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Käufer will Geld zurück!!

Hallo

Habe am Samstag mein Auto verkauft. 5stunden danach und 350km ruft der Käufer mich an und sagt das die Motorkontrolleuchte an ist. Heute rufte er mich wieder an und sagt Zylinderkopfdichtung defekt und will das Auto zurückgeben oder ich soll was dazu zahlen für die Reperatur...

Habe es mit Mobile Kaufvertrag abgeschlossen und habe reingeschrieben ohne Garantie, ohne Gewährleistung und ohne Rückgaberecht. Habe die Mängel die ich wusste alle aufgeschrieben. Habe geschrieben Ausgleichbehälter kaputt. Habe es ihm auch gesagt das er Wasser verliert das es wahrscheinlich kaputt ist und gewechselt werden muss. Jetzt sagt er ich muss es zurücknehmen, weil es nicht der Ausgleichbehähelter ist sondern die Zylinderkopfdichtung. Ich bin kein Mechaniker habe keine ahnung davon und wusste auch nichts davon. Es könnte auch in den 350km passiert sein oder nicht? Muss ich das Fahrzeug zurücknehmen?? Er meinte er hat 2wochen Rückgaberecht.

Beste Antwort im Thema

Was ich mich halt die ganze Zeit Frage: Warum verkauft man ein Auto welches Wasser braucht und es nur der Ausgleichsbehälter sein soll?😕

Ich würde da doch den Ausgleichsbehälter für ein paar Euro Wechseln und dann ohne "diesen" Defekt Verkaufen - da lässt sich meist ein höherer Preis erzielen als der Ausgleichsbehälter kostet und kann ruhigen Gewissens das Auto übergeben ohne nach 300km unliebsam wieder damit konfrontiert zu werden!

Bin ich der einzige der so denkt?

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"Du Bist PRIVATverkäufer da giebt es prinzipiell erstmal keinerlei Sachmängelhaftung!"

Echt, ist da so??? Schau mal in §§ 433 ff BGB. Die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen, trifft prinzipiell alle Verkäufer, egal, ob sie privat oder gewerblich handeln und unabhängig davon, ob die Sache neu oder gebraucht ist.

Nur hat der private Verkäufer die Möglichkeit, diese Sachmängelhaftung auszuschließen. Und wenn er das vergisst, oder nicht richtig formuliert (gekauft wie besehen z.B.), freut sich der Käufer.

Ich kann nur mit dem Kopf schütteln, bei Leuten die jetzt von Verkäuferseite noch Geld (Reparaturkosten 50/50)zuschießen möchten ... echt wie kann man solche dreisten Käufer auch noch unterstützen...

Der Käufer wusste um den Wasserverlust und egal was dahinter steckte, er ist ersteinmal ~600 km AB mit einem defekten Auto gefahren, egal wie es wirklich war, das macht keiner dem was an der Technik liegt ohne die genaue Ursache zu kennen. Jeder mit Ahnung weiß, das ein modernes Kühlsystem im Betrieb unter dRuck steht, da fährt man auch nicht mehr sollte nur der Ausgleichsbehälter defekt sein. Das war einfach dumm vom Käufer...

Also Sorry wenn der TE da auch nur irgendeinen cent zahlen würde ... na ja

Ich kann mich danur wiederholen, selbst wenn der Käufer gutgläubig war, ist es nun einzig und alleine sein Problem, anderfalls hätte er zum AH gehen müssen und regulär mit Gewährleistung kaufen..

Aber scheinbar kommt vom Käufer nichts mehr, läuft hier schon ein paar Tage, war wohl wie vorhergesagt einer der nachträglich Taler rausholen wollte....

Zitat:

@PeterBH schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:38:31 Uhr:


"Du Bist PRIVATverkäufer da giebt es prinzipiell erstmal keinerlei Sachmängelhaftung!"

Echt, ist da so??? Schau mal in §§ 433 ff BGB. Die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen, trifft prinzipiell alle Verkäufer, egal, ob sie privat oder gewerblich handeln und unabhängig davon, ob die Sache neu oder gebraucht ist.

Nur hat der private Verkäufer die Möglichkeit, diese Sachmängelhaftung auszuschließen. Und wenn er das vergisst, oder nicht richtig formuliert (gekauft wie besehen z.B.), freut sich der Käufer.

Grundsätzlich richtig, ABER:
Es gibt bei Privatverkauf keine Beweislastumkehr. Also muss der Käufer ab der ersten Sekunde beweisen, dass der Mangel bei Übergabe schon da war, ohne sofort für einen Laien erkennbar zu sein. Und das ist fast unmöglich.

Stimmt, § 477 BGB gilt nur für Verbrauchsgüterkauf (Erklärung § 474 BGB).

Aber fast unmöglich so was zu beweisen? Optimist. oft genug sind die Verkäufer mit genau diesem Mangel vorher in einer Werkstatt gewesen, haben einen Schock beim Kostenvoranschlag erlitten und möchten deshalb das Auto verkaufen.
Und ist das dann noch in der Markenwerkstatt erfolgt, wo so schön alles ins System aufgenommen wird, fällt der Nachweis manchmal leichter als gedacht.

Sagen wir also lieber schwierig zu beweisen.

