Kann es sein, dass es von BÜRSTNER keine Werksgarantie gibt?

Bürstner

Hallo zusammen,
seit der letzten Caravan-Messe befinde ich mich in der Findungsphase für ein neues größeres Wohnmobil!
Wollte mich jetzt eigentlich für einen neuen BÜRSTNER Nexxo 690 entscheiden.
Aber es scheint ja so, als ob dieses Unternehmen von der eigenen Technik nicht gänzlich überzeugt ist?!?
Eine souveräne 2-Jährige Werksgarantie gibt es wohl nicht?!
Nur so eine schnöde Händler-Gewährleistung...?!?
Somit hätte sich für mich das Thema BÜRSTNER ganz schnell wieder erledigt!

Gruß

Nico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


. . .
Wollte damit sagen, dass er entweder Garantie oder Gewährleistung geben kann und das er das für sich selber entscheiden kann, unabhängigt von dem, was der Hersteller gewährt.

Der Umfang der Gewährleistung ist natürlich gesetzlich geregelt.

Gruß Axel

Eben nicht entweder oder:

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung kann weder ausgesetzt noch gekürzt

werden.

Sie ist verpflichtend.

Eine Garantie ist freiwillig, und kann nur zusätzliche Leistungen enthalten.

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Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von princeton


...
Und in all den B.-Katalogen steht nix von einer Garantie drin?
...
Hallo Nico,

wie meinst Du das?
Hatte doch einen Katalog verlinkt und daraus zitiert.

Liebe Grüße
Herbert

Tach Herbert,

ich meine damit, dass auf meinem Schreibtisch diverse BÜRSTNER Kataloge liegen, und in keinem steht irgendetwas von Garantie...!
Und direkte Nachfragen bei zwei BÜRSTNER Händlern ergaben, dass ich nur eine Händlergewährleistung erhalte...!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Vertragshändler wegen ausgeprägter Ahnungslosigkeit ein € 65.000,00 Geschäft entgehen lassen kann oder möchte...!?
Wenn es eine seriöse und belastbare Werksgarantie gibt, dann MUSS das doch ein Vertragshändler wissen!
Oder das Kleingedruckte hinter dem Sternchen ist so ausschließend, dass er lieber gleich sagt, dass es keine Garantie gibt...!
Ich habe im Internet Berichte von BÜRSTNER-Nutzern gefunden, wo innerhalb der ersten 24 Monate über die Händler zähe Garantieanträge an das Werk gestellt werden mussten...?!?

Aber ggf. hat BÜRSTNER ja auch sein Service inzwischen optimiert!? (Und keiner weiß es...!)

-🙂

tschüss dann

Nico

In der Praxis wirst Du Dich ohnehin mit dem Händler in Verbindung setzen müssen im Garantie- und im Gewährleistungsfalle. Wichtig ist daher ein gesunder Händler, den es in den nächsten zwei Jahren noch gibt und der auch eine ordentliche Werkstatt hat, die ausgelastet sein will.

In meinem Falle war der Bürstner übrigens 14x beim Händler und 3 Monate im Werk zur Nachbesserung, bevor ich ihn im Alter von zwei Jahren wieder verkauft habe. Die Werksnachbesserung hat übrigens auch der Händler organisiert.

Kann sein, dass das heute aber auch besser geworden ist (meiner war 2009er), ich habe es aber weder mit dem Hersteller noch mit dem Händler nochmal versucht...

Zitat:

Beide Hersteller sichern verbindlich + rechtskräftig zu, dass alle technischen Mängel in diesen Zeiträumen behoben werden!

Mercedes?

Ne, die haben ne KM Begrenzung bis 100.000km und Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, usw. sind ausgeschlossen. Auch bei Bedienungsfehlern (z.B. bei der Kupplung) ist dies genau so ausgeschlossen wie bei allem was du kaputt fährst.

BMW z.B. hat überhaupt keine Garantie, die haben nur Gewährleistung und darüber hinaus Kulanz.

Bei anderen Herstellern wie z.B. Kia sind dann alle Verschleißteile aus der Garantie ausgeschlossen, vor allem Radlager, Querlenker, Motor, Getriebe, usw.

Da nützen dann die z.B. 7 Jahre eigentlich kaum etwas.

Man sollte also genau nachschauen, was der Hersteller denn wirklich garantiert.

Zitat:

Original geschrieben von princeton


...
Aber ggf. hat BÜRSTNER ja auch sein Service inzwischen optimiert!?

Hallo Nico,

hier anfragen und bei unbefriedigender Auskunft einen anderen Hersteller wählen.

