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Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.
Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.
Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.
Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.
Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Verstehe ich nicht. So lange keine Lücken drin sind und jede Fahrt halbwegs glaubwürdig ist (also nicht ein und das selbe Ziel mal 50 und mal 60 km entfernt ist), sollte es auch keine Probleme geben.

Fahrtenbuch dürfte für den TE ausfallen, da er die Gesamtkosten des Fahrzeuges gar nicht kennt. Damit entfällt auch die Möglichkeit der Ermittlung der tatsächlichen Kosten.

Warum man immer (!) mit der ganzen Familie im Auto sitzt, wenn man mal privat fährt, erschliesst sich mir auch nicht. Das ist bei uns vielleicht bei einer Urlaubsfahrt mal so.

Der AG scheut vermutlich den bürokratischen Aufwand der Überwachung, daß das Auto auch wirklich ausschließlich betrieblich genutzt wird. Nach herrschender Rechtsprechung muß das relativ strikt vom AG überwacht werden. Bspw. muss das Fahrzeug dann bei Freizeiten (also auch nach Feierabend) auf dem Hof des AG stehen etc.

DerArbeitgeber kann das vorgeben, solange es nicht gegen geltendes Recht verstösst. Kann die Argumentation gut nachvollziehen. Verstehe das Probleme nicht. In Höhe der 1% Regelung einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, Fahrtenbuch führen, sich am Jahresende die Gesamkosten geben lassen und dann gegenüber dem Finamzamt im Rahmen der Steuererklärung abrechnen. Relativ einfach .

Wobei ich vor vielen Jahren auch den 3BG und 3C gefahren bin. Da hatten immer 5 Personen Platz, mit Gepäck und es waren Limousinen.

Ich kenne auch Famillien mit T6. Die haben aber 4 7nd mehr Kinder.

Ohje.....immer dieses Halbwissen in Foren.🙄

Zu Privatfahrten wird hier niemand gezwungen, versteuert werden müssen sie aber sehr wohl, wenn der AG aus der Haftung fürs Fahrtenbuch will.

Das Fahrtenbuch muss nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr 100% richtig und fehlerfrei sein. Kleinere Fehler und Unzulänglichkeiten führen nicht mehr zur Verwerfung des Fahrtenbuchs.

Wem das manuelle Fahrtenbuch zu kompliziert ist, darf gerne elektronische Fahrtenbücher benutzen. Da gibt es sehr gute und vorallem von der Finanzverwaltung zugelassene Systeme.

Wenn der AG das FB nicht akzeptiert, muss er zumindest die Gesamtkosten am Jahresende bekanntgeben.

Die steuerliche Seite dürfte somit keine Hürde mehr sein. Problematisch wird es u. U. dann mit der Sozialversicherung sollte das Grundgehalt nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Die Abgaben auf die erklärten 1% wiederzubekommen, ist mWn nicht so einfach.

Hier scheint es aber ein grundsätzlich anderes Problem zu geben: die TE hat privat kein weiteres Fahrzeug. Somit entstehen da zusätzliche Kosten oder die Nichtprivatnutzung wird unglaubwürdig. Ob sich ein weiteres Fahrzeug rechnet, wage ich zu bezweifeln, jedenfalls bei der gewünschten Fahrzeuggröße.

"Das Fahrtenbuch muss nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr 100% richtig und fehlerfrei sein. Kleinere Fehler und Unzulänglichkeiten führen nicht mehr zur Verwerfung des Fahrtenbuchs."

Danke für die Info, das war zu meiner Zeit (in den 90igern) nicht so.

Die tatsächlichen Kosten zu ermitteln, ist im Zweifel auch kein Problem.
Den Fahrzeugpreis bekommt man vom Autohaus. Ebenso die Werkstattkosten. KfzSt kann man sich ausrechnen. Laufende Kosten hat man eh......oder wer fährt mit dem Auto?😉

Sollte das Fahrzeug gekauft sein, wird die AfA fürs Fahrtenbuch mit 8 Jahren gerechnet und nicht mit 6, wie sonst üblich. Ist die Kiste geleast, benötigt man den guten Kontakt zur Werkstatt/Autohaus. Schwierig wird es, wenn die Fahrzeug im hauseigenen Service betreut und gewartet werden.

