Junge Sterne Garantie nach einer Unfallreparatur

Mercedes E-Klasse W212

Hallo liebe Gemeinde,

aktuell habe ich das Problem, dass mir einer in den Heck reingefahren ist und einen größeren Schaden verursacht hat (ca. 11.000 netto). Der schaden ist aber gut in einer freien Werkstatt reparierbar.

Meine Frage: wenn ich den Schaden in einer freien Werkstatt reparieren lasse, gehen dann die Ansprüche auf Junge-Sterne-Garantie verloren?

Ich frage wegen des folgenden Auszugs aus Garantiebedingungen: "Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Partner durchführen zu lassen."

Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße aus Berlin
🙄

Beste Antwort im Thema

Hey, viele schreiben hier nur Blödsinn.

Solange du Original-Teile einbaust, mach dir absolut keine Sorgen. Die freie Werkstatt wird die Ersatzteile auch bei Mercedes bestellen, aber für ein Bruchteil von Mercedes-Lohn arbeiten.

Selbst wenn du Tuning-Teile von Ebay einbaust, kann dir deswegen keine Garantie erloschen werden.

Wenn es so wäre, wie viele hier schreiben dann müsste die Garantie verfallen sobald man Alufelgen von anderen Herstellern montiert.

24 weitere Antworten
24 Antworten

Zitat:

@E-Coupe2009 schrieb am 21. April 2015 um 07:50:49 Uhr:



Man Man Man ... Kopfschüttel!!!

Das ist doch klar, wenn man einen neues Federbein einbaut keine Garantie mehr für das Federbein mehr BEI Mercedes hat. Allerdings hast du weiterhin die Garantie beim dem Händler wo du es gekauft hast.

Somit ist es total Unfug, wenn man am Auto irgendwas ändert dass dann komplett die Garantie erlöscht!

Zitat:

@E-Coupe2009 schrieb am 21. April 2015 um 07:50:49 Uhr:



Zitat:

die er daher auch an fast beliebige Bedingungen knüpfen kann

Es gab hier schon ausreichend Gerichtsurteile, dass die das eben NICHT beliebig machen dürfen. Wie zum Beispiel die Auswahl der Werkstatt. Wenn es nach Mercedes geht, dann Mercedes Only. Aber der Gesetzgeber sagt da was anderes.

Aber bitte auch nicht nicht freiwillige (kostenlose) Garantien (JS) mit kaufbaren Garantieverlängerungen oder gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen verwechseln. 😉

Ich habe einige "Anbauteile" und Zubehör aus der Bucht oder sonstigen Shops wie Rippsmatten für den Winter, Antirutsch-Gummimatte im Kofferraum, Boardwerkzeug, Sportpedale, 1 Satz Avantgardefelgen, Nabendeckel, Ventilkappen, .......

Ich denke schon, dass MB das einen Schmarrn angeht und mit der Gewährleistung oder Garantie für das Fahrzeug NICHTS zu tun hat! Selbstverständlich sind die anderwärtig zugekauften Teile nicht mehr bei MB in Gewährleistung, sondern dort wo ich die gekauft habe. Und wenn der Motor oder das Getriebe verschnupft sind, ist da sehr wohl MB in der Pflicht. Natürlich wenn der Motor bis zum geht nicht mehr getunt ist, dann hat sich das schon auch für MB erledigt.

Zitat:

@E-Coupe2009 schrieb am 21. April 2015 um 07:50:49 Uhr:



Zitat:

die er daher auch an fast beliebige Bedingungen knüpfen kann

Es gab hier schon ausreichend Gerichtsurteile, dass die das eben NICHT beliebig machen dürfen. Wie zum Beispiel die Auswahl der Werkstatt. Wenn es nach Mercedes geht, dann Mercedes Only. Aber der Gesetzgeber sagt da was anderes.

Na dann kannst Du ja sicherlich auch ein paar Urteile (bzw. die entsprechenden Aktenzeichen dazu) aus dem Ärmel schütteln...

Ciao,
sjs77

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung.
Dabei gilt nach aktuellem Stand, dass du deinen Neu-Wagen auch bei einer anderen Werkstatt als die des Herstellers warten lassen darfst (nach Vorgaben des Herstellers) und die Mängelansprüche dadurch nicht erlöschen.

Nach 2 Jahren ist der Wagen aus der Phase raus. Alles was dann kommt ist eine freiwillige Leistung des Herstellers.

Kauft man einen Gebrauchtwagen gibt es ebenfalls 2 Jahre - kann aber auf 1 Jahr verkürzt werden wobei nach einem halben Jahr die Beweislastumkehr greift (Mängelfreiheit bei Kauf oder nicht?). Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.

