Kalibrieren

Volvo S60 2 (F)

Hallo,

was kann man außerhalb der Werkstatt selber Kalibrieren und wie funktioniert das?
Mir bekannt sind Fensterheber und Scheibenwischer an meinem S60 II aus MJ 2011.
Gibt's da noch mehr?
Würde mich mal interessieren.
Danke für eure Antworten

LG OwlElch

Beste Antwort im Thema

Kaum wieder mal hier, schon geht das Stänkern, nörgeln, etc. wieder los.

Wenn dir VOLVO nicht gefällt: spar dir doch einfach die Zeit.

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Wofür braucht man die Winterschaltung?! Es gibt doch die Standheizung und oder die beheizte Frontscheibe.

Bei den billigen Volvos ist das beides nicht serienmäßig

nur die Bedienungsanleitung für die serienmäßigen Wischer ist serienmäßig,
aber wie bereits vielfach kritisiert in bescheidener Qualität.

Zitat:

@gruru schrieb am 22. März 2016 um 18:44:25 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 17:09:38 Uhr:


Hat dein Händler die erste Instanz verloren? Mit welchem Ergebnis?

Ja, mein Volvo-Händler hat verloren. Wenn er gewonnen hätte, würde er ja nicht weiter prozessieren wollen.
Wandlung.

Na, dann ist ja Land in Sicht für Dich. Es gibt in Zivilprozessen mehr als Gewinnen und Verlieren, nämlich auch teilweises Gewinnen. Auch dann kann es Gründe für eine Berufung geben.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@gruru schrieb am 22. März 2016 um 21:33:43 Uhr:


Bei den billigen Volvos ist das beides nicht serienmäßig

nur die Bedienungsanleitung für die serienmäßigen Wischer ist serienmäßig,
aber wie bereits vielfach kritisiert in bescheidener Qualität.

Willst du jetzt eigentlich stänkern um des Stänkerns willen? Bei welchen anderen "billigen" Fahrzeugen ist denn eine Standheizung oder eine heizbare Frontscheibe serienmäßig? Die Bedienungsanleitung ist auch nicht von bescheidener Qualität, du hast sie entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Andere schon. Was soll das Gejammer also?

Grüße vom Ostelch

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:19:57 Uhr:



Zitat:

@gruru schrieb am 22. März 2016 um 18:44:25 Uhr:



Ja, mein Volvo-Händler hat verloren. Wenn er gewonnen hätte, würde er ja nicht weiter prozessieren wollen.
Wandlung.

Na, dann ist ja Land in Sicht für Dich. Es gibt in Zivilprozessen mehr als Gewinnen und Verlieren, nämlich auch teilweises Gewinnen. Auch dann kann es Gründe für eine Berufung geben.

Man könnte natürlich auch argumentieren, dass ich auch ein bisschen verloren habe weil ich ein paar Euro für die Nutzung des Autos während der jahrelangen Klärung der Sachverhalte zahlen müsste, aber das wäre dann ein bisschen kleinlich.

Ich wüsste jetzt nicht wie man ein Verfahren zum Thema Wandlung teilweise gewinnen kann, aber als juristischer Laie lasse ich mich da gerne aufklären.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:22:53 Uhr:


Bei welchen anderen "billigen" Fahrzeugen ist denn eine Standheizung oder eine heizbare Frontscheibe serienmäßig?

Ich habe nicht mit anderen billigen Fahrzeugen verglichen. Da liest du etwas aus meinem Posting heraus, das ich weder so gemeint noch so geschrieben habe.

Ich wollte damit nur sagen, dass die vom Vorposter beschriebenen Aussattungsmerkmale nicht serienmäßig vorhanden sind und dass man für den kleinen Preis eines Volvos solche "Premiumfeatures" nicht in der Basisausstattung erwarten sollte.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:22:53 Uhr:


Die Bedienungsanleitung ist auch nicht von bescheidener Qualität, du hast sie entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Andere schon. Was soll das Gejammer also?

