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Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 11:24

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.

Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.

Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.

Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 4:15

Unsere Kinder sind 4,5 & 8... Eine sitzerhöhung, sonst Kindersitze...

Sharan und Touran stehen nicht auf der Liste und werden abgelehnt.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 4:19

Diese VW sind zugelassen:

?VW?Passat Limousine/Variant, Arteon, Tiguan

Und wir sind zumindest jedes zweite Wochenende mehrfach zu fünft unterwegs.

Ich werde mich wohl mit den 1% abfinden müssen und das es keinen Golf gibt und hoffen, dass das Finanzamt tatsächlich das Fahrtenbuch zur Steuererklärung akzeptiert.

Probiere den Tiguan XL der ist etwas länger als der normale, gibt's glaub ich auch mit 7 sitzen.

Weiß ja nicht wie groß ihr gewachsen seit, meine Tochter brauchte mit 10 keine SitzErhöhung mehr.

Oder halt das billigste Fahrzeug nehmen,ausschließlich dienstlich nutzen, das dürfte Dich nach der Steuererklärung dann auch nichts extra kosten.

Einzig Du musst ein extra Fzg für die privaten Fahrten anschaffen. Aber darin hast Du dann den Platz,den Du haben möchtest

Gruß M

Zitat:

@anjadresden schrieb am 11. Dezember 2018 um 05:19:50 Uhr:

Diese VW sind zugelassen:

?VW?Passat Limousine/Variant, Arteon, Tiguan

Ich finde, das ist schon eine gute Auswahl.

Nee, das ist ja ein oller billiger Pampersbomber.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 11:19

Wenn in den Tiguan 3 Kids reinpassen würden wäre das ok. Wir haben zwei Kindersitze, eine Sitzerhöhung (Größe 137cm)

Ausprobieren. Wenn das passt, wirst du das Auto lieben. Menschenwürdiges Ein- und Aussteigen garantiert. Und wenn möglich, auch den mit Allrad und DSG nehmen.

ich denke Du wirst um das 2. Auto nicht herum kommen.

Nimm den günstigetsen Dienstwagen, mache da keine Privatfahrten mit und leg Dir privat dein Wunschauto zu.

Und falls doch private Fahrten zustande kommen, rechne die über ein fFahrtenbuch ab.

wenn der AG trotzdem die 1% abzieht, laß ihn. Du bekommst dann eben alles vom Finazamt zurück. Um die Steuererklärung wirst Du dann natürlich nicht drum herum kommen, aber ich gehe davon aus, das Du die eh machst.

aber das mit dem neuen AG würde ich mir trotzdem überlegen, bei solcher unflexibilität...

Also das mit dem "zurückbekommen vom Finanzamt" kann ich mir noch nicht so recht vorstellen.

Auf der (ehemaligen) Lohnsteuerkarte wird doch nur der Bruttoarbeitslohn verzeichnet. Wie soll das Finanzamt wissen, ob der Arbeitgeber eine Lohnversteuerung für eine KFZ-Gestellung durchgeführt hat und vor allem wie er das berechnet hat? Da braucht es mindestens noch die monatlichen Gehaltsabrechnungen für. Und einen willigen Bearbeiter im Finanzamt etc.

Der Betrag ist im Feld "Bruttoeinkommen inkl. Sachleistungen" auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

Ich gehe davon aus, du hast keinen Firmenwagen? Als Fahrer eines Firmenwagens erhälst du im Normalfall zusammen mit deiner Lohnsteuerbescheinigung zu spätestens Ende Februar auch eine Bescheinigung der angefallenen Kosten und versteuerten Beträge des Firmenwagens. Diese Bescheingung, zusammen mit dem Fahrtenbuch, ergibt dann die notwendigen Dokumente für die Steuererklärung.

Wenn alles sorgfältig gepflegt wurde, ich das auch kein Problem und die zuviel gezahlte Steuer wird erstattet.

Zitat:

@snegel schrieb am 11. Dezember 2018 um 15:06:59 Uhr:

eine Bescheinigung der angefallenen Kosten und versteuerten Beträge des Firmenwagens

Wenn er die vom AG bekommt.

Zitat:

Wenn er die vom AG bekommt.

Sollte er (bzw. Sie, glaube TE ist eine Dame), kam bei mir bisher bei jedem AG automatisch. Sonst halt anfordern.

Da sie schreibt, dass ihr AG das Fahrtenbuch nicht will, ist fraglich, ob er ihr wenigstens die Kosten übermittelt. Er muss zwar, aber das heißt nicht, dass er es auch macht.

Da muss der AG mitspielen. Ansonsten bekommt er die Post nicht mehr vom Mitarbeiter, sondern von dessen Finanzamt.

Zitat:

@anjadresden schrieb am 11. Dezember 2018 um 12:19:23 Uhr:

Wenn in den Tiguan 3 Kids reinpassen würden wäre das ok. Wir haben zwei Kindersitze, eine Sitzerhöhung (Größe 137cm)

Im Tiguan sind die Rücksitze nur etwas weniger konturiert, als im Passat. Aber anscheinend weiter außen angebracht, so dass der mittlere Sitz einige cm breiter ist.

Den Tiguan Allspace gibt es als 7-Sitzer. Ob das aber ideal ist, wenn man die Kids noch in die Kindersitze setzen und anschnallen muss, wage ich zu bezweifeln. Der Kofferraum ist dann auch ziemlich klein.

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