Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.
Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.
Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.
Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.
Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Zitat:

@VaPi schrieb am 9. Dezember 2018 um 05:32:45 Uhr:


Wenn der TE als Familienvater der Meinung ist , dass für seine 3 Kinder im Passat nicht genügend Platz ist und er gern ein größeres Auto hätte, sollte man das auch mal akzeptieren.

Na selbstverständlich sollte man das akzeptieren, es steht keinem zu zu sagen: "Nö, der Passat ist groß genug für dich weil er es auch für mich ist".

Da muss er sich einfach kaufen was ihm gefällt, und alle sind glücklich und zufrieden.

Die TE hätte aber gerne, dass ihr ihr AG dieses Fahrzeug bezahlt, und das möchte der halt wiederum nicht.

Auch DAS muss man aber akzeptieren auch wenn es für den AN ansonsten preisgünstiger wäre.

Dass Arbeitnehmer privat ein anderes Fahrzeug wollen/haben/brauchen und somit um die Zusatzanschaffung nicht herumkommen ist denke ich alltäglich.

Da in der Regel nur die Chefs einen T6 fahren, würde ich genau das vorschlagen: Chef werden und sich einen T6 leasen. 😉
Den ganze Ärger mit dem Arbeitgeber, Überstunden, Urlaub, Dienstwagen, lausige PCs usw. kann ich mit mir selbst auskaspern und eine für mich befriedigende Lösung finden.

Zitat:

@mk28 schrieb am 9. Dezember 2018 um 21:00:37 Uhr:


Abschreibungen sind hier http://...bundesfinanzministerium.de/.../2000-12-15-afa-103.pdf?... geregelt. Das sind be8 Neufahrzeugen 6 Jahre.

„Der BFH (BFH-Beschluss vom 17.4.2001, Az. VI B 306/00) hält eine Nutzungsdauer von 8 Jahren bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km für angemessen. Die Gesamtfahrleistung von 120.000 km (nach 8 Jahren) ist damit der Grenzwert, bei dem der BFH üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht. Das bedeutet, dass die Gesamtnutzungsdauer eines Fahrzeugs je nach Alter und Kilometerleistung des erworbenen Gebrauchtwagens mehr als 6 Jahre (Abschreibungsdauer für Neufahrzeuge) betragen kann.“

Gilt für Gebrauchtwagen. PIPD Black hat recht. Ist viel Halbwissen unterwegs. ;-))

Das ist so auch nicht ganz richtig.

Der Tenor lautet: "Je nach dem Alter und der Kilometerleistung eines gebraucht erworbenen PKW kann sich bei einer Addition der Nutzungsdauer bis zur Veräußerung und der Restnutzungsdauer eine Gesamtnutzungsdauer von mehr als 8 Jahren ergeben".

Interessant wäre jetzt noch die Fundstelle des "fehlerhaften" Fahrtenbuches.

Zitat:

@Goify schrieb am 10. Dezember 2018 um 08:47:15 Uhr:


Da in der Regel nur die Chefs einen T6 fahren, würde ich genau das vorschlagen: Chef werden und sich einen T6 leasen. 😉

Nein, "in der Regel" fahren nicht nur die "Chefs" T6.

Das fahren alle die erstens einen wollen, und denen es zweitens ihre Firmenwagenpolicy erlaubt.

Nebenbei: Im speziellen der T6 wird (wie auch schon T5 und T4) unter "VW Nutzfahrzeuge" geführt.
Ähnlich wie der Crafter oder der Amarok, mit anderen Vertriebswegen im Vergleich zu Golf, Passat, Sharan & Co.
Möglich (und wahrscheinlich) dass sie als Dienstwagen deswegen eher nicht ganz so oft zur Auswahl stehen.
Sharan könnte einfacher zu bestellen sein.

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Selten so einen Blödsinn gelesen. Es geht nicht darum das ich einen T6 möchte, sondern das habe ich lediglich erzählt um den Werdegang darzustellen. Die Frage von mir war eine ganz andere, nämlich ob mich der Arbeitgeber zur 1 % Regel zwingen kann, weil ich bei den gelisteten erlaubten Fahrzeugtypen kein passendes Auto für mich finden kann, wo meine Kinder reinpassen. Und warum soll ich dann 1 % versteuern. Selbst ein Golf lässt mein Arbeitgeber nicht zu, es muss mindestens ein Passat sein. Und wenn ich den versteuern mit 1 % ist das auch ganz schön Geld.

Hat denn jemand hier schon Erfahrung gemacht mit dem Fahrtenbuch? Ich habe da nämlich schon anderes gehört.

Ich denke das wurde schon verstanden.
Das Auto was Du möchtest bekommst Du nicht, das was Du bekommst möchtest Du nicht.
Dementsprechend siehst Du auch nicht ein dafür Steuern zahlen zu müssen.
Haste jetzt ja schon ein paar Mal geschrieben.

Meinst Du nicht aber vielleicht, in so einem konkreten Fall wäre die richtige Anlaufstelle eher ein Steuerberater?

