Juristische Frage
Hallo liebe Phaetonauten/innen,
aufgrund dass mein Freund und gleichzeitig Anwalt derzeit im Urlaub ist und wir es hier im Forum doch fast immer schaffen uns zu helfen dachte ich mir ich befrage zuerst mal euch bevor ich zu einem fremden Anwalt gehe oder voreilige Dinge tue.
Folgende Situtation ist passiert:
Ich half einem Freund, der auch bei mir im Auto saß, ein paar Möbel von diversen Möbelhäusern auszuwählen und zu bestellen. Auf der Rückfahrt zu meinem Wohnort fuhren wir auf einer Landstrasse mit erlaubten 70kmh die zu diesem Zeitpunkt noch Zweispurig war!
Neben mir, rechte Spur, fuhr ein Motorradfahrer, alleine, wir fuhren auf der linken Spur. Der Gegenverkehr hatte nur eine Spur zur Verfügung.
Wir sahen dass sich unsere Spur bald in die rechte Spur eingliedern muss und somit gab ich ein bißchen Gas um noch vor dem Motorradfahrer mich einordnen zu können.
Dies missfiel dem Motorradfahrer aber anscheinend so sehr dass er ebenfalls Gas gab und somit bereits am ende meiner Spur auf gleicher Höhe war. Zuvor war er leicht schräg hinter mir.
(Wir fuhren etwa um die 60kmh)
Schließlich musste ich recht schnell reagieren, da zum einen meine Spur in wenigen Metern zu Ende war, zu allem Überfluss auch noch reichlich Gegenverkehr unterwegs war und rechts neben mir der egoistische Motorradfahrer unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen wollte und dies anscheinend um jeden Preis.
Also hatte ich letztendlich nur drei Möglichkeiten:
1) Eine Kollision mit dem Gegenverkehr, naja heute mal lieber nicht 🙂
2) Wir mit ca 2,6 Tonnen gegen etwa 200kg Motorrad: so sehr er mich auch ärgerte dachte ich mir, ne dann muss mein Wägelchen neu lackiert werden, die ganzen Dellen und Kratzer, nee, auch diese Variante schien mir für den strahlend schönen Tag nicht geeignet!
3) Stark abbremsen und mich hinter ihm einscheren!
Ich entschied mich logischerweiße für das letztere, war allerdings so aufgebracht dass ich dies in einem paar Sekündigem Hupkonzert dem Clown vor mir probierte mitzuteilen.
Dieser reagierte darauf prompt in Form von dass er mitten auf der Landstrasse das Tempo drosselte und mich kurz vor dem Stillstand zum Ausweichen brachte so dass ich in die Spur für den Gegenverkehr musste und aufgrund des doch recht unwendigen P´s ich mein Fhz in den Grabenanfang (Wiese) setzte!
Jetzt war ich auf 390°C! Das war eindeutig zuviel! Ich dachte mir noch so Dinge wie, hätte ich diesen Idioten einfach zusammengeschoben, dann müsste ich mich jetzt nicht mit so einem Penner rumärgern!😁
Es kommt aber noch viel besser ...
Der Typ fährt schnell zu mir rüber und stellt sich genau so hin dass ich nicht vorwärts wegfahren kann allerdings auch der Gegenverkehr nicht vorbeikommt! (Halb Wiese, halb Strasse) Das Chaos wegen rein gar nix könnt Ihr euch vorstellen.
Der Typ stieg ab ich ließ mein Fenster runter und kontaktierte Ihn im recht dominierendem Tonfall ob er denn noch alle Latten am Zaun hätte oder besoffen sei??
Er wiederum mit ganz ruhiger Stimme und einem überheblichen schäbigen Grinsen zu mir: Ob ich denn heute schon mal mit der Polizei zu tun hätte??
Ab diesem Zeitpunkt war ich mir, aufgrund seiner ruhigen Reaktionen, wie er mich abbremste und seine aller erste Frage an mich etc pp, zu 95% sicher dass es sich um einen "Freund und Helfer" an seinem freien Tag handelte.
