Jemand ist mir an roter Ampel reingefahren, wie vorgehen

Guten Abend,

mir ist vorhin einer an ner roten Ampel reingefahren. Die Ampel für Geradeaus war grün, Linksabbieger hatten aber ne eigene die noch rot war, er fuhr an. Hat sich für mich und meinen Beifahrer heftiger angefühlt als es dann aussah.
An meiner Stoßstange hat man genau die Umrandung seines Kennzeichens gesehen, an der oberen Kante ist über die ganze Kennzeichenlänge entlang ein kleiner Kratzer. Man kann ihn recht schwer sehen, war aber halt dunkel haben mit Taschenlampe geschaut.

Ich habe die Polizei angerufen, die hat das alles aufgenommen und ich habe einen Schadensbericht erhalten. Der Unfallgegner war sehr nett und gab natürlich alles zu. Er meinte zu mir, wenn möglich würde er es ohne Versicherung klären wollen und 400-500€ würde er kein Problem mit haben, haben uns dann geeinigt, dass ich erstmal nen Kostenvoranschlag machen lasse.

Wie soll ich nun vorgehen? Ich denke mir, ich muss es meiner Versicherung melden, damit die Kosten für einen Kostenvoranschlag übernommen werden? Wo sollt ich den machen lassen, bei nem Gutachter, bei Mercedes direkt, ...?

Fahre nen Mercedes C180 Baujahr 2000. Die Stoßstange hat links schon eine kleine Delle vom Vorbesitzer, keine Ahnung was da passiert ist, er ist einiges weiter rechts gegen.

Kann evtl. auch was am Träger, an Haltern oder so sein, oder?

LG

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Bei einem Auto, das 19 Jahre alt ist, so eine Lappalie zu reparieren??? Würde sofort die angebotene 500 Euro in die Tasche stecken und weiter fahren...

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 10. März 2019 um 00:32:03 Uhr:



Zitat:

@beachi schrieb am 9. März 2019 um 23:44:33 Uhr:


für den schädiger würde es also bei einem rückkauf nicht teurer, wenn er neben dem eigentlichen schaden auch noch die gutachterkosten zurückzahlen müsste? wie kommst du zu dieser weisheit?

natürlich wird es für den dann teurer! denn die gutachterkosten sind auch zurück zu erstatten.

@mrcljj - du bist im übrigen dazu verpflichtet den vorschaden anzugeben. ansonsten läufst du gefahr, sämtliche ansprüche zu verlieren.

Wieder so ein durchweg falscher Beitrag. Steini hat völlig Recht. Beim Rückkauf wird nur der reine Schadensaufwand berechnet und die Nebenkosten (z.B. die Schadenermittlungskosten) eben nicht. Ansprüche gegen den Schädiger verliert man durch unvollständige Angaben auch nicht. Evtl. verliert man einen Prozess, weil man ihn dann etwas zu blöd geführt hat. Aber das wissen eben nur die Fachleute ... 🙂

für ersteres bitte ich um eine seriöse quellenangabe. ich kenne es nicht anders, dass alle fremdkosten automatisch in der schlussbriefsumme stehen.. hier werden nur vom versicherer beauftragte kosten rausgerechnet.

zum zweiten.. selbstverständlich kann das verschweigen von vorschäden zur vollständigen leistungsfreiheit führen. siehe bspw. lg münster, urteil v. 08.08.2014, az.: 011 o 279/11)

Es gibt in dem Fall nur 1 vernünftigen Weg:

1. eigenen unabhängigen Gutachter beauftragen
2. Anwalt beauftragen

Alles Andere wird früher oder später Ärger bereiten.

Ich würde dem Unfallgegner mitteilen, dass ein KVA den Betrag x kostet und ihn fragen, ob er mit einer Zahlung von 500 Euro einverstanden ist. Nichts reparieren und einfach weiter fahren.

Dann besteht auch kein Risiko, dass sich an der Schuld, aus welchen Gründen auch immer, noch etwas ändert.

Hallo,

dieser Empfehlung kann ich mich nur anschließen. Manchmal ist es sinnvoll, die Kirche im Dorf zu lassen.

Der Wagen ist 18 bis 19 Jahre alt und hat am jetzt beschädigten Teil schon einen Vorschaden.

Ich würde einmal eine Werkstatt drauf- bzw. drunter schauen lassen, ob weitere Schäden entstanden sind. Wenn nicht, dann würde ich mich mit dem Schädiger auf den schon in Rede stehenden Betrag einigen und gut ist.

Solltet ihr euch nicht einigen können, besteht immer noch die Möglichkeit, das volle Programm aufzuziehen.

