Käufer will Geld zurück!!

Hallo

Habe am Samstag mein Auto verkauft. 5stunden danach und 350km ruft der Käufer mich an und sagt das die Motorkontrolleuchte an ist. Heute rufte er mich wieder an und sagt Zylinderkopfdichtung defekt und will das Auto zurückgeben oder ich soll was dazu zahlen für die Reperatur...

Habe es mit Mobile Kaufvertrag abgeschlossen und habe reingeschrieben ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rückgaberecht. Habe die Mängel die ich wusste alle aufgeschrieben. Habe geschrieben Ausgleichbehälter kaputt. Habe es ihm auch gesagt das er Wasser verliert das es wahrscheinlich kaputt ist und gewechselt werden muss. Jetzt sagt er ich muss es zurücknehmen, weil es nicht der Ausgleichbehähelter ist sondern die Zylinderkopfdichtung. Ich bin kein Mechaniker habe keine ahnung davon und wusste auch nichts davon. Es könnte auch in den 350km passiert sein oder nicht? Muss ich das Fahrzeug zurücknehmen?? Er meinte er hat 2wochen Rückgaberecht.

Beste Antwort im Thema

Was ich mich halt die ganze Zeit Frage: Warum verkauft man ein Auto welches Wasser braucht und es nur der Ausgleichsbehälter sein soll?😕

Ich würde da doch den Ausgleichsbehälter für ein paar Euro Wechseln und dann ohne "diesen" Defekt Verkaufen - da lässt sich meist ein höherer Preis erzielen als der Ausgleichsbehälter kostet und kann ruhigen Gewissens das Auto übergeben ohne nach 300km unliebsam wieder damit konfrontiert zu werden!

Bin ich der einzige der so denkt?

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Option 3 wäre auch eine Möglichkeit. Zu den 3 von Dir genannten gibt es acuh noch zahlreiche weitere Optionen!

Ist doch am Ende egal warum er sich beschwert. Fakt ist: Er hat das Auto gekauft wie gesehen von Privat. Da sieht der Gesetzgeber keinerlei Gewährleistungen vor. Du hast Ihn auf die Dir bekannten Mängel hingewiesen und das ist völlig ausreichend. Kann ja sein, das der Zylinderkopf unabhängig vom Ausgleichbehölter kaputt ist. Du hast als Laie ja schließlich nicht in den Motor rein geschaut. Kann auch keiner von Dir erwarten.

Der Käufer ist jetzt am Zug. ER muß zum Anwalt und von Dir etwas Forden. Du kannst Dich entspannt zurücklehnen.

Wie oben geschrieben ist das bei über 99% die beste Lösung. Sollte mal irgendetwas von einem Anwalt kommen kannst Du immer noch reagieren. In Deutschland gilt ja schließlich noch immer das Unschuldsprinziep. Der Käufer muß Dir nachweisen das Du Ihm bewußt etwas verheimlicht hast. Und das kann er hier ja nicht, weil Du Ihm ja alles Dir bekannte gesagt hast und das schriftlich hinterlegt hast.

Zitat:

@hkelbi1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:44:38 Uhr:


Sage ihm, dass du alles richtig angegeben hast und er soll zu einem Rechtsanwalt gehen, wenn er meint, du hättest etwas falsch gemacht.
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Einen Tag nach dem Kauf ruft mich der Ausländer an, behauptete, das - für mich100prozent tadellose - Fz hätte eine defekte Spurstange. Ich solle die
Reparatur zahlen. Er sei aus dem Kosovo. Er wisse wo ich wohne. Wenn ich Krieg wolle, könne ich ihn haben. Über den Schaden könne er e in Gutachten vorlegen. Ich wies alles ab. Ermeldete sich nicht mehr. Ein paar Monate habe ich in der Zeitung gelesen, dass im Bereich seines Wohnortes TÜV/Dekra-Sachverständige für Gebrauchtwagenhändler falsche Gutachten ausgestellt hatten.
Ergo: Lass' dich nicht einschüchtern. Wenn er was will soll er klagen. Er soll dir alles schriftlich mitteilen, damit dein Rechtsanwalt, den er gegebenenfalls - wenn er nicht recht bekommt - zahlen müsse, dich vertreten könne.
Also: Sei ganz beruhigt.
Es wäre schön wenn du mir Bescheid geben würdest, ob es bei dir auch um einen Ausländer handelt.

Warum?
Was würde es für den TE einen Unterschied machen, ob er mit einem Bayern, Friesen, Sachsen oder Pfälzer einen Vetrag geschlossen hat?

Gruß,
der_Nordmann

Zitat:

@hkelbi1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:44:38 Uhr:



Es wäre schön wenn du mir Bescheid geben würdest, ob es bei dir auch um einen Ausländer handelt.

Muss sagen ich habe selten so etwas dämliches gelesen!

Gruß
Black

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"Fakt ist: Er hat das Auto gekauft wie gesehen von Privat. Da sieht der Gesetzgeber keinerlei Gewährleistungen vor."

Weit verbreiteter Irrtum. Gekauft wie gesehen schließt nur die Haftung für Mängel aus, die von einem Laien bei normaler Sichtung erkannt werden können. Also lieber die vollständige Formulierung für den Gewährleistungsausschluss nehmen.

@328driver @lemonshark: Dass ich mich vertippt habe und dass der TE nach dem Käufer googeln soll, hatte ich bereits geschrieben.

Zitat:

@bmw318is-black schrieb am 8. Dezember 2017 um 21:17:53 Uhr:



Zitat:

@hkelbi1 schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:44:38 Uhr:



Es wäre schön wenn du mir Bescheid geben würdest, ob es bei dir auch um einen Ausländer handelt.

