Kann es sein, dass es von BÜRSTNER keine Werksgarantie gibt?

Bürstner

Hallo zusammen,
seit der letzten Caravan-Messe befinde ich mich in der Findungsphase für ein neues größeres Wohnmobil!
Wollte mich jetzt eigentlich für einen neuen BÜRSTNER Nexxo 690 entscheiden.
Aber es scheint ja so, als ob dieses Unternehmen von der eigenen Technik nicht gänzlich überzeugt ist?!?
Eine souveräne 2-Jährige Werksgarantie gibt es wohl nicht?!
Nur so eine schnöde Händler-Gewährleistung...?!?
Somit hätte sich für mich das Thema BÜRSTNER ganz schnell wieder erledigt!

Gruß

Nico

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


. . .
Wollte damit sagen, dass er entweder Garantie oder Gewährleistung geben kann und das er das für sich selber entscheiden kann, unabhängigt von dem, was der Hersteller gewährt.

Der Umfang der Gewährleistung ist natürlich gesetzlich geregelt.

Gruß Axel

Eben nicht entweder oder:

Die gesetzlich vorgesehene Gewährleistung kann weder ausgesetzt noch gekürzt

werden.

Sie ist verpflichtend.

Eine Garantie ist freiwillig, und kann nur zusätzliche Leistungen enthalten.

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Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Mir ging es nur darum, dass der Händler nicht verpflichtet ist, eine freiwillige Garantie des Herstellers ebenso anzubieten.

Wenn er ein "Vertragshändler" ist, hat er die Garantieleistungen so zu erbringen, wie es sein Vertrag mit dem Hersteller vorsieht (wenn der Hersteller denn überhaupt eine Garantie versprochen hat, was wir im Falle Bürstner - das war die Eingangsfrage - noch immer nicht wissen).

Das Garantieversprechen dir gegenüber sagt auch aus, ob du dich an jeden Vertragshändler (bei PKW üblich) oder direkt an der Hersteller (oft bei Kleingeräten, TV etc.) wenden kannst/musst.

Tut er das nicht, ist das allerdings eine Sache zwischen ihm und seinem Lieferanten (Vertragsverletzungen zwischen diesen) und nicht zwischen dem Händler und dir.

ich erbarme mich mal....

Die Bedingungen sind von meinem 2012 wohnmobil

Ccf20112013-00002

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber


ich erbarme mich mal....

Die Bedingungen sind von meinem 2012 wohnmobil

Danke!

-🙂

Gruss

Nico

Dieses Schreiben enthält keinerlei Garantieversprechen (außer für Dichtigkeit). So ist das ohne jede Aussage und es steht die Vermutung in's Haus, dass "gesetzliche Gewährleistung" gemeint ist.

Es sei denn, es gibt zu der angesprochenen "2-Jahres-Garantie" noch ein Garantieversprechen, welches das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. Denn bedingungslose Garantie auf alles ausnahmslos ohne Ausnahme von Verschleißteilen, Einhaltung vom Wartungsintervallen, Bedingungen , wie zu verfahren (wie sie im Punkt 2 und 3 - aber nur für die Dichtigkeitsgarantie - aufgeführt sind) usw. usw. - das wäre was ganz Neues und rechtlich unhaltbar.

Gäbe es ein solches Garantieversprechen, müsste der Hinweis enthalten sein, dass eine solche Garantie die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung in keiner Weise einschränkt. Ist die gesetzliche Gewährleistung gemeint, erübrigt sich das, denn es ist ja eindeutig gesetzlich geregelt (sic!!!!).

Die Gerichtsstands-Klausel ist wohl falsch formuliert. Nicht "gesetzlich zulässig", sondern "soweit gesetzlich zulässig". Sie ist es nämlich so bei einer Privatperson nicht.

Berufung auf den "Stand 2007" in einem Vertrag (das ist eine Garantieurkunde) von 2012 würde ich eher bei einer Garagenfirma vermuten und das lässt Einiges erkennen und bewerten.

Gruß siti

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Zitat:

Original geschrieben von situ


Dieses Schreiben enthält keinerlei Garantieversprechen (außer für Dichtigkeit). So ist das ohne jede Aussage und es steht die Vermutung in's Haus, dass "gesetzliche Gewährleistung" gemeint ist.

Es sei denn, es gibt zu der angesprochenen "2-Jahres-Garantie" noch ein Garantieversprechen, welches das Papier wert ist, auf dem es gedruckt ist. Denn bedingungslose Garantie auf alles ausnahmslos ohne Ausnahme von Verschleißteilen, Einhaltung vom Wartungsintervallen, Bedingungen , wie zu verfahren (wie sie im Punkt 2 und 3 - aber nur für die Dichtigkeitsgarantie - aufgeführt sind) usw. usw. - das wäre was ganz Neues und rechtlich unhaltbar.