Er meinte dass wir jetzt die Polizei rufen, ich wiederrum meinte ob er sich schon mal umgedreht hätte was er hier für ein Chaos produziert hat, das Hupkonzert fing bereits, verständlicherweiße, an und er solle gefälligst mal die Bahn für die anderen unbeteiligten Fahrzeuge frei machen!
Dies sah der liebe Hr. auch ein und ich sagte ihm wir parken an einer vernünftigen und sicheren Haltegelegenheit!
Nach kurzem innerlichen Murren sah er es anscheinend doch ein dass das hier jetzt keine gute Idee wäre auf die Polizei zu warten.
Ich fuhr also vor und dachte mir noch so ein A... ich fahr einfach weiter, der kann mich mal! Aufgrund dessen da ich ein paar goldene Regeln in meinem Leben habe die u.a. Ehrlichkeit und Loyalität beinhalten und ich mir ausserdem dachte, du hast absolut nix falsches gemacht außer vll das kl. Hupkonzert und das ist noch nachvollziehbar, blieb ich stehen und wartete auf den Sherif auf zwei Rädern.
Der kam dann endlich auch mal und wie ich Ihn so analysierte wie er in einer absoluten gelassenen Art von seinem Moped abstieg, gemütlich sein Helm abnahm usw war ich mir zu 98% sicher, du hast es hier mit einem Polizeiraudi zu tun!
Diesmal ging ich zu Ihm hin, überschritt, bewusst und mit Absicht, mit meinem Gesicht seine Schutzzone zu seinem Gesicht und blickte von oben, da ich doch ein ganze Stück größer bin als er, herab auf sein nach wie vor vorhandenes überhebliches, lächerliches Grinsen und warf Ihm seine Taten vor in der "Du-Form".
(Ich bin kein großer Verächter der "Sie - Form"😉
Darauf hin bestand der Kerle auf die Sie - Form, ich tat Ihm diesen Gefallen mit der Aussage wenn IHNEN das Glück und Seeligkeit bringt gerne.
Ausserdem machte ich Ihm deutlich dass wir hier und jetzt nicht die Polizei rufen da ich noch was anderes zu tun habe ausser einen wunderschönen sonnigen Tag mit einem Polizeiraudi der sich in seiner Motorradehre anscheinend verletzt fühlt + zu allem überfluß auch noch auf die Polizei zu warten, noch dazu sollten die sich wirklich um wichtigere Dinge kümmern, verbringen werde!
Um mich und Ihn nicht völlig in Rasche zu bringen gab ich Ihm meine Visitenkarte und machte Ihm nochmal klar dass er der Schuldige sei, ich außerdem einen Zeugen habe und er nochmal ganz genau nachdenken solle!
Er meinte wiederrum nur dass ich von seinem (Staats????) Anwalt hören werde, ich darauf hin, "gerne, mein Freund und Anwalt freut sich schon darauf"!
Jaja, ich weiß ist nicht die allerfeinste Englischeart, aber weil er mit ziemlicher wahrscheinlichkeit Beamter ist und eine Marke trägt hat er sich genauso an die Regeln zu halten wie alle anderen auch!
Nun meine Frage: Sollte ich zur Polizei gehen und zb Anzeige nach §315c StGB (Gefährdung des Starßenverkehrs und rücksichtslosem Fahren) und §315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr) erstellen oder erst einmal abwarten?
Ich bin mir ziemlich sicher dass der Motorradfahrer es sicherlich nicht darauf beruhen lassen wird!
Also was könnte passieren? Ich habe ja schon recht viel erlebt aber sowas ... und vorallem wegen GAR NIX .!. Falls dieser Mensch ein Beamter ist, erfüllt er definitiv alle Vorurteile!
