Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..

Hallo zusammen,

ich hätte ein Frage:

Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.

Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.

Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.

Könnt ihr uns hierzu helfen?

Vielen Dank,
Falk84

Beste Antwort im Thema

Und du nicht besonders helle ;-)

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Dann fragen wir ihn halt mal.
@claudiodarochabaptis
Welche Karre hast du gekauft?
Mittelklasse oder Kleinwagen?

opel zafira b Familien wagen

Okay; noch Fragen?! Kilometerstand? Schätze aus 2006 mit ca. 150.000 km, oder?

Der wurde gebaut von 2005 bis 2014.....lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen...Futter bei die Fische....Baujahr, Kilometerstand etc. . Motorleistung in KW oder PS, Benziner, Diesel??????? Gar LPG?

😉

In jedem Falle ein älterer Gebrauchtwagen mit Risikofaktor 7 von 10.....😉

Eigendlich sind die weiteren Daten Wurst. Er schrieb doch das es ein Privatkauf war. An seiner Stelle wuerde ich die 50% des Verkaeufers annehmen bevor er sich das anders ueberlegt. Zum anderen wurde das Steuergeraet schon getauscht. Wuerde fuer mich als Verkaeufer wie auch als Haendler bedeuten das ich diese Kosten nicht uebernehme. Schliesslich sollte man ja die moeglichkeit bekommen den Mangel abzustellen. 😉
Die anderen Maengel sind? Und wurden diese auch gleich mit Repariert? Ich will jetzt nicht Opel schlecht reden. Aber es gibt Fahrzeugmarken, da wuerde ich beim Gebrauchten immer etwas mehr an Kosten einrechenen als bei anderen Marken. Mach ich uebrigens immer beim Gebrauchtwagenkauf, denn meist werden Autos verkauft weil irgendwas ansteht. Die wenigsten machen noch ne ,,Generalueberholung`` vorm verkauf.

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Hallo habe mal eine frage? Oder suchen hilfe?!
Habe eben einen Polonaise 6n für 700€ gekauft als bastlerfahrzeug! Auto funktioniert bei Probefahrt! Als ich Kaufvertrag gemacht habe begab ich mich auf den Heimweg und dann fing der scheiß an. Ginge funktioniert nicht mehr richtig zeitweise gar nicht und Motor zog nicht mehr richtig durch. Habe den Verkäufer direkt kontaktiert er wurde direkt doof und meinte Pech gehabt. Bastlerfahrzeug halt er versicherte mir aber unter zeugen Auto funktioniert tadelos? Jetzt steht ich da?
Wer kann mir Rat geben oder helfen??? Das ist in meinen Augen betrug

Zitat:

@EngelBaby schrieb am 11. Mai 2016 um 22:02:17 Uhr:


Habe eben einen Polonaise 6n für 700€ gekauft als bastlerfahrzeug! Auto funktioniert bei Probefahrt! Als ich Kaufvertrag gemacht habe begab ich mich auf den Heimweg und dann fing der scheiß an. Ginge funktioniert nicht mehr richtig zeitweise gar nicht und Motor zog nicht mehr richtig durch.

Das ist in meinen Augen betrug

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du dir das Fahrzeug gekauft, um es in Eigenleistung wieder in einen gebrauchsfähigen Zustand zu versetzen und dabei vielleicht deine handwerklichen Fähigkeiten zu verbessern, aber bis jetzt noch nichts selbst an diesem Kaufobjekt instandgesetzt.

Einen Betrug kann ich da nirgendwo erkennen.

Auch Bastlerfahrzeuge unterliegen der Sachmangelhaftung wenn diese nicht wirksam ausgeschlossen wurden.

Was für ein Kaufvertrag wurde verwendet?

Bei einem VK von 700 Euro wäre die Haftung des Verkäufers aber arg begrenzt. Ich denke im Streitfall wird hier jeder von solchen Lappalien genervte Amtsrichter darauf erkennen, dass hier so gut wwie jeder denkbare technische "Mangel" eher altersbedingter Verbrauch / Verschleiß ist.
Ich erkenne ebenfalls keinen Betrug, sondern Leichtsinn und Ahnungslosigkeit auf Seiten des Käufers.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 12. Mai 2016 um 11:46:27 Uhr:

Bei einem VK von 700 Euro wäre die Haftung des Verkäufers aber arg begrenzt. Ich denke im Streitfall wird hier jeder von solchen Lappalien genervte Amtsrichter darauf erkennen, dass hier so gut wwie jeder denkbare technische "Mangel" eher altersbedingter Verbrauch / Verschleiß ist.
Ich erkenne ebenfalls keinen Betrug, sondern Leichtsinn und Ahnungslosigkeit auf Seiten des Käufers.

Ja, dass kann man wirklich so sagen......

Was aber einzig eine moralische Bewertung und keine rechtliche Bewertung ist. Der geringe Kaufpreis schließt die Sachmangelhaftung nicht pauschal aus, sonst hätte der Gesetzgeber einen Höchstbetrag angegeben

Betrug? Wohl nicht es sei denn der Verkäufer war in Kenntnis eines Mangels und hat ihn verschwiegen.

Zitat:

@EngelBaby schrieb am 11. Mai 2016 um 22:02:17 Uhr:


Hallo habe mal eine frage? Oder suchen hilfe?!
Habe eben einen Polonaise 6n für 700€ gekauft als bastlerfahrzeug! Auto funktioniert bei Probefahrt!

Warum war das Fahrzeug als Basttlerfahrzeug gekennzeichent, wenn dies tadellos funktioniert?

Ja, diese Frage ist durchaus berechtigt.

Wenn sich jemand so ein Bastlerfahrzeug zulegt, obwohl ihm der Umgang mit Schweißgerät und Schraubenschlüssel fremd ist und er auch keine Personen mit entsprechenden Kenntnissen in seinem Bekannten-/Verwandtenkreis hat, so zeugt dies zunächst einmal von Realitätsferne.

Der verkäufer erzählt nur einen vom Pferd.

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