Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion
Hallo,
Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.
Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).
Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)
Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).
- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...
Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.
Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...
Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...
Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?
Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕
Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?
Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.
Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...
3097 Antworten
Ich scheue den Aufwand mit dem Zoll. Darf man das Gerät nur besitzen oder auch betreiben? Sind Störungen anderer Einrichtungen ausgeschlossen? Positiv kommentiert wird es ja in der Tat.
Ob das mit dem Zoll jetzt "Aufwand" ist oder nicht, weiß ich nicht. Die anderen haben geschrieben, daß es schnell ging. Klingt für mich eher problemlos!
Dash-Cams darf man besitzen und auch betreiben. So weit ich weiß, darf man die nur in Österreich nicht benutzen. Aja und Du solltest keine Videos von der Dash-Cam ins Internet setzen... das könnte auch Probleme geben. Aber sonst ist alles legal.
Störungen kann man wohl ausschließen. Das Gerät wird einfach an den Strom gehängt, das ist so weit alles mit Sicherungen abgesichert und da kann eigentlich nichts passieren. Ist also nicht "gefährlicher" als irgendein Navi oder so.
Ich hab mir jetzt mal die "G1WH Car DVR Full HD Camera" bestellt bei Fuchs-Offer. 😉
Ist die "neuere" Version der G1W mit NTK96650 Chip und AR0330 Sensor....Videos im Netz schauen ansprechend aus und Preis /Leistung wäre super.
Ich denke in 5-8 Tagen sollte ich die haben, dann kann ich gerne mal je ein kurzes Tag- und Nachtvideo uploaden per Dropbox. Dann aber in voller Qualität, und nicht diese runtgerenderten verstümmelten youtube-Fassungen.....die mit der ursprünglichen Aufnahme nichts mehr gemein haben.
Kostenpunkt umgerechnet auf Euro ca 57 Euro...da is express Versand bereits inkludiert...plus das was noch vom Zoll hinzukommt, seh ich dann. 🙂
Mal was anderes, und zwar zum Thema Speicherkarten für die Autocams.
Schwanke nun zwischen 2 Überlegungen, welche Micro-SD´s ich mir holen soll bzgl Speichergröße, da es preislich aufs gleiche rauskommt quasi:
-eine mit 32GB, Class 10 (sollte Pie mal Auge für ca. 16 Std Aufnahme reichen)
-zwei mit je 16GB, Class 10 (ca. 8 Std Aufnahme, und dann noch bei aktiviertem Loop...sollte reichen. Und dann hätte man eine "Reserve" bzw könnte einfach umstecken, falls man die Daten auf den PC laden will)
Wie habt ihr das bei euren DC´s gehandhabt?
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Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
...
Dash-Cams darf man besitzen und auch betreiben. So weit ich weiß, darf man die nur in Österreich nicht benutzen. Aja und Du solltest keine Videos von der Dash-Cam ins Internet setzen... das könnte auch Probleme geben. Aber sonst ist alles legal.
Störungen kann man wohl ausschließen. Das Gerät wird einfach an den Strom gehängt, das ist so weit alles mit Sicherungen abgesichert und da kann eigentlich nichts passieren. Ist also nicht "gefährlicher" als irgendein Navi oder so.
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Moin,
das meinte ich nicht. Sondern eher die Frage, ob speziell die Lukas betrieben werden darf. Denke da an Dinge wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. ROHS-konform oder mit bleihaltigen Loten verarbeitet? Quecksilber, Cadmium usw um Gerät? Darf ich ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb nehmen?
@rus
Zitat:
das meinte ich nicht. Sondern eher die Frage, ob speziell die Lukas betrieben werden darf. Denke da an Dinge wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. ROHS-konform oder mit bleihaltigen Loten verarbeitet? Quecksilber, Cadmium usw um Gerät? Darf ich ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb nehmen?
Wow. Du bist aber ganz genau was! Arbeitest Du zufällig beim "Amt für Wehrtechnik und Beschaffung" oder sogar bei der EU?😁😁😁
Wäre mir persönlich gesehen absolut und relativ schnurz so lange vom Lot keine "ionisierende Strahlung" ausgeht!
By the way:
Wie kommst Du darauf, dass LUKAS keine "China Equipment" Stempel hat?
Zitat:
Original geschrieben von rus
Darf ich ein Gerät ohne CE-Kennzeichnung in Betrieb nehmen?