Die Frage die sich mir auch stellt: Wenn er Anzeige gegen mich erstattet, ich den Fall schildere mit meinem Zeugen, wird der Richter ggf. sagen, warum haben Sie denn keine Anzeige erstattet bzw kommen Sie erst jetzt.?!.
Vielen Dank für Antworten,
besten Grüsse,
majestro.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von majestro_g
...
Schließlich musste ich recht schnell reagieren, da zum einen meine Spur in wenigen Metern zu Ende war, zu allem Überfluss auch noch reichlich Gegenverkehr unterwegs war und rechts neben mir der egoistische Motorradfahrer unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen wollte und dies anscheinend um jeden Preis.
...
Nimm es mir nicht übel, aber aus Sicht des Motorradfahrers bist Du ebenfalls der Dickkopf, der sich die Vorfahrt erzwingen will.
Du schreibst ja selbst, Deine Spur wäre in weigen Metern zu Ende gewesen, somit bist Du auch derjenige, der sich einfädeln muss, unter Beachtung der Vorfahrt des Hauptfahrstreifens!
Der Hauptfahrstreifen war somit der des Motorradfahrers und wenn Du den vom Hocker geholt hättest, wäre Dein "Einfädeln" rüchsichtslos gewesen.
Die Situation ist vergleichbar mit einem Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn
Gedanklich bist Du hier, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, im Unrecht.
Da Du jedoch dem Motorradfahrer letztendlich die Vorfahrt gewährt hast, gibt es hier aus Sicht des Motorradfahrers nichts anzuklagen!
Das Hupkonzert war nicht OK, aber bestraft wird man dafür auch nicht, zumal das auch noch außerhalb geschlossener Ortschaft war.
Dem Motorradfahrer wirst Du ein Fehlverhalten, etwa ein Beschleunigen um Dich auflaufen zu lassen, kaum nachweisen können.
Das anschließende Ausbremsen war dann eine klare Nötigung zu Deinen Gunsten.
Um diesen Umstand jedoch beweisen zu können, hättest Du, statt auszuweichen und den Gegenverkehr zu behindern oder gar zu gefährden, auf das unbegründet bremsende Motorrad auffahren müssen.
So kann man Dir eine Gefährdung des Gegenverkehrs vorwerfen, denn die Ausrede, das Motorrad habe stark gebremst, führt nur zu der unweigerlichen Erkenntnis, dass Du den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hast.
Ob nun Beamter, oder nicht, spielt doch keine Rolle, so bitter die Situation auch für Dich ist, der Typ hat es Dir richtig gezeigt.
Ich denke, das Ding ist gelaufen und ich rate Dir, die Füße auch still zu halten.
Letztendlich: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Weshalb sollte er Dich anzeigen, Du hast ihm nicht die Vorfahrt genommen und bist ihm nicht aufgefahren.
Die Wortwahl (ggf. eine Beleidigung?) der nachfolgenden Konfrontation kann ich ja nicht beurteilen, darüber schreibst Du nichts.
Also, lass es Gut sein!
Dies ist nur meine Sicht der Sachlage und ich bin sehr gespannt, was Dein Freund und Anwalt Dir raten wird, sofern Du ihn doch noch involvierst.
96 Antworten
Auf gut Deutsch also: Du fuhrst mit deinem P auf der linken Spur einer 2-Spurigen Landstraße. Neben dir ein Motorradfahrer der dich bei ende der 2ten Fahrspur nicht einfädeln hat lassen.
Er hat dich in diesem Fall behindert, denn den Verkehrsfluss am laufen zu halten ist ja das wichtigste. Außerdem hätte ihm klar sein sollen, dass du ihn zu Metall und Körpergematsch verarbeitet hättest, weil der P ist ja ein richtiges Schiff. Behinderung wird ja auch ganz gut geahndet. Allerdings könnte für dein Hupkonzert noch eine Anzeige fallen, aber nur evt. Dies war wahrscheinlich der Inbegriff eines deutschen Beamten. 😉 Ich hätte ihn mich mal können lassen, und mich hinter ihn eingeschert, auch ohne Gasgeben. Dafür ihn ein wenig gedrätzt, indem ich ihm sehr weit auf sein kleines Kennzeichen aufgefahren wäre. Dass er dann auch mal Oberklassewind im Rücken hat.
