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Kann es sein, dass es von BÜRSTNER keine Werksgarantie gibt?

Bürstner
Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 19:47

Hallo zusammen,

seit der letzten Caravan-Messe befinde ich mich in der Findungsphase für ein neues größeres Wohnmobil!

Wollte mich jetzt eigentlich für einen neuen BÜRSTNER Nexxo 690 entscheiden.

Aber es scheint ja so, als ob dieses Unternehmen von der eigenen Technik nicht gänzlich überzeugt ist?!?

Eine souveräne 2-Jährige Werksgarantie gibt es wohl nicht?!

Nur so eine schnöde Händler-Gewährleistung...?!?

Somit hätte sich für mich das Thema BÜRSTNER ganz schnell wieder erledigt!

Gruß

Nico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger

. . .

Wollte damit sagen, dass er entweder Garantie oder Gewährleistung geben kann und das er das für sich selber entscheiden kann, unabhängigt von dem, was der Hersteller gewährt.

 

Der Umfang der Gewährleistung ist natürlich gesetzlich geregelt.

 

Gruß Axel

Eben nicht entweder oder:

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung kann weder ausgesetzt noch gekürzt werden. Sie ist verpflichtend.

 

Eine Garantie ist freiwillig, und kann nur zusätzliche Leistungen enthalten.

 

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Hallo Nico,

 

guckst Du hier:

 

"GARANTIEN*

Bürstner Reisemobile haben 2 Jahre Herstellergarantie mit allen Vorteilen für unsere Kunden.

5 Jahre Garantie auf die Dichtigkeit des Reisemobiles bei jährlicher Überprüfung (kostenpflichtig)."

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 20:30

Hallo Herbert,

von zwei unabhängigen BÜRSTNER Händlern habe ich heute etwas Gegenteiliges gehört...?!?

Da werde ich wohl mal am Montag direkt im Werk anrufen!

Gruß

Nico

am 25. Oktober 2013 um 20:38

Auch wenn man es nicht glauben mag: Selbst renommierte Unternehmen können (oder wollen) die Begriffe Garantie und Gewährleistung nicht auseinander halten. Wie das bei Bürstner ist, weiß ich nicht. Die Händler sollten aber wissen, ob sie eine Garantieurkunde übergeben oder nicht.

Der VW Konzern z. B. gab einige Jahre keine Herstellergarantie (handhabte die Gewährleistung aber wie eine Garantie) und ein renommierter deutscher Premium-Hersteller tut das nach meiner Kenntnis bis heute nicht.

Für den Kunden muss das im Regelfall nicht nachteilig sein (wohl aber im Streitfall).

Eventuell sollte man ja auch die unterschiedlichen Begriffsbestimmungen von Gewährleistung/Garantie erklären? Den hatte ich vor über einem Jahr schon mal an anderer Stelle so geschrieben:

 

Gewährleistung:

 

Die (gesetzliche) Gewährleistung (auch Mängelansprüche genannt) ist geregelt nach der Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die am 1. Januar 2002 in Kraft trat.

 

Hierbei handelt es sich um die bekannten 2 Jahre bei Neuware und Verkauf von gewerblichem Händler an Privat (Gewerbe an Gewerbe unterliegt NICHT der gesetzl. Gewährleistung). Bei Gebrauchtwaren kann diese unter bestimmten Voraussetzungen auch zeitlich eingeschränkt werden.

 

Dabei haftet der Händler in der Hauptsache für Mängel, welche bei der Übergabe der Ware vorhanden waren (auch versteckte). Die Beweislast liegt dann in den ersten 6 Monaten beim Händler. Anschliessend erfolgt eine Beweislastumkehr, d.h. der Käufer trägt die Beweislast. Es unterliegt also bei Weitem nicht unbedingt jeder Schaden, welcher innerhalb der Gewährleistungfrist auftritt der Mangelbeseitigungspflicht des Verkäufers, auch wenn dies wohl viele annehmen.

