Kann es sein, daß ich die Probleme mit dem Bordkomputer habe, weil...???
Kann es sein, daß ich die Probleme mit dem Bordkomputer habe, weil die Nebelschl. am WW nich angeschlossen ist ???
Hallo,
wir fahren einen Opel Vectra C 2,2 DTI mit BC und Ceckkontrol. Wir versuchen schon seid einem Jahr das Problem in den Griff zu bekommen. Und zwar brennt bei mir sobald ich den WW anschließe die Leuchte (eine Bire ist defekt). Ich habe schon die AHK beim Opelhändler neu programieren lassen und sogar schon einen neuen 13 Pol stecker an unseren 5 Jahre alten WW montieren lassen. aber nichts diese sch Lampe leuchtet permanent. Ich habe sogar einen neuen Fent angeschlossen und bei dem ist alles o.K. selbst alle Birnen habe ich schon gewechselt.
Jetzt habe ich gesehen, daß am WW hinten bei den Rückleuchten ein nicht angeschlossenes graues Kabel ligt. Kann es etwa daran liegen ???
Gruß
Sysa
15 Antworten
Hallo.
Schließ die Nebelschlußleuchte doch einfach mal an. Dann weißt du es doch.
Gruß Easy
Hallo,
guter Tip. Nur leider muß ich dafü erst einmal mir eine Fassung für die Birne kaufen.
Gruß
Sysa
Kennt Ihr jemanden der einen Wohnwagen oder einen Anhänger hat? Wenn ja dann probiert mal den. Wenn dann keine Fehlermeldung kommt. Wirds wohl an der Leuchte liegen.
Gruß Easy
Ich sag jetzt mal, das es wahrscheinlich daran liegt.
Wieso hast du eigentlich nicht die ganzen Lampen mal gecheckt ? Das ist doch u.a. das erste was man macht, wenn die Lampenkontrolle kommt.
MfG BlackTM
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Hallo,
das mit der Lampenkontrolle habe ich als erstes durchgeführt. Ich habe sogar meinen WW an ein anderes Auto mit Checkkontrol angeschlossen und dort war alles i.O.
Gruß
Sysa
Ich werd daraus nicht schlau...
Zitat:
Jetzt habe ich gesehen, daß am WW hinten bei den Rückleuchten ein nicht angeschlossenes graues Kabel ligt. Kann es etwa daran liegen ???
Zitat:
Kann es sein, daß ich die Probleme mit dem Bordkomputer habe, weil die Nebelschl. am WW nich angeschlossen ist ???
Wie kann an einem Wohnwagen, an dem die Nebelschlussleuchte nicht angeschlossen ist, diese Lampe leuchten ?
Mit Lampen checken meine ich, sich ins Fahrzeug zu setzen, alles anzuschalten was da ist, etwas aufs Bremspedal zu legen, den Rückwärtsgang einlegen uswusf, und anschliessend nach hinten zu laufen und zu schauen ob auch jede Lampe leuchtet ? Da hätte das doch auffallen müssen ?!
Richtig merkwürdig finde ich, das der Händler bei dem du wegen der Nachprogrammierung/Umbau warst nix gemerkt hat und das das Problem schon so lange besteht. Für nicht angeschlossene Lampen kann der Boardcomputer nix, der zeigts nur an.
Naja, wie auch immer, ich denke mal, das du den Lampenträger nachrüsten solltest. Ist doch eigentlich auch vorgeschrieben (sorry, kenne mich mit sowas nicht aus).
MfG BlackTM
UPS ENTSCHULDIGUNG Sorry aber ich habe Euch leider in die Irre geführt. Und zwar meinte ich nicht die Nebelschl. sondern den Rückfahrscheinwerfer. Die Nebelschl. ist natürlich an.
Nochmal sorry.
Gruß
Sysa
Ist doch das selbe in grün, oder ?
MfG BlackTM
Hm, Rückfahrscheinwerfer ist meines Wissens nach Pflicht, die Nebelschlußleuchte nicht. (Stand: Fahrschule 1989 😉 )* Also wäre es schon verständlich, wenn der BC hier einen Unterschied macht. Hast Du keine Möglichkeit da mal profisorisch eine Birne rein zu hängen?
Grüße, Dirk
* Bitte belehrt mich eines Besseren, wenn das nicht richtig ist...