Liebe Grüße
Herbert

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Hallo,

also ich kann definitiv sagen daß Bürstner sehr wohl eine "2 Jahres Garantie" auf seine Fahrzeuge gibt.

Ich habe dieses Jahr im Juni ein Jahres- Wohnwagen bei einem Händler gekauft. Dieser hat die Garantiebedigten Fehler nicht beseitigt mit der Aussage "Das ist halt so". Dieser Händler hat mich das letzte mal gesehen. Ich werde meine hart verdienten Euros in Zukunft halt an einen anderen Händler geben.
Habe daraufhin bei Bürstner in Kehl angerufen.
Die Abwicklung ist bisher zumindest sehr zufriedenstellend. Habe ein Fragebogen bekommen welches ich ausgefüllt habe. Dort wollen die wissen welche Arbeiten zu erledigen sind. Habe Bilder gemacht und angehängt. Am nächsten Tag kam die Antwort mit Terminvorschlag.
Die Arbeiten die der Händler von sich wies sind sehr Wohl garantiebedingt, und werden nun in Kehl beseitigt. 1 ganze Woche soll der Wohni nun im Werk verbleiben.

Ende November weiss ich mehr......

Zitat:

Original geschrieben von highwayman66


Hallo,

also ich kann definitiv sagen daß Bürstner sehr wohl eine "2 Jahres Garantie" auf seine Fahrzeuge gibt.

"Definitiv" könntest du das nur schreiben, wenn du aus einer dir vorliegenden Garantieurkunde zitieren könntest. Liegt sie dir vor?

Was du definitiv nach dem Geschilderten sagen kannst ist lediglich, dass sich Bürstner in deinem Fall um die Beseitigung der Mängel gekümmert hat (bzw. kümmern wird).

Auch der VW Konzern hat das in den Jahren, in denen es dort keine Garantie (sondern eben formal nur die gesetzliche Gewährleistung) gab, so gehandhabt (eigene, positive Erfahrung mit Skoda) und so macht es BMW bis heute. Der Unterschied ist der fehlende Rechtsanspruch (rechtlich mögliche Berufung auf Beweislast-Umkehr nach 6 Monaten). Ob er in der Praxis zum Tragen kommt, weiß ich nicht. Mir ist auf jeden Fall nicht bekannt, dass ein BMW-Käufer nach der Pleite seines Händlers ohne Gewährleistungspartner dagestanden hätte. Ich vermute, man hätte davon gehört, wenn das so wäre.

Wohl kaum ein Hersteller lässt auf den normalen Vertriebswegen (Graumarkt ist was anderes) seinen Endverkäufer im Regen stehen; auch wenn es dem Endkunden gegenüber keine Garantien gibt. Selbstverständlich muss der BMW-Händler Gewährleistungsreparaturen nicht aus eigener Tasche begleichen, sondern rechnet diese mit dem Hersteller ab.

Gruß situ

Hallo,

ich denke hier geht es doch um das: Der Händler sagt, es gibt nur eine "2-jährige Händlergewährleistung".
Bürstner spricht von einer "2-jährigen Garantie"

Wo ist das Problem, ist doch ganz eindeutig: Vertragspartner ist der Händler. Dieser gibt nur 2 Jahre Gewährleistung. Das sind seine Geschäftsbedingungen und hat nicht mit der Garantiezusage von Bürstner zu tun. Der Händler kann geben was er will.

Heißt also: Garantieansprüche müssten dann direkt beim Hersteller geltend gemacht werden. Ob das dann der Händler für einen macht, ist eine andere Sache. In der Regel wird er es tun. Wenn nicht, geht man eben direkt an den Hersteller.

Gruß Axel

Mir ist von einigen Herstellern bekannt, das die die Neufahrzeuge mit Rabatten an die Händler verkaufen.
Händler kauft Fahrzeug für 25000 € ein und könnte nach Listenpreis für 40000 € weiter verkaufen.

Alle Zahlen fiktive.

Von den 15000 € Mehrerlös (kein Gewinn) muss der dann alles strecken.
Verkäuferprovision, Steuer und vor allem die Gewährleistung.

An meinem Beispiel sieht man, dass man dem Händler bei einer Reklamation ins Geldsäckel greift.😁

Dadurch sind die Zeiten der Garantie vorbei.

Reklamierte man früher ein poltern an der Hinterachse, war der Händler gerne bereit auch auf Kosten des Herstellers die Vorderachse mit zu erneuern.

Darfs noch ein wenig mehr sein? 😰

Garantie ist freiwillig!!!!!

Vor 20 Jahren gab es schon die großen Plakate 10 Jahre Garantie gegen Durchrostung!!!

