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Kann ich zu 1 % Regel gezwungen werden?

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 11:24

Ich bekomme aller drei Jahre von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Seit dem 01.01.2018 gelten neue Regelungen, die nicht nur ein Budget, sondern auch direkt Fahrzeugtypen vorgeben.

Nun ist das Problem, dass wir eine fünfköpfige Familie sind und keiner dieser Fahrzeugtypen für uns nutzbar ist.

Ich bin an unser Unternehmen herangetreten und habe ein anderes Fahrzeug T6, welches sie jedoch ablehnen, obwohl ich die Kosten die über Budget liegen selber tragen würde.

Einen Golf wollen Sie auch nicht, es muss mindestens ein Passat sein.

Dann habe ich vorgeschlagen, dass ich einen reinen Dienstwagen ohne 1 % Regel haben möchte, weil ich den Dienstwagen nicht privat nutzen kann. Auch das wurde abgelehnt.

Was soll ich jetzt machen? Kann mich mein ARbeitgeber zur 1 % Regel und zum Fahrzeugtyp zwingen? Soll ich tatsächlich einen Passat nehmen, den auch noch mit 1 % versteuern, obwohl ich keinen Meter damit privat fahren kann?

Danke für Eure Hilfe

PS: Bisher hatten wir einen BMW Gran Tourer, der schon randgenäht war. Jetzt sind die Kinder 3 Jahre älter und es geht beim besten Willen nicht mehr mit diesem Auto.

Beste Antwort im Thema

Der TE ist nicht der Familienvater sondern es ist eine ThemenStarterin also die Mutter.

Wenn die Familiemutter der Meinung ist, zwingend für's Private einen T6 zu brauchen, spricht ihr diesen Wunsch doch keiner ab. Muss sie den halt privat kaufen. Die TE möchte diesen aber als Dienstwagen von der Firma gestellt bekommen und begründet das mit dem mickrigen Platzangebot im Passat, kann sie zufrieden sein dass es kein 3er oder A4 sein muss,die sind hinten echt klein.

Das die Firma das nicht finanzieren möchte, muss man auch nachvollziehen können,den die laufenden Kosten für die überwiegenden Dienstfahrten(denn es ist eine Dienstwagen mit privater Nutzung und nicht umgekehrt) werden im Vergleich zu einem Passat nicht unerheblich höher liegen.

Und in den wenigen Posts der TE, ist halt rüber gekommen,dass nur der T6 ihren Vorstellungen entspricht, alle anderen möglichen Fahrzeuge wären zu klein.

Mich würde mal interessieren,was sie aktuell als Dienstwagen fährt.

Es wurde hier ja schon der Vorschlag gemacht. Sie möge sich den T6 privat kaufen und den Dienstwagen ausschließlich dienstlich nutzen. Dann dürfte mein Verständnis der hier aufgeführten Erläuterungen zur 1% Regelung nicht dazu führen,dass sie einen finanziellen Nachteil hat. Einzig ihr privates Geldsäckel würde dann geschröpft,da man sich den Luxus eines T6 gönnt.

Ich wollt auch mal nen Multivan anschaffen weil man mit 3 Kindern ja nie genug Platz haben kann. Nach ein paar Tagen Probefahrt und etwas Rechnen, hab ich davon Abstand genommen, denn jede Fahrt zur Arbeit,zum Einkaufen wird nur unnötig teuer wenn man mit so einer Schrankwand fährt. Auch Ist mir dabei aufgefallen,dass man nicht so oft mit allen 5 unterwegs Ist.Ist es mir nicht wert gewesen.

Gruß M

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Wenn du verpflichtet bist einen Dienstwagen zu nehmen, bleibt dir nix anderes übrig, als Fahrtenbuch und Steuererstattung.

Ich würde aber mal genau rechnen ob ich nicht doch mit dem Passat leben kann und für die paar mal wo der Passat wirklich zu klein ist, einen Mietwagen oder ähnliches nehme...

