Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus

Hallo liebe Community,

ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.
Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.
Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.

Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).

Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.

Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.

Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.

Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.

Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?

Ich bedanke mich für eure Hilfe.

Viele Grüße.
-D

134 Antworten

Zitat:

@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 19:20:16 Uhr:


Was genau will er von Dir??? Will er eine Vollmacht zum Führen eines KFZ von Dir? Kann er knicken. Er soll das Auto bezahlen, danach kann er ihn auch (ins Ausland) fahren. Druckmittel ist das nicht - sondern schlicht eine unrechtmäßige Forderung von ihm. Auf welcher Grundlage überhaupt?

Du solltest besser lesen und verstehen lernen, wenn du schon fachlich nichts beitragen kannst. Es geht nicht ums Auto, sondern um den Reisepass des Käufers. Und den darf er nicht einbehalten, egal was vorher war!

Zitat:

@David.A. schrieb am 20. November 2016 um 19:13:07 Uhr:


Soll ich ihm diesr zuschicken um Probleme zu vermeiden oder sage ich ihm, das der Reisepass mein Druckmittel ist um an mein Geld zu kommen?

Du hattes von Anfang an überhaupt kein Recht seinen Reisepass zu behalten.

Dieser ist Eigentum des ausgebenden Staates. Den solltest du schleunigst an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben. Was du da vorhast ist meiner Meinung nach eine astreine Erpressung.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Der Pass hat nullkommanix mit Auto, Kaufvertrag, Motorschaden oder sonstwas zu tun und an deiner Stelle würde ich ihm diesen schleunigst aushändigen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 20. November 2016 um 19:27:59 Uhr:


Dieser ist Eigentum des ausgebenden Staates. Den solltest du schleunigst an den rechtmäßigen Besitzer zurückgeben.

Oh, da wird der Kollege azrazr sicher gleich noch ne kleine juristische Finte auspacken, die dein Sachargument einstürzen lässt 😉😉

Ähnliche Themen

Aber der Pass ist doch mein Druckmittel? Er hat mir den Pass als Pfand dargelassen?

Wenn du meinst... Das deutsche Recht kennt dieses "Druckmittel" jedenfalls nicht im legalen Rahmen. Um sein Recht durchzusetzen, bedient man sich anderer Mittel...

Was wenn er verschwindet?

Der Passinhaber kann sich jederzeit ein Ersatzdokument ausstellen lassen. Kostet halt was. Insofern ist er nicht auf den Reisepass angewiesen, den Du hast.

Allerdings hast Du keine rechtliche Grundlage, den fremden Pass zu besitzen. Im Zweifel machst Du Dich wegen Erpressung strafbar... Mit dem Pass als Pfand bist Du astrein ausgetrickst worden. Der Pass als Pfand ist wertlos - und auch nicht im Sinne des Passgesetzes.

Auch nicht, wenn wir das im Vertrag vereinbart haben, dass ich den Pass besitze, bis ich das Geld vollständig erhalten habe?

Man kann in einem privatrechtlichen Vertrag keine gesetzlichen Regelungen aushebeln...sonst schließe ich mit der nächstbesten Person einfach einen Vertrag, dass ich keine Steuern mehr zahlen muss...

Wenn er verschwindet, dann ist er mit Houdini sehr eng verwandt. 🙂

Nee ... Quatsch. Dann ist er halt weg und dein Auto auch.

Aber wie soll das gehen, wenn doch der Motor im Eimer sein soll? Also da ihr es ja beide mit den kleinlichen Kleinigkeiten nicht ganz so eng nehmt, kannst Du ihn ruhig "erpressen" und sagen, dass Du glaubst, dass Du ein Zurückbehaltungsrecht an seinem Pass hast, bis er den Kaufpreis bezahlt hat. Ich halte es für überwiegend wahrschenilich, dass er nicht mit der Polizei bei Dir aufschlagen wird, sondern mit der Kohle rüberkommt, aber Dir beim Gehen ins Gesicht spucken wird. Mir wäre es ein wenig zu heikel. Aber es kann ja jeder pokern wie er will.

Naja , wenn er mit der Polizei kommt, kann ich doch zunächst auf die Herausgabe des Autos pochen? Anschließend kriegt er seinen Pass.

Wenn es vertraglich vereinbart ist, dann kannst Du ihm bis zur Erfüllung der Zahlungspflicht die Herausgabe verweigern, wenn das nicht treuwidrig ist (er also überragende Gründe hat, die er vorher nicht kannte). Wenn allerdings das Konsulat / die Botschaft die Herausgabe des Passes verlangt, dann musst Du den an die rausrücken. Es ist übrigens nicht so schwierig, einen abhanden gekommen Pass zu ersetzen (nur so eine kleine Denkhilfe zum Wert des Druckmittels).

Wieso des Autos? Junge, gib ihm Pass und ZB II, sag ihm, dass du dafür auf die restliche Kohle verzichtest und dass damit alles durch ist. Oder hol dir professionelle Hilfe, die es aber nicht in einem Autoforum gibt...

Teccni6N was hast du den für Probleme? Wenn du nicht anständig schreiben kannst, lass es gut sein und Nein ich werde den Rassist aus Prinzip nicht den Brief zuschicken auch wenn mir Kosten entstehen, möge sogar das Konsulat kommen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen