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Jahrewagen erst ab Juni verfügbar. Reservierung nicht möglich, aber Vertragsabschluß?!

Themenstarteram 1. März 2018 um 21:11

Hallo,

ich bin etwas alleine mit meinem Vorhaben ein neues/gebrauchtes Auto zu kaufen. ich habe von solchen Vorgängen etwas Respekt und auch nicht so viel Kenntnis. Daher habe ich mir auch schon einige Ratgeber durchgelesen und fühle mich mittlerweile auch gut vorbereitet.

Jetzt habe ich ein Auto gefunden, dass all meine Wünsche erfüllt. Es ist ein Volvo geworden und ich habe ihn über die Volvo Website gefunden. Dort wird er als Volvo Selekt von einem vertrauenserweckendem Volvo-Händler (der leider 300km entfernt ist) gelistet.

Die Sache mit Volvo Selekt war mir sehr wichtig, da ich hier nochmal eine Absicherung habe und mich einfach besser fühle beim Kauf. (Volvo Selekt ist ein Prüfverfahren von Volvo, dass einem 12 Monate Garantie und einen Top Zustand des Gebrauchtwagens versichert)

Jetzt kommt mein Problem und der Grund warum ich mich an dieses Forum wende. Ich hoffe, dass ich hier ein paar Hilfestellungen oder Ratschläge von Fachleuten finde.

Der Wagen ist zwar schon mit Bildern und Detailangaben gelistet, aber noch nicht beim Händler. Er kommt erst im Juni dort an, da er zur Zeit noch bei einem Kunden im leasing ist.

Der Händler bietet mir einen Vorvertrag an der nach seinen Worten "einer verbindlichen Bestellung" gleich kommt.

Wie seht Ihr dieses Prozedere? Der Händler macht einen seriösen Eindruck. Ist das eine übliche Vorgehensweise? Worauf muss ich bei einem solchen Vorvertrag achten?

Ich habe den Händler angeschrieben und er hat mir folgendes geantwortet:

"Bezüglich der Abwicklung würde ich vorschlagen, dass wir wenn das Fahrzeug bei uns eingetroffen ist, überprüfen welche Finanzierungsmöglichkeiten wir haben und würden diese dann auf die Ferne nach Ihren wünsche abstimmen und bei der Bank anfragen.

Sobald die Finanzierung genehmigt wurde, können wir einen Abholtermin abstimmen, sodass Sie nur einmal bei uns vorbeischauen müssen.

Ich würde Sie vorab über den Zustand des Fahrzeuges informieren, sodass Sie sich einen Eindruck verschaffen können – Immer unter dem Gesichtspunkt das es kein „neues Auto“ ist.

 

Da das Fahrzeug erst im Juni eintrifft, kann ich es zwar jetzt schon für maximal drei Tage reservieren allerdings nicht über den gesamten Zeitraum bis zur Anlieferung.

 

Was wir gerne machen können, einen Vorvertrag schließen, sodass Sie sich Ihr Wunsch Fahrzeug sichern können.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass dieses dann einer verbindlichen Bestellung gleich kommt.

 

Allerdings möchte ich Ihnen die Sorge nehmen das Sie mit dem Fahrzeug vielleicht nicht zufrieden sein werden. Jedes Fahrzeug welches wir verkaufen, wird vor Übergabe immer noch einmal auf Herz und Nieren geprüft und ggf. instandgesetzt."

Herzlichst und schon einen großen Dank im voraus,

Andre

 

 

 

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 6. März 2018 um 13:14

Hallo nochmal,

Vielen vielen Dank für die zahlreichen Gedanken und Meinungen! Das hilft ungemein!

Ich werde das Fahrzeug nun nicht kaufen, sondern suchen und abwarten. Euere Argumente haben mich dabei überzeugt.

Ich sehe es auch als Problem, vor allem die Distanz kann schon bei kleinen Problemen viel Ärger bedeuten.

 

Herzlichst, Andreas

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Moin.

Das mag vielleicht für den Händler ein übliches Procedere sein. Für mich als Kunde wäre es dies nicht.

Du kannst das Fahrzeug weder in Augenschein nehmen, Probe fahren oder den Zustand prüfen,sollst aber 6 Monate im Voraus eine verbindliche Bestellung unterschreiben,die mit Sicherheit einen kostenpflichtigen Rücktritt enthält. Was der LeasingNehmer bis dahin mit dem Fahrzeug veranstaltet kann der Händler nicht wissen und Du schon gar nicht. Wie will der Händler Dir also einen Zustand garantieren? Bei wem läuft der Wagen im Leasing? Vielleicht sogar bei einer Vermietung?

Der Einzige,der von dieser Vorgehensweise was hat,ist der Händler. Er hat diesen Wagen schon verkauft,bevor er überhaupt auf dem Hof ist. Dies ist aber glaub ich bei vielen Händlern so üblich. Sieht man ja in den Anzeigen ,wenn die Verfügbarkeit einen längeren Zeitraum im Voraus liegt.

Als ich einen Wagen gesucht hab,sind ein Kumpel und ich Runden durch die Republik gefahren. Als wir dann mal 3 Fritten in Folge gesehen hatten,haben wir im Netz noch weitere rausgesucht, um die anzuschauen. Vorher natürlich angerufen und dann die Auskunft bekommen,Fahrzeug ist noch nicht auf dem Hof, Besichtigung nicht möglich.

Also mein Tip,such nach einem Fahrzeug welches Verfügbar ist und Du auch vor der Kaufentscheidung besichtigen kannst. Von diesem hier würde ich die Finger lassen.

Gruß Martin

Vermutlich wird der Wagen ordentlich aufbereitet und dir einwandfrei übergeben werden. Wie der Leasingvorbesitzer ihn behandelt hat, weißt du so oder so nicht. Aber ein kleines Risiko bleibt bestehen, dass der Wagen dir nicht gefällt oder es eine Meinungsverschiedenheit gibt über "Gebrauchsspuren" die der Händler für normal hält, du aber gerne beseitigt haben würdest. Wenn man "blind" kauft, gibt man damit sein Druckmittel für Verhandlungen aus der Hand. Das muss klar sein.

Andererseits "sicherst" du dir damit, den Wagen auch wirklich zu bekommen. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst und ein anderer Interessent ist risikofreudiger und bestellt blind, guckst du in die Röhre. Entscheidend wäre daher für mich die Frage, ob dieses Fahrzeug für mich ein einmaliges Angebot ist, für welches sich ein gewisses Risiko einzugehen lohnt, oder ob ich ein vergleichbares Angebot mit ein Wenig Geduld immer wieder finden kann.

Man kann sich die Frage stellen, weshalb der Händler das FZ so weit im voraus anbietet ohne Foto's.....

Andererseits kann Ihre Meinung i.S. Fahrzeug in einem 1/2 Jahr noch durchaus ändern. Wenn man jetzt bereits einen Kaufvertrag abschliesst ist man gebunden. Plus die anderen Punkte die meine Vorredner anführen...

Der Käufer bekommt kein Selekt-Prüfprotokoll ausgehändigt, es bleibt also da eine Unsicherheit.... Kaufe nur Fahrzeuge die ich mir vor Ort ansehen und probefahren kann.

 

was soll den dieses Volvo selekt sein? das haben ALLE Marken, heißt nur immer anders. Bei Mercedes sind es "junge Sterne". 12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtwagen hast Du bei JEDEM Gebrauchtwagenhändler, das ist gesetzlich Vorgeschrieben.

Ein Auto was Du noch nie Live gesehen hast und auch noch nicht Probe gefahren hast solltest Du auf keinen Fall kaufen. Erst recht nicht wenn es noch ein halbes jahr dauert bis der Wagen zur Verfügung steht. Was ist wenn nächste Woche jemand mit dem Auto einen schweren Unfall baut und er Instand gesetzt werden muß? dann hast Du ein Unfalllfahrzeug gekauft. Das kann ja nicht in deinem Sinne sein.

Mein Rat: Finger weg und such weiter. Andere Väter haben auch schöne Töchter, sprich andere Händler haben auch passende Volvos. Ich habe das Gefühl der Händler hier will Dir nur unnötig Geld aus der tasche ziehen. Und wenn es direkt über VOLVO deutschland geht, dann besteht sogar die Möglichkeit das Auto zu einem Händler in Deiner Nähe bbringen zu lassen, Kostenfrei! Das macht sogar KIA und VW.

am 2. März 2018 um 16:38

Ich bin mir ziemlich sicher das du den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugübergabe wiederrufen kannst.

Sollte dich der Händler darüber nicht aufklären sogar deutlich länger.