Gäbe es ein solches Garantieversprechen, müsste der Hinweis enthalten sein, dass eine solche Garantie die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung in keiner Weise einschränkt. Ist die gesetzliche Gewährleistung gemeint, erübrigt sich das, denn es ist ja eindeutig gesetzlich geregelt (sic!!!!).

Die Gerichtsstands-Klausel ist wohl falsch formuliert. Nicht "gesetzlich zulässig", sondern "soweit gesetzlich zulässig". Sie ist es nämlich so bei einer Privatperson nicht.

Berufung auf den "Stand 2007" in einem Vertrag (das ist eine Garantieurkunde) von 2012 würde ich eher bei einer Garagenfirma vermuten und das lässt Einiges erkennen und bewerten.

Gruß siti

ich weiß nicht was du willst verstehe dein Problem nicht und kann dir auch nicht folgen.

Ich kann dir aber berichten das ich zwei, drei Mängel hatte und diese zur vollen Zufriedenheit und übers Maß hinaus behoben wurden, sowohl beim Händler als auch im Werk inkl. Mietwagen, Frühstück und Werksbesichtichtigung.Es wurden dabei auch Sachen erledigt,die mit der Garantie gar nichts zu tun hatten ,sondern die mir einfach nicht gefiehlen bzw.mir das Womoleben leichter machen, will sagen sehr kulanter Hersteller,habe ich so selten erlebt.

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber


ich weiß nicht was du willst verstehe dein Problem nicht und kann dir auch nicht folgen.

Es wäre nicht notwendig gewesen, dies mit einem Totalzitat einzuleiten.

Ich erkläre es dir noch einmal (ich habe keinen Bürstner und somit auch kein Problem): Du hast eine Garantieerklärung für die Dichtigkeit eingestellt. Sonst nichts. Warum ich das so sehe, hatte ich bereits im Posting erläutert. Ob Bürstner möglicherweise großzügig alle Mängel beseitigt, ist ein völlig anderes Thema und war hier nicht die Frage. Auch über BMW habe ich bisher in dieser Richtung keine Klagen gehört, obschon BMW keine Garantien gibt.

@Situ

Auch ich bewundere Deine Fähigkeit zwischen den Zeilen zu lesen...-🙂
Wenn BÜRSTNER auch heute noch ein Neufahrzeug mit einem solchen Schriftstück ausliefert, wäre alles in bester Ordnung!
Rechtlich belastbar ist bereits die Anfangspassage:

"BÜRSTNER GIBT AUF DAS GESAMTFAHRZEUG 24 MONATE GARANTIE...!"

Die üblichen Ausschlussklauseln dürften lauten: keine gewerbliche Vermietung, kein "Wettbewerbseinsatz", und keine Verschleißteile...!

-🙂

Werde wohl trotzdem keinen BÜRSTNER kaufen! Und bin auch weiterhin irritert, dass die Vertragshändler diesbezüglich ahnungslos sind...!

-🙂

Gruss

Nico

Zitat:

Original geschrieben von princeton


Die üblichen Ausschlussklauseln dürften lauten: keine gewerbliche Vermietung, kein "Wettbewerbseinsatz", und keine Verschleißteile...!

Es steht aber NICHT dort!!!!!!!!!!! - die durchaus üblichen Detailbedingungen beziehen sich ausdrücklich nur auf as Dichtigkeitsgarantieversprechen. Und deshalb ist das (Gesamtfahrzeug) für mich eben kein Garantieversprechen. Ein solches Totalversprechen gibt es einfach nicht! Ich werde niemals glauben, dass Bürstner einen Achsbruch auf Garantie behebt, der bei einem Rennen in der Mongolei passiert (es gäbe ja keinerlei Ausschlüsse, nicht einmal der Garantiebeginn wäre definiert). Dieser Schrieb wird offensichtlich seit 2007 ungeprüft und unverändert verwendet (siehe auch die Aussage zum Gerichtsstand, die sich nur auf Garantie-Auseinandersetzungen zur Dichtigkeit - sonst eben nichts - bezieht).

Für mich ist sehr leicht verständlich, dass auch Händler ein so komisches Papier nicht als Garantieurkunde für den üblichen Garantieumfang sehen können - schließlich wissen sie, wie so etwas auszuschauen hat und bei anderen Herstellern - von Caravanbauern bis zu Stuhlherstellern - auch ausschaut.

situ hat völlig recht ... 

