Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.
Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.
Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.
-D

134 Antworten

Eine Frage mit der Bitte um präzise Antwort: Wieviel Euro des Kaufpreises sind eigentlich noch nicht bezahlt? Wenn ich es überlesen habe: Sorry!

Ansonsten muss ich für meinen Geschmack sagen, dass dieses Thema immer abstruser wird.....

Zitat:

@David.A. schrieb am 20. November 2016 um 20:28:55 Uhr:


Teccni6N was hast du den für Probleme? Wenn du nicht anständig schreiben kannst, lass es gut sein

LOL 😁😁

Ich hab doch keine Probleme 😁 Mein Auto ist sauber bezahlt worden, es kam keiner hinterher angekrochen und ich hab auch nix behalten, was mir nicht zusteht. Und wenn es aus irgendeinem Grund nicht so gelaufen wäre, dann würde sich ein Profi in Form eines Anwalts damit beschäftigten, aber ganz sicher niemand bei MOTOR-TALK.

DU bist jetzt der mit dem Problem 😁

Zitat:

@David.A. schrieb am 20. November 2016 um 20:04:28 Uhr:


Was wenn er verschwindet?

Dann ist er weg.

Pasha : 8450 , rest 300

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Zitat:

@David.A. schrieb am 20. November 2016 um 20:09:05 Uhr:


Auch nicht, wenn wir das im Vertrag vereinbart haben, dass ich den Pass besitze, bis ich das Geld vollständig erhalten habe?

Der Pass ist aber Bundeseigentum (§1 PaßG Abs. 4), im Gegensatz zum Personalausweis steht in dem passG nichts von nicht verpfänden dürfen. Im §18 PaßG steht allerdings, wofür ein Pass verwendet werden darf - und da steht nichts vom Verpfänden drin, der Pass kann nur als Ausweis- und Legitimationspapier dienen... Mehr nicht.

Den Pass zu behalten ist sehr dünnes Eis.

Echt schön der Thread. BRD scheint von einigen als Bananenrepublik Deutschland wahrgenommen zu werden.😰

Bis dann die Realität zuschlägt.😁

Edit - verzichte auf die 300 €, lern draus und verhalte dich beim nächstem mal als wär´st du in Deutschland...😉

Auch ein Personalausweis darf nicht als Pfand verlangt werden 🙄🙄

Und vor allem einigermaßen wertlos im realen Leben. 😉

Was willst Du dann von uns? Inzwischen bist Du komplett ins Irrationale abgedriftet

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. November 2016 um 20:49:23 Uhr:


Auch ein Personalausweis darf nicht als Pfand verlangt werden 🙄🙄

Wird in der Regel aber zb bei Tankstellen gemacht wenn nicht bezahlt werden konnte.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. November 2016 um 20:55:18 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. November 2016 um 20:49:23 Uhr:


Auch ein Personalausweis darf nicht als Pfand verlangt werden 🙄🙄

Wird in der Regel aber zb bei Tankstellen gemacht wenn nicht bezahlt werden konnte.

Was gemacht wird und was gemacht werden darf, sind halt zwei verschiedene Dinge, wie immer im Leben. Dass manches aus gewissen Vereinfachungsgründen entgegen gesetzlicher Regelungen gemacht wird, bestreitet ja niemand. Macht es aber nicht legaler...

Es ist ja auch nicht verboten. Man sichert sich eigentlich nur die Daten. Ist mehr eine Kopfsache.

Zitat:

@David.A. schrieb am 20. November 2016 um 20:46:55 Uhr:


Pasha : 8450 , rest 300

Danke für die präzise und offene Antwort.

Ich dachte, hier gehts jetzt noch um paar tausend Euro..... Wegen 300 EUR so ein Aufstand? 😕

Wenn ich du wäre, würde ich dem Typen umgehend seinen Pass schicken, den Fahrzeugbrief einbehalten und dann mal ganz smoothed abwarten, was passiert. Der geht niemals zum Anwalt! ABER: Die Abmeldung würde ich umgehend via Mitteilung des Verkaufs an die Zulassungsstelle und die Versicherung veranlassen. Wegen so einem Kleinbetrag würde ich persönlich keine weitere Sekunde meiner Lebenszeit verschwenden.....

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 20. November 2016 um 20:55:18 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 20. November 2016 um 20:49:23 Uhr:


Auch ein Personalausweis darf nicht als Pfand verlangt werden 🙄🙄

Wird in der Regel aber zb bei Tankstellen gemacht wenn nicht bezahlt werden konnte.

Wobei "nicht konnte" ist auch relativ. Ich habe meinen Roller getankt, und dann stand an der Tür zur Kasse, dass erst Beträge über XX EUR mit Karte gezahlt werden können. XX= 10? 20? Egal, ich habe nie so viel Bargeld (nur Münzen im wert von 2-3 EUR zum Parken), und wenn, dann nur zum direkt ausgeben (zu diesem Zweck abgehoben). Und was nun?

Ich habe mein Mobiltelefon als Pfand dagelassen (Weg zur Bank = ca. 1 km). Selbst darauf haben die gesagt "ach lass mal - bis gleich!" Ich habe das Telefon trotzdem dort gelassen. Den Pass hätten die ohnehin nicht behalten dürfen.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 20. November 2016 um 21:08:28 Uhr:


ABER: Die Abmeldung würde ich umgehend via Mitteilung des Verkaufs an die Zulassungsstelle und die Versicherung veranlassen. Wegen so einem Kleinbetrag würde ich persönlich keine weitere Sekunde meiner Lebenszeit verschwenden.....

Die Zulassungsstelle meldet gar nix ab, nur weil was verkauft wurde. Die Veräußerungsanzeige ist zwar der richtige Tip, aber die Unterschrift dafür bekommt er jetzt eh nicht mehr. Da kann er nur auf eine gutmütige Zulassungsstelle hoffen, die den Kaufvertrag dafür akzeptiert. Trotzdem wird dann erst mal nur die zuständige Stelle benachrichtigt, die dann wiederum den Käufer zur Ummeldung auffordert. Und das dauert dann...zumal es ja de facto nicht möglich ist, weil die ZB II dazu fehlt...

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