ForumMotorroller
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. kann ich meinen roller aufmachen wenn ich einen 125er führerschein habe?

kann ich meinen roller aufmachen wenn ich einen 125er führerschein habe?

Themenstarteram 14. Oktober 2007 um 17:45

hi @ all,

also, ich hab da mal ne frage:

Ich mache im januar meinen 125er führerschein damit ich meine probezeit schneller weg habe, aber will mir nur ne 50er kaufen (wegen kosten (motorrad selber, versicherung, usw.)), kann ich dann meinen 50er Roller enddrosseln (natürlich max. 80km/h) ??

MfG Sayo.Or :D

Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

die KFZ-HP MUSS ihn nehmen ...

Wo ist der Kontrahierungszwang?

Zitat:

falsch, sie werden als Beweise gesichert und nach Ablauf der Archivierungsfrist (m.W. 30 Jahre) dem rechtmäßigen Eigentümer zurück gegeben

Die haben doch gar keinen Platz dafür. Ab in den Schrott!

Zitat:

(grundsätzlich vernichtet werden nur Waffen, Drogen u.d.G.)...

Tuningteile gehören auch zu den nutzlosen Dingen.

Zitat:

normalerweise kommt es aber nicht mal zur Archivierung der Teile, in den meisten Fällen bekommt der Besitzer sein Zeug zurück sobald der Gutachter da war ...

Aber bei uns nicht. Auch keine Radarwarner etc.

sorry, aber das was du da schreibst entbehrt jeder Grundlage ... die Lageranlagen der LKAs sind übrigens nicht von ungefähr gigantisch ;)

bei Radarwarnern sieht die Sache anders aus, schau mal ins Gesetz ;)

Zitat:

Wo ist der Kontrahierungszwang?

eben da findest du auch diesen, die KFZ-HP ist eine Pflichtversicherung, Pflicht bedeutet in dem Fall auch das die Gesellschaften niemanden ablehnen dürfen ... Kasko ist wieder ein anderer Acker ...

siehe hier:

http://www.versicherungsgesetze.de/pflichtversicherungsgesetz/0005.htm

die Gesellschaft die einen wegen solcher Sachen rausgeschmissen hat ist aus dem Schneider, aber es gibt ja noch genug andere ...

Ich warne vor illegalem Tuning!

Stell Dir mal vor Du verursachst einen Unfall (kann jedem passieren) mit einer frisierten und damit nicht mehr versicherten Kiste. Es kommt jemand zu Schaden. . Dann zahlt zwar Deine Versicherung zunächst, holt sich aber von Dir die Kohle wieder.

Stell Dir vor diese geschädigte Person behält eine dauernde Behinderung. Dann arbeitest du Dein Leben lang für den Schaden, der durch den Unfall entstanden ist - und warum? Weil eine Schwalbe angeblich Scheiße aussieht?

Stell Dir auch vor was ggf. der Staatsanwalt beantragt, wenn festgestellt oder nur behauptet wird, dass der Unfall - nur mal möglicherweise - mit einer unfrisierten Karre nicht passiert wäre?!?

All inclusive mit gesiebter Luft wegen fahrlässiger Tötung oder grob fahrlässiger Körperverletzung - weil eine Schwalbe Scheiße aussieht?!?

das Regresslimit liegt bei 5.000€, egal was mit der Karre war ... das nur mal so am Rande ... das mit dem "da zahlste ein Leben lang" ist ein (weit verbreiteter) Irrglaube ...

Zitat:

Stell Dir auch vor was ggf. der Staatsanwalt beantragt, wenn festgestellt oder nur behauptet wird, dass der Unfall - nur mal möglicherweise - mit einer unfrisierten Karre nicht passiert wäre?!?

das wird er nur wenn er auch in der Lage ist das zu beweisen, etwas das in den allermeisten Fällen extrem schwer wenn nicht sogar unmöglich ist ...

 

ich will hier nichts "verharmlosen", aber es wird halt auch sehr viel Unfug erzählt ... da ganze wurde hier und in andren Foren schon sehr differenziert durchgekaut und erläutert, einfach mal ein bissl suchen, da findet man sehr viele gute Infos dazu ...

ich klink mich hier jetzt mal aus, das ganze ist doch schon sehr vom Topic weg ...