Das tatsächliche Anliegen ist wohl, das Wunschfahrzeug durchzusetzen. Ich kenne mehrere Familien, die in einem Passat und auch in kleineren Fahrzeugen zwei Kindersitzschalen und eine Babyschale nutzen. Natürlich dürfen es da nicht die besonders breiten Modelle sein. Da die Kinder aber wachsen und schon bald normal dort sitzen können, verschwindet das "Problem" nach und nach. Wie oft ist man im Alltag mit allen fünf Personen unterwegs?
Hier geht es in meinen Augen um ein Luxusproblem. Viele größere Familien wären glücklich, einen Passat fahren zu dürfen und dazu auch noch relativ wenig bezahlen zu müssen.

Wenn der TE als Familienvater der Meinung ist , dass für seine 3 Kinder im Passat nicht genügend Platz ist und er gern ein größeres Auto hätte, sollte man das auch mal akzeptieren. Das hier wieder jeder irgendjemand kennt , dem der Platz im Passat ausreicht ist doch irrelevant. Wenn alle die gleichen Bedürfnisse hätten, bräuchten wir am Automarkt ja nur ein Modell um alle glücklich zu machen.

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.
Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.
Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.
Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Dezember 2018 um 07:52:02 Uhr:



Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Steht doch im Eröffnungspost, einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht ist und die Kinder werden ja auch größer.

Aber das ist nun mal das private Problem der TE.

Ich sehe das auch so, dass man auch im privaten Bereich wohl eher nur zu Ausflügen, Urlaub mit der ganzen Familie unterwegs ist. Der Großteil der Strecken (u.a. auch Weg zur Arbeit) wird wohl nicht mit vollber Besetzung bewältigt.

Nun wissen wir natürlich zu wenig von den Rahmenumständen. Handelt es sich um einen großen Arbeitgeber mit großer Dienstwagenflotte? Muss die TE jeden Tag zum Arbeitgeber oder ist sie im Außendienst und fährt direkt zum Kunden usw. usw..

Grundsätzlich kann ich verstehen, wenn ein Arbeitgeber in einem gewissen Rahmen den Dienstwagentyp vorgibt. Allerdings könnte/müßte er dann natürlich eine rein dienstliche Nutzung akzeptieren.

Aber ist das in der Praxis zu handhaben? Wohl nur, wenn die TE täglich zum Betrieb fährt und der Wagen dann am Abend auf dem Betriebsgelände abgestellt wird. Ist die TE Außendienstlerin, die von zu Hause zum Kunden fährt und den Wagen zu Hause abstellt, hat der Arbeitgeber keine Möglichkeit, dem Finanzamt gegenüber sicherzustellen, dass keine Privatnutzung erfolgt.

Bleibt die Frage, ob die TE, wenn der Arbeitgeber sich auf einen Dienstwagen ohne Privatnutzung einlassen würde, dann privat einen T6 kaufen würde. Denn so ein Ding kostet ja doch richtig Kohle -in Anschaffung und Unterhalt.

Und einfach mal den Arbeitgeber wechseln, weil der Boss mir nicht den Dienstwagen kauft, den ich gerne hätte, mag momentan in einigen Branchen klappen. Aber so ein Arbeitsverhältnis besteht ja nicht nur aus Gehalt und Dienstwagen. Und gerade wenn man drei Kinder hat, wo immer mal was sein kann mit Krankheit usw. hat man in einem länger bestehenden Anstellungsverhältnis einfach einen besseren Stand, als wenn man irgendwo neu angefangen hat. Und auch bei einem Jobwechsel muss man erst mal einen Arbeitgeber finden, der einen Dienstwagen in der Größenordnung bei sonst mindestens gleicher Gehaltsstruktur für eine neue Mitarbeiterin anschafft.

XF-Coupe

Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 9. Dezember 2018 um 08:45:14 Uhr:



Steht doch im Eröffnungspost, einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht ist und die Kinder werden ja auch größer.

Aber das ist nun mal das private Problem der TE.

Als Dienstwagen?

Hab das so verstanden, das wäre der private.

Klar ist das ganze Thema das private Problem der TE, erweckte hier nur den Eindruck, dass sie Antworten haben wollte, in der man ihr beiflichtete ihr AG müsse den T6 hinstellen.