Naja, warte doch mal bis dein Freund zurück ist. Zur Not wüsste, glaube ich noch einen Anwalt für Verkehrsrecht. 😉
Grüße aus LG
Christoph
Ich empfehle dir aufgrund meiner Erfahrung ihn anzuzeigen, nicht weil er es verdient hat, sondern weil Polizei und Staatsanwaltschaft meist so reagieren wie du es befürchtest.
@ Christoph: ja, fast richtig. Als die Spur noch nicht in sichtbarer Weite zu ende war fuhr ich deutlich vor Ihm, er schräg versetzt hinter mir, etwa auf höhe meines Kofferraums.
Als es ersichtlich wurde dass das Einfädelprinzip gleich zu praktizieren ist gab er Gas und beschleunigte auf Augenhöhe, da sein Möpedchen anscheinend nicht genug Kraftreserven hatte um komplett an mir vorbei zu ziehen.
PS: Mein Freund kommt erst in ca zwei Wochen zurück, habe Ihn zwar schon probiert zu erreichen, allerdings ist dies sein Familienurlaub und dies sollte auch so bleiben!
@3ullit: Wie oft sind dir denn schon derartige Vorfälle passiert? (Gern auch per PN)
Zitat:
Original geschrieben von majestro_g
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Schließlich musste ich recht schnell reagieren, da zum einen meine Spur in wenigen Metern zu Ende war, zu allem Überfluss auch noch reichlich Gegenverkehr unterwegs war und rechts neben mir der egoistische Motorradfahrer unbedingt seinen Dickkopf durchsetzen wollte und dies anscheinend um jeden Preis.
...
Nimm es mir nicht übel, aber aus Sicht des Motorradfahrers bist Du ebenfalls der Dickkopf, der sich die Vorfahrt erzwingen will.
Du schreibst ja selbst, Deine Spur wäre in weigen Metern zu Ende gewesen, somit bist Du auch derjenige, der sich einfädeln muss, unter Beachtung der Vorfahrt des Hauptfahrstreifens!
Der Hauptfahrstreifen war somit der des Motorradfahrers und wenn Du den vom Hocker geholt hättest, wäre Dein "Einfädeln" rüchsichtslos gewesen.
Die Situation ist vergleichbar mit einem Fahrstreifenwechsel auf der Autobahn
Gedanklich bist Du hier, meiner unmaßgeblichen Meinung nach, im Unrecht.
Da Du jedoch dem Motorradfahrer letztendlich die Vorfahrt gewährt hast, gibt es hier aus Sicht des Motorradfahrers nichts anzuklagen!
Das Hupkonzert war nicht OK, aber bestraft wird man dafür auch nicht, zumal das auch noch außerhalb geschlossener Ortschaft war.
Dem Motorradfahrer wirst Du ein Fehlverhalten, etwa ein Beschleunigen um Dich auflaufen zu lassen, kaum nachweisen können.
Das anschließende Ausbremsen war dann eine klare Nötigung zu Deinen Gunsten.
Um diesen Umstand jedoch beweisen zu können, hättest Du, statt auszuweichen und den Gegenverkehr zu behindern oder gar zu gefährden, auf das unbegründet bremsende Motorrad auffahren müssen.
So kann man Dir eine Gefährdung des Gegenverkehrs vorwerfen, denn die Ausrede, das Motorrad habe stark gebremst, führt nur zu der unweigerlichen Erkenntnis, dass Du den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten hast.
Ob nun Beamter, oder nicht, spielt doch keine Rolle, so bitter die Situation auch für Dich ist, der Typ hat es Dir richtig gezeigt.
Ich denke, das Ding ist gelaufen und ich rate Dir, die Füße auch still zu halten.