Ich weiß nicht warum du die Realität nicht zur Kenntnis nehmen willst. Es gibt genug Beispiele hier im Forum, wo aus meiner Sicht nicht allzu dämliche Forenmitglieder Probleme mit der Bedienungsanleitung hatten.

Die Winterstellung ist nur ein weiteres Beispiel dafür wie man eine Bedienungsanleitung besser nicht schreibt.

Die Kurzversion der Winterstellung habe ich im Handbuch gar nicht gefunden. Dort ist nur die oben zitierte Anleitung als Vorspiel zum Wechseln der Wischerblätter beschrieben.
(Ohne Hinweis darauf, dass es auch einfacher geht.)

Wenn ich ein bisschen Zeit habe mache ich mal eine kleine Umfrage zu diesem Thema.

Wie nennt eigentlich der Fachmann die Winterstellung? Gibts da einen eigenen Begriff, den man in Hanebüchern finden könnte?

Zitat:

@gruru schrieb am 23. März 2016 um 06:06:40 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:19:57 Uhr:


Na, dann ist ja Land in Sicht für Dich. Es gibt in Zivilprozessen mehr als Gewinnen und Verlieren, nämlich auch teilweises Gewinnen. Auch dann kann es Gründe für eine Berufung geben.

Man könnte natürlich auch argumentieren, dass ich auch ein bisschen verloren habe weil ich ein paar Euro für die Nutzung des Autos während der jahrelangen Klärung der Sachverhalte zahlen müsste, aber das wäre dann ein bisschen kleinlich.

Ich wüsste jetzt nicht wie man ein Verfahren zum Thema Wandlung teilweise gewinnen kann, aber als juristischer Laie lasse ich mich da gerne aufklären.

Ihm könnte zum Beispiel der Ausgleich für die Nutzung, den du zahlen musst, zu niedrig gewesen sein. Da ich den Prozess nicht kenne, kann ich dich auch schlecht aufklären. Im Gegensatz zu deinen anderen Problemen hast du dich zu diesem Thema sehr bedeckt gehalten.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@gruru schrieb am 23. März 2016 um 06:20:09 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:22:53 Uhr:


Bei welchen anderen "billigen" Fahrzeugen ist denn eine Standheizung oder eine heizbare Frontscheibe serienmäßig?

Ich habe nicht mit anderen billigen Fahrzeugen verglichen. Da liest du etwas aus meinem Posting heraus, das ich weder so gemeint noch so geschrieben habe.
Ich wollte damit nur sagen, dass die vom Vorposter beschriebenen Aussattungsmerkmale nicht serienmäßig vorhanden sind und dass man für den kleinen Preis eines Volvos solche "Premiumfeatures" nicht in der Basisausstattung erwarten sollte.

Dann war es also nur Genörgel. Das das nicht zur Serienausstattung zählt, ist bekannt und üblich.

Zitat:

@gruru schrieb am 23. März 2016 um 06:20:09 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 22. März 2016 um 22:22:53 Uhr:


Die Bedienungsanleitung ist auch nicht von bescheidener Qualität, du hast sie entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden. Andere schon. Was soll das Gejammer also?

Ich weiß nicht warum du die Realität nicht zur Kenntnis nehmen willst. Es gibt genug Beispiele hier im Forum, wo aus meiner Sicht nicht allzu dämliche Forenmitglieder Probleme mit der Bedienungsanleitung hatten.

Die Winterstellung ist nur ein weiteres Beispiel dafür wie man eine Bedienungsanleitung besser nicht schreibt.

Die Kurzversion der Winterstellung habe ich im Handbuch gar nicht gefunden. Dort ist nur die oben zitierte Anleitung als Vorspiel zum Wechseln der Wischerblätter beschrieben.
(Ohne Hinweis darauf, dass es auch einfacher geht.)

Wenn ich ein bisschen Zeit habe mache ich mal eine kleine Umfrage zu diesem Thema.

Wie nennt eigentlich der Fachmann die Winterstellung? Gibts da einen eigenen Begriff, den man in Hanebüchern finden könnte?

