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Jahreswagen/leasingwagen (Alter 1 Jahr) gebraucht kaufen, worauf muss man achten?

Themenstarteram 1. August 2016 um 11:46

Hi zusammen,

ich habe zwei VW Golf zum Kauf in der engeren Wahl und wollte mich mal erkundigen ob jemand Tipps zum Gebrauchtwagenkauf hat im Bezug auf Leasingautos bzw. Jahreswagen. Der eine Golf hat circa 9000 KM runter, der andere 15.000 km. Beide sind circa 1 Jahr alt.

Ich habe mich versucht im Internet darüber zu informieren, worauf man achten muss, finde aber zu so jungen Auto so gut wie keine Infos. Lediglich soll man auf Kratzer am Lack achten, alle Extras ausprobieren und schauen ob die Sitze nicht zu stark durchgesessen sind. Das ist nicht gerade viel. Bei beiden Autos kann ich ausschließen, dass es sich um Leihautos gehandelt hat, beide Autos haben ja 1 Jahr Garantie. Scheckheft kontrollieren etc. fällt ja alles weg, weil keiner der Autos logischerweise bei der HU etc. war. Beide Golf werden bei offiziellen Vertragshändler zum Verkauf angeboten.

Hat vielleicht noch jemand Tipps worauf ich achten muss?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@waxen schrieb am 18. August 2016 um 18:14:23 Uhr:

Kann er auch ohne mich schon eine Übergabeinspektion gemacht haben und ich nehme den Wagen nur noch mit? Ich sollte ja eigentlich bei einer Übergabeinspektion dabei sein.

Die Übergabeinspektion ist eine Komplettierung und letzte Kontrolle des Wagens auf Defekte/Beschädigungen durch die Werkstatt des VW-Händlers bevor das Auto in den Showroom kommt. Das Datum dieser Übergabeinspektion wird auch im Serviceplan vermerkt, hat aber keine Bedeutung für den Beginn der Garantie. Daneben wird im Serviceplan nämlich noch ein zweites Datum vermerkt, das der Übergabe/Erstzulassung mit der Fußnote, dass hier das Datum einzutragen ist, das zuerst eintritt. Und dieses Datum ist maßgeblich für den Beginn der Garantie. Bei Kauf eines für den deutschen Markt produzierten Fahrzeuges bei einem deutschen VW-Händler ist das Datum der Übergabe und Erstzulassung i.d.R. identisch, beim Kauf eines Re-Importes über einen Vermittler können/werden Datum der Übergabe durch den ursprünglichen VW-Händler und Erstzulassung in Deutschland voneinander abweichen, besonders dann, wenn es sich um ein Lagerfahrzeug des Re-Importeurs handelt.

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am 1. August 2016 um 12:37

Vie mehr wie optisch kannst du beim einem Jahres Wagen nicht checken, wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann kannst noch denn Wagen auf die Bühne fahren, und nachschauen ob unterm wagen alles in Ordnung ist, keine beulen, Kratzer und Beschädigungen. Sonst haste bei einem Vertragshändler auf technische teile volle Garantie, wenn es sich später was herausstellen sollte. Habe auch einen Jahres Golf mit 7 Tausend Kilometer gekauft, dazu noch extra 1 Jahr Garantie und bin sehr zufrieden.

Themenstarteram 1. August 2016 um 12:57

was mich bei dem einen Golf stutzig macht ist die Tatsache, dass dieser Wagen im Kundenauftrag verkauft wird. Laut Aussage des Händlers hat der Kunde den Wagen für ein Jahr geleast, kauft sich nun ein anderes Auto und möchte den daher über den Händler verkaufen. Ist das üblich? Normalerweise geht der Wagen doch zurück an den Händler wenn das Leasing ausläuft. Wieso muss der Händler den Wagen dann im Kundenauftrag verkaufen? Laut Aussage des Händlers hätte ich trotzdem 1 Jahr Garantie beim Händler, aber seltsam finde ich die Situation schon.

Ich würde eine Garantieverlängerung mit aushandeln

Das hast du die nächsten 4 Jahre Ruhe

Sind das wirklich Jahreswagen, d.h. von VW Mitarbeitern gefahrene Wagen, oder einfach nur gebrauchte Autos die 1 Jahr alt sind?

am 1. August 2016 um 18:45

Oft ist es so das der Kunde ein neues Auto kauft, aber der Händler nehmt das alte nicht in Zahlung, nur verkauft den Wagen im Auftrag des Kunden. Das heißt das der Kunde vom Händler erst das Geld bekommt, wenn der gebrauchte verkauft ist.

