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Hilfe bei Verkauf eines mangelhaften Autos

Themenstarteram 29. Juni 2016 um 18:27

Hallo zusammen,

wir sind etwas ratlos und hoffen auf Eure Hilfe.

Wir haben soeben unseren 15 Jahre alten Wagen an einen Bulgaren telefonisch verkauft.

Wir sitzen gerade vor dem Kaufvertrag und bleibe bei der Mängelliste hängen.

Der Wagen hat diverse Mängel, u.a. Ölverlust, diverse Roststellen, der elektr. Fensterheber auf der Beifahrerseite ist defekt.

Des Weiteren nimmt der Wagen manchmal ganz kurz kein Gas an.

Werkstatt meint das könnte evtl. die Drosselklappe sein, kann aber auch woanders her kommen.

Das ist u.a. auch der Verkaufsgrund.

Im Vertrag haben wir nun den Ölverlust, die Roststellen und den Fensterheber aufgelistet.

Müssen wir auch was zu der Gas annahme schreiben, kann man die Mängel nicht irgendwie mit einer rechtskräftigen Umschreibung zusammenfassen oder reicht es z.B. wenn wir Schreiben:

- Das Fahrzeug besitzt diverse Mängel, u.a. Ölverlust, diverse Roststellen, defekter Fensterheber (Beifahrerseite)?

Der Wagen wird nicht vom Käufer abgeholt.

Kann der Mitarbeiter der den Wagen abholt auch rechtskräftig unterschreiben, wie muss der Unterschreiben, i.A. ?

Wenn das Fahrzeug an eine Firma verkauft wird kann man keine Personalausweisnr. angeben, was müssen wir hier beachten?

Danke und Gruß,

Johnny

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6 Antworten
am 29. Juni 2016 um 18:59

Alle bekannten Mängel müssen dem Käufer mitgeteilt werden, ansonsten könnte es sich um eine arglistige Täuschung( Betrug) handeln wenn vorhandene Mängel wovon der Verkäufer Kenntnis besitzt und diese beim Verkauf verschweigt.

Kaufvertrag vom ADAC oder Mobile nutzen

am 29. Juni 2016 um 21:13

Verkauf den doch einfach als defektes Bastlerfahrzeug, dann müsstest normalerweise raus sein und alles abgedeckt haben ;)

am 2. Juli 2016 um 10:19

So wie es @Pepperduster gesagt hat.

Ansonten gut aufpassen, und mal nach dem Begriff hier im Netz suchen..

Vorsicht

Als Bastler- Fahrzeug verkaufen.

Es wird sich ja nicht um tausende von €uronen;) handeln.

Wie andere schon geschrieben haben, ein Kaufvertrag vom ADAC nutzen.

Wenn der Käufer irgendwie quer kommt nicht verkaufen.:)

Egal auf welcher Art und weise...

Wenn der TE den offensichtlichen Mangel verschweigt ist er nicht besser als mancher zwielistige Händler.

Der der kommt wird noch kräftig rummaulen und versuchen den Preis zu drücken mit Hinweis auf die Mängel. Ist ne Masche, vorher nicht gründlich zu fragen und dann den Wagen den Leuten für 150 EUR aus dem Kreuz zu leiern. Wenn der aber kommt, einfach hart bleiben. Denn wenn der schon angereist ist, hat man selber alle Karten in der Hand...

Ich habe das schon zwei mal durch mit allten Autos. Wenn die extra von weiter weg angereist kommen, wollen sie den auch auf jeden Fall mitnehmen.

Für den Fall hier ist es wahrscheinlich schon zu spät aber für alle anderen zur Info :D

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