Junge Sterne Garantie nach einer Unfallreparatur
Hallo liebe Gemeinde,
aktuell habe ich das Problem, dass mir einer in den Heck reingefahren ist und einen größeren Schaden verursacht hat (ca. 11.000 netto). Der schaden ist aber gut in einer freien Werkstatt reparierbar.
Meine Frage: wenn ich den Schaden in einer freien Werkstatt reparieren lasse, gehen dann die Ansprüche auf Junge-Sterne-Garantie verloren?
Ich frage wegen des folgenden Auszugs aus Garantiebedingungen: "Lässt der Garantienehmer die Reparatur nicht beim Garantiegeber durchführen, ist er verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller autorisierten Mercedes-Benz Partner durchführen zu lassen."
Ich bedanke mich jetzt schon mal für eure Meinungen zum Thema.
Viele Grüße aus Berlin
🙄
Beste Antwort im Thema
Hey, viele schreiben hier nur Blödsinn.
Solange du Original-Teile einbaust, mach dir absolut keine Sorgen. Die freie Werkstatt wird die Ersatzteile auch bei Mercedes bestellen, aber für ein Bruchteil von Mercedes-Lohn arbeiten.
Selbst wenn du Tuning-Teile von Ebay einbaust, kann dir deswegen keine Garantie erloschen werden.
Wenn es so wäre, wie viele hier schreiben dann müsste die Garantie verfallen sobald man Alufelgen von anderen Herstellern montiert.
24 Antworten
Danke für die schnelle Antwort. Ja, bin auch am Überlegen und hin- und hergerissen. Es geht darum, dass mit einer freien Werkstatt ca. 4000 übrig blieben. Die Frage ist, ob sich das lohnt und ob der Zusatzstress gerechtfertigt ist. Bei Mercedes ist natürlich alles tipp-topp und es gibt keine Bedenken wg. Garantieansprüche. Von der anderen Seite sind 4000 auch nicht so ganz wenig.
Möglicherweise will er eine Billig-Reparatur aus der freien Werkstatt privat abrechnen, aber den Schaden abzgl. MwSt über das Gutachten mit der Versicherung abrechnen und ein paar Euro in die Tasche stecken.
Ansonsten: Junge Sterne Garantie erstreckt sich auf die Teile die noch Original sind und die, die durch MB getauscht wurden. Fährst du in eine freie Werkstatt und lässt dort irgendwas reparieren sind die dort getauschten/reparierten Teile ziemlich sicher aus der "Junge Sterne" raus. Wenn nicht sogar das Gesamtfahrzeug raus ist.
Ein Heckschaden kann nämlich durchaus einen Schlag von hinten auf die Antriebswelle gehen und bis in den Motor durchschlagen. Dann wird MB u.U. bei einem Motorschaden ein 3 Monaten die Garantie darauf versagen.
Entweder unrepariert verticken oder ordentlich machen lassen. Wobei ich damit nicht sagen möchte, dass eine freie Werkstatt nicht ordentlich reparieren könnte.
H
Wie lange läuft denn deine JS noch? Ich denke, Du wirst im Zweifelsfall keine 4.000 EUR Garantiekosten haben. Und von dem Unfall weiß die JS ja erstmal auch nichts.
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Danke nochmal. Es ist leider kurz nach der Abholung passiert. D.h. ich habe noch fast die vollen 24 Monate JS Garantie. Ich würde das aber nicht verstecken wollen. Ganz so sauber kann keiner arbeiten und wenn MB das im Nachhinein erfährt gibt es Ärger.
Hey, viele schreiben hier nur Blödsinn.
Solange du Original-Teile einbaust, mach dir absolut keine Sorgen. Die freie Werkstatt wird die Ersatzteile auch bei Mercedes bestellen, aber für ein Bruchteil von Mercedes-Lohn arbeiten.
Selbst wenn du Tuning-Teile von Ebay einbaust, kann dir deswegen keine Garantie erloschen werden.
Wenn es so wäre, wie viele hier schreiben dann müsste die Garantie verfallen sobald man Alufelgen von anderen Herstellern montiert.
Hallo,
viele kleinere MB Partnerbetriebe lassen auch die Blech und Lackarbeiten bei ortsansässigen Karosseriefirmen durchführen und machen dann nur den Zusammenbau bei sich. Und wenn einer gar seine Vollkasko in Anspruch nehmen muss, wird man oft in Karosseriefirmen, die mit der Versicherung Verträge haben zur Direktabwicklung geschickt.
Da würde ich mir keinerlei Kopf machen! Wichtig ist nur eine Fachfirma mit Meisterzertifikat und keine Hinterhof Schrauberklitsche in "Hobbyqualität" ohne Karosseriebaumeister.