Kam dann der freudige Kunde nach 9 Jahren zum Händler, reklamierte eine Rostblase, ging der Annahmemeister an den Unterlagenschrank, lief dann in die Umkleide und zog sich die rote Nase auf.

Mit einem lauten Tärähhhhhhhhh übermittelte er dann dem treuen Kunden, das er nicht alle Inspektionen die laut dem Kleingedruckten (heute AGB"S)
in den Garantieunterlagen stehen gemacht hat.
Er könne aber die rote Nase haben und die auf den Rostfleck kleben..............😁

Die heutige Garantie ist freiwillig.
Dadurch kann jeder Hersteller in die Garantiebestimmungen schreiben was er will.
Er kann diesen "Schwindel" an alle Bedingungen binden die ihm gerade einfallen oder im Ernstfall sich Hintertürchen auflassen.

Das ist so ähnl. wie die Privaten Krankenversicherungen o. Lebensversicherungen. 30 Jahre gezahlt, ein Hüstelchen vergessen und schwups ist man ein Versicherungsbetrüger.

Ich kann nur jedem empfehlen, sich die freiwilligen Garantiebedingungen genaustens anzusehen und gegebenfalls prüfen zu lassen.

Ebenso diese Gerbauchtwagenversicherungen die einem der Händler gegen + - 350 € andreht.
Die in der Regel mit Selbstbeteiligungen behaftet sind und der Händler sich gerne damit versucht aus der Verantwortung zu stehlen.

Für uns privaten Kunden zählt einzig und allein die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
Und egal ob Werksgarantie oder Kirmesfeuerwerk, man sollte immer um Fristen einzuhalten den direkten Verkäufer/Händler in die Pflicht nehmen.

Alles ander ist vor Gericht Pillepalle!

Und wenn ein Hersteller Werksgarantie gibt, dann wird der doch sicherlich auch mit den Händlern vor Ort zusammen arbeiten?!

Wo gibt es denn sowas, das der Händler sagt es ist kein Garantieschaden und man sich dann ans Werk wenden muss?

Jetzt geht aber so ziemlich alles kreuz und quer durcheinander.

Dem Garantiegeber steht es völlig frei, ob er Garantiefälle direkt oder über einen Händler abwickelt.

Es gibt grundlegende rechtliche Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Garantien. Kann jeder z. B. in der Wikipedia nachlesen, wenn er es wirklich verstehen will.

Wie die Verträge hinsichtlich der Kosten bei Nachbesserungen im Rahmen der Gewährleistung zwischen Händler und Hersteller aussehen, wissen wir ALLE (!!) nicht. Da ist Spekulieren müßig.

Gruß situ

Ich weiß nicht was hier kreuz und quer geht?

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


In der Regel wird er es tun....

Nicht wenn es ein bestimmter Händler aus Stuttgart ist.......

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Der Händler kann geben was er will.

Genau das kann er nicht - jedenfalls nicht unterhalb der gesetzlichen Vorgaben.

Falls (was wir immer noch nicht wissen, da offensichtlich niemand im Besitz einer aktuellen Bürstner-Garantieurkunde ist, welche allein zählt) Bürstner als Hersteller ein Garantieversprechen abgibt, kann er darin regeln, dass dieses über einen Vertragshändler abzuwickeln ist. Das ist durchaus üblich.

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Der Händler kann geben was er will.
Genau das kann er nicht - jedenfalls nicht unterhalb der gesetzlichen Vorgaben.
....

Wollte damit sagen, dass er entweder Garantie oder Gewährleistung geben kann und das er das für sich selber entscheiden kann, unabhängigt von dem, was der Hersteller gewährt.

Der Umfang der Gewährleistung ist natürlich gesetzlich geregelt.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


. . .
Wollte damit sagen, dass er entweder Garantie oder Gewährleistung geben kann und das er das für sich selber entscheiden kann, unabhängigt von dem, was der Hersteller gewährt.

Der Umfang der Gewährleistung ist natürlich gesetzlich geregelt.

Gruß Axel

Eben nicht entweder oder:

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung kann weder ausgesetzt noch gekürzt

werden.

Sie ist verpflichtend.

Eine Garantie ist freiwillig, und kann nur zusätzliche Leistungen enthalten.

Hallo Käptn,

von aussetzen habe ich ja nichts gesagt. Kam wahrscheinlich nicht deutlich genug rüber, aber nichts anderes wie Du schreibst, meine ich auch.

Mir ging es nur darum, dass der Händler nicht verpflichtet ist, eine freiwillige Garantie des Herstellers ebenso anzubieten.

Gruß Axel

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