Vermutlich sind es ex Werkswagen

Die werden ja von VW an die Mitarbeiter verleast

Dann steht aber vermutlich VW AG als erster Halter in den Papieren

Vielleicht zeigt Dir der Händler den (falls vorhandenen) Reparaturverlauf am Rechner :D

Zitat:

@soprich schrieb am 1. August 2016 um 20:45:57 Uhr:

Oft ist es so das der Kunde ein neues Auto kauft, aber der Händler nehmt das alte nicht in Zahlung, nur verkauft den Wagen im Auftrag des Kunden. Das heißt das der Kunde vom Händler erst das Geld bekommt, wenn der gebrauchte verkauft ist.

und das heißt auch, das das Autohaus keine Gewährleistung leisten muß... Ausschluß der Gewährleistung hintenrum - FINGER WEG!

Zitat:

@MichaelN schrieb am 1. August 2016 um 22:00:14 Uhr:

Zitat:

@soprich schrieb am 1. August 2016 um 20:45:57 Uhr:

Oft ist es so das der Kunde ein neues Auto kauft, aber der Händler nehmt das alte nicht in Zahlung, nur verkauft den Wagen im Auftrag des Kunden. Das heißt das der Kunde vom Händler erst das Geld bekommt, wenn der gebrauchte verkauft ist.

und das heißt auch, das das Autohaus keine Gewährleistung leisten muß... Ausschluß der Gewährleistung hintenrum - FINGER WEG!

Falsch. § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB. Den Händler trifft die volle Gewährleistungspflicht. Dieses "verkaufen im Kundenauftrag" ist schon lange durch die Rechtsprechung entlarvt.

am 1. August 2016 um 20:18

Zitat:

@MichaelN schrieb am 1. August 2016 um 22:00:14 Uhr:

Zitat:

@soprich schrieb am 1. August 2016 um 20:45:57 Uhr:

Oft ist es so das der Kunde ein neues Auto kauft, aber der Händler nehmt das alte nicht in Zahlung, nur verkauft den Wagen im Auftrag des Kunden. Das heißt das der Kunde vom Händler erst das Geld bekommt, wenn der gebrauchte verkauft ist.

und das heißt auch, das das Autohaus keine Gewährleistung leisten muß... Ausschluß der Gewährleistung hintenrum - FINGER WEG!

Genau so ist's, aber trotzdem hat der Jahres Wagen noch 1 Jahr Garantie, wie auch immer.

Themenstarteram 2. August 2016 um 12:42

vielen Dank für eure Antworten. Es war vielleicht etwas missverständlich ausgedrückt weil in der Überschrift auch Jahreswagen steht, bei den beiden Gebrauchtwagen handelt es sich natürlich um Leasingwagen, die nach einem Jahr wieder abgegeben wurden. Mich interessiert es aber generell worauf ich achten muss.

 

Zitat:

@soprich schrieb am 1. August 2016 um 20:45:57 Uhr:

Oft ist es so das der Kunde ein neues Auto kauft, aber der Händler nehmt das alte nicht in Zahlung, nur verkauft den Wagen im Auftrag des Kunden. Das heißt das der Kunde vom Händler erst das Geld bekommt, wenn der gebrauchte verkauft ist.

Dann ist es für mich aber eine widersprüchliche Aussage des Händlers. Wenn es ein Leasingwagen war, wieso muss der Händler diesen dann für den Kunden verkaufen? Normalerweise gibt der Kunde den Leasingwagen doch einfach nur ab, wenn er ihn nicht mehr behalten möchte und der Händler verkauft ihn dann für den Restwert weiter. Dein o.g. Beispiel gilt ja eigentlich im Fall der Kunde hat den Wagen damals gekauft. Und dann muss man schon nachfragen warum der Kunde den Wagen nach einem Jahr wieder verkauft um sich einen neuen Wagen zu kaufen?

Wie ist denn eigentlich eure Erfahrung mit der VW Zertifizierung DasWeltAuto? Nach meiner Erfahrung sind diese Gebrauchten erst einmal wesentlich teurer. Was ja auch irgendwie logisch ist, weil für den Händler ja auch höhere Kosten entstanden sind. Die Frage ist ob es sich lohnt?

Um die Punkte nochmal zusammenzufassen, worauf ich beim Kauf eines jungen Gebrauchten achten muss:

Garantie/Leistungen:

- 1 Jahr Garantie beim Händler verlangen (Eventuell Garantieverlängerung verhandeln)

- 2 Jahre Gewährleistung (Gesetzlich vorgeschrieben)

- Mobilitätsgarantie? Kann ich Mobilitätsgarantie mit in den Kauf reinverhandeln?

- Lohnt sich DasWeltAuto Zertifizierung?

Was schreib ich in den Kaufvertrag?

- Oben genannten Punkte die alle Garantie bzw. Leistung beinhalten

- ALLE Extras des Autos?

- ALLE Punkte die noch extra verhandelt wurden (Anzahlung etc.?)