Muss sagen ich habe selten so etwas dämliches gelesen!

Gruß
Black

Ich nicht.

Das ist schön für dich, und nu ^^!

Wenn ich ein Auto Verkaufe schreibe ich immer rein, Bastlerwagen, alles Kaputt, keine Sachmängelhaftung. Wenn ein Käufer fragt warum das da drin steht, sage ich das ich KEIN BOCK habe für Irgendwas zu haften, der kann sich den Wagen ja genau angucken, und wenn er den kauft dann ist das halt auf sein Riskio. Würde ich jedem empfehlen, damit hatte bislang keiner ein Problem.

Jeder wie er mag.

Damit schreckt man wenigstens normale, vernünftige Menschen ab und Ihr könnt unter Euch bleiben.

Zitat:

@audi4never schrieb am 10. Dezember 2017 um 21:09:58 Uhr:


Wenn ich ein Auto Verkaufe schreibe ich immer rein, Bastlerwagen, alles Kaputt, keine Sachmängelhaftung. Wenn ein Käufer fragt warum das da drin steht, sage ich das ich KEIN BOCK habe für Irgendwas zu haften, der kann sich den Wagen ja genau angucken, und wenn er den kauft dann ist das halt auf sein Riskio. Würde ich jedem empfehlen, damit hatte bislang keiner ein Problem.

Auch wenns bei dir bisher gutging,
von solchen Blödsinn sollte man tunlichst
die Finger lassen besonders dan, wenn
es sich aufgrund des Preises nicht
um Schrott auf Rädern handeln tut/kann.

https://www.welt.de/.../Vorsicht-mit-dem-Begriff-Bastlerfahrzeug.html

Es ist doch alles ganz einfach, warum
man dafür immer so ein Fass aufmacht
ist mir unklar.
Vorgedruckter Kaufvertrag von mobile, ADAC oä.
und dan die Sachmängelhaftung auschließen.
Mängel und Unfallschäden die bekannt sind
angeben und möglichst kurz fassen aber
nix verschweigen, das Ganze auch Laienmäßig
verfassen, niemand muß sein eventuell
vorhandenes Wissen breittreten.
Verliert ein Autos Wasser schreibt man das rein,
genauso wie zb. Ölverlust, aber wo es hingeht
muß ein Unbedarfter nicht wissen.

Ganoven gibts auf Käufer wie Verkäufer Seite,
das ist leider keine Seltenheit, hier im Forum als
Ausenstehende zu durchblicken wer der Gangster
ist, ist nicht einfach da man nur eine Partei hat
welche sich äussert.
Sollte es wirklich so sein wie es der TE schreibt,
dürfte er sich recht sicher fühlen, Mängel genannt
Gewähr ausgeschlossen, Käufer hat ausserdem Mängel
beseitigt ohne dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung
zu geben, selbst bei berechtigten Ansprüchen
seinerseits wären diese damit verwirkt, aus die Maus.😮
Ich würde jede Komunikation mit den Käufer
unterbinden und würde ihm sogar mit einer
Anzeige wegen Nötigung androhen, sofern
er zu nervig mit Mails, SMS und anrufen wird,
das schreckt oft recht gut ab und solang
seitens des Käufers kein Anwalt aktiv wird
ist das die typische nach dem Kauf Preis,
drücken Abzocke.

So einfach ist es leider nicht mit Auschluss der Sachmängelhaftung.

Von daher besser mit dem Kaufvertrag einfach mal zum Anwalt gehen.

gelöscht (doppelpost)

Zitat:

@328driver schrieb am 7. Dezember 2017 um 21:27:04 Uhr:


Aber er verlor ja wasser weil unterm auto eine pfutze war immer wenn ich morgens zum auto ging. Und das habe ich ihm auch gesagt und sogar noch in kaufvertrag geschrieben. Also wusste er 10000% davon also kann er mir deswegen garnix.

Und wer hat die Diagnose Ausgleichsbehälter gestellt??

Was genau steht im Kaufvertrag? Wasserverlust, oder Ausgleichsbehälter Undicht?

Wurde ja beantwortet, Behälter Undicht

Ganz ehrlich: Als Käufer würde ich mir hier auch verarscht vorkommen (das ist einfach die gängige Masche, ganz egal ob du es jetzt wirklich wusstest oder nicht).

Gruß Metalhead

An deiner Stelle würde ich dem Käufer folgenden Vorschlag unterbreiten: Er soll die defekte ZKD günstig reparieren lassen, dir die Rechnungskopie schicken, und ihr macht 50/50. Dann bleibt Beiden viel Frust und Ärger erspart.

Ich denke Du solltest den Post von Knecht Ruprecht 3434 berücksichtigen.

Einfach darauf ankommen lassen. Du Bist PRIVATverkäufer da giebt es prinzipiell erstmal keinerlei Sachmängelhaftung! Nur bei BEWUßTER Täuschung kann er Dir irgend etwas.

Und die Händler die 1 Jahr gewährleistung geben müssen, sichern sich durch Versicherungen ab. Deswegen tun die sich bei uraltautos oft so schwer, weil die Versicherung nur ASutos übernimmt die nicht so alt sind.

Also: Einfach bei Mails, SMS, Tellefonaten oder was weiß ich des Käufers auf Durchzug. Ggf. mit Nötigung drohen.
Wenn da irgendetwas vom Anwalt kommen sollte, mußt Du reagieren. Aber erst dann.
Sei also ganz beruhigt, der kann Dir erstmal nix.

Und fürs nächste mal: VVordruck für Kaufvertrag besorgen.

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