 

Ansprüche bestehen dabei immer nur gegenüber dem Vertragspartner (also nicht zwangsläufig auch gegenüber dem Hersteller!)

 

Garantie:

 

Die Garantie gibt es im rechtlichen Sinne überhaupt nicht. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zusicherung von Produkteigenschaften durch den Hersteller und/oder Verkäufer.

 

Zum Beispiel bei Kraftfahrzeugen: 7 Jahre Durchrostungsgarantie

 

Wobei hier allein der Hersteller/Verkäufer die "Spielregeln" in Bezug auf Garantiedauer und Garantieumfang festlegt. So beinhalten z.B. die o.g. Durchrostungsgarantien häufig Klauseln, welche die Garantie dann auf Durchrostung von innen nach aussen einschränken.

 

Allerdings sind auch solche Ansprüche aus Garantiezusagen einklagbar, da sie Bestandteil des Kaufvertrages sind.

 

Kulanz:

 

Auch die Kulanz gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Es handelt sich hierbei um ein reines Entgegenkommen gegenüber dem Kunden. Häufig angewandt, wenn z.B. eine Reparatur relativ kurz nach Ende der Gewährleistungsfrist nötig ist. Kulanzregelung ist im Gegensatz zu Gewährleistung und Garantie nicht einklagbar

 

 

Das mal "frei Schnauze" zu den Begriffsbestimmungen.

 

Nachweislich ist es i.d.R. tatsächlich billiger, einen Bestandskunden zufrieden zu stellen, als einen Neukunden zu gewinnen. Allerdings hat halt auch das seine Grenzen. Spätestens dann, wenn der Kunde z.B. die Behebung von Dingen verlangt, welche nun mal absolut keinen Mangel darstellen und dadurch dann evtl. auch noch Folgekosten durch die Erwartungshaltung der anderen Kunden zu erwarten sind. Die wollen diese Kulanz dann natürlich bei Ihrem Produkt auch erwarten können.

 

Gruß

NoGolf

 

 

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 21:22

Ist ja ganz einfach, mit einer Gewährleistung muss ich ab dem 6. Monat als Bittsteller auftreten und mit einer mir zugesicherten 24-Monatigen Werksgarantie habe zwei Jahre lang keine wichtigen Vermögensnachteile zu befürchten!

-:)

Gruß

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton

Ist ja ganz einfach, mit einer Gewährleistung muss ich ab dem 6. Monat als Bittsteller auftreten und mit einer mir zugesicherten 24-Monatigen Werksgarantie habe zwei Jahre lang keine wichtigen Vermögensnachteile zu befürchten!

 

-:)

 

Gruß

 

Nico

Ganz so einfach ist es ... wie gesagt ... nicht.

 

Nehmen wir das o.g. Beispiel B. ... hat jemand hier eine Ahnung, was exakt in den Bedingungen der Werksgarantie steht?? Ich finde dazu im Netz immer wieder nur zwei lapidare Sätze, aber keinen Originaltext der Garantiebedingungen:

 

"Für jeden B.- Caravan gilt eine umfassende Garantie von zwei Jahren ab Kauf."

 

und "Fünf Jahre Garantie auf die Dichtigkeit Ihres Caravans bei jährlicher Überprüfung (kostenpflichtig)."

 

Rein theoretisch könnte (was ich sicher nicht annehme) in den Garantiebedinungen jetzt z.B. lediglich stehen "Wir garantieren 2 Jahre, dass die Aluminiumhaut und die Holzverstrebungen des Wohnwagens nicht magnetisch werden. Dies ist jährlich kostenpflichtig zu überprüfen."  ;)

 

Was nutzt Dir dann die ganze schöne Herstellergarantie?? Nochmal: bei der Herstellergarantie legt der Hersteller die Garantiedauer und den Garantieumfang samt Spielregeln fest!! Also kommt es letztlich auf den genauen Inhalt der Garantieerklärung an, ob die Dir wirklich mehr bietet, als die gesetzliche Gewährleistung.