Letztendlich: Wo kein Kläger, da kein Richter!
Weshalb sollte er Dich anzeigen, Du hast ihm nicht die Vorfahrt genommen und bist ihm nicht aufgefahren.
Die Wortwahl (ggf. eine Beleidigung?) der nachfolgenden Konfrontation kann ich ja nicht beurteilen, darüber schreibst Du nichts.
Also, lass es Gut sein!
Dies ist nur meine Sicht der Sachlage und ich bin sehr gespannt, was Dein Freund und Anwalt Dir raten wird, sofern Du ihn doch noch involvierst.
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Die ganze Geschichte ist zu verworren und wird einseitig dargestellt.
Ich würde die Sache auf sich beruhen lassen und erst einmal abwarten, ob da was kommt. Dann kannst Du immer noch reagieren.
Wie Du schon angedeutet hast, könnte es sich um eine Polizeibeamten in seiner Freizeit gehandelt haben. Sofern dies zutrifft, wird er sich auch ausweisen. Polizeibeamte können sich jederzeit in den Dienst versetzen und müssen das teilweise sogar. Da er sich aber nicht ausgewiesen hat, dürfte es sich ganz einfach um einen Spinner gehandelt haben.
peso
Moin Moin,
ich halte die ganze Sache für problematisch, da hier die Nötigung noch im Raume steht.
Aus meiner Erfahrung aus dem Bekkanntenkreis, erhält derjenige meistens Rechts, der zuerst die Anzeige stellt ( z. B. bei Nötigung). Derjenige, der keine Anzeige oder diese später stellt, kann auch plötzlich als Schuldiger dastehen.
Wenn eine Fahrspuhr zusammengeführt wird, stellt sich mir die Frage, wessen Spur tatsächlich bleibt.
Denn derjenige, der dei Spur wechseln muss, begeht einen Fahrspurwechsel. Kommt es dabei zur Kollision, ist derjenige mit dem Fahrspurwechsel haftbar zu machen.
Wie gesagt, alles meine eigene Auffassung, da ich kein Anwalt bin, sondern meistens mit Schadenfällen konfrontiert werde.
Du solltest definitv einen Anwalt befragen, welches Verhalten jetzt richtig ist.
Schreibe auf jeden Fall den Hergang auf, da Du ihn in einigen Wochen nicht mehr richtig darstellen kannst.
Mache eine Skizze der Fahrbahn und zeichne den Fahrtweg der beiden Fahrzeuge auf, damit noch in einiger Zeit nachvollzogen werden kann, wie sich das ganze abgespielt hat.
Viele Grüße
Johannes
Zitat:
Original geschrieben von irreraudifreak
Moin Moin,ich halte die ganze Sache für problematisch, da hier die Nötigung noch im Raume steht.
Aus meiner Erfahrung aus dem Bekkanntenkreis, erhält derjenige meistens Rechts, der zuerst die Anzeige stellt ( z. B. bei Nötigung). Derjenige, der keine Anzeige oder diese später stellt, kann auch plötzlich als Schuldiger dastehen.
Wenn eine Fahrspuhr zusammengeführt wird, stellt sich mir die Frage, wessen Spur tatsächlich bleibt.
Denn derjenige, der dei Spur wechseln muss, begeht einen Fahrspurwechsel. Kommt es dabei zur Kollision, ist derjenige mit dem Fahrspurwechsel haftbar zu machen.
Wie gesagt, alles meine eigene Auffassung, da ich kein Anwalt bin, sondern meistens mit Schadenfällen konfrontiert werde.
Du solltest definitv einen Anwalt befragen, welches Verhalten jetzt richtig ist.
Schreibe auf jeden Fall den Hergang auf, da Du ihn in einigen Wochen nicht mehr richtig darstellen kannst.
Mache eine Skizze der Fahrbahn und zeichne den Fahrtweg der beiden Fahrzeuge auf, damit noch in einiger Zeit nachvollzogen werden kann, wie sich das ganze abgespielt hat.
