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Kann ich drei Punkte ohne Fahrverbot bekommen?

Themenstarteram 22. Dezember 2019 um 16:14

Hallo,

ich wurde anfang 2019 mit 23 Km/h zuviel geblitzt und habe einen Punkt bekommen.

Im November habe ich eine rote Ampel überfahren und erneut einen Punkt bekommen.

Jetzt wurde ich erneut geblitzt und war 24 Km/h zu schnell.

Muss ich mit einem Fahrverbot rechnen?

Ich habe bereits online recherchiert und habe dabei herausbekommen, dass es wahrscheinlich

kein Fahrverbot gibt. Kann das jemand so bestätigen?

Beste Antwort im Thema

Wurde das MT-Tribunal schon zusammengetrommelt? :rolleyes:

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 24. Dezember 2019 um 12:05:23 Uhr:

Wiederholt ähnliche Verkehrsverstöße begehen und so zeigen, dass es ihm an der notwendigen Rechtstreue fehlt und an der Einsicht, sich unrecht verhalten zu haben. OLG Braunschweig hat z.B. bei drei Geschwindigkeitsverstößen Beharrlichkeit abgelehnt.

Spielt denn der zeitlich Rahmen ein Rolle?

Aber Häufung von fünf Geschwindigkeitsverstöße in einem Jahr reichten nach OLG Zweibrücken aus.

Oder OLG Köln - Geschwindigkeitsverstoß zwei Monate nach der letzten von zwei Vorverurteilungen wegen Rotlichtverstoß.

Zeitliche Enge sollte wohl gegeben sein, wie möchte man sonst die Beharrlichkeit begründen?

Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. Dezember 2019 um 19:45:16 Uhr:

Der Grenzwert 2x im Jahr liegt bei 26 km/h.

Die Summe der Verstöße führt (eventuell) zu einem erhöhten Bußgeld beim letzten Verstoß. Der Rest ist ja schon geahndet, kann also nicht mehr erhöht werden. Im Bußgeldkatalog ist nur eine Erhöhung des Bußgeldes bei Voreintragungen im Fahreignungsregister vorgesehen, nicht ein "zusätzliches" Fahrverbot als Extrastrafe.

Das stimmt so nicht - bei "beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers" kann auch ein Fahrverbot verhängt werden, das eigentlich nicht fällig wäre. Die BKatV nennt in §4(2) ausdrücklich den allseites bekannten Fall von zwei Geschwindigkeitsverstößen >25km/h innerhalb eines Jahres, aber grundsätzlich kann so ein einmonatiges Fahrverbot auch wegen anderer Wiederholungstaten angeordnet werden. Oder wegen Tempoverstößen <25km/h, wenn es mehr als zwei in sehr engem zeitlichen Zusammenhang sind.

Themenstarteram 25. Dezember 2019 um 23:35

Zitat:

Ich dachte bei Rotlicht gibt es 4 Wochen zu Fuß oder war das knapp Gelb auf Rot ?

Das war in einem Dorf mit dem Rennrad. Wollte noch über Gelb kommen aber hab meine Geschwindigkeit überschätzt.

Themenstarteram 25. Dezember 2019 um 23:36

Vielen Dank für die Ratschläge. Ich rechne jetzt erstmal nicht mit einem Fahrverbot, hab mir für den Notfall aber schon eine Bahnroute zur Arbeit zurecht gelegt.

Zitat:

@humanica schrieb am 26. Dezember 2019 um 00:35:02 Uhr:

Zitat:

Ich dachte bei Rotlicht gibt es 4 Wochen zu Fuß oder war das knapp Gelb auf Rot ?

Das war in einem Dorf mit dem Rennrad. Wollte noch über Gelb kommen aber hab meine Geschwindigkeit überschätzt.

Wow, mit dem Fahrad :confused: wurdest Du gleich danach angehalten oder wie konnten sie deine Identität feststellen ?

edit

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