Themenstarteram 16. Oktober 2007 um 12:06

hm ja eig schon... aber trotzdem gut sowas mal zu wissen.

hm uwbiker aber dass was du da sagst des is halt echt mal bissl übertrieben...

und wie speedguru schon gesagt hat is sowas so gut wie unmöglich nachweisen zu können dass der unfall den du dann verursacht hast mit einer unfrisierten 50er nicht passiert wäre

Zitat:

Original geschrieben von Sayo.Or

und wie speedguru schon gesagt hat is sowas so gut wie unmöglich nachweisen zu können dass der unfall den du dann verursacht hast mit einer unfrisierten 50er nicht passiert wäre

Hahaha, die mutmaßliche Geschwindigkeit ist täglich Brot für die Gutachter. Rutschspuren, Deformationen und natürlich auch Zeugenaussagen ...

Mein Bruder (mit Pkw) hat mal innerorts einem Moppedfahrer die Vorfahrt genommen, schwere bleibende Schäden. Gutachter fand heraus: Mopped fuhr mindestens 70 (oder war es 90?), 1/3 Haftung blieb beim Moppedfahrer hängen.

Ein Bekannter (mit Gixxe) hat auf der Landstraße "eigentlich" Vorfahrt gehabt. Nur eben nicht mit über 200km/h (Gutachter hat mind. 180 errechnet). Ergebnis: Volle Haftung. Dabei hat er natürlich Glück gehabt, überhaupt den Prozeß noch erleben zu dürfen.

Nicht nur der Bremsweg, auch dessen Spuren sind bei 70 rund _doppelt_ so lang wie bei 50. Ob 55 oder 50 ist natürlich kaum nachträglich zu ermitteln.

Und wenn du gerade eben einen Pkw überholt hast: von dessen ungeeichten Tacho reicht 20% Toleranzabzug. Tacho 70 beim normalen Pkw bedeutet mind. 56km/h vorwerfbar und damit defintiv zu schnell. Geeichte Geräte üblicherweise nur 3% / 3km/h Abzug.

Zum Glück wahrscheinlicher als ein Unfall ist natürlich, daß Du schon vorher denjenigen auffällst, die berufsmäßig für Sicherheit und Ordnung sorgen. Ich wünsche auch Dir, daß die uniformierten Schutzengel immer für Dich da sind. ;)

ich muss mich jetzt doch noch mal einhängen:

das was Versicherungsgutachter machen und das was Staatsanwälte machen hat oft nur indirekt miteinander zu tun ... beim einen geht es um die Haftungsfrage (grobfahrlässig usw.) beim anderen um rechtliche Belange, das eine hat mit dem anderen oft (nicht immer) nicht direkt zu tun ...

der Beweis DAS jemand zu schnell war (zu wissen ob das Fahrzeug diese Geschwindigkeit überhaupt erreichen durfte ist da nur ein Nebeneffekt) und damit gegen Sorgfaltspflicht, Tempolimits ect. verstoßen hat ist NICHT gleichbedeutend mit dem Beweis das der Unfall bei langsamerer Fahrt nicht passiert währe ...

im Fall des Motorradheizers ist dieser Beweis gegeben (nur dann kann die Unfallschuld komplett auf ihn abgewälzt werden), im Fall des Mopedfahrers war wohl nur eine "Wahrscheinlichkeit" gegeben ...

es gab sogar schon Fälle in denen der Gutachter ermittelt hatte das der Unfall mit einem gedrosselten Roller sogar schlimmer ausgegangen währe ... außerdem gibt es auch Statistigen und Untersuchungen der Versicherungen die belegen das die Sicherheit originaler 45km/h Roller weit unter der von entdrosselten Fahrzeugen oder Fahrzeugen aus 50km/h Tagen liegt, an die Öffentlichkeit gehen die Gesellschaften damit natürlich nicht, aber unterhalte dich mal mit den richtigen Leuten ...

Zitat:

Tacho 70 beim normalen Pkw bedeutet mind. 56km/h vorwerfbar und damit defintiv zu schnell.

aber auch nur wenn gleichzeitig beweisbar ist das die "Versuchsstrecke" absolut eben war :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Sayo.Or

hm ja eig schon... aber trotzdem gut sowas mal zu wissen.

hm uwbiker aber dass was du da sagst des is halt echt mal bissl übertrieben...

und wie speedguru schon gesagt hat is sowas so gut wie unmöglich nachweisen zu können dass der unfall den du dann verursacht hast mit einer unfrisierten 50er nicht passiert wäre

Ich kenne das Gegenbeispiel. - 2 jahre Haft!

Zitat:

Original geschrieben von uwbiker

Ich kenne das Gegenbeispiel. - 2 jahre Haft!

So sieht's aus.

Gerade Wiederholungstäter logieren hier schneller auf Staatskosten, als sie sich anfangs vorstellen konnten...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Motorroller
  5. kann ich meinen roller aufmachen wenn ich einen 125er führerschein habe?