Aber musst Du natürlich für Dich entscheiden.
Gruß Hans-J.
Bitte die Garantiebedingungen der "Junge Sterne" lesen.
(die müsste identisch sein mit der CarGarantie)
"... § 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. ..."
Gehst zu zu einer anderen Werkstatt um den Unfall richten zu lassen und du hast später ein Problem mit unerkannntem Folgeschaden an anderer Stelle oder Rost oder einem Liegenbleiber bist du ggfs. in der Nachweispflicht ... ob das dann immer so einfach ist ???
Zumal dir jemand reingefahren ist.- warum da Experimente machen? Du bist nicht dafür zuständig es der gegnerischen Versicherung möglichst günstig zu besorgen.
H.
Korrekt! Da steht NICHT "Unfallreparaturen".
Da steht aber Wartung, Inspektion und Pflege. Eine Beule ist sicher kein Punkt für eine Wartung und Inspektion - würde ich daher wie eine Politur unter "Pflege" als unregelmäßige Aktivität am Fahrzeug laufen lassen ...
Letztlich haftet aber eine Garantieverlängerung (wie auch eine Junge Sterne) sicher nicht freiwillig für Schäden/Folgeschäden/unerkannte Schäden die durch eine nicht sach- und fachgerechte Reparatur entstanden sind.
Und spätestens bei der Rostgarantie (schau mal in den Bereich W169) kann sowas zu Diskussionen führen.
Als Kunde hat man m.E. kaum eine Chance eine Garantieleistung für einen Umfang einzufordern die der Garantiegeber nicht beeinflussen konnte. Und bei einer Unfallreparatur durch einen Dritten wäre der Kunde selbst in der Beweispflicht die ordnungsgemäße Ausführung bei MB belegen zu müssen. Das wird u.U. schwer!
Daher nochmals meine Empfehlung.
Wenn du einen frendverschuldeten Schaden am Fahrzeug hast - es gibt eigentlich kaum einen Grund das nicht "ordnungsgemäß" reparieren zu lassen und dann existierende Garantien zu gefährden.
Zumal freie Werkstätten bei Reparaturen nicht nur Originalteile einbauen sondern ggfs. zu Teilen von Drittherstellern greifen (Gelenke, Stoßdämpfer, Kotflügel, ...). Da wird sich MB und der Garantiegeber berechtigt quer stellen. und der Kunde ist der gear...te bei dem Spiel.
Daher meine obige Empfehlung. Auch auf die Gefahr hin, dass ich mit meiner Meinung falsch liege.
Herzlichen Dank für eure Beiträge.
Ich wollte es nicht riskieren und habe meinem Anwalt die Anweisung gegeben, dass er die Reparatur durch Mercedes am Salzufer abwickeln soll.
Viele Grüße aus Berlin
Zitat:
@E-Coupe2009 schrieb am 20. April 2015 um 11:25:15 Uhr:
Selbst wenn du Tuning-Teile von Ebay einbaust, kann dir deswegen keine Garantie erloschen werden.Wenn es so wäre, wie viele hier schreiben dann müsste die Garantie verfallen sobald man Alufelgen von anderen Herstellern montiert.
Eine Garantie ist - anders als Gewährleistung - eine
freiwilligeLeistung des Herstellers/Händlers, die er daher auch an fast beliebige Bedingungen knüpfen kann. Speziell zu "Tuning-Teile von eBay" sollte man man einen Blick auf § 3 "Garantieausschlüsse", Punkt e) werfen. Dort steht nämlich:
Zitat:
durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/
Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau,
V-Max-Aufhebung usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder
Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind;
HTH,
sjs77
Sjs77 dem ist nichts hinzuzufügen.
Eine freiwillige Leistung richtet sich nur nach den Bedingungen des Garantiegebers.
Bei solchen Schaden kann es zu unerkannten Folgeschäden kommen und es wird dann immer Diskussionen geben .
Ich würde darüber nachdenken das Auto zu ersetzen.
Man Man Man ... Kopfschüttel!!!
Das ist doch klar, wenn man einen neues Federbein einbaut keine Garantie mehr für das Federbein mehr BEI Mercedes hat. Allerdings hast du weiterhin die Garantie beim dem Händler wo du es gekauft hast.
Somit ist es total Unfug, wenn man am Auto irgendwas ändert dass dann komplett die Garantie erlöscht!
Zitat:
die er daher auch an fast beliebige Bedingungen knüpfen kann
Es gab hier schon ausreichend Gerichtsurteile, dass die das eben NICHT beliebig machen dürfen. Wie zum Beispiel die Auswahl der Werkstatt. Wenn es nach Mercedes geht, dann Mercedes Only. Aber der Gesetzgeber sagt da was anderes.