Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben
Was soll ich tun?
Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.
Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten
155 Antworten
Die TE muss sich doch bloß die BU vom 17.07 durchlesen, da steht auch drin, seit wann das Fahrzeug nicht versichert war.
Bußgeld wird auch noch kommen. 1 wegen fehlenden Versicherungsschutz, 2 wegen nicht nachkommen der Betriebsuntersagung.
Noch ein grund, jetzt zügig aktiv zu werden und der Behörde noch mal nachweisen (mit KV) das der Wagen verkauft wurde und der Käufer für alles verantwortlich ist..
Wann er verkauft wurde ist irrelevant! Wann die Behörde davon Kenntnis erlangt hat, ist entscheidend.
Aber diese paar Daten scheint der/die TE für sich behalten zu wollen
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 6. Dezember 2024 um 16:00:49 Uhr:
Quatsch. Die Versicherung geht beim Verkauf eines angemeldeten KFZs auf den Käufer über.
Hier wurde diese wohl vom Verkäufer gekündigt oder der fällige Beitrag nicht gezahlt, da kann dann auch nichts übergehen.
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Was ich mich frage ist:
Wenn der TE die Zulassungsstelle vor der BU informiert hat (was wir noch nicht wissen?) und dann auf die BU nicht reagiert hat, könnte dann die BU als gegen ihn gerichtete Maßnahme trotzdem bestandskräftig geworden sein, mit der Folge dass er die Kosten dafür tragen muss obwohl ggf. die Behörde den Fehler gemacht hat?
Wenn die Veräußerungsmitteilung eingegangen ist, bekommt der Erwerber die BU zugestellt.
Deshalb erst die Veräußerungsmitteilung an die Zulassungsstelle und dann ggf die Versicherung kündigen.
Der TE hat den Kaufvertrag an die Zulassungsstelle geschickt. Welche Daten des Käufers da drin stehen, wissen wir nicht.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 06. Dez. 2024 um 19:39:10 Uhr:
Die BU wurde am 17.07 erlassen und Du hast diese am 18. Mit pzu Erhalten. Warum hast Du da nicht reagiert?
Sehr gute Frage, bin auf die Antwort des TE gespannt. Wenn da überhaupt noch was kommt.
Gruß
Andre
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 6. Dezember 2024 um 16:00:49 Uhr:
Quatsch. Die Versicherung geht beim Verkauf eines angemeldeten KFZs auf den Käufer über.
Wie das denn? Der Käufer ist dem Versicherer doch gar nicht bekannt.
Wie kommst du darauf, dass dem Versicherer der Käufer nicht bekannt ist?
Es steht doch hier im Thread, dass der TE der Versicherung ein Kopie des Kaufvertrages geschickt hat und üblicherweise steht dort auch Name und Adresse des Käufers drin.
Gruß
Uwe
Zitat:
@GeorgSchorsch schrieb am 6. Dezember 2024 um 15:57:51 Uhr:
Nein,
wenn das Auto nicht abgemeldet wurde fährt der Käufer mit der noch bestehenden Versicherung des Verkäufers in der Gegend rum!
Und verursacht der Käufer dann einen Schaden geht dann dabei ggfls. dein SF...Faktor über den Bach!
Mit Verlaub, so blöd kann man nicht sein.., oder..?
https://www.mobile.de/.../...geschieht-mit-der-versicherung--16084?...
So sieht es beim Autoverkauf mit der Versicherung aus
Wie lange besteht der Versicherungsschutz?
Aus diesem Grund bleibt das Fahrzeug auch dann versichert, wenn es per Vertrag den Besitzer wechselt. Die bestehende Kfz-Versicherung geht auf den Käufer des Wagens über. Solange dieser es nicht auf seinen Namen um- oder es bei einer neuen Versicherung anmeldet, greift nach wie vor die Police, die Du für den Wagen abgeschlossen hast.
Versicherungen sprechen dabei von der sogenannten Nachhaftung: Diese gilt für maximal einen Monat oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der neue Eigentümer das Fahrzeug auf sich ummeldet. Tut er das nicht, muss die Versicherung nach Ablauf der Frist die zuständige Behörde informieren, die die Kfz-Zulassung zwangsweise kündigt.
Nachhaftungsfrist ist die Zeit von Eingang der 51/1 Anzeige bei der Zulassungsstelle und ab wann die Versicherung nicht mehr für Schäden zahlen muss. Mit einem Verkauf hat das erstmal nichts zu tun.
Wer unbedingt sein Kfz angemeldet veräußern möchte, sollte erst die Veräußerungsmitteilung 15/5 an die Zulassungsstelle schicken und dann die Versicherung kündigen.
Aber Nicht alle Versicherungen nehmen eine solche Kündigung an, wenn das Fahrzeug noch angemeldet und die Fristgemäße Kündigungszeit noch nicht ran ist.
Da hier vom TE die genauen Daten fehlen, ihm die BU zugestellt, und gegen ihn die Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden, war das Fahrzeug sicherlich zum Zeitpunkt des Verkaufs ohne Versicherungsschutz und somit hat er auch die im Gebührenbescheid geforderten Verwaltungskosten zu tragen.
Nach all den "negativen " Antworten hier für den TE @8LKA5145 bin ich mal gespannt, ob er sich überhaupt noch einmal meldet und die offenen Fragen beantwortet.
Zitat:
@Twinni schrieb am 7. Dezember 2024 um 01:50:06 Uhr:
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 6. Dezember 2024 um 16:00:49 Uhr:
Quatsch. Die Versicherung geht beim Verkauf eines angemeldeten KFZs auf den Käufer über.Wie das denn? Der Käufer ist dem Versicherer doch gar nicht bekannt.
3 Möglichkeiten ...
- sendet der Versicherung den KV
-sendet der Versicherung die Mitteilung über den Verkauf (gibt es als Zusatzformular bei den meisten Muster KV dazu)
(das geht bei den meisten Versicherungen per Kontaktformular, oder mail, jeweils mit Bild scan oder als pdf..sicherlich per FAX)
- einige Versicherer .. trommelwirbel .😁.. huk24 bietet das auch als online Formular an... eine Sache von 1 Minute... im Account..
und schon sind die versicherungen in Echtzeit über den verkauf und den Käufer informiert..
Zum Nachschauen die Muster-Kaufverträge von ADAC und mobile mit den Mitteilungen:
https://www.mobile.de/.../...95345dc36a_kaufvertrag-pkw-von-privat.pdf