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 13:17

Zitat:

@snegel schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:00:58 Uhr:

Wenn du verpflichtet bist einen Dienstwagen zu nehmen, bleibt dir nix anderes übrig, als Fahrtenbuch und Steuererstattung.

Ich würde aber mal genau rechnen ob ich nicht doch mit dem Passat leben kann und für die paar mal wo der Passat wirklich zu klein ist, einen Mietwagen oder ähnliches nehme...

Naja wir haben drei Kinder... da brauche ich jedes Wochenende einen Mietwagen.

Nö, zwei Kindersitze hinten, einer vorne - und Mama oder Papa hinten in der Mitte. Oder es mal mit anderen Kindersitzen versuchen - beim Fachgeschäft vorfahren und ausprobieren.

da freut man sich, in einer kleinen Firma zu arbeiten...

Zitat:

@Bert1956 schrieb am 7. Dezember 2018 um 13:39:27 Uhr:

Wenn ich aber den ungeliebten und mir aufgezwungenen Dienstwaagen nicht privat nutzen will, dann fahre ich ihn halt nicht privat sondern nehme dazu mein Privatwaagen. In dem Fall muß ich auch die 1% nicht bezahlen/versteuern weil ich den Dienstwaagen ja nicht privat nutze. Der AG kann mich nicht zwingen meine privaten Kilometer mit seinem Dienstwaagen zu unternehmen. So weit kommts noch!

Der AG zwingt doch niemanden mit seinem Firmenwagen Privatfahrten zu unternehmen. Er lehnt lediglich andere Abrechnungsmodalitäten als die 1% Regelung ab. Er wird Gründe hierfür haben, ist für die Fragestellung aber auch egal.

Macht beispielsweise auch mein AG so, ein Konzern mit 180.000 Mitarbeitern.

Auch wird auf Verlangen kein Nutzungsverbot ausgesprochen.

Entweder der MA akzeptiert die 1% Regelung und rechnet ggf. privat mit dem FA ab, oder er lehnt einfach den Dienstwagen als Ganzes ab mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Ich denke einfach, dass bei einer fünfstelligen Dienstwagenanzahl rationale Vorgehensweisen beschritten werden (müssen), und nicht auf jeden individuellen Wunsch eingegangen werden kann.

P.S.: Ein Passat ist für fünf Personen mit drei Kindersitzen tatsächlich ein Scheißauto (eigene Erfahrung).

Ob man diese irgendwie hineingequetscht bekommt, war ja nicht die Frage.

am 7. Dezember 2018 um 13:50

Zitat:

@PeterBH schrieb am 7. Dezember 2018 um 14:35:01 Uhr:

Nö, zwei Kindersitze hinten, einer vorne - und Mama oder Papa hinten in der Mitte. Oder es mal mit anderen Kindersitzen versuchen - beim Fachgeschäft vorfahren und ausprobieren.

Die TE möchte keinen Passat. Ihr ist er zu klein. Ist das so schwer?

Sie möchte lediglich wissen, ob man sie zu einem Firmenwagen mit 1%-Regel zwingen kann. Hier wissen wir allerdings nicht, was im Vertrag steht.

Und ihr Arbeitgeber blockt jeden Änderungswunsch ab. Also wird sie sich wohl oder übel mit dem Passat arrangieren müssen. Ist das so schwer?

Geht denn ausschliesslich nur Passat? Das kann doch nicht sein...

Ein Caddy oder Touran ist doch nicht teurer als ein Passat?!

PS:

Ich denke, dass man mit den entsprechenden Kindersitze problemlos 3 Kinder in den Passat bekommt.

Wird zwar nicht so luftig wie ein Sharan oder T6, aber man kann damit sicher (gut) leben.

Wenn auch ein VW Touran nicht geht, würde ich den billigst-möglichen Passat nehmen (31.950 € BLP), also Basis ohne Extras und ihn dann eben 100 m vor der Arbeit am Straßenrand parken. Dann hast du Null Privatfahrten und machst trotzdem das, was der Chef von dir will.