Zitat:

@paddy3103 schrieb am 11. Dezember 2017 um 13:06:05 Uhr:


Wir kennen ja den Käufer nicht. Wenn der nen ehrlichen Charakter zeigte, der Wagen nicht ganz hasenrein war, und zudem dem Verkäufer ein schlechtes Gewissen plagt, wäre mein Vorschlag mit 50/50 doch nicht ganz ungeschickt...

Das wär super ungeschickt, so läuft das nicht im c2c Bereich...

Was kommt als nächstes Heckscheibenheizung defekt ... Heckscheibe austauschen und wieder 50/50 ??? Zündspule defekt wieder 50/50 ??

Da muss man knallhart abblocken, was ist wenn der Käufer die Mühle wärend den 600 km !! AB Fahrt heiß gefahren hat? ZKD ist das eine und was wenn der Kopf unplanbar verzogen ist? Soll der Verkäufer einen neuen Motor sponsorn??

Der Käufer hat den Wagen schon mit dem Defekt Wasserverlust gekauft und das auch auf dem Vertrag unterschrieben... einfach mal drüber nachdenken.😉

Die meisten, oder sagen wir sehr viele Autos werden verkauft, weil sich etwas androht. Da hat Peter völlig Recht.

Das ist aber bei anderen FZ nicht anders.
Ich bin mit einem Oldtimer-Traktor mal so richtig auf die Schnauze gefallen.
Das war Beschiss pur, nur beweisen musst du es erstmal.

In dem Moment, wo du mit der Feile vom Hof fährst, ist sie dir ausgeliefert, und du kannst anfangen zu manipulieren. Wenn sich dann 1000km später jemand meldet und sagt: Hallo ? Da ist was im Eimer ! ...kannst lachend am anderen Ende der Leitung sagen: Na und !!

Anders sieht es aus, wenn du vom Hof fährst und 1000 METER später liegt die Karre still.

Es ist immer, ich betone IMMER eine Frage, ob ich beweisen kann, dass das FZ schon defekt verkauft wurde, oder ich den Defekt durch zB meine Fahrweise hervorgerufen habe.

Darum bin ich eig. mehr derjenige, der sich selbst sagt: Ok mein Freund, schlecht gelaufen, schlecht aufgepasst, schlecht gekauft.... ....alles andere ist nur mit Zeit, Kosten, Nerven und Ärger verbunden.

Gruß Jörg.

Zitat:

@tartra schrieb am 11. Dezember 2017 um 14:07:09 Uhr:


Der Käufer hat den Wagen schon mit dem Defekt Wasserverlust gekauft ... einfach mal drüber nachdenken.😉

Lieber einfach mal lesen, bevor man unqualifizierten Senf in die Tastatur hackt....

Nach eigenen Angaben im Eingangspost hat er das Auto wie folgt gekauft:

Zitat:

Habe geschrieben Ausgleichbehälter kaputt. Habe es ihm auch gesagt das er Wasser verliert das es wahrscheinlich kaputt ist und gewechselt werden muss.

Diese Aussage ist etwas völlig anderes als "Defekt Wasserverlust".

Für mich ist das Wasserverlust Defekt, was den sonst ??

Den Unterschied erklärt dir ein Jurist deines Vertrauens.

Ich warte jetzt nur noch ob etwas kommt. Hab dem Käufer sogar geschrieben gehabt. Aber es kam nur melde den Wagen anfang der Woche um. Und das war am samstag. Mal sehen was kommt. Ob er beim Anwalt war weis ich nicht.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 11. Dezember 2017 um 14:17:59 Uhr:


Den Unterschied erklärt dir ein Jurist deines Vertrauens.

😁😁 Hab einen in der Familie § ja, aber Autotechnik nein 😛 ... der bearbeitet solche Fälle, daher bin ich mir auch zu 99,9% sicher, sofern die TE story stimmt, hat der Käufer 0 Chanchen.

Es ist schon bei alten Gebrauchten und Kauf vom Kiesplatzhändler mit der sagenumwogenden Gewährleistung ein langwieriger Justizmühlenkampf in ähnlichen Fällen an sein Recht als Käufer zu kommen.😉

Daher unter Privaten ... aussichtslos, es kann sich nur um nachträglich Geld rausschlagen handeln, mehr ist das nicht ... zu 99,999%

In jeder BA steht, das bei Wasserverlust, die Fahrt beendet werden sollte ... Fachwerstatt, Pannendienst...

DEr Käufer ist aber noch fröhlich 600 km AB gefahren, alleine diese Tatsache reicht einem Anwalt im Fall der Fälle, alles mögliche an Forderungen abzuschmettern....😉

Ich hab geschrieben im Kv Ausgleichsbehälter verliert Wasser. Was auch stimmt

und somit hast Du alles nötige und mögliche getan. Wenn der z.B. nach 200km kein Wasser nachgefüllt hat (obwohl er es wußte) ist das ganz klar sein Problem. Wenn das Auto zu wenig Wasser hat überhitzt es, dann geht die ZKD kaputt. Das hätte er wissen müssen. Das kann schon nach wenigen km passieren. Du hast den einzigen Dir bekannten Mangel offen gesagt und ihnm das sogar schriftlich gegeben.

Stell Dir mal vor Du hättest das Auto mit z.B. einem platten Reifen verkauft. Er fährt damit munter los und beschwert sich dann, das die Felge kaputt ist. Das wäre genau das selbe.

Cool, wie in 2 ähnlichen Threads völlig unterschiedlich argumentiert wird.

https://www.motor-talk.de/forum/betrug-beim-autoverkauf-t6214251.html

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