Wäre es nicht besser 300€ für eine Beratung in die Hand zu nehmen, mit diesem den konkreten Fall mit konkreten Zahlen durchzusprechen anstatt sich in einem Forum auf 10 verschiedene Ansichten von 10 Usern zu verlassen?
Hier geht's doch um DEIN Geld, nicht um das der Schreiberlinge (die es sicher gut meinen).

Ich führe seit Jahren ein Papier-Fahrtenbuch und das funktioniert bisher sehr gut. Die damalige Lohnbuchhaltung hat dieses zum Jahresbeginn entgegen genommen und daraus errechnet, wie viel ich zusätzlich oder weniger zu versteuern hatte. Das hatte gut geklappt.
Jetzt macht das mein Steuerberater, der auch die ganze Buchhaltung durchführt und da gab es bisher auch nie Probleme.

Wenn dein Chef aber kein Fahrtenbuch von dir haben will, so muss er dir "lediglich" die jährlichen Gesamtkosten übermitteln, damit du oder dein Steuerberater das in der Jahresssteuererklärung berücksichtigen könnt, um die zu viel abgezogene Lohnsteuer zurückzufordern. Wie PIPD black schon schreibt, wird das bei der Sozialversicherung kaum möglich sein.

Zitat:

@anjadresden schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:17:11 Uhr:


Selten so einen Blödsinn gelesen. Es geht nicht darum das ich einen T6 möchte, sondern das habe ich lediglich erzählt um den Werdegang darzustellen. Die Frage von mir war eine ganz andere, nämlich ob mich der Arbeitgeber zur 1 % Regel zwingen kann, weil ich bei den gelisteten erlaubten Fahrzeugtypen kein passendes Auto für mich finden kann, wo meine Kinder reinpassen. Und warum soll ich dann 1 % versteuern. Selbst ein Golf lässt mein Arbeitgeber nicht zu, es muss mindestens ein Passat sein. Und wenn ich den versteuern mit 1 % ist das auch ganz schön Geld.

Hat denn jemand hier schon Erfahrung gemacht mit dem Fahrtenbuch? Ich habe da nämlich schon anderes gehört.

Das Fahrtenbuch geht problemlos mit der Einkommensteuererklärung zum Finanzamt. Dann gibt es auch Geld zurück.

Wenn dir das nicht gefällt, musst du nicht zum Steuerberater gehen, sondern zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Dem solltest du verraten, wie deine berufliche Tätigkeit aussieht. Dann wird er dir das Richtige empfehlen, nämlich was du im Hinblick auf den Dienstwagen hinnehmen musst.

Kannst Du nicht auf einen Dienstwagen verzichten? Dann brauchst Du auch keinen geldwerten Vorteil zu versteuern.

Dann wird er wohl auch draufzahlen, wenn er jeden Kilometer, den er für die Firma fährt, mit nur 30 Cent (oft sogar Brutto, also netto 25 Cent) bezahlt bekommt. Für 25 Cent/km kann man keinen T6 betreiben.

@FranziskaW@Goifydie

TE schreibt :

Zitat:

Das Problem ist, dass ich viel dienstlich unterwegs bin.

Fahrtenbuch will mein Arbeitgeber nicht, 30 Cent will er nicht und ein anderes Auto will er auch nicht.

Den übersteigenden Betrag kann man als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen (schwacher Trost!).

Zitat:

@ru86 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:45:39 Uhr:


@FranziskaW @Goify
die TE schreibt :

Zitat:

@ru86 schrieb am 10. Dezember 2018 um 11:45:39 Uhr:



Zitat:

Das Problem ist, dass ich viel dienstlich unterwegs bin.

Fahrtenbuch will mein Arbeitgeber nicht, 30 Cent will er nicht und ein anderes Auto will er auch nicht.

Ah. Okay.

Zitat:

@anjadresden schrieb am 10. Dezember 2018 um 09:17:11 Uhr:


Selten so einen Blödsinn gelesen. Es geht nicht darum das ich einen T6 möchte, sondern das habe ich lediglich erzählt um den Werdegang darzustellen. Die Frage von mir war eine ganz andere, nämlich ob mich der Arbeitgeber zur 1 % Regel zwingen kann, weil ich bei den gelisteten erlaubten Fahrzeugtypen kein passendes Auto für mich finden kann, wo meine Kinder reinpassen. Und warum soll ich dann 1 % versteuern. Selbst ein Golf lässt mein Arbeitgeber nicht zu, es muss mindestens ein Passat sein. Und wenn ich den versteuern mit 1 % ist das auch ganz schön Geld.

Hat denn jemand hier schon Erfahrung gemacht mit dem Fahrtenbuch? Ich habe da nämlich schon anderes gehört.

Verstehe ich es richtig, dass ihr keine Möglichkeit seht, mit einem Passat für die Familie klar zu kommen? Ihr wollt also deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, um die vermutlich relativ seltenen Fälle, wo die ganze Familie unterwegs ist, komfortabler zu gestalten? Sind die Kinder so klein, dass ihr hinten lauter Kindersitze benötigt oder reichen nicht zumindest zwei schmale, einfache Sitzerhöhungen?

Versuch doch mal einen Touran oder Sharan zu bekommen, wenn dein Chef sich am T6 stört...

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