Entschuldigung,
falls das oben etwas "forsch" rüberkam, aber ich hab da so nicht das Verständnis für, wenn man ein ganzes Jahr lang Probleme damit hat, der Händler daran doktort, viel umgebaut wird und rauskommt, das das System anscheinend doch richtig funktioniert. Vielleicht habe ich es auch falsch verstanden.
Ich will niemanden aus dem Forum vergraulen, das ist nicht meine Art.
Wäre nett, wenn der Fortschritt in der Sache noch weiter berichtet wird.
@ signum19
hier die Antwort auf deine Frage (eben "ergoogelt"😉 :
Zitat:
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Quelle :
Fahrschule24.netMfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
...
Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
Also müßte er eigentlich beide Leuchten im Wohnwagen haben, oder? (habe vorsichtshalber bei fahrschule24.net nachgelsen, Rückfahrscheinwerfer braucht er auch 😉 ) Könnte mir das so erklären, dass das Check-Control die StVZO besser kennt wie ich und beide Lampen fordert. Eine fehlt ... nur meine Theorie
Grüße, Dirk
Also das die NSL am Fahrzeug abgeschalten wird, sobald man einen Anhänger dran hat, ist ja bekannt, also ist schonmal eine der Forderungen/Empfehlungen erfüllt.
Checkcontrol checkt natürlich alle Lampen (Blinker, Rückfahrscheinwerfer, kurzum, ganze Rückleuchte, bei Kennzeichenbeleuchtung bin ich mir nicht sicher, dafür gibts zumindest einen Fehlercode), dafür hat man es ja gekauft. Ich denke auch kaum, das es Wohnwagenhersteller gibt, die mehr einbauen.
Wozu auch, es ist nur erlaubt, was auch vorgeschrieben ist und vice versa (vom Coca-Cola-Truck-Style mal abgesehen).
MfG BlackTM
Hallo,
erste einmal möchte ich sagen, dass ich keinem hier irgendetwas übel genommen habe.
Ich bin es ja selber schuld, wenn ich die Nelbelschl. mit dem Rückfahrscheinwerfer verwechsele.
Eines möchte ich aber klarstellen und zwar habe ich nicht ein Jahr herumgedoktert, auch nicht meine Werkstatt. Ich habe einen Wohnwagen mit Saisonkennzeichen und der WW ist erst seid April wieder angemeldet.
Das Problem ist ja auch nicht so groß, dass man gleich Panik bekommt und nicht mit dem Wohnwagen auf Reisen geht. Es ist ja lediglich die Lampe für den Lampenwechsel im Auto an, auch wenn keinen defekt ist. Da es aber schwierig ist den Freundlichen und die Wohnwagenwerkstatt an einen Tisch zu bekommen, muß man eben selber nach der Ursache suchen.
Wie ich schon geschrieben habe, haben wir einen neuen Fendt Wohnwagen an mein Auto gesteckt und dort war alles i.O. Es hat aber keiner in diesem Moment an den Rückfahrscheinwerfer gedacht. Denn es ist bei Wohnwagen zur Zeit noch nicht erforderlich einen Rückfahrscheinwerfer zu haben, deswegen haben die meisten Hersteller zwar das Kabel mit verbaut, aber keinen Lampe angeschlossen.
Ich werde Heute noch zu meiner Werkstatt fahren und mir die Halterung für diese Birne besorgen.
Nur gesetzlich bekomme ich dann wider ein Problem. Denn der Wohnwagen hat nur noch einen freien platz für die Birne den Rückfahrscheinwerfers und an der Stelle ist das Glas rot. Und das ist laut Gesetz verboten und somit würde dann auch die Fahrerlaubnis entfallen.
Wenn es an der fehlenden Birne liegt, ersetze halt diese durch einen Widerstand. Wenn Du die Leistung der richtigen Birne weisst, kannst Du ausrechnen wieviel Ohm der Widerstand haben muss und den einbauen. Muss halt entsprechend die Leistung vertragen.
Weiß jemand auf welchen Widerstand der BC prüft? Und wie prüft er überhaupt? Der wird auch noch eine gewisse Toleranz haben, also größtmöglichen Wert nehmen. Ich hoffe ich bin nicht ganz auf dem Holzweg.
Btw, vielleicht stimmt ja auch die Leistung (bzw. Widerstand) irgend einer Birne nicht mit dem vom BC geforderten Wert überein? Ich denke da auch an so etwas wie eine statt zwei Nebelschlußleuchten und schon ist der Widerstand doppelt so groß. Oder 12 Watt Birne statt 21 oder so was. Übergangswiderstand einer korrodierten Fassung...
Viele Grüße, Dirk