Käufer will Vertrag nicht unterschreiben und Auto plötzlich zurückgeben.
Hallo
Ich Fang einfach mal an:
-hatte mit meinem alten Auto eine Panne auf der Autobahn (23.12)
-Auto wurde vom ADAC zur nächsten Werkstatt geschleppt ( ca. 200km von meinem Wohnort entfernt)
-Da es sich nicht mehr gelohnt hat das Auto zu reparieren da es bj. 89 ist und der Tüv im März diesen Jahres abläuft entschloss ich mich das Auto zu verkaufen
- Kennzeichen mitgenommen, abgemeldet und im Internet für 300 inseriert.
-Es meldete sich Käufer X der das Auto ungesehen kaufen möchte und den Betrag auch am gleichen Tag(29.12) per Paypal schickte
-Wir hatten vereinbart das ich ihm den Kaufvertrag mit meinen Daten und den Daten des Fahrzeuges per Email schicke, er ihn unterschreibt und dann zu mir sendet damit ich unterschreiben kann und ihm sein Exemplar mit Fahrzeugpapieren zurückschicken kann.
-Der Käufer holte das Fahrzeug bei der Werkstatt wie vereinbart ab (02-10.01)aber ein Kaufvertrag landete bei mir nie in der Post.
-Auf mein Nachfragen sagte der Käufer er hätte den Kaufvertrag verschickt
-Als wieder und wieder kein Kaufvertrag in der Post landetet stellte ich ihm ein Ultimatum den Kaufvertrag per Einschreiben zu senden und mir die Sendungsnr. zu geben. Sollte das nicht passieren würde ich das Auto als gestohlen melden.
-Daraufhin kam das 1. mal eine Antwort auf meine SMS ( sonst habe ich immer angerufen da er nicht auf SMS antwortete) und daran stand " er würde keine leeren Kaufvertrag unterschreiben und wenn er nicht bis Samstag 17.01 einen unterschrieben Kaufvertrag und die Papiere bekäme würde ER mich anzeigen)
-Im laufe des Abends schrieb er mir das er das Auto nicht mehr will da ich angeblich den Tacho manipuliert habe und ich ihn somit betrogen habe. ( ich bin mir keiner schuld bewusst, hab das auto selbst nur ein halbes jahr übergangsweise gefahren)
- er fordete mich auf das Auto bei ihm ( ca 350km von meinem Wohnort entfernt) abzuholen und extra gebühren für: Standgebühr, Zeitaufwand und Wegegeld vom Abholen zu bezahlen.
-ich habe ihm angeboten das Fahrzeug dort entgegenzunehmen wo ich es hinterlassen habe und genau das zurückzuzahlen was er mir für das Auto bezhalt hat. Wurde abgelehnt.
-nach weiterem hin und her machte er mir noch ein Angebot ihm den Kaufpreis von 300+180 Weggeld+ 70€ verschrottungskosten zu überweisen und er würde das auto dann verschrotten lassen. Andernfalls will er Rechtliche Schritte gegen mich einleiten.
Das war die Story.
Was soll ich tun?
Ich bin weder bereit das Auto zurück zu nehmen noch seinen lächerlichen Verschrottungsvorschlag anzunehmen.
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Und bitte keine " Das war dumm, hättest du vermeiden können" ... das weiß ich bereits, hilft mir aber jetzt nicht mehr weiter.
MFG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Fabis50 schrieb am 17. Januar 2015 um 01:08:09 Uhr:
Problem nur das er soeben das Geld über den Käuferschutz zurückgeholt habe.
Ich schildere gerade Paypal den Fall.
Meine Informationen bis jetzt waren, dass der PayPal-Käuferschutz nur bei auf ebay getätigten Käufen wirksam ist, da dort sowohl das Angebot als auch der Kauf (für ebay) nachvollziehbar sind.
Meine (damiligen) Recherchen haben ergeben, dass der Käuferschutzt selbst bei ebaykleinanzeigen nicht gilt. Hat sich das also mittlerweile geändert?
23 Antworten
Zitat:
@Fabis50 schrieb am 17. Januar 2015 um 01:08:09 Uhr:
Problem nur das er soeben das Geld über den Käuferschutz zurückgeholt habe.
Ich schildere gerade Paypal den Fall.
Meine Informationen bis jetzt waren, dass der PayPal-Käuferschutz nur bei auf ebay getätigten Käufen wirksam ist, da dort sowohl das Angebot als auch der Kauf (für ebay) nachvollziehbar sind.
Meine (damiligen) Recherchen haben ergeben, dass der Käuferschutzt selbst bei ebaykleinanzeigen nicht gilt. Hat sich das also mittlerweile geändert?
Bei " Fahrzeugen mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge" greift der PayPal Käuferschutz nicht (s. Nr. 3.3 PayPal Käuferschutzrichtlinie).