Aber Du solltest auch an evtl. Abzüge wegen Vorschadens und evtl. das Ergebnis eines wirtschaftlichen Totalschadens denken, insbes. wenn außer der Stoßfängerverkleidung noch weitere Teile betroffen sein sollten.

Gruß Rainer

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Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 10. März 2019 um 12:14:48 Uhr:


Hallo,

dieser Empfehlung kann ich mich nur anschließen. Manchmal ist es sinnvoll, die Kirche im Dorf zu lassen.

Der Wagen ist 18 bis 19 Jahre alt und hat am jetzt beschädigten Teil schon einen Vorschaden.

Ich würde einmal eine Werkstatt drauf- bzw. drunter schauen lassen, ob weitere Schäden entstanden sind. Wenn nicht, dann würde ich mich mit dem Schädiger auf den schon in Rede stehenden Betrag einigen und gut ist.

Solltet ihr euch nicht einigen können, besteht immer noch die Möglichkeit, das volle Programm aufzuziehen.

Aber Du solltest auch an evtl. Abzüge wegen Vorschadens und evtl. das Ergebnis eines wirtschaftlichen Totalschadens denken, insbes. wenn außer der Stoßfängerverkleidung noch weitere Teile betroffen sein sollten.

Gruß Rainer

Genau;
und sollte der Schaden höher sein als der Verursacher bezahlen möchte, und du reparieren lassen willst oder fiktiv abrechnen willst, dann kannst du immer noch das Volle Programm durchziehen mit Gutachter und RA und Meldung bei der gegnerischen Versicherung 🙂

beachi, ein Schlussschreiben mit der Mitteilung der regulierten Gesamtsumme an den VN ist was anderes als die Berechnung zum Rückkauf. In dem angegebenen Urteil hat der Geschädigte seinen Prozess zu dusselig geführt indem er durch unvollständigen Sachvortrag und eine sehr unkluge Reaktion auf den Vorschadenseinwand des Schädigers prozessrechtlich seine eigene Schadensberechnung zerschossen hat. Der Rest ist Schweigen ....

Danke an alle.
Ich werde die kommenden Tage in eine Werkstatt fahren und die einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, wird bestimmt (insofern nichts am Träger oder sonstwas darunter ist), auf eine Komplettlackierung oder einen Austausch der Stoßstange hinauslaufen.
Den KVA sende ich ihm zu und rechne es fiktiv ab, wenn es mehr als 500€ sein sollten (bei Komplettaustausch der Stoßstange würde ich mit rechnen) einige ich mich mit ihm einfach auf 500€. Ausser es ist mehr beschädigt als die kleinen Kratzer.

Muss halt sehen, dass ich eine Werkstatt finde die mir einen KVA kostenlos erstellt, oder ich zahle ihn erstmal?
Durch diesen (zum aktuellen Stand vermeintlichen) Bagatellschaden gilt mein Auto nicht als Unfallauto, oder?

Wenn es einen Vorschaden gibt nutzt ein KVA zur Feststellung der Schadenhöhe rein gar nichts. Der KVA würde wahrscheinlich auch nicht bezahlt werden. Die gegnerische Versicherung wird aufgrund des Alters wahrscheinlich ein Gutachten wollen.

Also entweder du bekommst einen kostenlosen KVA (da gehe ich aber eher nicht davon aus) oder du einigst dich so mit deinem Gegner.

Sollte beides nicht möglich sein, ab zum Gutachter. Aufgrund deiner nicht vorhandenen Erfahrung tendiere ich auch eher zum Anwalt.

Grüße
Steini

wenn du den schaden nicht wirklich reparieren willst und der unfallverursacher ohne versicherung möchte, könntest du ihn auch einfach ein barpreis machen. zb 500€ und die sache ist erledigt. setzt nen schriftstück auf, die ihn von seiner schuld freikauft und die sache ist durch (also deine ansprüche). anwalt, gutachten bla bla bla kosten alle richtig geld und der verursacher wirds am ende kaum noch selber bezahlen wollen...
sowas kann man machen, wenn der unfallgegner nett und einsichtig ist und man den eindruck hat, das die kohle bei der unterschrift auch dabei ist. von der vereinbarung kann man immernoch zurücktreten (also nicht unterschreiben), wenn er beim termin die kohle nicht mithat.

will er unbedingt nen kostenvoranschlag, soll er halt das volle programm zahlen. dieser stress ist den aufwand nicht wert, wenn man ihn endgegen kommen möchte.

willste natürlich reparieren lassen, kannst du das volle programm abspulen. zuerst zum anwalt, der erzählt dir dann, das du dir nen eigenen gutachter holen kannst, er übernimmt auch den schriftwechsel mit der versicherung, die wiederrum so tut, als ob nix gewesen wäre. am ende bekommste die stoßstange repariert und hast 0€ in der hand. vielleicht springt noch 1-2 tage nen ersatzwagen bei rum, wenn das fahrzeug in der werkstatt steht. dafür steigt seine versicherung, da er das alles unmöglich selber zahlen will.