Zitat aus deinem Scan (laberlaber):

"Die Fa. XYZ GmbH verleiht außer einer 24-Monats-Garantie auf das Gesamtfahrzeug eine Garantie von 5 Jahren auf die Dichtigkeit ...."

Danach folgen nur noch die Garantiebestimmungen (Ausführungsbestimmungen) bezüglich der DICHTIGKEIT.

Diese "Garantieerklärung" besteht also aus wesentlichen 2 Teilen:

  • 24-Monats-Garantie auf das Gesamtfahrzeug (undefiniert)
  • Garantie von 5 Jahren auf die Dichtigkeit (definiert)

Im Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung, bei welcher der Gesetzgeber den Umfang vorgegeben hat, müßte die 24-Monats-Garantie seitens des Herstellers ebenso schriftlich definiert werden, was z.B. Umfang und Einschränkungen (z.B. bei gewerblicher Nutzung, Ausschluß und Definition von Verschleißteilen) angeht, wie die Dichtigkeitsgarantie.

Es geht also absolut nicht darum, was der Hersteller daraus macht ... ob er also kulant ist oder nicht, wenn es sich um Kundenreklamationen handelt. Allein ein kulantes Verhalten (welches hier keinesfalls angezweifelt werden soll) bzw. durchgeführte Nachbesserungen bei einer berechtigten Kundenreklamation sind doch nunmal KEINERLEI Beweis dafür, dass dies auch so verpflichtend aus den Garantiebestimmungen hervorgeht. Es geht vielmehr darum, was Dir aus dieser "Garantie" im Streitfall rechtlich tatsächlich zustünde. Ohne eine schriftliche Definition ist die Formulierung "24-Monats-Garantie auf das Gesamtfahrzeug" nicht mal das Papier wert, auf das sie gedruckt wurde.

Theoretisch reicht hier, aufgrund der nicht abgedruckten Definition, das Vorhandensein solcher (oft einschränkenden) Ausführungsbestimungen im "Giftschrank". Bei Bedarf ziehe ich die dann aus dem Hut und das war´s dann mit Deinem "Garantieanspruch".

Auch ich gehe aber eher davon aus, dass derjenige, der diese Garantieerklärung verfaßt hat, schlichtweg den rechtlichen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verwechselt hat oder nicht kannte.

Das sauge ich mir auch nicht einfach so aus den Fingern. Ich habe jahrelang selbst Garantiebedingungen geschrieben und war mit meinen Mitarbeitern für die Abwicklung von Gewährleistungen und Garantien in einem Industiebetrieb verantwortlich. Diese Formulierung hätten wir NIE ohne weitere Ausführungen dazu verwendet. Bei dieser Schreibweise kame es eher hin:

"Die Fa. XYZ GmbH verleiht außer der gesetzlichen Gewährleistung auf das Gesamtfahrzeug eine Garantie von 5 Jahren auf die Dichtigkeit ...."

Wer eine ALLUMFASSENDE Garantie von einem Hersteller eines Produkts mit einer derart komplexen Stückliste, wie einem Wohnwagen erwartet wird sicher enttäuscht werden: die gibt es nicht. Ansonsten müßte der Hersteller auf seine Kosten ggf. auch alle Verschleißteile und sogar vom Kunden selbst verschuldete Defekte ersetzen.

Gruß
NoGolf

Zitat:

Original geschrieben von situ



Zitat:

Original geschrieben von laberlaber


ich weiß nicht was du willst verstehe dein Problem nicht und kann dir auch nicht folgen.
Es wäre nicht notwendig gewesen, dies mit einem Totalzitat einzuleiten.

auch dies sollte mir überlassen werdenund ich denke dass darf ich ganz allein entscheiden.

Ansonsten viel Spaß beim Weitersuchen des Haares in der Suppe. Für mich, und nicht nur für mich bleibt Bürstner einer der kulantesten Hersteller in Bezug auf Garantien, da hört man ganz anderes von den Mitbewerbern.
In diesem Sinne, bin raus, keine Lust mehr, brotlose Kunst diese Diskussion hier.

Zitat:

Original geschrieben von laberlaber



Zitat:

Original geschrieben von situ



Es wäre nicht notwendig gewesen, dies mit einem Totalzitat einzuleiten.
auch dies sollte mir überlassen werdenund ich denke dass darf ich ganz allein entscheiden.

Darfst du ebenso wie ich einen Hinweis auf diese Forenuntugend schreiben darf.

Vielleicht hast du das Eingangsposting nicht gelesen.
Die Frage ist nicht, ob Bürstner ein liebenswürdiger, preiswerter, kulanter und aufopferungsvoll um seine Kunden bemühter Hersteller ist, sondern ob es ein rechtsfähiges Garantieversprechen seitens des Herstellers gibt, welches zum Beispiel dem Garantieversprechen der Autohersteller - soweit sie eine Garantie geben (das tun eben auch nicht alle) - entspricht.

