Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion

Hallo,

Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.

Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).

Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)

Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).

- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...

Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.

Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...

Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...

Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?

Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.

Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕

Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?

Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.

Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...

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Die Produktqualität wurde hier nirgendwo kritisiert. Wenn ich nach einem Unfall die Ordnungshüter rufe, läuft es doch darauf hinaus, dass ich denen zwecks Beweissicherung das Gerät aushändige.Wenn sich (erst) dabei herausstellt, dass man die Lukas wegen einer fehlenden Zulassung des Gerätes hierzulande nicht betreiben darf, dann wäre das ... sagen wir ... schade. Ich weiß aber nicht, ob das Gerät eine Zulassung braucht, damit man es hier betreiben darf.

Zitat:

Original geschrieben von rus


Die Produktqualität wurde hier nirgendwo kritisiert.

Das war auch nur ein in diesem Forumsbereich allgemein üblicher Abstecher in die erweiterte Themen-Theorie.

Zitat:

Wenn ich nach einem Unfall die Ordnungshüter rufe, läuft es doch darauf hinaus, dass ich denen zwecks Beweissicherung das Gerät aushändige.

Vieles, aber das ganz sicher nicht.

Es gibt ein grundsätzliches Beweisverwertungsverbot, ein "zwecks Beweissicherung aushändigen" gibt es nicht, sollte man auch nicht machen, nichts aus der Hand geben, was man dann nicht mehr kontrollieren kann. Das Ding gibt man dem Anwalt, denn ohne dem ist die Aufnahme nicht viel wert.

Hier muss vor Gericht der eigene Anwalt erst einen begründeten Antrag auf Zulassung als Beweis stellen, dann prüft das der Richter und je nach dessen Entscheidung wird es im Ausnahmefall dann zugelassen und dann erst angesehen.

Zitat:

Wenn sich (erst) dabei herausstellt, dass man die Lukas wegen einer fehlenden Zulassung des Gerätes hierzulande nicht betreiben darf, dann wäre das ... sagen wir ... schade. Ich weiß aber nicht, ob das Gerät eine Zulassung braucht, damit man es hier betreiben darf.

Eine Nutzung ist auch bei nicht zugelassenen Geräten nicht verboten, eine Veröffentlichung von Aufnahmen auf zB. Youtube kann rechtlich problematisch sein, hat aber auch nichts mit der Zulässigkeit einer Kamera zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von DrIng


@rus

Wow. Du bist aber ganz genau was! Arbeitest Du zufällig beim "Amt für Wehrtechnik und Beschaffung" oder sogar bei der EU?😁😁😁
...

.

Ich arbeite im Krankenhaus. Komme immer dann, wenn es schief gegangenen ist.

Zitat:

Original geschrieben von rus


Ich arbeite im Krankenhaus.

Gut, wenn man aus einem Berufsfeld mit Medizintechnik kommt, dann ist "extreme Übervorsicht" in Zusammenhang mit einer fehlenden Zulassung nachvollziehbar.

Aber so lange, wie Du die Kamera nicht mit einer Gamma-Quelle ausstattest und damit MRTs der anderen Verkehrsteilnehmer anfertigst, ist da nichts unzulässig 😉

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Solang ich das MRT nicht veröffentliche...

Ich vermute, dass die Veröffentlichung den geringsten Stress bringen wird 😁

Wieso?

Mach doch mal mit so einer Modifikation eine private Google-StreeView Tour:

Berlin, Unter den Linden, Hotel Adlon, durch das Brandenburger Tor, links rum an der amerikanischen Botschaft vorbei, ... vorbei 😁

Das mit dem Kamera aushändigen hat einen realen Hintergrund. Direkt am Unfallort übergeben, kann kein Gegner behaupten, man habe das Video manipuliert. Der Hinweis stammt von einem erfahrenen Kollegen bei der Feuerwehr, die hier die meisten Rettungswagen über die Bahn jagen.
.
Strahlenquellen können sehr nützlich sein. Oder lustig: Zum Beispiel am Tag der Offenen Tür Ü-Eier röntgen.

