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  5. Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Jaguar Prozess S, 21 jähriger für 5 Jahre in Haft n. Jugendstrafrecht!

Themenstarteram 16. November 2019 um 9:42

Gestern wurde das Urteil gesprochen, 5 Jahre plus FS Entzug nach Haft.

Warum nicht nach Erwachsenen Strafrecht, ist immer erstaunlich für mich.

5 Jahre für 2 tote Personen auch irgendwie zu milde ausgefallen das Urteil?

Quelle: https://www.spiegel.de/.../...-prozess-hirnlose-raserei-a-1296765.html

Für mich geht das in richtige Richtung, damit in Zukunft die BAB eventuell wieder sicherer wird?

(Fan of TL 140)

Beste Antwort im Thema

Meine Frau hatte die zweifelhafte Ehre mit "derartigen" Jugendstraftätern (u18) zu arbeiten (Vergewaltiger, Totschläger, Intensivstraftäter) und es ist leider nicht so, dass es jedem leid tun würde, was er getan hat.

Manche sind so verroht, kriminell oder dumm, dass es ihnen Tatsache gleichgültig ist, manche sind sogar stolz drauf. Traurig aber wahr, das gibt es auch. Es ist nicht automatisch bei jedem so, dass er seine Taten bis an sein Lebensende bereut....

Ob das nun auf den hier diskutierten Täter zutrifft, kann ich natürlich nicht beurteilen.

 

Das gesamte Jugendstrafrecht gehört gründlich überholt. Insgesamt gehört das Jugendstrafrecht nach vorn verlagert: es gibt immer jüngere Straftäter, die sich teils bewusst sind, dass sie Narrenfreiheit besitzen, weil sie noch gar nicht verurteilbar sind.

Mit über 18 gehört das Jugendstrafrecht meiner Meinung nur noch in absoluten Ausnahmefällen angewandt.

Und: wer "Erwachsenenstraftaten" begeht, gehört auch wie ein erwachsener Verurteilt. Da gehören für mich begangene Straftaten mit einem PKW ausnahmslos dazu.

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Es sind aber nicht "nur" 4 Jahre wie geschrieben wurden.

Für mich heißt sowas Doppelmord. Leider gibt es nicht mehr 2mal lebenslänglich. So einer hat keine Chance mehr verdient.

Ich gehe jetzt davon aus, daß außer der Sperre für eine Wiedererteilung auch eine bestandene MPU als Grundvoraussetzung für eine neue Fahrerlaubnis festgeschrieben wurde.

"Außerdem soll dem Verurteilten der Führerschein für vier Jahre abgenommen werden, nach seiner Haftentlassung, wie das Landgericht mitteilte."

Zitat vom SWR.

Lassen wir ihn mal drei Jahre Haft verbüßen zzgl. 4 Jahre Entzug. Da glaube ich nicht daran, dass er dann noch eine MPU machen muss.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. November 2019 um 14:07:12 Uhr:

Da glaube ich nicht daran, dass er dann noch eine MPU machen muss.

Das wäre fatal.

Wie will man sonst sicherstellen, daß er mit Ende Zwanzig die charakterliche Reife zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt, die er mit Anfang Zwanzig nicht besessen hat?

@Tacob und was ist wenn du einen Unfall mit tödlichem Ausgang schuldhaft verursachst, das kann schon schnell gehen wenn du die Verkehrsregeln locker handhabst oder mal was übersiehst.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 16. November 2019 um 14:07:12 Uhr:

 

Lassen wir ihn mal drei Jahre Haft verbüßen zzgl. 4 Jahre Entzug. Da glaube ich nicht daran, dass er dann noch eine MPU machen muss.

Ich denke schon, dass da noch eine MPU folgt. Schliesslich will man ja wissen, ob die lange Abstinenz einen Denkprozess angestossen hat.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2019 um 14:09:58 Uhr:

@Tacob und was ist wenn du einen Unfall mit tödlichem Ausgang schuldhaft verursachst, das kann schon schnell gehen wenn du die Verkehrsregeln locker handhabst oder mal was übersiehst.

Der Vergleich hinkt, denn da fehlt der Vorsatz.

Der Raser hatte auch keinen Vorsatz zum töten. Jeder der Verkehrsregel missachtet und es passiert etwas, hat im Prinzip unter Vorsatz gehandelt.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 16. November 2019 um 14:13:27 Uhr:

 

Der Vergleich hinkt, denn da fehlt der Vorsatz.

Vorsatz wäre nur ein Mordmerkmal. Es gibt da auch noch die Heimtücke. Sprich, das Opfer war vollkommen arg- und wehrlos.

 

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. November 2019 um 14:17:17 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 16. November 2019 um 14:13:27 Uhr:

 

Der Vergleich hinkt, denn da fehlt der Vorsatz.

Vorsatz wäre nur ein Mordmerkmal. Es gibt da auch noch die Heimtücke. Sprich, das Opfer war vollkommen arg- und wehrlos.

Aus juristischer Sicht ist das leider einfach nur Quatsch.

 

Grüße

 

Ein Anwalt

Er hat aber die Tat billigend in Kauf genommen, das müsste doch reichen. Siehe bei uns in Berlin.

Zitat:

@Tacob schrieb am 16. November 2019 um 15:38:37 Uhr:

Er hat aber die Tat billigend in Kauf genommen, das müsste doch reichen. Siehe bei uns in Berlin.

Das nennt sich „befugter Vorsatz“ und die Abgrenzung zu grober Fahrlässig ist unglaublich schwierig. Kann ja jeder bei Bedarf mal juristische Ausführungen dazu googeln...

"................. billigend in Kauf genommen" = das trift auf jeden Fahrer zu, der die Verkehrsregeln nicht beachtet. Verläuft auch manchmal tödlich. Ist dann nicht nicht so spektakulär, weil wir uns dran gewöhnt haben.

Zitat:

@manvo schrieb am 16. November 2019 um 15:47:57 Uhr:

"................. billigend in Kauf genommen" = das trift auf jeden Fahrer zu, der die Verkehrsregeln nicht beachtet. Verläuft auch manchmal tödlich. Ist dann nicht nicht so spektakulär, weil wir uns dran gewöhnt haben.

Jup. Und genau deswegen fehlt noch ein Begriff zwischen "fahrlässig" und "vorsätzlich".

Fahrlässig handelt schon der, der in sein Auto steigt. Vorsätzlich aber nur der, der den eingetretenen Fall auch wirklich erreichen wollte.

Wenn ich außerorts mit 110 km/h fahre, stehe ich rechtlich gesehen auf der gleichen Stufe, wie der, der mit 160 durch die Stadt hämmert.

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