Kauft man mit dem Gebrauchtwagen eine Garantieverlängerung oder Junge Sterne ist das eine zusätzliche Vereinbarung außerhalb des gestzlichen Rahmens.
Und genau diese Vereinbarung darf heute an mehr oder weniger "beliebige" Bedingungen geknüpft werden. Zum Beispiel: die JS greift nur wenn der Kunde seine Wartungen durchgängig bei einem MB-Betrieb oder MB-Partner gemacht hat.
Analog beim Rost: 2 Jahre nach einem Neuwagenkauf ist der Wagen aus der gesetzlichen Geschichte raus. Hat man nach 3 Jahren Rost am Auto und hat einen Ölwechsel selbst gemacht kann MB sagen: kostenlose Beseitigung ist nicht

Weil alles was über die 2 Jahre hinaus geht eine freiwillige Leistung ist - und die ist nicht einklagbar oder sonstwas. Die dürfte sogar so weit gehen: Die Person X gebe ich eine freiwillige Kulanzleistung, Du Person Y, mir gefällt deine Nase nicht - du bekommst das nicht.

Man sollte also genau aufpassen ob es sich om eine Garantieleistung oder eine Gewährleistungsleistung handelt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Hyperbel schrieb am 21. April 2015 um 21:46:37 Uhr:



Und genau diese Vereinbarung darf heute an mehr oder weniger "beliebige" Bedingungen geknüpft werden. Zum Beispiel: die JS greift nur wenn der Kunde seine Wartungen durchgängig bei einem MB-Betrieb oder MB-Partner gemacht hat.

Naja, das erzählt dir gerne Mercedes, aber es ist falsch. Das Thema wurde hier schon x-Mal durchgekaut.

Jungs....Ihr redet fast alle überwiegend am Thema vorbei. Die Frage des TE war "Junge Sterne Garantie nach einer Unfallreparatur"! Wir reden hier nicht über Wartungen, Kundendienste, Tuning-Zubehör oder andere Tätigkeiten sondern es geht bei der Frage ausschliesslich um Wiederherstellung des Fzg. nach einem Unfall und der Wahl der Werkstatt dabei.
Bedenkt bitte dass viele (wenn nicht alle) KFZ-Versicherungen günstige Tarife und Rabatte anbieten wenn SIE die Werkstatt vorschreiben dürfen. Das dürfte nicht immer eine teure MB-Werkstatt sein. Was macht denn der Halter dann? MB100 darf keinesfalls dem Halter vorschreiben welche Versicherungen oder Tarife er abzuschliessen hat. Von daher ist es völlig irrelevant! Umkehrschluss ist also dass auch der Halter freie Wahl seiner Werkstatt des Vertrauens hat! Der TE hätte also durchaus von der gegenerischen Versicherung die Auszahlung wählen und eine kostengünstigere Werkstatt aufsuchen können. Dass diese MB-Originalteile fachgerecht einsetzt versteht sich wohl von selbst.

Entscheidend ist dass die Reparatur fach- und sachgerecht durchgeführt wird. Ich hatte in der Vergangenheit einige unverschuldete Unfallschaden an meinen Fahrzeugen innerhalb der Garantiezeit, die allesamt von einer freien Werkstatt behoben wurden. Danach gab es keinerlei Probleme beim Hersteller, wenn Reparaturen über die Garantie abgewickelt wurden. Über mögliche Folgeschäden würde ich mir überhaupt keine Gedanken machen, weil es kaum möglich ist im Nachhinein zu beweisen, dass der Schaden in einem direkten Zusammenhang mit dem Unfall steht. Es sei denn dass der Gutachter gleich eine "mögliche Schadenerweiterung" in Gutachten vermerkt.

Sowas schrub ich schon ganz oben.
Dennoch bleibt das Risiko, dass ein Schaden am Fahrzeug nicht erkannt/repariert wurde und daraus später ein potenzieller Garantiefall für die JS entsteht.
Und dann ist der Kunde in der Beweispflicht, dass der Schaden nichts mit dem Unfall und der Reparatur woanders zu tun hat. Spätestens dann kostet es Nerven die man sich sparen könnte - zumal man als Geschädigter freie Werkstattwahl hat und es eigentlich keinen Grund gibt NICHT zu MB zu gehen.

...

Und jetzt diskutieren wir hier über "hätte und könnte" und der TE sagt nicht warum er eine "andere" Werkstatt nehmen möchte ...

Zitat:

@Hyperbel
Und jetzt diskutieren wir hier über "hätte und könnte" und der TE sagt nicht warum er eine "andere" Werkstatt nehmen möchte ...

Der TE will 11000 Euro von der Versicherung kassieren und in der freien Werkstatt nur 7000 Euro ausgeben.

Mittlerweile gibt es schon Gerichtsurteile, die nur eine Reparatur beim Hersteller zulassen, wenn der Wagen bei diesem auch regelmäßig gewartet wird.
Ansonsten wird nur noch der übliche Satz freier Werkstätten bezahlt.

Das wird ne Nullrechnung.
Versicherungen streichen immer mehr.

Neuste Masche ist immer eine Teilschuld zu unterstellen, damit kassieren sie noch mit.

Deine Antwort
Ähnliche Themen