 

Genau das tut der Hersteller hier im Übrigen bei der 5-jährigen Dichtigkeitsgarantie ... wenn Du nicht jährlich zur kostenpflichtigen Dichtigkeitskontrolle gehst, ist diese Null und nichtig.

 

Gruß

NoGolf

 

PS: ich möchte hier keinesfalls unterstellen, dass Bürstner schlechte Garantiebedingungen zu den Fahrzeugen anbietet. Allerdings konnte ich diese bislang eben auch nirgend zur Einsicht finden. Somit kann ich über Sinn oder Unsinn dieser Bedinungenzu diesem Zeitpunkt letztlich auch keinerlei Aussage treffen.

Themenstarteram 25. Oktober 2013 um 22:15

Hallo Nogolf,

ich nutze zurzeit einen Mercedes Benz mit zwei Jahren Werksgarantie und mein Bruder fährt einen Land Rover mit drei Jahren Werksgarantie!

Beide Hersteller sichern verbindlich + rechtskräftig zu, dass alle technischen Mängel in diesen Zeiträumen behoben werden!

Ja, Garantie ist sicherlich freiwillig, aber wenn sie vom Hersteller gegeben wird, ist sie wirksamer Bestandteil

des Kaufvertrages!

Und wie gesagt, zwei ausgewiesene BÜRSTNER Händler sagten mir, dass es nur eine Händlergewährleistung geben würde...?

Und in all den B.-Katalogen steht nix von einer Garantie drin?

Bei DETHLEFFS steht gleich am Anfang im Prospekt, dass die 2-Jährige Garantie auch auf 5 Jahre verlängert werden kann...! Liest sich gleich viel sympathischer...!

-:)

Gruß

Nico

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf

 

....  Allerdings sind auch solche Ansprüche aus Garantiezusagen einklagbar, da sie Bestandteil des Kaufvertrages sind. ....

Schön, dass Du mich hierzu fast wortgetreu zitierst ;) ... Gewährleistung / Garantie und Kulanz waren übrigens als Leiter eines After Sales Service bei einem weltweit tätigen IT-Hersteller rund 11 Jahre lang mein täglich Brot und ihr würdet nicht glauben, was oft selbst im Rahmen der Kulanz kostenlos gemacht wird, obwohl der Kunde rechtlich gar keinen Anspruch hätte (z.B. weil er es selbst kaputt gemacht hat).

 

Bei Bürstner gibt es im Übrigen sehr wohl eine 2-jährige Herstellergarantie:

http://www.buerstner.com/.../qualitaet.html

Sieh mal ganz unten auf der Seite. Bürstner spricht hier EINDEUTIG von Garantie ... nicht von Gewährleistung. Sofern die bei Bürstner das also nicht verwechseln ...

Das ist aber genau das, was ich bemängle ... keine Verlinkung zu irgendwelchen Garantiebestimmungen zum Nachlesen, was diese Garantie denn beinhaltet.

 

Gruß

NoGolf

am 26. Oktober 2013 um 5:57

Ich lese häufig: "XYZ leistet Garantie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Artikel verkauft wurde".

Na, was meint der Hersteller/Vertreiber wohl wirklich?

Wenn einer Garantie gewährt, müssen die Bedingungen eindeutig definiert werden und sie sind Bestandteil des Kaufvertrages. Sie dürfen selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken und der Kunde hat die Wahl, auf welche Regelung er sich beruft.

Und wenn ich mir nicht sicher bin, lasse ich mir die entsprechenden Papier vor Kauf vorlegen (kein Gelaber am Telefon).

Zitat:

Original geschrieben von situ

Ich lese häufig: "XYZ leistet Garantie entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem der Artikel verkauft wurde".

@situ:

 

Da der Begriff Gewährleistung rein der deutschen Sprache entspringt, ist gerade bei international tätigen Unternehmen mit Garantie im deutschen Markt tatsächlich die Gewährleistung gemeint. Der Engländer/Amerikaner kennt z.B. keinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die kennen nur den Begriff Warranty (=Garantie).