Für mich und, um dich zu zitieren "nicht nur für mich", ist die von dir eingestellten"Urkunde" nicht der Nachweis der üblichen Garantieausstattung (wenn denn von anderen Herstellern überhaupt gegeben) für ein Freizeitfahrzeug.

Es ist nicht schlimm, wenn du hier an der Diskussion nicht weiter teilnehmen möchtest.

Zitat:

Original geschrieben von situ


Es ist nicht schlimm, wenn du hier an der Diskussion nicht weiter teilnehmen möchtest.

Ich nehme aber weiter teil.................😛

Das komplette zitieren finde ich auch blöd. Besonders blöd wenn man direkt unter den Poster was dazu schreibt. 😛

Auch wenn es mich nicht direkt betrifft, so sehe ich Foren als Bereicherung an. Und wenn man zu allem ja und amen sagt, dann ist so ein Forum nicht besonders wertvoll.

Ich bin auch so ein Zeitgenosse der das dann schreibt. Viele tun sich die Diskussion nicht mehr an und lassen dann den Unfug so stehen.

In der Schule würde man sagen. "Thema verfehlt"!

Da ich mir einen neunen PKW kaufen wollte, interresiert mich diese freiwillige Garantie auf allen Ebenen.

Zur Zeit beläuft sich meine Rechersche = Leute verdummdoofen!

Auch ich war erataunt, das deine PDF nur die Dichtigkeitsbedingungen widerspiegeln.

Auch war ich erstaunt (habe sowas noch nie gelesen😉) das Aufbauten und Einbauten ausgeklammert werden.
Da lässt man sich vom Vertraqgshändler oder Zubehöranbieter eine Klima aufs Dach pappen und schon ist die Garantie weg.

Gestern Abend habe ich das gelesen und mal im Net (auch auf der Bürstner Page) nach den Garantiebedingungen gegockelt.
Notting!! Nichts gefunden.

Es wäre doch schön lieber Laberrababer wenn du mal in deinen Unterlagen schauen würdest, und uns die richtigen freiwilligen Garantiebedingungen von der Fa. Bürstner zukommen lassen würdest, anstatt die beleidigte Leberwurst zu spielen!

Zitat:

Original geschrieben von Bananenbiker


...
wenn du mal in deinen Unterlagen schauen würdest, und uns die richtigen freiwilligen Garantiebedingungen von der Fa. Bürstner zukommen lassen würdest
...

Hallo,

genau das ging mir auch im Kopf herum, als ich die (Dichtigkeits-) Garantiebedingungen las.
Sollte es da nichts weiter geben, dann wäre ich auch sehr skeptisch, denn warum sollte sich ein Hersteller lang und breit zur Dichtigkeitsgarantie auslassen, während zur viel wesentlicheren Fahrzeuggarantie nur ein Satz verloren wird.

Liebe Grüße
Herbert

Sorry, aber hier wird ja schon fast ein Hersteller schlecht geredet, ohne dass genaue Infos vorliegen.

Bürstner gibt laut diesem Schreiben eine 2-Jährige Garantie, darüber hinaus die Dichtheitsgarantie.

Jetzt berichtet doch mal bitte jemand davon, dass Bürstner irgendwelche Mängel nicht auf Garantie gemacht hat (Bürstner, nicht der Händler!!!). Jemand negative Erfahrungen gemacht? Wenn nein, dann sollten wir uns hier nicht das Maul über ungelegte Eier zerreissen.

Bei Dethleffs habe ich vielleicht irgendeinen Wisch bekommen, vielleicht steht auch im "Bordbuch" irgendwas über die Garantie drin. Unabhängig davon wurden bis jetzt alle Mängel auf Garantie beseitigt. Sogar die ungünstige Wärmeverteilung im Fahrzeug wurde jetzt in mühevoller Arbeitszeit vom Händler auf Kosten von Dethleffs behoben. Und das Ganze ohne irgendwelche Garantiebedingungen durchforsten zu müssen. Dass Verschleißteile wie Bremsbeläge, Wischgummis der Scheibenwischer und ähnliches nicht im Umfang mit drin sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein und keiner Schriftform bedürfen.

Gruß Axel

Zitat:

Original geschrieben von trikeflieger


Sorry, aber hier wird ja schon fast ein Hersteller schlecht geredet, ohne dass genaue Infos vorliegen.

Ich habe bisher nur - wie du - gelesen, dass noch immer keine genauen Infos vorliegen. Irgendwas "Schlechtes" habe ich bisher nicht gelesen.

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