Käufer will wegen Defekten das Auto zurückgeben

Hallo. In der Hoffnung das richtige Forum erwischt zu haben, möchte ich mal eure Meinung lesen.
Habe mir bei Ebay ein 15 Jahre altes Auto mit frischem Tüv gekauft. 2 Tage später was besseres gefunden (günstiger im Unterhalt usw). Also das "neu" gekaufte Auto wieder inseriert. Nach 4 Wochen (Auto stand nur) wurde aus einem Interessenten, ein Käufer. Auto wurde probegefahren und mit Standardverzrag von mobile.de unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Es wurden diverse lackschäden und die etwas hängende Fahrertür vermerkt.
In meiner Anzeige bei mobile habe ich diese Mängel auch aufgeführt, aber (leider?) den Satzteil "... ansonsten technisch top" aufgeführt. Bin ich bei neuem Tüv von ausgegangen. Nach ca 4,5 Wochen konfrontiert mich der Käufer nun mit Kupplung platt, Kat defekt, Lenkung ausgeschlagen, Flüssigkeitsverlust.

Nun die wichtige Frage. Kann ich wegen meiner Aussage "... ansonsten technisch top" belangt werden??

Beste Antwort im Thema

Im Übrigen glaube ich dem TE auch nicht.

Man kauft sich nicht irgendeine Kiste und findet komischerweise 2 Tage später ein "besseres"...........

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"Passiert" dir sowas öfters? Und war dein Verkaufspreis niedriger als der Ankaufspreis? Ansonsten handelt man recht schnell gewerbsmäßig mit Autos ...

Zitat:

@Knergy schrieb am 15. April 2016 um 17:49:52 Uhr:


"Passiert" dir sowas öfters? Und war dein Verkaufspreis niedriger als der Ankaufspreis? Ansonsten handelt man recht schnell gewerbsmäßig mit Autos ...

Nein, passiert nicht öfters! Und nich einen Euwo dabei verdient. Musste eben schnell gehen. War eben nich die optimale Lösung.

Mach Dir keinen Kopf, wenn der Käufer was will soll er klagen. Macht er sowieso nicht wegen ein paar hundert Euro. Und wenn doch stehen Deine Chancen gut. Den Käufer trifft die Beweislast

Aufgrund der Tatsache dass du das Auto gekauft, angemeldet und sicherlich gefahren bist damit, nach 2 Tagen dann wieder abgemeldet und verkauft hast, könnte man schon denken dass dir die Schäden bewusst waren und du das Auto schnell loswerden wolltest. Falls es zu einer Klage kommt und evtl auch vor Gericht geht, wird das dem Richter sicherlich auch komisch vorkommen und er wird dann seine Schlüsse daraus ziehen. Da das aber eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und wir hier (fast) alle keine Juristen sind, ist deine Frage in entsprechenden Juraforen besser aufgehoben.

Liebe Grüße

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