Dann mach mal. In der Regel sind Probleme bei der Bedienung mit der bekannten Abkürzung RTF zu klären. Das Handbuch nicht zu lesen, ist ja normal. Ich mache es auch nur, wenn es ohne nicht geht. Solltest du mal ein Handbuch zu einem Auto finden, das wirklich alles für jeden so erklärt, dass er es auf Anhieb versteht, hast du eine echte Entdeckung gemacht. Für den Begriff "Winterstellung" darfst du dich als Erfinder betrachten.

Grüße vom Ostelch

Grüße vom Ostelch

Es ist jetzt an der Zeit, mal wieder runter zu kommen. Zumal es komplett am Thema vorbei läuft.

Zitat:

Dann mach mal. In der Regel sind Probleme bei der Bedienung mit der bekannten Abkürzung RTF zu klären. Das Handbuch nicht zu lesen, ist ja normal. Ich mache es auch nur, wenn es ohne nicht geht. Solltest du mal ein Handbuch zu einem Auto finden, das wirklich alles für jeden so erklärt, dass er es auf Anhieb versteht, hast du eine echte Entdeckung gemacht. Für den Begriff "Winterstellung" darfst du dich als Erfinder betrachten.

In dem Fall war es erwiesenermaßen keine gute Idee das Fucking Volvo Manual zu lesen.

Aber so gehts einem halt, wenn man sich um die Kommentare der RTFM-Rufer sorgt.

Das nächste mal mach ich vielleicht besser wieder einen neuen Thread auf. 😉

Zitat:

@Ostelch schrieb am 23. März 2016 um 08:20:48 Uhr:


Ihm könnte zum Beispiel der Ausgleich für die Nutzung, den du zahlen musst, zu niedrig gewesen sein. Da ich den Prozess nicht kenne, kann ich dich auch schlecht aufklären. Im Gegensatz zu deinen anderen Problemen hast du dich zu diesem Thema sehr bedeckt gehalten.

Ich habe jetzt mal kurz überlegt, ob ich riskieren soll nochmal fern der Kalibrierung zu schreiben und damit wieder das Schließen des Threads zu riskieren oder Info zum Verfahren zu liefern.

Klassisches Lose-Lose. 😉

Aber versuchen wirs mal:
Ich habe deswegen nicht so viel dazu geschrieben weil ich juristisch noch mehr Laie als bei Autos bin. Da ist die Gefahr, dass am Ende Blödsinn rauskommt, nicht zu unterschätzen.

So wie ich das viele Seiten lange Urteil und die Berufung verstehe, hat der Anwalt so ziemlich alles in Frage gestellt.
Soweit ich mich erinnere war auch das vom Richter implizit festgelegte Nutzungsentgelt zu niedrig.
Das war aber nur einer von vielen Punkten.

Alles aufzulisten würde wohl hier den Rahmen sprengen.

wo bleibt das Headbang-Smilie?!?!

hier...

tu dir nicht weh dabei 😉

Headbang

Zur Umfrage mach ich dann später einen eigenen Thread auf.
Vorab - das Ergebnis ist wenig überraschend.

Nach der Inspektion und dem kostenfreien Softwareupdate durch Volvo ging bei unserem Volvo V70 III Summum das Fahrer un Beifahrer Fenster nicht mehr ohne Festhalten des Schalters hoch oder runter. Also die Komfortschaltung fehlte.
Der Anruf beim tapferen Volvohändler brachte die Lösung: Die Fensterheber können ihre Kalibrierung verlieren bei diesem Update. Bedeut, sie vergessen ihre anfangs von Trendposition. Man muss dann einfach nur bei festgehaltenem Schalter das Fenster herunter fahren, dann Schalter lösen noch mal auf "herunter" drücken . Dann das gleiche mit der Position nach oben: Fenster hochfahren bis zum Anschlag, loslassen und noch mal den Schalter nach oben ziehen. Danach ist alles behoben.

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