Na aber die TE will unbedingt den T6 und Cheffe soll das abnicken.

Ich bin auch mit 3 Kindern im Passat unterwegs gewesen, noch im 3BG und das ging auch problemlos, unter anderem auch mit Urlaubsgepäck.

Wenn ein MA jetzt einen T6 abgenickt bekommt, möchter der nächste statt Passat lieber einen Arteon usw.

Auf so einen Zauber würde ich mich auch nicht einlassen. Und dass man einen Dienstwagen privat nutzen muss, kann der Chef ja nicht vorschreiben. Muss man sich den gewünschten T6 halt selber kaufen, wenn man meint diesen zu brauchen.

Kommt mir aber so vor, als ob die TE zwingend den T6 durchdrücken will, da werden die Alternativen gar nicht erst in Erwägung gezogen.

Gruß M

Diesen Steuersachen (Fahrtenbuch und 1% Regelung) gelten NUR und AUSSCHLIEßLICH bei privater Nutzung des Dienstwagens. Dazu kann Dich aber kein AG zwingen!!

Was ist denn wenn Du gar nicht mit dem Auto zur Arbeit fahren willst sondern mit dem Bus oder der Bahn? Wenn er wirklich meint er könnte Dir sowas zwingend vorschreiben, dann hat er ein großses Problem mit seinen Vorstellungen von Recht und Gesetz. Wir leben in einem freien, Demokratischen Land, Sowas kann man keinem Vorschreiben.

Gibt Ihm mal nen Tipp das er zu nem Anwalt für Arbeitsrecht gehen soll. Der sagt Ihm ganz schnell was Chef darf und was nicht.

Ich geb Dir 2 wirklich ernst gemeinte Dinge zum Überdenken:

1. Schlag Deinem Chef vor, private Fahrten ausschließlich mit Deinem privaten Auto zu machen (auch von und zur Arbeit) und nutze den Dienstwagen ausschlöießlich für diestliche Fahrten. Er MUSS darauf eingehen, weil er eben keine Zwangsmittel gegen Dich hat.

2. Eagl was bei 1 rauskommt: Such Dir schnellstmöglich nen neuen Arbeitgeber. Solche Mitarbeiterverarscher hatte ich lang und oft genug in meiner über 20 jährigen Berufspraxis. Alle haben durch die Bank weg auf Dauer nix getaugt. Bei kleinen Unternehmen war es bisher immer so das die über kurz oder lang Pleite waren oder Geschluckt wurden von der Konkurenz. Bei Großbetrieben wurden Diese Chefs schnell abserviert.

Da muss ich mal widersprechen, denn einen Firmenwagen ausschließlich für die Firma zu benutzen, ist erstens gar nicht mal so leicht (kleiner Umweg zu einem Supermarkt, etc) und außerdem ist es meinem Vater auch nicht geglückt, obwohl er keinerlei Fahrten in die Arbeit hat in dem Großunternehmen mit 14.000 Mitarbeiter. Man kommt schon in die Grauzone, wenn man eine Woche lang im Außendienst ist und dann von der dortigen Arbeitsstätte ins Hotel fährt oder in ein Restaurant.

Unabhängig davon, ob Privatfahrten gemacht werden, wird der Betrieb hier aber die 1% Regelung anwenden und die TEin "darf" ein Fahrtenbuch führen und bei ihrer Steuererklärung die Nicht-Privatnutzung dann deklarieren und sich die zu viel einbehaltenen Steuern erstatten lassen. Und genau dies wird nicht gewünscht - wobei so zu knapp 100 % diese Fahrtenbücher ohnehin Fehler aufweisen und dann nicht mehr akzeptiert werden.

Meine Fahrtenbücher gingen die letzten 4 Jahre immer ohne Beanstandung durch.

Bei knapp 100 % muss es auch ein paar korrekt geführte geben. Ich hab es früher auch mal mit Fahrtenbuch versucht, war aber hoffnungslos. Einmal die Fahrt zur Tankstelle vergessen und das war's dann schon.

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