 

Ich würde das deswegen mal so deuten, dass hier genau das zugesichert wird, was eh vom jeweiligen Gesetzgeber vorgeschrieben ist. In Deutschand also die 2-jährige Gewährleistung auf Neuware. Nicht mehr ...

 

Gruß

NoGolf

am 26. Oktober 2013 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von princeton

fährt einen Land Rover mit drei Jahren Werksgarantie!

Beide Hersteller sichern verbindlich + rechtskräftig zu, dass alle technischen Mängel in diesen Zeiträumen behoben werden!

Hallo Nico, mach mal deine Hausaufgeben.:eek:

Zitat:

Garantie LandRover:

Garantieausschlüsse:confused:

Bestimmte Bauteil- und Reparaturkategorien sind von der Land Rover Garantie ausgeschlossen.

Und nu???

Vielleciht bist du so net und findest in diesem Beispiel genau heraus, was die damit meinen?

Im Net finde ich nichts. Außer ein paar Beiträge in diversen Foren, wo die Rede davon ist, das fast alles was kaputt gehen könnte ausgeschlossen ist!

Zitat Land Rover Prospekt:

Die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers erhalten Sie bei Ihrem Land Rover Händler:D

 

Mercedes. Mach mal die PDF auf.

http://www.mercedes-benz.de/.../gurantee_package.0001.html

Themenstarteram 26. Oktober 2013 um 23:04

Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker

Zitat:

Original geschrieben von princeton

fährt einen Land Rover mit drei Jahren Werksgarantie!

Beide Hersteller sichern verbindlich + rechtskräftig zu, dass alle technischen Mängel in diesen Zeiträumen behoben werden!

Hallo Nico, mach mal deine Hausaufgeben.:eek:

Zitat:

Garantie LandRover:

Garantieausschlüsse:confused:

Bestimmte Bauteil- und Reparaturkategorien sind von der Land Rover Garantie ausgeschlossen.

Und nu???

Vielleciht bist du so net und findest in diesem Beispiel genau heraus, was die damit meinen?

Im Net finde ich nichts. Außer ein paar Beiträge in diversen Foren, wo die Rede davon ist, das fast alles was kaputt gehen könnte ausgeschlossen ist!

Zitat Land Rover Prospekt:

Die vollständigen Garantiebedingungen des Herstellers erhalten Sie bei Ihrem Land Rover Händler:D

 

Mercedes. Mach mal die PDF auf.

http://www.mercedes-benz.de/.../gurantee_package.0001.html

Tach Frank,

ich will + muss hier keine Hausaufgaben machen!

Fakt ist, dass ich bei Mercedes Benz oder z.B bei Land Rover mir über den zugesicherten Garantiezeitraum keine Gedanken über kostenintensive Reparaturen machen muss!

Dass, Scheibenwischergummis und Bremsbeläge ausgeschlossen sind interessiert mich da relativ wenig!

Und bevor ich mir von BÜRSTNER für einen hohen 5-stelligen Betrag ein Wohnmobil erwerbe, möchte ich wissen, ob sie mir zusichern, dass ich für den Kühlschrank, die Heizkomponenten, die sanitären Anlagen, die Bordelektronik, Motor + Getriebe eine 2-Jährige volle Werksgarantie erhalte!

Ist doch eigentlich ganz einfach...!

tschüss dann

Nico

am 27. Oktober 2013 um 8:02

Zitat:

Original geschrieben von princeton

 

ich will + muss hier keine Hausaufgaben machen!

Das musst du nicht. :rolleyes:

 

Zitat:

Original geschrieben von princeton

...

Und in all den B.-Katalogen steht nix von einer Garantie drin?

...

Hallo Nico,

wie meinst Du das?

Hatte doch einen Katalog verlinkt und daraus zitiert.

Liebe Grüße

Herbert

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