Käufer hat Auto nicht umgemeldet - jetzt will die Behörde 164,25 € Gebühren haben
Was soll ich tun?
Das Auto habe ich ordentlich mit Kaufvertrag verkauft, und diesen an die Behörde geschickt.
Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung über 164,25 € erhalten
155 Antworten
Dass das Fahrzeug am 17.04. nicht mehr in deinem Besitz war, habe ich aber bisher nirgendwo gelesen. Das hätte ja wohl auch in den Eröffnungspost gehört.
Nicht in deinem Besitz oder Eigentum?
Beim Schreiben Bild 1 steht das am 17.07.24 die nicht mehr vorhandene Pflichtversicherung von Amts wegen festgestellt wurde.
Darüber wurde der/die TE am 18.07.24 vom StVA informiert. Irgendwas passt hier so überhaupt nicht zusammen, von welcher Seite auch immer.
Denn heute ist der 06.12.24...
Gruß
Andre
@8LKA5145
Zunächst mal ganz schnell die Gebühren bezahlen.
Dann kann man immer noch drüber nachdenken, ob man sich das Geld von jemandem wieder holen kann, also evtl. vom Käufer, sofern der sich unkorrekt verhalten hat und man das auch nachweisen kann.
Gar nichts bezahlen. Der Versicherungsschutz war offensichtlich erloschen weil der Käufer die Versicherung nicht bezahlt hat. Die war ja mit Kauf auf ihn übergegangen. Melde Dich bei der Behörde und schicke noch einmal den Kaufvertrag hin. Dann sollte sich die Sache erledigt haben. Du hast nichts falsch gemacht.
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Nein,
wenn das Auto nicht abgemeldet wurde fährt der Käufer mit der noch bestehenden Versicherung des Verkäufers in der Gegend rum!
Und verursacht der Käufer dann einen Schaden geht dann dabei ggfls. dein SF...Faktor über den Bach!
Mit Verlaub, so blöd kann man nicht sein.., oder..?
Das KFZ ist Pflichtversichert beim Verkäufer, der Käufer wird nicht automatisch
der Versicherungsnehmer
Tom
Zitat:
@GeorgSchorsch schrieb am 6. Dezember 2024 um 15:57:51 Uhr:
Nein,
wenn das Auto nicht abgemeldet wurde fährt der Käufer mit der noch bestehenden Versicherung des Verkäufers in der Gegend rum!
Und verursacht der Käufer dann einen Schaden geht dann dabei ggfls. dein SF...Faktor über den Bach!
Mit Verlaub, so blöd kann man nicht sein.., oder..?
Hallo,
Wenn ich mein Fahrzeug verkauft habe teile ich meiner Versicherung unverzüglich telefonisch mit das mein Fahrzeug an einem bestimmten Tag ab einer bestimmten Uhrzeit Verkauft und übergeben wurde. Kopie vom Vertrag geht per Mail an meine Versicherung.
Dann fährt niemand mit meiner Versicherung mehr rum.
Besser ist Selbstverständlich vorher abmelden.
Thomas
Zitat:
@Oetteken schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:52:20 Uhr:
@8LKA5145
Zunächst mal ganz schnell die Gebühren bezahlen.
Also das wäre so ziemlich das Dümmste, was der TE machen kann.
Rein formal betrachtet hat der TE nichts falsch gemacht (ob es klug ist, ein angemeldetes Fahrzeug einem Käufer zu überlassen steht auf einem anderen Blatt).
Da hat die Behörde wohl ein internes Problem.
Ich glaube eher, dass der TE und der Käufer ein Problem haben.
Wenn das Fahrzeug bei Verkauf noch versichert war und am Tag der Ummeldung nicht mehr, heißt das ja wohl, dass dazwischen (14.07. (wahrscheinlich noch früher) & 14.11.) die Hauptfälligkeit der Versicherung war. Da wird dann ja auch eine Rechnung der Versicherung erstellt worden sein, fragt sich nur an wen. Vermutlich an den TE, denn der ist Vertragspartner der Versicherung. Der Käufer hat ja noch keine Versicherung für das Fahrzeug abgeschlossen.
Der Käufer ist munter mit dem Fahrzeug rumgefahren, ohne zu wissen, ob das Fahrzeug durchgängig versichert ist/war oder wann die Versicherung endet. Hätte er das Fahrzeug zeitnah umgemeldet, wäre der ganze Stress sicher gar nicht entstanden.
Offensichtlich wurden auf beiden Seiten Fehler gemacht. Einer von Beiden muss ja auch die Post der Zulassungsstelle zur Außerbetriebsetzungsanordnung bekommen haben. Fragen über Fragen 😕 😮 🙄.
Hallo,
in der Vergangenheit wurde immer davor
gewarnt, angemeldete Fahrzeuge privat zu
verkaufen. Der neue Besitzer ist dann ggf.
im Ausland ohne Ummeldung gefahren und
war nicht greifbar.
Gruss
summercap
Wann hast Du das Fahrzeug verkauft, wann die Zulassungsstelle vom Halterwechsel informiert?
Erst ab da bist Du nicht mehr für die Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Die BU wurde am 17.07 erlassen und Du hast diese am 18. Mit pzu Erhalten. Warum hast Du da nicht reagiert?
Die Gebührenforderung sind für die Maßnahmen des Vollstreckungsbediensteten, der versucht hat, die in der BU vom 17.07 angeordnete Außerbetriebsetzung zwangsweise durchzuführen. Normalerweise hinterlässt er bei erfolglosen Besuch einen roten Zettel im Briefkasten. Anhand der Höhe würde ich von 3 Maßnahmen, also 3 Besuchen ausgehen.
Entscheidend für Dich ist, wann Du die verpflichtende Mitteilung nach 15/5 Fzv der Zulassungsstelle zukommen hast lassen.
Ab da richten sich die Maßnahmen gegen den Neuen Halter(Erwerber) .
Sehe ich auch so, hier ist doch irgendwas schief gelaufen ... deshalb wieder die Panik vom "zugelassen Verkaufen" zu verbreiten ist fehl am Platz ...
Wenn es einenm vernünftigen KV + evtl. Meldungen gibt und alle informiert sind... man kann das bei Problemen noch mal mit dem KV nachweisen .. oftmals genügt den Behörden sowas auch als pdf scan per email..
Hatte das auch mal mit ein paar Verwarngeldern ...blitzen und falsch parken... kurz noch mal den KV gesendet und nie wieder was von gehört... zwar ärgerlich .... aber auch nur ein Aufwand von 5 Minuten gewesen... dem ggü, stand aber auch ein erheblicher Mehrerlös.. beim Verkauf ...weil zugelassen Verkaufen Vorteile bietet..
Also für mich ließt es sich auch so als wenn der Te im Juli einen brief der behörde ignoriert hat... ich würde jetzt noch mal mit der Behörde in Kontakt treten und den mit dem KV nachweisen, das der Wagen zum Zeitpunkt X verkauft wurde und damit alle Rechten und Pflichten auf den Käufer übergegangen sind..
Und ja... die versicherung geht ab Kaufzeitpunkt auf den Käufer über...also ist der dafür verantwortlich
Und scheinbar ist der Käufer keine abgetauchte Person .. sondern hat selber einiges verdaddelt.. sollte daher auch zu 100% sein Problem sein..