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  5. Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Themenstarteram 16. November 2019 um 9:42

Gestern wurde das Urteil gesprochen, 5 Jahre plus FS Entzug nach Haft.

Warum nicht nach Erwachsenen Strafrecht, ist immer erstaunlich für mich.

5 Jahre für 2 tote Personen auch irgendwie zu milde ausgefallen das Urteil?

Quelle: https://www.spiegel.de/.../...-prozess-hirnlose-raserei-a-1296765.html

Für mich geht das in richtige Richtung, damit in Zukunft die BAB eventuell wieder sicherer wird?

(Fan of TL 140)

Beste Antwort im Thema

Meine Frau hatte die zweifelhafte Ehre mit "derartigen" Jugendstraftätern (u18) zu arbeiten (Vergewaltiger, Totschläger, Intensivstraftäter) und es ist leider nicht so, dass es jedem leid tun würde, was er getan hat.

Manche sind so verroht, kriminell oder dumm, dass es ihnen Tatsache gleichgültig ist, manche sind sogar stolz drauf. Traurig aber wahr, das gibt es auch. Es ist nicht automatisch bei jedem so, dass er seine Taten bis an sein Lebensende bereut....

Ob das nun auf den hier diskutierten Täter zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Das gesamte Jugendstrafrecht gehört gründlich überholt. Insgesamt gehört das Jugendstrafrecht nach vorn verlagert: es gibt immer jüngere Straftäter, die sich teils bewusst sind, dass sie Narrenfreiheit besitzen, weil sie noch gar nicht verurteilbar sind.

Mit über 18 gehört das Jugendstrafrecht meiner Meinung nur noch in absoluten Ausnahmefällen angewandt.

Und: wer "Erwachsenenstraftaten" begeht, gehört auch wie ein erwachsener Verurteilt. Da gehören für mich begangene Straftaten mit einem PKW ausnahmslos dazu.

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44 Antworten

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. November 2019 um 15:25:13 Uhr:

 

Aus juristischer Sicht ist das leider einfach nur Quatsch.

Grüße

Ein Anwalt

Finde ich gar nicht. Muss ein Bürger in der Innenstadt damit rechnen, dass Durchgeknallte mit 160 km/h durchbrettern ?

Auf einer Autobahn sieht es schon wieder anders aus. Hier hab ich als Fussgänger nix zu suchen und Geschwindigkeiten um die 100km/h vollkommen normal sind.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. November 2019 um 16:57:57 Uhr:

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. November 2019 um 15:25:13 Uhr:

 

Aus juristischer Sicht ist das leider einfach nur Quatsch.

Grüße

Ein Anwalt

Finde ich gar nicht. Muss ein Bürger in der Innenstadt damit rechnen, dass Durchgeknallte mit 160 km/h durchbrettern ?

Auf einer Autobahn sieht es schon wieder anders aus. Hier hab ich als Fussgänger nix zu suchen und Geschwindigkeiten um die 100km/h vollkommen normal sind.

In meinem Kommentar ging es nicht darum ob im vorliegenden Fall nun ein Mord vorliegt oder nicht sondern um die völlig unsinnige Vermengung und falsche Verwendung von juristischen Fachtermini im kommentierten Beitrag. Dort wurde Vorsatz einem Mordmerkmal gleichgesetzt und so suggeriert es gebe einen fahrlässigen Mord. Den gibts nunmal nicht. Wenn man als Jurist solche Ausführungen liest, rollt man halt mit den Augen. Das ist in etwas so als ob ich einem Automechaniker erklären würde dass die Scheinwerfer zum Fahrwerk gehören..

Zitat:

@Lattementa schrieb am 16. November 2019 um 18:21:04 Uhr:

Das ist in etwas so als ob ich einem Automechaniker erklären würde dass die Scheinwerfer zum Fahrwerk gehören..

Automatische Leuchtweitenregulierung :cool:

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2019 um 14:16:53 Uhr:

... Jeder der Verkehrsregel missachtet und es passiert etwas, hat im Prinzip unter Vorsatz gehandelt.

Interessante Theorie:confused:

Dann bräuchte die Kfz-Haftflicht wohl keinen Haftplichtschäden mehr regulieren. Das missachten von Verkehrregeln ist wohl die einzige Ursache für Verkehrunfälle

Also die Unterscheidung zwischen 50-80 (in manchen Städten darf man ja auch schneller als 50 fahren) und 160 ist technisch gesehen Blödsinn. Wenn dich bei so einer Geschwindigkeit ein Auto erfaßt kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit sterben.

Die Geschichte mit der groben Fahrlässigkeit bzw unter Umständen Vorsatz stört mich da eher. Wenn ich die Geschwindigkeit erhöhe, dann sollte ich mir als Autofahrer im Klaren sein, daß von mir eine erhöhte Gefahr (als das eh schon der Fall ist) ausgeht und mich dementsprechend verhalten.

Aus meiner Sicht ist der Totfahrer:

1. Ein ganz mieser Autofahrer

2. Geistig nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen

3. Viel zu billig davon gekommen / Andererseits auch sein Leben lang bestraft

Kann man so etwas in Zukunft verhindern? Garantiert nicht!

Würde ein anderes Strafmaß was dran ändern? Wenn, dann nur minimal!