Hab ich auch mal so gemacht.
Unter der Hand mit direkt Cash.
Ging alles easy vonstatten.
Wie alles bei mir: Schon lange her...

War bei einem unabhängigen Gutachter, Schadenshöhe 2008€ brutto, neue Stoßstange, lackieren, Arbeitsaufwand, Lackmaterial. Vorschaden angegeben...
War mehr dran als ich gesehen habe.
Hab den Unfall gestern seiner Versicherung gemeldet und die senden denen jetzt das Gutachten, mal sehen.

Sollt ich mir umbedingt noch nen Rechtsanwalt nehmen oder erstmal abwarten was passiert?

Es wäre besser, Du hättest ihn schon jetzt im Boot. Der Anwalt macht üblicherweise gleichzeitig mit der Übersendung des Gutachtens auch die restlichen Ansprüche geltend.

Wenn du reparieren lassen willst, dann wirst du wahrscheinlich keinen Anwalt brauchen. Die Rechnung würde beglichen werden. Bei fiktiver Abrechnung wird die Versicherung sehr wahrscheinlich die Summe kürzen. Der Unterschied ob du jetzt oder später einen Anwalt nimmst liegt hauptsächlich in dessen Verdienst und dadurch in dessen Motivation. Aktuell ist der Streitwert bei 2000€, kürzt die Versicherung das Gutachten um zb 700€ liegt der Streitwert eben nur noch bei diesen 700€

Grüße
Steini

Zitat:

@mrcljj schrieb am 10. März 2019 um 15:42:44 Uhr:


Danke an alle.
Ich werde die kommenden Tage in eine Werkstatt fahren und die einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, wird bestimmt (insofern nichts am Träger oder sonstwas darunter ist), auf eine Komplettlackierung oder einen Austausch der Stoßstange hinauslaufen.
Den KVA sende ich ihm zu und rechne es fiktiv ab, wenn es mehr als 500€ sein sollten (bei Komplettaustausch der Stoßstange würde ich mit rechnen) einige ich mich mit ihm einfach auf 500€. Ausser es ist mehr beschädigt als die kleinen Kratzer.

Muss halt sehen, dass ich eine Werkstatt finde die mir einen KVA kostenlos erstellt, oder ich zahle ihn erstmal?
Durch diesen (zum aktuellen Stand vermeintlichen) Bagatellschaden gilt mein Auto nicht als Unfallauto, oder?

Wenn er die 500€ dann noch bezahlen will, ist das doch eine gute Idee. So würde ich das auch machen, haste 500€.
Andernfalls kann es passieren, dass der Sachverständige dir sagt, du kriegst GARNIX, weil die Stoßstange schon kaputt war. Vieleicht auf der anderen Seite, aber ne kaputte Stoßstange kannst du nicht zweimal abrechnen.

Dazu kann es sein, dass wenn der Schaden vom Vorbesitzer auf der anderen Seite ist, was immernoch das gleiche kaputte Teil bleibt, und das schon mit ner Versicherung abgerechnet wurde und dass ganze in der HIS Datenbank steht, wo viele Unfallschäden zentral erfasst werden, das RICHTIG Ärger geben kann, wenn der "Sachverständige" den du bestellst am Vorschaden vorbei guckt / fotografiert oder du den "verschweigst" und versuchst, die Sache doppelt ab zu rechnen. Dann gibts wenn das bei der Versicherung auffällt, was in der letzten Zeit öfter passiert, neben ner Strafanzeige wegen Versicherungsbetrug 0€... Auf den Kosten (Gutachten, etc. bleibt man dann auch gerne sitzen).

Von daher, nicht gierig werden, Kostenvoranschlag machen lassen, auch wenn dass n bisschen Geld kostet, sich auf 400-500€ bar einigen und fertig.

Steini, es ist eben ein Unterschied, ob die selbe Arbeit ca. 84,- € brutto oder 335,- € brutto ergibt. Beides ist nicht fürstlich. Der kleinere Betrag bedeutet aber, effektiv gesprochen Geld mitzubringen.

Mark ... es gibt bereits ein umfassendes Schadengutachten unter Beachtung des Vorschadens und das sagt aus, dass der alte Schden nun um > 2k€ größer geworden ist. 😉

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