K&N 57i für 1.6er
Hallo,
ich hab schon mal statt den original Luftfilter nen offenen drinnen, um zu hören was der an sound bringt. Leider Hat sich da gar nichts gemacht, nur bei 5000 u/m war er extrem laut, was aber eig sinnlos ist, da ich den nicht oft so hoch drehen lasse^^
Jetzt hab ich sieses K&N 57i Sportluftfilterkit gesehen und wollt mal wissen ob das bei nem 1.6er Motor was bringt.
Ja ich weiß, auspuff bringt mehr, aber den kann ich mir grad nicht leisten ;D
Danke schon mal.
23 Antworten
letzteres stimmt natürlich, aber wenn du ne Werkstatt hast, die dir den Endtopp ausräumt, haben die auch einen TÜVer der da die gewünschten Werte in den Bericht setzt... 😉
Na ja jeder wie er will 😉
Zitat:
Original geschrieben von Ralle_1983
für ne unterbodenbeleuchtung kriegste auch papiere mit stempel und es ist trotzdem nicht erlaubt...also fühl dich nicht allzu sicher, wenn da einer bock drauf hat kann er dich deswegen trotzdem belangen...aber dafür müsste er a) es wissen und b) bock drauf habenZitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Ist wie gesagt in Verbidung mit nem Sportendpott auch nicht erlaubt. Daß aber ganz Andere die Materie nicht kennen, sieht man daran, daß ich für Beides Papier mit Stempel habe...
gruß
Papier mit Stempel heißt, es ist Beides eingetragen und steht auch so in den Fahrzeugpapieren. Ich hab auf die Karre zweimal Tüv machen lassen und auch diverse Eintragungen. Stellt sich die Frage, seit wann ist die Kombination verboten?
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Papier mit Stempel heißt, es ist Beides eingetragen und steht auch so in den Fahrzeugpapieren. Ich hab auf die Karre zweimal Tüv machen lassen und auch diverse Eintragungen. Stellt sich die Frage, seit wann ist die Kombination verboten?Zitat:
Original geschrieben von Ralle_1983
für ne unterbodenbeleuchtung kriegste auch papiere mit stempel und es ist trotzdem nicht erlaubt...also fühl dich nicht allzu sicher, wenn da einer bock drauf hat kann er dich deswegen trotzdem belangen...aber dafür müsste er a) es wissen und b) bock drauf haben
gruß
ich weiss dass es papier mit stempel eingetragen heisst, und nochmal: auch eingetragen wird die UBB (ebenso die kombination )nicht erlaubter, und wenn frau merkel persönlich den stempel drauf setzt 😉
ein schönes WE
Maßgeblich ist, was im Teilegutachten des Sportluftfilters steht, meines ist fast vier Jahre alt und es steht nichts von drin, daß die Kombination verboten ist. Das und nur das ist laut meinem RA maßgeblich. Mir hat das keine Ruhe gelassen, obwohl der Luffi vom Tüv Nord eingetragen wurde.
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Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
Das und nur das ist laut meinem RA maßgeblich.
hat dich dein ra auch darüber aufgeklärt, dass div. gutachten zurückgezogen wurden bzw. durch neuere ersetzt? und es so sehr gut sein kann, dass für dein 4jahre altes gutachten schon wieder 5 neue existieren und deines keine gültigkeit mehr hat?
€dit: spotlufi mit sportauspuff sind legal!
dazu muss lediglich eine fahrgeräuschmessung (~400€) durchgeführt werden, sodenn dadurch nicht die grenzwerte überschritten werden steht einer legalen abnahme nichts mehr im wege....
Ich kann ja mal ein Foto vom Luffi einstellen, dann werdet iht sehen, daß es nicht der ist, der z.Zt. bei K&N im Angebot ist. Dieser Luftfilter hat eine KBA Nummer, die auch in dem Gutachten steht. Neuere Gutachten beziehen sich auf andere Luftfilter. Es mag sein,daß es neuere Gutachten gibt, es gibt aber keinen § in der StVZO, daß die Kombination aus Luffi und ESD verboten ist, sondern lediglich eine Auflage des KBA im Teilegutachten zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, die in meinem Gutachten nicht existiert.
Gegenfrage: Wandern jetzt alle alten Fahrzeuge mit Beckengurt in den Siemens-Martin Ofen, weil es jetzt Dreipunktgurte gibt?
Zitat:
Original geschrieben von a3cruiser1981
es gibt aber keinen § in der StVZO, daß die Kombination aus Luffi und ESD verboten ist,
das sagt ja auch keiner!
der eigentliche umstand um den es geht, ist die tatsache dass die teilegutachten NUR in verbindung mit dem jeweiligen original gegenstück gelten....
d.h. das gutachten für den sport-lufi ist in verbindung mit der original-aupuffanlage entstanden und hat auch nur so gültigkeit.....
das gutachten für den sportauspuff ist in verbindung mit dem original-lufi gemacht worden und hat auch nur so seine gültigkeit....
baust du nun den sport-ufi und die sport-auspuffanlage ein, sind diese teile nicht gegeneinader geprüft worden (sofern nicht anders im teilegutachten vermerkt) und somit unzulässig! dort kommt dann wieder die fahrgeräuschmessung die von mit angesprochen wurde zum tragen!
Soweit Richtig, bei mir war die Auspuffanlage schon Eingetragen, dann kam der Luftfilter. Die einzige Auflage zum Fahrzeug war in meinem Fall die Ausrüstung der Motorhaube mit einer Schallschutzmatte, die ich aber schon hatte.
Ich kann verstehen, daß das KBA die Auflagen geändert hat, weil ein Großteil der Sport ESD mitlerweile eintragungsfrei ist, und man dem Lautstärkewettrüsten Einhalt gebieten muss.