Viele Grüße
Johannes
Johannes,
vielleicht wäre es besser gewesen, Du hättest gar nichts geschrieben. Diese Latrinenweisheiten tauchen immer wieder auf und verunsichern nur. Es sind, um bei der Schilderung zu bleiben, völlig verschiedene Rechtsbereiche tangiert worden. Bevor man hier den Begriff der Nötigung in den Raum stellt, sollte man wissen, was das überhaupt ist und ob der "Nötiger" es nicht sogar durfte.
Wenn es sich hier um den Verdacht einer Straftat handelt, kommt sogar der sog. "Jedermannparagraph" zum Tragen. Der ermächtigt jeden Geschädigten noch zu weit mehr, als eine Nötigung.
peso
Vorsichtshalber würde ich den Sachverhalt so genau (und sachlich...) wie möglich schriftlich festhalten und mit dem Zeugen klären, was er von dem Ganzen mitbekommen hat.
Ansonsten würde ich ebenso wie Peso abwarten.
Ich habe einen auf ähnliche Weise provozierten Unfalll mit Fahrerflucht ( !! ) gehabt und kann nur eines raten: Obwohl mir nachträglich eine korrekte Vorgehensweise richterlich bestätigt wurde war eine Sache kriegsentscheidend: das ich ihn zuerst angezeigt habe.
Das bestätigt dir in D auch jeder Verkehrsrichter. Derjenige , der nur "reagiert" hat nachher immer schlechte Karten.
Ansonsten: ruf mich an. Ich hab da nen sehr guten weiteren Tip !!
dsu
Mein Senf:
Was solls, es ist nach Beendigung des Fahrmanövers keiner zu Schaden gekommen. Der Motoradfahrer hatte seine Genugtuung als der Phaeton zum Stand gebracht war. Ja, es muß jedem Phaetonfahrer bewußt sein das er den OttoNormal-Verkehrsteilnehmer mit einem Neidprodukt entgegen kommt. Auch wenn sich viele einen Wagen wie den Dicken oder MB leisten können, und teilweise der Geiz am alten Auto festbeißt, sieht man doch die Blicke der Verkehrsteilnehmer und auch Fußgänger auf den Dicken treffen.
Ich fahre meinen fast 3 Jahre und erst so richtig spürbar bemerke ich erst die letzten 6 Monate die Blicke.
Am Wochenende hat ein Geschäftsmann in unserem Landkreis seinen Ferrari zerlegt und alle sprechen mit einem leichten lächeln im Gesicht darüber. Da haben wir das Neidphänomen.
Lass es einfach auf dich zukommen, was will er schon. Ein Hupkonzert kann er wohl nicht so einfach geweisen, Bremsspuren gibt es nicht, selbst eine Beleidigung gab es nicht (und wenn nicht beweisfähig). was will der anzeigen ??????
Ein müdes lächeln kann er vor Gericht bekommen, da grinst jeder Richter, wobei für was sollte er dich anklagen????
Oh, ich vergaß, du hast ihn ja mit Du angesprochen.
Nein im Ernst, sehe der Dinge gelassen entgegen.
Wenn es ein Polizist gewesen wäre hätte er gleich seine Kollegen gerufen.
Zitat:
Original geschrieben von majestro_g
Hallo liebe Phaetonauten/innen,aufgrund dass mein Freund und gleichzeitig Anwalt derzeit im Urlaub ist und wir es hier im Forum doch fast immer schaffen uns zu helfen dachte ich mir ich befrage zuerst mal euch bevor ich zu einem fremden Anwalt gehe oder voreilige Dinge tue.
Folgende Situtation ist passiert:
[...]
Wenn es sich so, wie von Dir vorgetragen, abgespielt hat, hast Du Dich - abgesehen von der "Hup-Belehrung" - korrekt verhalten. Letztere dürfte wohl der Auslöser gewesen sein, dass sich Dein "Kontrahent" gemüßgt sah eine Behinderung, Nötigung und u.U. einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zu tätigen.
