Käufer droht mit Rückgaberecht -> Brauchen Hilfe..
Hallo zusammen,
ich hätte ein Frage:
Vor einigen Tagen haben wir unseren Gebrauchten privat verkauft. Der Wagen war top in Schuss und unfallfrei. Bei der Begutachtung des Käufers hat der Käufer ein leises Geräusch aus dem Motorraum gehört. Er hat uns gesagt, dass dies eventuell das Radlager sei und repariert werden müsste. Wir haben dieses Geräusch damals auch zum ersten Mal gehört. Daraufhin sind wir ihm auch ihm mit dem Preis entgegen gekommen. Daraufhin sind wir ihm mit dem Preis (500€) entgegenkommen, da er gemeint hat, dass er das Risiko trägt.
Einige Tage später hat uns der Käufer kontaktiert und gesagt, dass er das Auto zurückgeben möchte. Angeblich sei etwas am Getriebe kaputt. Er beruft hierbei auf ein 2 wöchiges Rückgaberecht.
Hat er wirklich das Recht uns das Auto zurückzugeben? Gibt es ein Rückgaberecht im Privatverkauf? Er hat damals ein Geräusch gehört und trotzdem mit Risiko das Auto gekauft.
Könnt ihr uns hierzu helfen?
Vielen Dank,
Falk84
Beste Antwort im Thema
Und du nicht besonders helle ;-)
156 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
Wichtig ist nur, dass man widerspricht, denn ansonsten ist auch eine unberechtigte Forderung nunmehr berechtigt !
Hat man den Widerspruch gegen den Mahnbescheid versäumt, kann man noch als letztes dem dann vom Gericht erlassenen Vollstreckungsbescheid widersprechen. Wird aber alles komplizierter.
O.
Ich hatte sowas vor zig Jahren auch mal. Erst kam der Typ mit einem Kollegen, angeblich gelernter Kfzetti. Der Wagen war o.k. mit den typischen Verschleißerscheinungen (Golf A, 130.000 km). Nach ein paar Tagen wollte er den Wagen zurückgeben wegen irgendwelcher angeblichen Mängel. Ein Brief meines Anwaltes hat damals gereicht. Es galt damals noch die Regel : Gekauft wie gesehen. Das wird wohl auch heute noch so sein. Bei einem Privatverkauf musst du eh nichts zurücknehmen. Es sei denn dir kann nachgewiesen werden, das du arglistig schwerwiegende Mängel verschwiegen hast.
Mach dir da mal keinen Kopf.
hallo,ich ahbe eine frage,
ich habe ein Auto am 14.04.2015 gekauft.Bei der Überführung ist das Auto kaputt gegangen.In der Werkstatt wurde festgestellt das das Motor Steuergerät kaputt ist.Das wurde dann repariert .Dort wurden noch weitere Mängel festgestellt die nicht im Kaufvertrag standen.Der Verkäufer meinte wir müssten die Rechnung teilen.Ist das so ok?Oder muss er die Kosten alleine tragen?
Sollte der Kaufvertrag eine grundsätzlcihe Haftung ausschließen, Pech gehabt. Von Privat an Privat kann eine Gewährleistung ausgeschlossen werden...ebenso eine Garantie ist ausgeschlossen. Bei gekauft wie gesehen ist alles vorbei.....
Da du keine Angaben machst.....keine Ahnung! Wie lautet denn der Kaufvertrag bezüglch Haftung?
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im Kaufvertrag steht
der Verkäufer verkauft hiermit das nachstehend bezeichnete gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer privat weiter.unter ausschuss der Sachmängelhaftung wird das Kfz verkauft,soweit nicht nachfolgend eine garantie übernommen wird.
Prima.....was möchtest Du nun noch dazu geschenkt haben? Das war es.....für dich!
Allzeit gute Fahrt.
P.S. wie hoch war denn der Kaufpreis......hoffe mehr als 4.000 €; ansonsten sage ich Ciao, denn über die Niedrigklasse im elenden Gebrauchtwagensektor verliere ich keine Energien mehr!
Sorry, hätte die Frage genauer formulieren sollen! 4.800 € für ein ehemals 50.000 € Wagen, oder 4.800 € für einen gebrauchten ehemals 25.000 € Wagen.....😉, oder 4.800 € für einen ehemals 100.000 € Wagen
Zitat:
@Peter Clio schrieb am 11. Mai 2015 um 22:30:59 Uhr:
Sorry, hätte besser die Frage fomulieren sollen! 4.800 € für ein 50.000 € Wagen, oder 4.800 € für einen gebrauchten 25.000 € Wagen.....
Was spielt das für eine Rolle?
Na ja, denk mal nach....einen 330i von BMW für 4.800 € erinnert mich mehr an einen Bastlerwagen....im Gegensatz zu einen Dacia aus 2009...der für 4.800 € zu bekommen ist......
Merkste was....wo die Frage hinzielt....z.B. einen ehemals 50.000 € Wagen für 4.800 € und mit 250.000 km etc......comprende? 😉😎😉🙂, der plötzlich, unerwartet den Geist aufgibt (Ironie).....womöglich Baujahr 2002 oder so......
Und, dämmert es langsam....😉....kann ich noch eine Frage beantworten? 🙂
Oder siehst Du das etwa anders.....😎
Bastlerbuden sorgen immer für Kopfschmerzen!
P.S. drei von meinen Kumpels sind selbstständige + seriöse Autohändler.....😉
Ich weiß schon was du meinst.
Ich denke aber nicht das der TE ne Luxus Karre für die 4800€ gekauft hat.
Das sollte wohl jeder erkennen.
Bin mir da nicht so sicher....vielleicht mag der Käufer für Klarheit sorgen......was er gekauft hat. Natürlich erwarte ich an dieser Stelle eine ehrliche Antwort......(Ironie). 😎
😉