Welcher Außendienstler fährt mit einem T6 vor. Selbst die Vorwerk-Türklinkenputzer haben Staubsauger, Bügeleisen etc. in einem Kombi verstaut.

Es wurde auch schon geschrieben, dass man ihr die private Nutzung des Dienstwagens nicht vorschreiben kann. Das sehe ich auch so. Soweit kommt es noch, dass mir, außer mein Geldbeutel oder Verstand, vorschreibt, welches Fzg ich in meiner Freizeit bewege. Das ist ganz allein meine Entscheidung.

Einer muß hier einen Kompromis eingehen und je nachdem wieviele Fzg. der AG der TE unterhält, denke ich, dass dieser den T6 nicht abnicken wird. Dann steht der nächste Kollege nämlich auch bald auf der Matte.

Gruß M

Zitat:

@PIPD black schrieb am 8. Dezember 2018 um 21:27:51 Uhr:



Das Fahrtenbuch muss nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr 100% richtig und fehlerfrei sein. Kleinere Fehler und Unzulänglichkeiten führen nicht mehr zur Verwerfung des Fahrtenbuchs.

Fundstelle? Sonst ist es auch nur Halbwissen. ;-)

Das würde mich auch sehr imteressieren. Genau, wie eine Fundstelle für die 8jährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (BND) bei der Fahrtenbuchmethode.

Abschreibungen sind hier http://...bundesfinanzministerium.de/.../2000-12-15-afa-103.pdf?... geregelt. Das sind be8 Neufahrzeugen 6 Jahre.

„Der BFH (BFH-Beschluss vom 17.4.2001, Az. VI B 306/00) hält eine Nutzungsdauer von 8 Jahren bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 km für angemessen. Die Gesamtfahrleistung von 120.000 km (nach 8 Jahren) ist damit der Grenzwert, bei dem der BFH üblicherweise von einem wirtschaftlichen Verbrauch ausgeht. Das bedeutet, dass die Gesamtnutzungsdauer eines Fahrzeugs je nach Alter und Kilometerleistung des erworbenen Gebrauchtwagens mehr als 6 Jahre (Abschreibungsdauer für Neufahrzeuge) betragen kann.“

Gilt für Gebrauchtwagen. PIPD Black hat recht. Ist viel Halbwissen unterwegs. ;-))

Zitat:

@ToniCorsaC schrieb am 8. Dezember 2018 um 22:10:23 Uhr:


Das tatsächliche Anliegen ist wohl, das Wunschfahrzeug durchzusetzen. Ich kenne mehrere Familien, die in einem Passat und auch in kleineren Fahrzeugen zwei Kindersitzschalen und eine Babyschale nutzen.

Natürlich, das liegt auf der Hand. Auch wenn das Thema gerade in diese Richtung driftet: Hier geht's eigentlich nicht um Fahrtenbuch oder nicht, hier geht's darum dass die TE ein größeres Familienauto anstatt der "Außendienstlerkutsche" durchsetzen möchte was ihr Arbeitgeber aber ablehnt (kann ich nachvollziehen.)
Dafür (Anspruch auf einen T6 zu haben) sucht sie hier Bestätigung.

Alles Gerede um "keiner kann dich zwingen", "such dir schleunigst einen anderen Brötchengeber" geht am Thema vorbei, und hat auch nichts mit der eigentlichen Problematik zu tun.
Zudem werden hier Meinungen und Ansichten von Leuten die niemals mit der Abrechnung eines DW in Berührung gekommen sind als Fakten verkauft, weil sie das halt mal irgendwo in anderem Zusammenhang aufgeschnappt haben.

Der AG stellt der TE einen Firmenwagen, er wird ihr erlauben das Fahrzeug privat zu nutzen und er wird dazu die 1% Regelung anwenden (völlig egal ob sie es dann tatsächlich privat nutzt oder nicht).
Nachzuweisen dass sie das nicht tut, und sich das dann zuviel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückzuholen ist Sache des Steuerschuldners (das ist vollkommen verbreitet und üblich) und nicht die Aufgabe des Arbeitgebers.
Er hat damit seinen Teil der Verpflichtung erfüllt.

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