Kann das Auto noch eingezogen werden?

Bedeutet es, wenn die Sicherstellung von einem KFZ aufgehoben ist, dass es auch nicht mehr eingezogen werden kann?

57 Antworten

Sicherstellung und Einziehung sind zwei vollkommen unterschiedliche Maßnahmen. Bei einer Sicherstellung bekommt der Berechtigte z.B. nach Freigabe des Fahrzeugs eine Mitteilung, mit der er das Fahrzeug abholen kann.

Eine Einziehung des Fahrzeugs ist bei bestimmten Straftaten möglich, bei denen das Tatwerkzeug oder Hilfsmittel eingezogen werden können. Darüber entscheidet ein Gericht. Bei positivem Urteil ist das Fahrzeug futsch. Zur Vorbereitung der Einziehung kann das Fahrzeug sichergestellt werden. Eine Freigabe wirst Du vor dem Urteil aber nicht bekommen.

Und wie ist das, bei dem Gerichtstermin, muss da der Fahrzeughalter mit dabei sein?

Als Zeuge vermutlich schon. Wenn es nicht vor das Jugendgericht geht, wäre es sowieso öffentlich.

Er wäre ja kein Zeuge. Ich habe ja angegeben dass er davon nichts wusste. Und kann ich das vielleicht irgendwie verhindern, dass der Halter mitkommt?

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😁 😁 😁

Er ist doch Zeuge für die unbefugte Kfz-Benutzung die du angegeben hast. Wäre vielleicht sinnvoll einen Verteidiger zu beauftragen, damit der dir die Situation und die Aussichten mal erklären und weiterhelfen kann.

Zitat:

@luki schrieb am 25. Januar 2022 um 18:41:51 Uhr:


Und wie ist das, bei dem Gerichtstermin, muss da der Fahrzeughalter mit dabei sein?

Es ist schwierig, hier den Sachverhalt individuell zu bewerten. Du hast ja zu dem aktuellen Anlass nichts geschrieben, z.B was überhaupt vorgekommen ist. Danach könnte man dann bewerten, ob eine mögliche Einziehung überhaupt vorgesehen ist.
Wenn eine Einziehung vorgesehen ist, müsste geklärt werden, inwieweit der Eigentümer überhaupt betroffen ist. Das alles wird in diesem Forum nicht zu klären sein. Letztlich sollte ein Rechtsbeistand beauftragt werden.
Oder man geht den ganz einfachen Weg. Der Eigentümer geht zum Sucherstellungsgelände und verlangt sein Fahrzeug zurück.
Mal sehen, wie reagiert wird.

Zitat:

@luki schrieb am 25. Januar 2022 um 19:28:03 Uhr:


Und kann ich das vielleicht irgendwie verhindern, dass der Halter mitkommt?

Nein - ich sehe dafür keine Grundlage.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 25. Januar 2022 um 20:05:52 Uhr:



Oder man geht den ganz einfachen Weg. Der Eigentümer geht zum Sucherstellungsgelände und verlangt sein Fahrzeug zurück.
Mal sehen, wie reagiert wird.

Kann man machen und dann unverrichteter Dinge wieder abtraben.
Da braucht es schon mehr als den Eigentumsnachweis, um das Fahrzeug vom Sicherstellungsgelände zu bekommen.

War während eines Fahrverbots unterwegs. Als die Polizei mich anhalten bin ich leider weggefahren bis sie mich dann gestoppt haben. Im Internet habe ich gelesen dass dafür das Auto weg sein kann

Zitat:

@luki schrieb am 25. Januar 2022 um 19:28:03 Uhr:


Er wäre ja kein Zeuge. Ich habe ja angegeben dass er davon nichts wusste. Und kann ich das vielleicht irgendwie verhindern, dass der Halter mitkommt?

Was ist er denn dann wenn nicht Zeuge?

Da der Fahrzeughalter natürlich Beteiligter des Verfahrens gegen Dich ist, geht die Chance, dass er nicht geladen wird, gegen Null.
Schon allein deshalb, um darlegen zu können, dass er nicht wusste, dass Du das Fahrzeug in Deiner Gewalt hast.

Zitat:

@luki schrieb am 25. Januar 2022 um 20:44:01 Uhr:


War während eines Fahrverbots unterwegs. Als die Polizei mich anhalten bin ich leider weggefahren bis sie mich dann gestoppt haben. Im Internet habe ich gelesen dass dafür das Auto weg sein kann

Der Fahrzeughalter hat jemanden ein Fahrzeug überlassen, der gerade ein Fahrverbot absitzt?

Zitat:

@luki schrieb am 25. Januar 2022 um 20:44:01 Uhr:


War während eines Fahrverbots unterwegs. Als die Polizei mich anhalten bin ich leider weggefahren bis sie mich dann gestoppt haben. Im Internet habe ich gelesen dass dafür das Auto weg sein kann

Im Internet ist so alles mögliche zu lesen, auch das Gegenteil.

Wenn sich der Eigentümer/Halter nichts oder nur wenig hat zuschulden kommen lassen, gibt es keinen Grund für eine Einziehung. Das ist schon ein harter Eingriff, den die Gerichte als eines der letzten Mittel anwenden. Ein eigenes Fahrzeug dagegen ist schneller eingezogen als ein fremdes, aber auch hier sind Gerichtsverhandlungen darüber oft erfolgreich, gerade bei Ersttätern.

Lass dich von einem Anwalt beraten, bevor irgendwelche Kinder in irgendwelche Brunnen gefallen sind.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Januar 2022 um 20:51:40 Uhr:


Der Fahrzeughalter hat jemanden ein Fahrzeug überlassen, der gerade ein Fahrverbot absitzt?

Wenn er davon nichts wusste, ist das nachvollziehbar. Keiner lässt sich jedes Mal den Führerschein vorlegen, wenn er einem Spezl das Auto gibt.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 25. Januar 2022 um 20:51:40 Uhr:


Der Fahrzeughalter hat jemanden ein Fahrzeug überlassen, der gerade ein Fahrverbot absitzt?

Oder die Fahrzeugschlüssel nicht gut genug gegen fremden Zugriff gesichert.

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