Ok, alles sehr interessant aber "back to Topic".

Ich tendiere mittlerweile zur 2CH Blackvue DR550GW-HD 2CH wobei ich nicht sicher bin ob ich die hintere Kamera auch montieren würde. Der Abbau oder Absenkung des Himmels zum Durchziehen scheint bei einem A6 4F mal nicht so ohne zu machen sein und ich hasse Kabelsalat.

Was nicht ganz unwichtig für mich ist, möchte mir ungern so einen "Beamer" vorne neben den Spiegel hängen und die BV hat ein für mich super Design und die Software scheint auch ausgereift zu sein.
Weise jemand ob ich die Kameras einzeln kaufen kann gesetzt den Fall, dass ich später doch eine RearCam einbauen wollte

Zitat:

Original geschrieben von rus


Direkt am Unfallort übergeben, kann kein Gegner behaupten, man habe das Video manipuliert.

Primäre Beweiskraft haben immer noch die Unfallspuren und Zeugenaussagen vor Ort.

Die ganz große Hürde, ist das bisherige Beweisverwertungsverbot für derartige Aufnahmen. Jeder von Euch (Unfallbeteiligte) kann am Unfallort sagen, was immer er möchte, die Polizei wird sich niemals das Video ansehen. Eine "erste Schuldzuweisung" durch die Polizei am Unfallort wird immer ohne dieses Video erfolgen.

Der Erste, der dieses Video an sieht, ist erst der Richter bei der Verhandlung und auch nur dann, wenn er aufgrund der Argumentation Deinen Anwalts davon überzeugt ist, einen Beschluss zur Aufhebung des Verwertungsverbots auszusprechen.

Und das kann man an einer Hand abzählen, wie oft das bisher war und so sonderlich viel mehr werden es auch die nächsten Jahre nicht werden. Auch wenn es ein Urteil gibt, was immer wieder angeführt wird und in der der Richter etwas formuliert hat, was man als "Allgemeinerlaubnis" deuten könnte. Sollte man aber nicht, das war ein Amtsrichter, das Verwertungsverbot kommt aus dem GG und das Urteil ist juristisch höchst umstritten.

Eine deutlich eher funktionierende Lösung wäre es, wenn man bei Streitereien mit der gegnerischen Versicherung das Video direkt der Versicherung zB. durch den eigenen Anwalt als Mailanhang zusendet, das klärt dann oftmals recht schnell noch fragliche Punkte.

Gegenüber "der Staatsmacht" sollte man sich keine Hoffnungen machen, die so nicht gegeben sind, auch wenn es schön wäre und man platzen könnte, weil ja alles eindeutig darauf zu sehen ist - sieht sich nur keiner an, weil es sich keiner ansehen darf, so lange es keinen Gerichtsbeschluss zur Ansicht gibt.

Hoi.
Die hintere habe ich mir eingebaut nachdem
mir beim geparkten Wagen 2 mal ein Penner in die Karre gefahren ist.
Die lief über Dauerplus im Parkmodus und war scharf gestellt. Wenn mir jetzt jemand
in den Wagen gefahren wäre hätte ich's auf Video.

Bye bye

Zitat:

Original geschrieben von rus


...Wenn ich nach einem Unfall die Ordnungshüter rufe, läuft es doch darauf hinaus, dass ich denen zwecks Beweissicherung das Gerät aushändige....

Das Gerät aushändigen?! Wenn ich von irgendwas ein Beweisvideo oder auch Foto habe, dann händige ich doch auch nicht die ganze Kamera aus! Natürlich wird nur die Speicherkarte ausgehändigt!

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Natürlich wird nur die Speicherkarte ausgehändigt!

Welchen Vorteil soll das haben, damit sie die nächsten Monate, bis zu einem Richterentscheid über deren Verwendung nicht greifbar ist?

wenn du natürlich nur eine Karte besitzt, ist´s blöd 😉

In meinem, weiter vorn geschilderten Fall, wollte die Wache eine CD, auf der sich der Film befand...hey, der Staat schuldet mir 20Cent 🙁 )

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