Kann ich von Kauf zurücktreten?
Hallo,
Ich habe mir ein neues Finanziert und unverbindliche Lieferung lautete 25.04.
Jetzt hat sich das auf 15.07. verschoben.
Laut dem Vertrag kann ich bereits nach 6 Monaten der Überschreitung kann ich dem Autohaus schriftlich dazu vordern und eine Frist vorgeben.
Ist das auch in Wirklichkeit und rechtlich möglich?
Grüße
8 Antworten
Ich kann den Beitrag nicht editieren. Es sollte heißen, Ein neues Fahrzeug und bereits nach 6 Wochen Überschreitung.
Das wäre eine unzulässige Rechtsberatung. Eigentlich braucht man nur in die Vertragsbedingungen sehen, da steht alles zum Thema Rücktritt bei Lieferverzug.
Die „unverbindliche Lieferfrist“ (hier: 25.04.) heißt, dass der Händler nicht exakt zu dem Datum liefern muss, aber er hat laut BGB (§ 308 Nr. 1, § 323) eine angemessene Toleranz – meist 6 Wochen werden akzeptiert.Erst nach 6 Wochen Verzögerung darfst du schriftlich eine Nachfrist setzen (z. B. 14 Tage). Wenn die dann ohne Lieferung verstreicht, kannst du vom Kauf zurücktreten (§ 323 BGB).Heißt für dich konkret:
– Liefertermin war 25.04.
– Ab Anfang Juni darfst du schriftlich eine Frist setzen (z. B. Lieferung bis 20.06.)
– Wenn dann nix kommt - Rücktritt rechtlich möglich
schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung. Nur dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Zitat:@SpeedSyn schrieb am 4. Juni 2025 um 22:16:01 Uhr:
Die „unverbindliche Lieferfrist“ (hier: 25.04.) heißt, dass der Händler nicht exakt zu dem Datum liefern muss, aber er hat laut BGB (§ 308 Nr. 1, § 323) eine angemessene Toleranz – meist 6 Wochen werden akzeptiert.Erst nach 6 Wochen Verzögerung darfst du schriftlich eine Nachfrist setzen (z. B. 14 Tage). Wenn die dann ohne Lieferung verstreicht, kannst du vom Kauf zurücktreten (§ 323 BGB).Heißt für dich konkret:– Liefertermin war 25.04.– Ab Anfang Juni darfst du schriftlich eine Frist setzen (z. B. Lieferung bis 20.06.)– Wenn dann nix kommt - Rücktritt rechtlich möglich schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung. Nur dann bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Danke dir. Genauso so steht es im Vertrag und so werde ich auch vorgehen.
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Hast Du denn eine Alternative schneller an ein vergleichbares Fahrzeug zu kommen?
Zitat:@XF-Coupe schrieb am 5. Juni 2025 um 12:14:56 Uhr:
Hast Du denn eine Alternative schneller an ein vergleichbares Fahrzeug zu kommen?
Nein leider nicht. Vergleichbare Neuwagen sind Teuerer. Ich brauche aber unbedingt bis Sommerferien ein Auto. Wir hatten schon alles geplant.
Dann wird es wohl ein Gebrauchtwagen.
Mich würde interessieren ob jemand schon damit Erfolg hatte, von Kauf zurück zutreten. Oder ob sich die Autohäuser querstellen und hartnäckig bleiben.
Hast du mit dem Händler das Problem schon besprochen?
Vielleicht stellt er ein Ersatzfahrzeug.
Zitat:@Oetteken schrieb am 5. Juni 2025 um 21:32:02 Uhr:
Hast du mit dem Händler das Problem schon besprochen?Vielleicht stellt er ein Ersatzfahrzeug.
Nee die sind sehr komisch. Bei den Lieferterminen haben die sich nicht mal gemeldet. Ich musste immer erst nach fragen. Geht denen am arsch vorbei.