Hierfür gehört ihm -Polizist (was ich nicht glaube) oder nicht- die rote Karte gezeigt, besser noch der Ar... aufgerissen.
Leider befindet man sich vor Gericht, ähnlich wie auf hoher See, in "höherer" Hand. Da können ganz schnell klar geglaubte Sacherhalte so lange verdreht und vewuselt werden, dass ein unerwartetes Ureil die Folge sein kann.
Wenn Du aber dem Typen zeigen willst, wo der Hammer hängt - meine Sympathie hast Du.
Falls nicht, ist IMO für eine Gegenanzeige noch Zeit, wenn der Motorradfahrer (was ich nicht glaube) seinerseits eine Anzeige macht.
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Ich habe einen auf ähnliche Weise provozierten Unfalll mit Fahrerflucht ( !! ) gehabt und kann nur eines raten: Obwohl mir nachträglich eine korrekte Vorgehensweise richterlich bestätigt wurde war eine Sache kriegsentscheidend: das ich ihn zuerst angezeigt habe.
Das bestätigt dir in D auch jeder Verkehrsrichter. Derjenige , der nur "reagiert" hat nachher immer schlechte Karten.Ansonsten: ruf mich an. Ich hab da nen sehr guten weiteren Tip !!
dsu
OK. nach Unfall und Fahrerflucht, da würde ich sofort eine Anzeige machen, aaaaber hier gibt es doch garnichts zu wollen!!!
Da hätten unsere Vopos ja einen Cirkus jeden Tag.
Zitat:
Original geschrieben von dickschiffuser
Ich habe einen auf ähnliche Weise provozierten Unfalll mit Fahrerflucht ( !! ) gehabt und kann nur eines raten: Obwohl mir nachträglich eine korrekte Vorgehensweise richterlich bestätigt wurde war eine Sache kriegsentscheidend: das ich ihn zuerst angezeigt habe.
Das bestätigt dir in D auch jeder Verkehrsrichter. Derjenige , der nur "reagiert" hat nachher immer schlechte Karten.Ansonsten: ruf mich an. Ich hab da nen sehr guten weiteren Tip !!
dsu
hallo dsu, du kannst nicht aus einem einzelfall allgemeine rueckschluesse ziehen. dieses angebliche rennen zur naechsten polizeiwache bringt nur in stammtischrunden was.
peso
Doch mein Lieber ,
genauso unsinnig geht es in unserem Bananenland zu.
1. Gegenanzeige wird i.d. R. als Verteidigungsanzeige gewertet und hat nicht den Stellenwert der ersten Anzeige.
2. Der Richter entscheidet, welche Anzeige er mehr Glauben schenkt und das ist zu 99 % die erste Anzeige wenn sie nicht irgendwelche leicht widerlegbare Räuberpistolen beinhaltet.
3. Der Anzeigende wird als Zeuge gehört = zusätzlich eine Zeugenaussage.
4. Also wird bei der Reihenfolge schon mal ganz klar geregelt , wer Kläger und wer Angeklagter ist.
Ich weiss das du das jetzt alles wieder viel viel besser kennst und du dabei warst , als die deutschen Gesetze ihren Ursprung hatten , aber unterhalte dich mal mit Verkehrtsexperten für Verkehrsrecht ( die ja wahrscheinlich alle nicht so fachversiert sind wie du ) und dann wirste schon sehen....
Mir haben seinerzeit alle gratuliert , das ich direkt vom Unfallort zum nächstgelegenen fremden Polizeipräsidium gefahren bin um dort sofort eine Anzeige zu stellen. Der Unfallflüchtige hatte nämlich den Fehler gemacht in seinem Heimatort zur Polizei zu gehen , was dazu geführt hat , das lt. damaliger Polizeianzeige ich mit einer Stunde schneller war und er somit der Angeklagte.
dsu