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Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 11:24

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.

Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.

Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.

Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Zitat:

@Deloman schrieb am 11. Dezember 2018 um 15:57:03 Uhr:

Da muss der AG mitspielen. Ansonsten bekommt er die Post nicht mehr vom Mitarbeiter, sondern von dessen Finanzamt.

Diese Angaben MÜSSEN in den Unterlagen vermerkt sein. Selbst wenn der TE die Daten nicht bekommen sollte, das FA hat sie garantiert elektronisch bekommen. Dazu ist der AG verpflichtet. Tut er das nicht, kann Ihn das FA wegen Steuerhinterziehung dran bekommen, da sind die seit 2018 sehr rigeros. Diese Angaben werden dann mit dem ggf. vorliegenden Fahrtenbuch verrechnet und daraus ergiebt sich dann die evtl. Steuererstattung. Oder man macht dem FA glaubhaft, das man keine privaten fahrten gemacht hat, dann bekommt man eben alles wieder.

Zitat:

@snegel schrieb am 11. Dezember 2018 um 15:06:59 Uhr:

Der Betrag ist im Feld "Bruttoeinkommen inkl. Sachleistungen" auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

Ich gehe davon aus, du hast keinen Firmenwagen? Als Fahrer eines Firmenwagens erhälst du im Normalfall zusammen mit deiner Lohnsteuerbescheinigung zu spätestens Ende Februar auch eine Bescheinigung der angefallenen Kosten und versteuerten Beträge des Firmenwagens. Diese Bescheingung, zusammen mit dem Fahrtenbuch, ergibt dann die notwendigen Dokumente für die Steuererklärung.

Wenn alles sorgfältig gepflegt wurde, ich das auch kein Problem und die zuviel gezahlte Steuer wird erstattet.

Danke für die Erläuterung. Stimmt. Habe leider keinen Dienstwagen.

Ich habe 3 Kinder, ein Passat Kombi ist zu kein, der Tiguan ist zu klein...

Verkehrte Welt. Sorry.

Ich bin auf Seite des Arbeitgebers, er stellt den Wagen, er hat den Aufwand und er gibt vor was geht.

am 8. Februar 2019 um 9:16

Es gibt einfach Unternehmensrichtlinien und denen ist Folge zu leisten. Als Chef würde ich mich hier auch nicht auf Abweichungen einlassen weil es dann nur zu Theater führt mit anderen Mitarbeitern. Das hat auch nichts mit Verarschung zu tun.

Niemand kann zum Dienstwagen gezwungen werden.

Es passen übrigens 5 Leute in den Passat. Man muss dann in seinem Anspruchsdenken einfach mal zurückstecken.

Das Theater mit dem Fahrtenbuch würde ich mir auch sparen. Wenn da schon wegen dem 100er mehr rumgemacht wird den die ungünstige 1% Regelung mehr kostet dann sollte man sowieso zu Fuß gehen.

Solche Mitarbeiter hat man als Chef besonders gerne.

https://www.haufe.de/.../...utzungsverbot_idesk_PI42323_HI7702806.html

Bei vertraglich festgelegtem privatem Nutzungsverbot entällt sowohl Versteuerung, als auch Fahrtenbuchpflicht seitens des FA....

Jep, kann ich aus persönlicher Erfahrung, ok mein Papa, bestätigen. Nach ewigen Streitereien des Betriebsrats mit der Geschäftsführung wurden private Fahrten mit dem Firmen-PKW verboten und so spart sich mein Vater jeden Monat 200 € seines Nettolohns. Auch ein Fahrtenbuch ist nicht zu führen.

Wenn ein PKW ein Arbeitsmittel ist, ist das kostenlos zur Verfügung zu stellen Punkt

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