Soll man sich deswegen noch klarer werden, daß man als Verkehrsteilnehmer (egal ob zu Fuß oder mit Fortbewegungsmittel) immer einer gewissen Gefahr ausgesetzt wird und man stets mit dem Schlimmsten rechnen? Teils Teils, also alles wie gehabt :)

Übrigens sind heute Vormittag mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weltweit einige Tausend Leute gestorben (worden), ich denke es waren sicher auch ein paar Babys dabei, hoffentlich waren es keine Deutschen :)

HTC

Zitat:

@Geisslein schrieb am 16. November 2019 um 12:45:04 Uhr:

Laut Aussage des Pressesprechers gab der Raser ja vor Gericht zu, daß es Ihm bewusst war, was Er da getan hat und Ihm war auch bewusst, daß durch sein Verhalten Personen geschädigt werden können.

Das ist meiner Meinung nach der entscheidende Punkt im Geständnis des Täters.

Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, wie das Gericht diese Einlassung konkret gewürdigt hat.

Nun, das sehe ich auch so wie Drahkke, allerdings bin ich mir sicher, daß der Beschuldigte sich auch sicher war, daß das Rennen lebenswichtig ist und er es um jeden Preis gewinnen mußte... jedenfalls in den Moment :)

Geistig zurechnungsfähig und belehrbar sieht etwas anders aus, wobei es da auch Ausnahmen gibt. Ich würde nicht gerne mit dem Richter tauschen wollen...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 16. November 2019 um 19:14:10 Uhr:

Würde ein anderes Strafmaß was dran ändern? Wenn, dann nur minimal!

Es gibt Leute, die sind sehr leichtsinnig, und wissen das auch. Der Todesfahrer ist einer davon. Er wusste, dass er vor einem Baum landen kann, was sein Todesurteil wäre... Und von jemandem, der sein Leben nicht wertschätzt muss man sich nicht wundern, wenn ihm das Leben der anderen egal ist.

Ob ein anderes Strafmaß hilft müssten Psychologen wissen, deshalb sage ich da nichts zu... Die Todesopfer haben ihm hoffentlich gezeigt, was das Leben wert ist.

@Lattementa: Was ist befugter Vorsatz? Österreich oder Schweiz? In Deutschland wäre das bedingter Vorsatz (dolus eventualis).

Das war die Autokorrektur ;-) „bedingter Vorsatz“ heißt der Begriff. Und die Abgrenzung zur groben Fahrlässigkeit füllt ganze Bibliotheken. Damit wird jeder Jurastudent gequält.

Dabei ist das in der Praxis so einfach - steht doch im rechtskräftigten Urteil.

Zitat:

@MvM schrieb am 16. November 2019 um 19:56:50 Uhr:

Zitat:

@HTC schrieb am 16. November 2019 um 19:14:10 Uhr:

Würde ein anderes Strafmaß was dran ändern? Wenn, dann nur minimal!

Es gibt Leute, die sind sehr leichtsinnig, und wissen das auch. Der Todesfahrer ist einer davon. Er wusste, dass er vor einem Baum landen kann, was sein Todesurteil wäre... Und von jemandem, der sein Leben nicht wertschätzt muss man sich nicht wundern, wenn ihm das Leben der anderen egal ist.

Ob ein anderes Strafmaß hilft müssten Psychologen wissen, deshalb sage ich da nichts zu... Die Todesopfer haben ihm hoffentlich gezeigt, was das Leben wert ist.

Ich bezweifle nur, daß der Fahrer genug Empathie entwickeln kann um das zu begreifen. Ist schon für einen gesunden Menschen teilweise schwer bis unmöglich...

HTC

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. November 2019 um 16:57:57 Uhr:

Finde ich gar nicht. Muss ein Bürger in der Innenstadt damit rechnen, dass Durchgeknallte mit 160 km/h durchbrettern ?

Auf einer Autobahn sieht es schon wieder anders aus. Hier hab ich als Fussgänger nix zu suchen und Geschwindigkeiten um die 100km/h vollkommen normal sind.

Ja, ein Bürger muss damit rechnen, dass jemand zu schnell fährt. Solche Heldenvideos landen immer wieder auf youtube.

https://www.youtube.com/watch?v=25QfrGau_58

Meine Frau hatte die zweifelhafte Ehre mit "derartigen" Jugendstraftätern (u18) zu arbeiten (Vergewaltiger, Totschläger, Intensivstraftäter) und es ist leider nicht so, dass es jedem leid tun würde, was er getan hat.

Manche sind so verroht, kriminell oder dumm, dass es ihnen Tatsache gleichgültig ist, manche sind sogar stolz drauf. Traurig aber wahr, das gibt es auch. Es ist nicht automatisch bei jedem so, dass er seine Taten bis an sein Lebensende bereut....

Ob das nun auf den hier diskutierten Täter zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Das gesamte Jugendstrafrecht gehört gründlich überholt. Insgesamt gehört das Jugendstrafrecht nach vorn verlagert: es gibt immer jüngere Straftäter, die sich teils bewusst sind, dass sie Narrenfreiheit besitzen, weil sie noch gar nicht verurteilbar sind.

Mit über 18 gehört das Jugendstrafrecht meiner Meinung nur noch in absoluten Ausnahmefällen angewandt.

Und: wer "Erwachsenenstraftaten" begeht, gehört auch wie ein erwachsener Verurteilt. Da gehören für mich begangene Straftaten mit einem PKW ausnahmslos dazu.

Das diskutiert ihr doch besser in einem Juristischen Fachforum.

Geschlossen

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