Worauf muss beim Auto an sich achten:

- Kratzer am Lack

- Funktionieren ALLE Extras

- Wie sauber ist der Innenraum

 

Hab ich noch etwas vergessen? Danke euch!

Zitat:

@waxen schrieb am 2. August 2016 um 14:42:10 Uhr:

 

Garantie/Leistungen:

- 1 Jahr Garantie beim Händler verlangen (Eventuell Garantieverlängerung verhandeln)

- 2 Jahre Gewährleistung (Gesetzlich vorgeschrieben)

- Mobilitätsgarantie? Kann ich Mobilitätsgarantie mit in den Kauf reinverhandeln?

- Lohnt sich DasWeltAuto Zertifizierung?

zu 1 und 2: auf Gebrauchtwagen gibt es nur 1 Jahr Gewährleistung. Du kannst aber versuchen eine Garantieberlängerung um ein weiteres Jahr rauszuhandeln (wenn du Pech hast musst du extra zahlen)

zu 3: probieren was geht

zu 4: Was bringt dir dieses Zertifikat? Ist doch eh nur ein MarketingGag.

am 3. August 2016 um 7:40

Also ich habe in letzter Zeit zwei gebrauchte beim VW Händler gekauft. Lass dir die unfallfreiheit im Vertrag bestätigen, schau auf optische Mängel, Kratzer, Steinschläge, Beulen von außen, innen Löcher in den Sitzen, starke Abnutzung, Schrammen im Interieur... Technisch einfach alles mal ausprobieren... Ansonsten war mir das weltauto Zeug bisher egal, Garantieverlängerung am Ende der Verhandlungen noch mit rein nehmen, am besten 4Jahre, das 5. ist unverhältnismäßig teurer als die ersten vier...

Was Verkauf im Kundenauftrag angeht, evt hat der Vorbesitzer auf 4Jahre finanziert, aber die Lebensumstände haben sich geändert... Meine waren 12Monate und 3Monate alt... Einmal Werkstattersatzwagen (up) und einmal ein dauermietwagen (sportsvan)

Themenstarteram 3. August 2016 um 8:50

Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Hilfe!

Wie findet ihr denn z.B. dieses Angebot?

Zitat:

Volkswagen Golf VII 1.4 TSI CUP (125PS), EZ 02/2015, 16.000KM, Preis 18900€

Getriebe: Schaltgetriebe, 6 Gänge

Sicherheit: 8 x Airbag, Knieairbag Fahrer, Bi-Xenon-Licht, Kurvenlicht, Abbiegelicht, Fahrlichtautomatik, LED-Tagfahrlicht, ISOFIX Kindersitzbefestigung, Park Assist inkl. ParkPilot, Antriebsschlupfregelung ASR, Auto Hold Funktion, Elektr. Stabilitätsprogramm ESP, Regensensor, Reifendruckkontrolle, Wegfahrsperre, Antiblockiersystem ABS, Nebelscheinwerfer

Audio & Kommunikation: Radio/CD: CD-Laufwerk und 2 SD-Kartenschächte, Composition Media, Navigationssystem: Discover Media mit TFT-Touchscreen, Multi-Funktions-Display, Handyvorbereitung Bluetooth, AUX & USB Anschluss

Komfort: Climatronic, Fahrer-/Beifahrersitz höhenverstellbar, Lordosenstütze Fahrer/Beifahrer, Sitzheizung Fahrer/Beifahrer, Armauflage vorn und hinten, Servotronic, Tempomat, Automatisch abblendender Innenspiegel, Zentralver. mit Fernbedienung, Fensterheber elektrisch 4-fach, Wärmeschutzverglasung, Fahrprofilauswahl, Getränkehalter hinten

Interieur: Innenfarbe schwarz, Multifunktions-Lederlenkrad, Gepäckraumboden höhenverstellbar, Rücksitze klapp- und teilbar, Laderaumabdeckung, Durchladesystem, Dekoreinlagen Chrom

Exterieur: Scheinwerferreinig., XDS, Leichtmetallfelgen: 4 Leichtmetallräder Fortaleza 6.5 J x 16, Außenspiegel elekt. verstell- & anklappbar, beheizt: Umfeldbeleuchtung, Start-Stopp System, Dynamische Leuchtweitenregulierung, Bremsenergierückgewinnung

Pakete: Komfort Paket, Nichtraucherpaket

Weiteres: Scheibenwaschdüsen beheizt, Proaktives Insassenschutzsystem, Beifahrerairbag deaktivierbar, Müdigkeitserkennung, Fensterschachtabdeckungen, Tire Mobility Set 12-Volt-Kompressor und Reifendichtmittel

Ich finde das Angebot in Ordnung, denke aber es ist realistisch ein bisschen runterzuhandeln? Leider gibt es ja keine Ledersitze, nur das kleine Navi und die Fortaleza Felgen find ich auch nicht so gut. Was meint ihr?

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