstes weggefahren sein, entstehen hier auch keine Kosten für den Auftraggeber, also in dem Fall mir.

Bei mir war es nämlich so das nach dem Ordern des Abschleppers der Falschparker weg war. Ich hatte keinerlei Kosten, und dieses Unternehmen ist bei mir gespeichert.

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Zitat:

@-colt- schrieb am 24. November 2020 um 18:15:35 Uhr:

Das ist eh das einfachste und nachhaltigste: Elektrisches Tor mit Fernsteuerung. Leider baulich nicht überall möglich und ziemlich kostenintensiv.

Das findest du in unserer Region fast an jeder Garage oder Einfahrtstor, auch bei meiner Garage übrigens.

Moderne funkgesteuerte Lösungen hier sind heute gar nicht mehr so teuer und vor allem auch noch bequem ;)

Zitat:

@swanangel schrieb am 25. November 2020 um 12:13:46 Uhr:

Da andere Umbaumaßnahmen vorgehen, muss das Tor noch warten. Wie zu sehen haben wir uns mit einem ausziehbaren Rolltor vorläufig beholfen.

Ich mag mich irren, aber irgendwie sieht für mich das Photo seltsam aus.

????

Zitat:

@swanangel schrieb am 25. November 2020 um 17:52:47 Uhr:

????

Wo soll das Tor denn hinrollen wenn rechts und links Mauern sind? Rollen sieht man auch keine. Und der Kontrast kommt mir irgendwie seltsam vor. Aber das ist natürlich nur mein persönlicher Eindruck.

Jetzt bitte keine Verschwörungstheorien, das ist bestimmt so ein waagerechtes Rollo, das habe ich auch an meinem Carport.

am 27. November 2020 um 6:39

Moin,

lustiger Thread!

In der Realität dürfte recht häufig nicht klar erkennbar sein, ob ein Parkplatz privat ist, oder nicht. Insbes. wenn er sich direkt an einer Straße befindet.

Eine klare Kennzeichnung würde sicherlich schon (häufig) helfen.

Ansonsten gibt es, wie beschrieben, mittlerweile in jeder Stadt Abschleppunternehmen, die die gesamte Abwicklung, ohne Kosten für den Grundstückseigentümer, übernehmen.

Zuparken u.ä. gibt Ärger.

Wobei ich zugeben muss, dies auch schon einmal gemacht zu haben. Es gab einfach keine andere Parkmöglichkeit und als die Falschparkerin zurück kam, ließ sich das alles höflich und nett klären. Man muss ja nicht immer gleich aufeinander losgehen, als ob es kein Morgen gebe....

ZK

Neuestes Urteil hinsichtlich Abschleppen von Privatparkplatz:

https://www.stolpe-rechtsanwaelte.de/id/4916575/Urteil32153/

Wird ein Fahrzeug unbefugt auf einem Parkplatz abgestellt, so kann der Berechtigte das Fahrzeug abschleppen lassen, ohne dass eine konkrete Nutzungsabsicht erforderlich ist. Zudem besteht keine Wartepflicht bis zum Rufen des Abschleppdienstes. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Richtig so!

Zitat:

@Clio.0815 schrieb am 9. September 2022 um 17:48:13 Uhr:

Richtig so!

Ich würde dem "richtig so !" nur dann zustimmen,

wenn auch der Störer, bzw. Falschparker für die Abschleppkosten aufkommen muß.

Ist im vorliegenden Fall ja passiert - das Abschleppunternehmen hat erfolgreich die Kosten für die Leerfahrt beim Falschparker eingeklagt

Das ist ja dann auch richtig so.

Nur es gibt nach wie vor Fälle, wo der Geschädigte, welcher den Abschlepper bestellt, erstmal in Vorkasse gehen muß und sich die entstandenen Kosten dann wieder beim Fremdparker einklagen darf.

Ein mühsamer Weg also um an sein Geld wieder zu kommen, und wenn der Richter entsprechend entscheidet, dann sieht man sein Geld auch nicht mehr wieder.

Und das muß ein Ende haben !

Zitat:

@ZiKla schrieb am 27. November 2020 um 07:39:00 Uhr:

Wobei ich zugeben muss, dies auch schon einmal gemacht zu haben. Es gab einfach keine andere Parkmöglichkeit und als die Falschparkerin zurück kam, ließ sich das alles höflich und nett klären.

interessant, redest du gerade von dir in der 3. Person, oder wie darf man das jetzt verstehen?

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 9. September 2022 um 16:25:04 UhrWird ein Fahrzeug unbefugt auf einem Parkplatz abgestellt, so kann der Berechtigte das Fahrzeug abschleppen lassen, ohne dass eine konkrete Nutzungsabsicht erforderlich ist. Zudem besteht keine Wartepflicht bis zum Rufen des Abschleppdienstes. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Die Relevanz von Urteilen des LG München I ist für andere Fälle leider nicht so groß.

immerhin ein LG und kein kleines AG in Bad Klein-Kleckershausen.

Also so unbedeutend ist das sicher nicht.

Natürlich ist kein Richter anderswo in D daran gebunden (Präzedenzfälle kennt die deutsche Rechtsprechung im Gegensatz zu vielen anderen Ländern nicht), aber er kann sich bei der Urteilsfindung daran orientieren.

Vor meinem Gartentor/ Garage im Hof, stehen auch öfters Autos.

Ein Anruf beim Ordnungsamt genügt.

Die kommen innerhalb von 10 Minuten und ordern dann einen Abschleppwagen.

Kostet mich nix.

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