Wieso sollte man den Vorvertrag überhaubt wiederrufen können? Das mit den 14 Tagen gilt ausschließlich bei Haustür oder Onlinegeschäften. Erstmal gilt: Vertrag ist Vertrag. Ich wäre da vorsichtig.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 2. März 2018 um 17:38:37 Uhr:

Ich bin mir ziemlich sicher das du den Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Fahrzeugübergabe wiederrufen kannst.

Sollte dich der Händler darüber nicht aufklären sogar deutlich länger.

Dafür müsste man mal die verbindliche Bestellung einsehen. Denn die soll er ja heute unterschreiben. In 14 Tagen hat der TE den Wagen noch nicht mal gesehen.

Ich glaube nicht,dass nach Übergabe des Wagens die 14 Tage Widerruf beginnen. Hab schon seltsamste Verträge gesehen,erstaunlich das die meisten Käufer diese unterschreiben. Da sind Handschlaggeschäfte teilweise sicherer.

 

Gruß m

Zitat:

Wieso sollte man den Vorvertrag überhaubt wiederrufen können? Das mit den 14 Tagen gilt ausschließlich bei Haustür oder Onlinegeschäften. Erstmal gilt: Vertrag ist Vertrag. Ich wäre da vorsichtig.

Der Händler ist 300 km weg, er bestellt aus der Ferne, also gilt das als Fernabsatz. Ja, das müssen Händler beachten und Kunden haben da eigentlich ganz gute Rechte daraus. Sie nehme sie aber viel zu selten auch wahr. Die Widerrufsfrist beginnt da mit Inaugenscheinnahme der Ware.

Siehe Fernabsatzrecht BGB neu.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/bgb/fernabsatzrecht.htm

Siehe hier:

http://...cht-strafrecht-muenchen.de/.../...tritt-autokauf-im-internet

Der ganze Rest: stinkt.

Denn heute kann man ja den km-Stand von Juni 2018 noch nicht wissen. Und auch den Zustand nicht, z.B. ob er dann unfallfrei sein wird, Reifen, Bremsen, HU, all sowas. Also würde ich auch weder jetzt bestellen, noch jetzt kaufen.

Warte Juni entspannt ab, lass dir ne Info geben, wenn er Wagen da ist und hübsch gemacht wurde, dann fahr hin, und dann kauf ihn - oder auch nicht. Liefern können den dann per Autotransporter zu deiner Tür. Oder du fährst ein 2. Mal hin.

Schon die Probefahrt kann er bei einem VOLVO Händler in seiner Nähe machen. Wie gesagt: Seriöse Händler lassen die sich über Ihr Händlernetz kostenfrei zusenden. Und ohne Probefahrt sollte man kein Auto kaufen, weder neu noch gebraucht.

Hm, habe schon 2x aus der Ferne gekauft und ohne Probefahrt. Klappt also auch.

Aber ich würde hier eher das halbe Jahr nutzen und nach Alternativen suchen.

JFTR: Jetzt ist März, verfügbar ist die Kiste ab Juni, das sind 3 Monate. Kein halbes Jahr.

In der Zeit hätte er bei mir min 15000 mehr auf der und in der Zeit kann noch einiges passieren mit dem Schinken. Ist eine Praktik,die vermutlich viele Händler so handhaben. Für mich keine Option.

Ohne das Fahrzeug gesehen zu haben, würde ich nichts unterschreiben.

Gruß Martin

am 2. März 2018 um 22:57

Naja, die KM stehen ja bei einem Leasingfahrzeug meist vorher fest.

Sollten sie grob abweichen muss man halt nachverhandeln, ebenso bei Schäden jeglicher Art.

 

Ich könnte mir schon vorstellen den auch 3 Monate vorher zu kaufen, erst recht wenn es ein Fernabsatzvertrag ist. Den da komme ich immer raus.

Da ich mal nicht von ausgehe,dass es der einzig mögliche Volvo in Deutschland ist, hätte ich auf so einen Blödsinn keinen Bock, auch wenn man da rauskommt,hat man erstmal Ärger und verwendete Zeit.. Und was AutoVerkäufer mir erzählen,glaub ich prinzipiell schon mal gar nicht.

Wenn es so ein vermeintliches Unikat ist,kann der TE den Vorvertrag ja unterzeichnen.

Evtl kann er sich dem vom Händler ja mal schicken lassen und den hier vorab einstellen(bzw per PN). Dann kann man sich das mal anschauen,wie die die Bedingungen formuliert haben.

 

Gruß M

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