Käufer droht mit Anwalt - Zahlung steht noch halb aus
Hallo liebe Community,
ich hab am Samstag Abend mein Audi A6 verkauft.
Der Käufer kam mit einem "Mechaniker" und das Auto wurde auf Herz und Nieren geprüft. Mein Opa hat das Auto gefahren und ihm waren keine Mängel bekannt.
Der Mechaniker bestätigte ebenfalls, dass es keine Mängel gibt und das Auto wurde mitgenommen.
Heute schreibt mich der Käufer an und berichtet mir von einem Motorschaden, weil der Zylinderblock unter Öl steht, nachdem er die Zündspule gewechselt hat. (Das Auto lief wirklich 1a).
Zudem schuldet er mir noch Geld. Den größten Teil hat er bezahlt, ein kleiner Betrag fehlt allerdings noch.
Wie soll ich hier weiter verfahren? Er hat weder das Auto abgemeldet und er lässt nicht mit sich reden. Ich habe Ihm vorgeschlagen, dass ich als Vermittler, nach vollständiger Bezahlung die Angelegenheit mit meinem Opa klären werde und ihm davon berichten werde, er wehrt sich jedoch dagegen und droht mir andauernd mit dem RA.
Zudem war ein Zeuge da, (ein guter Freund), der Bestätigen kann, dass das Auto zum Zeitpunkt reibungslos lief und der Motor keine Probleme machte.
Mir liegt zur Sicherheit der Fahrzeug Brief sowie der EU-Pass des Käufers vor.
Wie soll ich mich verhalten? Soll ich direkt zum Anwalt gehen und ihm eine Frist zur Abmeldung setzen oder soll ich die Schilder und den Schein als Verloren melden und das Auto selbst abmelden?
Ich bedanke mich für eure Hilfe.
Viele Grüße.
-D
134 Antworten
So ist es , habe letzte Woche beim Otto Versand zwei Jeanshosen gekauft, die Hosen sind zusammen mit der Rechnung gekommen Zahlungsfrist ist 14 Tage nach Erhalt der Ware.
Nach der Logik von @azrazr darfst Du sie aber erst tragen, wenn Du bezahlt hast 😁 Ein Verkauf hat ja noch nicht stattgefunden. ??
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. November 2016 um 21:21:36 Uhr:
Nach der Logik von @azrazr darfst Du sie aber erst tragen, wenn Du bezahlt hast 😁 Ein Verkauf hat ja noch nicht stattgefunden. ??
Schei... die eine ist schon gewaschen 😉
Wenn das mal kein Fall einer Gewährleistung gewesen ist. 😁
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Leute - macht euer Spielzeug nicht kaputt...😁
Ja, genau.
Der Blödsinn, der Ihr verzapft, ist ziemlich himelsschreiend.
Ja, der Eigentümer kann sein Eigentum zurückverlangen. Die Bedingungen hierzu sind natürlich zu erfüllen (Rücktritt vom Kaufvertrag, evtl. eine Fristsetzung).
Er darf sein Eigentum auch zurückverlangen, wenn der Käufer es mutwillig beschädigt. Hier sind die Bedingungen ebenfalls zu erfüllen (Rücktritt vom Kaufvertrag usw.)
Natürlich darf er sein Auto nicht zurückverlangen, und eine Zahlungspflicht beim Käufer belassen - deswegen der Rücktritt vom Kaufvertrag (dasist bereits korrekt erwähnt worden).
Für die Beschädigungen am Auto kann er aber auch Schadenersatz verlangen.
Als Privatmensch sollte man auch nicht allein handeln. Obige Schritte sollten tatsächlich mit einem Anwalt bearbeitet werden. Die Rückgabe kann im Endeffekt nur mit einem Gerichtsurteil und Pfändung des Gegenstandes durchgesetzt werden. Vielleicht.
Dieser Käufer kann jedenfalls mit seiner Masche kaum durchkommen, wenn es drauf ankommt. Ohne Rechtschutz wird es aber schwierig - man könnte einen teuren Titel erwerben, der nie eingelöst werden kann. Da hilft es eher, russische "Freunde" zu haben...
Jaja, auch falsch. Den Blödsinn könnt Ihr Euch stecken :-)
Kann es sein, dass Sie in Rechtsfragen bildungsungeübt sind?
Zitat:
@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 06:09:11 Uhr:
Der Blödsinn, der Ihr verzapft, ist ziemlich himelsschreiend.
Ja, der Eigentümer kann sein Eigentum zurückverlangen. Die Bedingungen hierzu sind natürlich zu erfüllen (Rücktritt vom Kaufvertrag, evtl. eine Fristsetzung).
Er darf sein Eigentum auch zurückverlangen, wenn der Käufer es mutwillig beschädigt. Hier sind die Bedingungen ebenfalls zu erfüllen (Rücktritt vom Kaufvertrag usw.)
Natürlich darf er sein Auto nicht zurückverlangen, und eine Zahlungspflicht beim Käufer belassen - deswegen der Rücktritt vom Kaufvertrag (dasist bereits korrekt erwähnt worden).
😕😕😕
Zitat:
@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 06:09:11 Uhr:
.....
Jaja, auch falsch. Den Blödsinn könnt Ihr Euch stecken :-)
Der Teil ist wiederum richtig. 🙂
Zitat:
@Kai R. schrieb am 19. November 2016 um 21:21:36 Uhr:
Nach der Logik von @azrazr darfst Du sie aber erst tragen, wenn Du bezahlt hast 😁 Ein Verkauf hat ja noch nicht stattgefunden. ??
Das ist nicht ganz vollständig.
Er dürfte sie dann tragen, wenn er vorher Herrn Otto fragt, ob er dessen Eigentum, welches sich in seinerm Besitz befindet, auch schon vor Bezahlung tragen darf.
So hat razzfazz es wohl gemeint 😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. November 2016 um 11:02:42 Uhr:
Zitat:
@azrazr schrieb am 20. November 2016 um 06:09:11 Uhr:
.....
Jaja, auch falsch. Den Blödsinn könnt Ihr Euch stecken :-)Der Teil ist wiederum richtig. 🙂
Langsam glaub ich, bei deiner ganzen Boshaftigkeit, du bist garnicht der Weihnachtsmann 😰
Immer diese Zweifler. 🙄
Folgendes Problem habe ich jetzt: der Käufer will am Donnerstag verreisen. Das Auto hat einen Motorschaden. Er verlangt von mir die Ausgabe des EU Reisedokumentes. Soll ich ihm diesr zuschicken um Probleme zu vermeiden oder sage ich ihm, das der Reisepass mein Druckmittel ist um an mein Geld zu kommen?
Er will also fröhlich mit dem garstigen Motorschaden ins Ausland fahren?!?
Was genau will er von Dir??? Will er eine Vollmacht zum Führen eines KFZ von Dir? Kann er knicken. Er soll das Auto bezahlen, danach kann er ihn auch (ins Ausland) fahren. Druckmittel ist das nicht - sondern schlicht eine unrechtmäßige Forderung von ihm. Auf welcher Grundlage überhaupt?