Grundsätzlich ja.
Es darf nicht innerhalb der EU verkauft werden, und bei eventuellen Schäden bist Du als Betreiber voll haftbar, ein Nutzungsverbot gibt es nicht.
Gerät ohne CE-Kennzeichnung
betreiben dürfen darf man wohl. Solange niemand das Gerät aus irgendeinem anderen Grund beanstandet oder man selbst (z.B. Unfallbeweis) dafür sorgt daß es bekannt wird, wird das wohl unentdeckt bleiben. Aber es gibt auch Fälle in denen Händlerlisten beschlagnahmt werden.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
... dafür sorgt daß es bekannt wird, wird das wohl unentdeckt bleiben.
Da die Nutzung nicht verboten ist, kann es auch entdeckt werden.
Die Nutzungs-Problematik von zB. Radarwarnern gibt es bei Dash-Cams nicht.
Zitat:
Aber es gibt auch Fälle in denen Händlerlisten beschlagnahmt werden.
Hat aber dann nichts mit den Käufern/ Nutzern zu tun, sondern "nur" gegen den Händler, um nicht nur einfachen unzulässigen Verkauf, sondern gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen, was dessen Bußgelder dann deutlich erhöht (sofern der Verkäufer innerhalb der EU sitzt).
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Da die Nutzung nicht verboten ist, kann es auch entdeckt werden.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
... dafür sorgt daß es bekannt wird, wird das wohl unentdeckt bleiben.Die Nutzungs-Problematik von zB. Radarwarnern gibt es bei Dash-Cams nicht.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Hat aber dann nichts mit den Käufern/ Nutzern zu tun, sondern "nur" gegen den Händler, um nicht nur einfachen unzulässigen Verkauf, sondern gewerbsmäßigen Handel nachzuweisen, was dessen Bußgelder dann deutlich erhöht (sofern der Verkäufer innerhalb der EU sitzt).Zitat:
Aber es gibt auch Fälle in denen Händlerlisten beschlagnahmt werden.
keine Beschlagnahme der Geräte (CE-Kennzeichnungspflicht unterstellt, Übergangsfristen ausgeschlossen, Zoll beschlagnahmt solche Geräte üblicherweise gem. Verordnung (EG) 765/2008 bei der (Selbst)-Einfuhr) ?
Zitat:
Original geschrieben von rus
Ich scheue den Aufwand mit dem Zoll. Darf man das Gerät nur besitzen oder auch betreiben? Sind Störungen anderer Einrichtungen ausgeschlossen? Positiv kommentiert wird es ja in der Tat.
Aufwand durch den Zoll gibt's praktisch nicht. Der Versender hat alles vorbereitet, man zahlt den Zoll beim Paketboten und das wars schon.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
keine Beschlagnahme der Geräte (CE-Kennzeichnungspflicht unterstellt, Übergangsfristen ausgeschlossen, Zoll beschlagnahmt solche Geräte üblicherweise gem. Verordnung (EG) 765/2008 bei der (Selbst)-Einfuhr) ?
Nö, auf welcher Basis?
Der Verkauf von Geräten ohne Zulassung aber mit Zulassungspflicht innerhalb der EU ist verboten, die Nutzung nicht.
Problematisch wird es, wenn das Ding bei der Nutzung Ärger macht,
zB. eine Störstrahlung aufweist, dass in Umkreis bei Radio und Handy nur noch ein Pfeifen drauf ist, dann gibt es Nutzungsverbot, Beschlagnahme und die Kostentragepflicht für zB. den Einsatz des Messfahrzeugs, um Dich zu ermitteln,
zB. das Auto oder Wohnung abfackelt, weil durch Konstruktions- oder Fertigungsschwächen sich das Ding überhitzt und in Brand gerät, dann ist die Versicherung auch raus.
Nutzung ja, aber eben dann unter vollständig eigener Verantwortung.
Handel nein, da als sogenannter "Inverkehrbringer" bestimmte Sicherheitsmaßstäbe und Nachweispflichten einzuhalten sind, die das Ding nicht erfüllt (wenn es denn keine Zulassung hat).