Für diese Verkäufe gibt es auch keinen PayPal Verkäuferschutz ( s. Nr. 1.2 PayPal Verkäuferschutzrichtlinie)
O.
Hi
Ich danke euch für die Antworten!
Es wurde bei Paypal ein Fall geöffnet, aber die Käuferschutzrichtlinie 3.3 Sollte ich wohl mal zur Sprache bringen.
Wie sollte ich denn weiter verfahren sollte Paypal den Fall zu meinen Gunsten schließen?
Sollte ich ihm dann die Papiere zusenden? Der SMS verlauf belegt ja das er das Auto von mir gekauft hat und zurückgeben möchte ( was ich aber nicht akzeptiere)
Ich möchte ganz einfach das der Kauf des Fahrzeuges abgeschlossen wird und ich keinen ärger mehr damit habe
PS: eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht.
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Auto und Geld ist doch schon mal weg, glaubst du wirklich das das so einfach ohne Ärger über die Bühne gehen wird?
Ich glaube es nicht.
Ich hoffe du berichtest uns wie das ganze ausgegangen ist.
Zitat:
@Gonzberg schrieb am 17. Januar 2015 um 13:18:36 Uhr:
Meine Informationen bis jetzt waren, dass der PayPal-Käuferschutz nur bei auf ebay getätigten Käufen wirksam ist, da dort sowohl das Angebot als auch der Kauf (für ebay) nachvollziehbar sind.Zitat:
@Fabis50 schrieb am 17. Januar 2015 um 01:08:09 Uhr:
Problem nur das er soeben das Geld über den Käuferschutz zurückgeholt habe.
Ich schildere gerade Paypal den Fall.
Meine (damiligen) Recherchen haben ergeben, dass der Käuferschutzt selbst bei ebaykleinanzeigen nicht gilt. Hat sich das also mittlerweile geändert?
Die Änderung liegt schon etwas länger zurück 😉
Und leider entscheidet PayPal dermaßen willkürlich, sodass es letztendlich ziemlich blauäugig ist, diese Zahlungsart als Verkäufer anzubieten.
Ich versteh auch ehrlich gesagt nicht, wie man ein Auto auf diese Art und Weise verkaufen kann. PayPal, Unterschrift unterm schriflichen KV per Mail aufsammeln, Papiere per Post wegschicken - da ist wirklich bei jedem Schritt dermaßen viel Risikopotenzial. Das konnte nur in die Hose gehen.
Es war einfach dumm gelaufen, Auto ist am 23.12.14 kaputt gegangen und die Werkstatt wollte es natürlich so schnell wie möglich vom Hof haben da sie ja nichts dran verdienen. Somit schien mir die Lösung passend.... Man unterstellt ja auch nicht jedem Käufer das er schmutzige Absichten hat ( Wäre für die Zukunft wohl besser so zu denken)
Natürlich hätte man es besser machen können, ist aber jetzt zu spät.
Jetzt gillt es aus der Nummer wieder schadenfrei raus zu kommen.
Zitat:
@Fabis50 schrieb am 17. Januar 2015 um 22:20:11 Uhr:
Jetzt gillt es aus der Nummer wieder schadenfrei raus zu kommen.
Und genau hier kann dir das Forum nicht helfen, weil in diesem Fall nun ein juristischer Rat gefragt ist, den nur ein darauf spezialisierter Rechtsanwalt geben kann der sich auch erst in den Fall einarbeiten müsste, weil jeder Fall ist immer anders.
Das Forum kann dir also nur 2 Ratschläge geben:
1. Rechtsanwalt aufsuchen (ohne Rechtsschutzversicherung wird das aber teuer, wenn der Rechtsanwalt was taugen soll, der will ja auch bezahlt werden)
2. Nix machen, auf sich zukommen lassen, Paypal nochmal aufklären, dass der Kunde die Ware hat und dass es sich um ein nicht-fahrfähiges, kaputtes Auto handelte, wenn Paypal nicht dein Geld wieder zurückbucht, übersende dem Käufer die Papiere, natürlich das Auto abmelden, falls noch nicht geschehen.
Ich empfehle trotz noch mehr anfallender Kosten Punkt 1, auch dann dürfte der Fall noch lange dauern und der Ausgang höchst ungewiss sein.
Grüße
Udo
Normalerweise bin ich ja kein Freund davon für jede Kleinigkeit die Polizei einzuschalten...wofür gibt es Anwälte. Da muss man nicht für alles die Polizei belasten, die haben wichtigeres zu tun.
Hier könnte man allerdings einen Betrug vermuten der vielleicht sogar eien Masche ist und öfters vorkommt. Also mehr als eine Vertragsstreitigkeit. Denke die Polizei oder Staatsanwaltschaft wäre hier der richtige Ansprechpartner.
Alles Gute!