Wobei das mit dem Handel schon kritisch wird, wenn das Ding einem nicht gefällt, doch nicht nutzen will und dann bei Ebay weiter verkauft. Da kommen dann auch eventuelle Käuferlisten zum Tragen:
Ist man tatsächlich ein Privatmensch mit einem Einzelverkauf oder doch ein echter Händler, der seine Ahnungslosigkeit bei dem Thema nur als Schutzbehauptung benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Nö, auf welcher Basis?Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
keine Beschlagnahme der Geräte (CE-Kennzeichnungspflicht unterstellt, Übergangsfristen ausgeschlossen, Zoll beschlagnahmt solche Geräte üblicherweise gem. Verordnung (EG) 765/2008 bei der (Selbst)-Einfuhr) ?Der Verkauf von Geräten ohne Zulassung aber mit Zulassungspflicht innerhalb der EU ist verboten, die Nutzung nicht.
Problematisch wird es, wenn das Ding bei der Nutzung Ärger macht,
zB. eine Störstrahlung aufweist, dass in Umkreis bei Radio und Handy nur noch ein Pfeifen drauf ist, dann gibt es Nutzungsverbot, Beschlagnahme und die Kostentragepflicht für zB. den Einsatz des Messfahrzeugs, um Dich zu ermitteln,
zB. das Auto oder Wohnung abfackelt, weil durch Konstruktions- oder Fertigungsschwächen sich das Ding überhitzt und in Brand gerät, dann ist die Versicherung auch raus.
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genau das ist m. M. nach nicht ausschließbar und darauf richtete sich meine Vermutung, ggf. unangenehm und überraschend, da dem Nutzer solche Erkenntnisse nicht vorliegen. Die bekommt er im Fall des Falles dann, wenn beispielsweise die RegTP ihm ein Schreiben schickt mit einer entsprechenden freundlichen Aufforderung. Aus ähnlichen Fällen mit fehlenden FTZ-Zulassungen ist mir lediglich der inverse Fall bekannt (Besitz/Handel zulässig aber Betrieb verboten). Für mein Verständnis ebenso unlogisch weil das eine das andere der allgemeinen Lebenserfahrung nach wohl impliziert.
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
genau das ist m. M. nach nicht ausschließbar und darauf richtete sich meine Vermutung, ...
Das funktioniert aber aus formalrechtlichen Gründen nicht, denn ein Nutzung-Verbot würde auf einem unbegründeten Pauschalverdacht beruhen.
Etwas, was keine Zulassung hat, muss nicht zwangsweise Müll oder gefährlich sein. Es hat keine Zulassung, nicht mehr, nicht weniger und es macht keine weitere Aussage über irgendwelche Eigenschaften.
Du musst das mal aus Produzentensicht sehen: Das ist immerhin nicht nur ein Zulassungsverfahren, sondern Aufbau eine Vertriebsstruktur mit anwaltlich nach beiden in Frage kommenden Rechten (Produktionsland / Vertriebsland) geprüften Vertriebsverträgen, Liefer- und Lagerstrukturen, Zollfragen, Analyse von Marktchancen, Konkurrenzsituation, ...
Das sind rein kaufmännisch, wirtschaftliche Fragen, die völlig unabhängig von der reinen Produktqualität sind. Nur weil sich ein Produzent nicht dafür entscheidet, auf dem EU-Markt anzutreten, kann man nicht den Rückschluss ziehen, dass sein Produkt technisch gruselig ist.
Was vielleicht ein wenig täuschen lässt, ist die Sache, dass auf "grauen" Wegen so manch Schrottprodukte den Weg in die EU finden. Das ist dann aber darauf begründet, dass ein Einkäufer sich einen Container Elektronik in Asien zusammenkauft. Hauptsache blingbling und billig und das hier mit möglichst großem Gewinn als Highend verscherbelt.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
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Das funktioniert aber aus formalrechtlichen Gründen nicht, denn ein Nutzung-Verbot würde auf einem unbegründeten Pauschalverdacht beruhen.Etwas, was keine Zulassung hat, muss nicht zwangsweise Müll oder gefährlich sein. Es hat keine Zulassung, nicht mehr, nicht weniger und es macht keine weitere Aussage über irgendwelche Eigenschaften.
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ich habe bei meinen Äußerungen unterstellt, daß eine
Kennzeichnungspflichtbesteht, anders würden ja meine Äußerungen keinen Sinn machen. Solche Vorschriften existieren für bestimmte Produktkategorien. Sollte das bei den besagten Kameras anders sein erübrigt sich die weitere Diskussion.